geschrieben von: schienenbieger
Datum: 18.03.19 09:25
geschrieben von: Kelle
Datum: 18.03.19 09:38
geschrieben von: schienenbieger
Datum: 18.03.19 10:07
Zu Frage 10 ...Gerade bei den Parkschützern gefunden:
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS Linke PluS hatte bezüglich eines ICE-Brandes im Tunnel einige Fragen an den OB gerichtet.
Hier ist die Antwort.
... könnte man noch ergänzen, dass der Bemessungsbrand, der den Brandschutzkonzepten zugrunde liegt, keine Löschmaßnahmen beinhaltet. Der nicht gelöschte Brand ist somit der Standard und damit eine von mehreren Worst-Case-Annahmen im Konzept.Frage 10: Gibt es Szenarien im Brandschutzkonzept von Stuttgart 21, in denen ein solcher Vollbrand nicht löschbar ist und Teile des Zuges kontrolliert abbrennen müssen?
geschrieben von: SpDrS600
Datum: 18.03.19 13:58
Einmal ganz offen, niemand hat eine andere Antwort erwartet, sonst müssten sie ja den Bau einstellen. Mich wundert allerdings, dass es noch Leute gibt, die sowas unterschreiben. Ich hoffe, die wissen was sie tun. Sollte jemals in Stuttgart jemand aufgrund eines Brandes od. aufgrund der Gleisneigung ersthaft zu Schaden kommen, dann wird das nicht so ausgehen wie bei der juristischen Aufarbeitung der Love-Parade-Katastrophe in Duisburg. Dann würde die Staatsanwaltschaft eine Liste mit Angeklagten aufstellen die in ihrer Länge in der deutschen Rechtsgeschichte einmalig wäre. Nirgendwo auf de Welt ist ein Bauvorhaben und die Enwände dagegen derart gut dokumentiert, dass die Richter überhaupt keinen Zweifel aufkommen lassen würden, dass da jemand auf freiem Fuß bleibt.schienenbieger schrieb:Zu Frage 10 ...Gerade bei den Parkschützern gefunden:
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS Linke PluS hatte bezüglich eines ICE-Brandes im Tunnel einige Fragen an den OB gerichtet.
Hier ist die Antwort.
Zitat:... könnte man noch ergänzen, dass der Bemessungsbrand, der den Brandschutzkonzepten zugrunde liegt, keine Löschmaßnahmen beinhaltet. Der nicht gelöschte Brand ist somit der Standard und damit eine von mehreren Worst-Case-Annahmen im Konzept.Frage 10: Gibt es Szenarien im Brandschutzkonzept von Stuttgart 21, in denen ein solcher Vollbrand nicht löschbar ist und Teile des Zuges kontrolliert abbrennen müssen?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 18.03.19 14:38
Wird darin auch schon das neulich auf der VDE8 angewandte und im news-Forum diskutierte Tunnelsicherheitskonzept angewandt?Gerade bei den Parkschützern gefunden:
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS Linke PluS hatte bezüglich eines ICE-Brandes im Tunnel einige Fragen an den OB gerichtet.
Hier ist die Antwort.
[www.np-coburg.de]Der Zug blieb kurz vor 20 Uhr endgültig stehen. Der ICE hatte zuvor bereits in einem anderen Tunnel angehalten. Kurz danach fuhr der Zug weiter, bevor er in Großbrembach in Thüringen erneut stoppen musste.
geschrieben von: bollisee
Datum: 18.03.19 14:56
geschrieben von: Kelle
Datum: 18.03.19 15:45
Bei der Loveparade war leider nur dokumentiert, was die unteren Ebenen gemacht hatten. Den vorauseilenden Gehorsam hatte man nicht dokumentiert. Daher waren die wirklich Verantwortlichen nur als Zeugen geladen. Bei einer Loveparade gegen den Strom zu schwimmen, war damals wirklich schwer. Der federführende Polizeipräsident in Bochum wurde nach der Absage 2009 gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt. Der Kollege, der damals als letzter der alten Loveparade-Mannschaft noch als Berater von Schaller tätig war, wurde nach der Absage auch gefeuert. Eine umfassende Wissens-Datenbank, wie man sowas zu organisieren hat, wurde aus Kostengründen schon 2006 abgeschaltet.Nur weil etwas umfassend dokumentiert ist, heißt das nicht automatisch, dass individuelle Schuld nachweisbar ist bzw. dass dabei Rechtsfehler dokumentiert wurden.
Würde jetzt schon gegen Gesetze verstoßen werden, braucht es kein Unglück, um dagegen angehen zu können.
geschrieben von: alfons95
Datum: 18.03.19 18:48
Ich sehe in dieser Antwort keine Stelle, an der die Tunnel von S21 schlechter wären, als andere Tunnel, oder als es die Richtlinien fordern.schienenbieger schrieb:Einmal ganz offen, niemand hat eine andere Antwort erwartet, sonst müssten sie ja den Bau einstellen. Mich wundert allerdings, dass es noch Leute gibt, die sowas unterschreiben. Ich hoffe, die wissen was sie tun. Sollte jemals in Stuttgart jemand aufgrund eines Brandes od. aufgrund der Gleisneigung ersthaft zu Schaden kommen, dann wird das nicht so ausgehen wie bei der juristischen Aufarbeitung der Love-Parade-Katastrophe in Duisburg. Dann würde die Staatsanwaltschaft eine Liste mit Angeklagten aufstellen die in ihrer Länge in der deutschen Rechtsgeschichte einmalig wäre. Nirgendwo auf de Welt ist ein Bauvorhaben und die Enwände dagegen derart gut dokumentiert, dass die Richter überhaupt keinen Zweifel aufkommen lassen würden, dass da jemand auf freiem Fuß bleibt.schienenbieger schrieb:Zu Frage 10 ...Gerade bei den Parkschützern gefunden:
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS Linke PluS hatte bezüglich eines ICE-Brandes im Tunnel einige Fragen an den OB gerichtet.
Hier ist die Antwort.
Zitat:... könnte man noch ergänzen, dass der Bemessungsbrand, der den Brandschutzkonzepten zugrunde liegt, keine Löschmaßnahmen beinhaltet. Der nicht gelöschte Brand ist somit der Standard und damit eine von mehreren Worst-Case-Annahmen im Konzept.Frage 10: Gibt es Szenarien im Brandschutzkonzept von Stuttgart 21, in denen ein solcher Vollbrand nicht löschbar ist und Teile des Zuges kontrolliert abbrennen müssen?
Die Absage kam offenbar nicht von der Polizei, sondern von der Bochumer Stadtverwaltung, allerdings nach längeren Beratungen und aufgrund negativer Äußerungen der Polizei. Jedenfalls sagte das die Bochumer Oberbürgermeisterin in einer WDR-Nachrichtensendung kurz nach der Katastrophe. Sie sagte weiter - daran kann ich mich gut erinnern - die Bochumer Polizei hätte auf dem dort zur Debatte stehenden Veranstaltungsgelände ziemlich genau dieselben Risiken gesehen, die später in Duisburg zur Katastrophe führten.Bei der Loveparade war leider nur dokumentiert, was die unteren Ebenen gemacht hatten. Den vorauseilenden Gehorsam hatte man nicht dokumentiert. Daher waren die wirklich Verantwortlichen nur als Zeugen geladen. Bei einer Loveparade gegen den Strom zu schwimmen, war damals wirklich schwer. Der federführende Polizeipräsident in Bochum wurde nach der Absage 2009 gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt. Der Kollege, der damals als letzter der alten Loveparade-Mannschaft noch als Berater von Schaller tätig war, wurde nach der Absage auch gefeuert.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 18.03.19 19:18
Neubau von schlechtem trotz mittlerweile vorhandenen besseren Wissens.Ich sehe in dieser Antwort keine Stelle, an der die Tunnel von S21 schlechter wären, als andere Tunnel, oder als es die Richtlinien fordern.
Wo genau siehst du denn hier die Grundlage für einen Prozess im Fall der Fälle?
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 18.03.19 19:38
Beispiel?alfons95 schrieb:Neubau von schlechtem trotz mittlerweile vorhandenen besseren Wissens.Ich sehe in dieser Antwort keine Stelle, an der die Tunnel von S21 schlechter wären, als andere Tunnel, oder als es die Richtlinien fordern.
Wo genau siehst du denn hier die Grundlage für einen Prozess im Fall der Fälle?
.....
geschrieben von: alfons95
Datum: 18.03.19 19:48
Keine Ahnung, wie die Rechtslage zu Zeiten der Titanic in GB war. Aber m.W. orientiert sich das Bauen (und damit auch die Rechtslage) an den Vorschriften, nicht am neuesten Wissen...alfons95 schrieb:Neubau von schlechtem trotz mittlerweile vorhandenen besseren Wissens.Ich sehe in dieser Antwort keine Stelle, an der die Tunnel von S21 schlechter wären, als andere Tunnel, oder als es die Richtlinien fordern.
Wo genau siehst du denn hier die Grundlage für einen Prozess im Fall der Fälle?
Nach dem Titanic-Untergang wurden Rettungsboote für 100% der Passagiere+Besatzung vorgeschrieben. Trotzdem fuhren weiter Schiffe mit weniger herum. Neubau solcher aber war rechtswidrig, auch wenn sie mit 66% 'doppelt so sicher' wie die Titanic mit 33% gewesen wären.
Grundsätzlich gilt für die nicht betroffenen Züge bei einem Brand im Bahnhof: Ausfahrt ermöglichen, Einfahrt verhindern.Falls es zu einem Brand im Tiefbahnhof kommt - was passiert dann mit den Zügen auf den zulaufenden Tunneln? Durchfahren bis zum Bahnhof? Warten und ggf. verraucht werden? Insbesondere der Fildertunnel scheint mir heikel. Ist eigentlich geplant, dass sich im Fildertunnel nur jeweils ein Zug pro Röhre befinden darf?
VG, TSF
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.03.19 13:19
Außerhalb des Bereichs der Kaiserlichen Katastrophenbahn orientieren sich Vorschriften häufig am neuesten Wissen...Keine Ahnung, wie die Rechtslage zu Zeiten der Titanic in GB war. Aber m.W. orientiert sich das Bauen (und damit auch die Rechtslage) an den Vorschriften, nicht am neuesten Wissen...
geschrieben von: alfons95
Datum: 19.03.19 13:21
Diese doch sehr gewagte Aussage hätte ich dann doch gerne mal genauer erläutert und belegt.alfons95 schrieb:Außerhalb des Bereichs der Kaiserlichen Katastrophenbahn orientieren sich Vorschriften häufig am neuesten Wissen...Keine Ahnung, wie die Rechtslage zu Zeiten der Titanic in GB war. Aber m.W. orientiert sich das Bauen (und damit auch die Rechtslage) an den Vorschriften, nicht am neuesten Wissen...
geschrieben von: SpDrS600
Datum: 19.03.19 13:42
Strafrechtlich hängt das vom Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ab. Ein Anfangsverdacht ergibt sich automatisch immer dann, wenn bereits Hinweise auf Missachtung sicherheitsrelevanter Belange vorlagen. Hier hat jede Staatsanwaltschaft dann schon eine Ermittlungspflicht. Zur Anklageerhebung kommt es generell , wenn einschlägige Gutachten zum dann eingetretenen Fall im Vorfeld bereits vorlagen. Es müssen auch nicht zwingend Richtlinien verletzt worden sein, wenn wegen Fahrlässigkeit ermittelt wird. Hier reichen Verstöße gegen den "grundsätzlichen, gesellschaftlichen Verhaltenskodex" bereits aus. Aus diesem Grund wird nahezu bei jedem vermeintlich vermeidbaren Unglücksfall ermittelt.SpDrS600 schrieb:Ich sehe in dieser Antwort keine Stelle, an der die Tunnel von S21 schlechter wären, als andere Tunnel, oder als es die Richtlinien fordern.schienenbieger schrieb:Einmal ganz offen, niemand hat eine andere Antwort erwartet, sonst müssten sie ja den Bau einstellen. Mich wundert allerdings, dass es noch Leute gibt, die sowas unterschreiben. Ich hoffe, die wissen was sie tun. Sollte jemals in Stuttgart jemand aufgrund eines Brandes od. aufgrund der Gleisneigung ersthaft zu Schaden kommen, dann wird das nicht so ausgehen wie bei der juristischen Aufarbeitung der Love-Parade-Katastrophe in Duisburg. Dann würde die Staatsanwaltschaft eine Liste mit Angeklagten aufstellen die in ihrer Länge in der deutschen Rechtsgeschichte einmalig wäre. Nirgendwo auf de Welt ist ein Bauvorhaben und die Enwände dagegen derart gut dokumentiert, dass die Richter überhaupt keinen Zweifel aufkommen lassen würden, dass da jemand auf freiem Fuß bleibt.schienenbieger schrieb:Zu Frage 10 ...Gerade bei den Parkschützern gefunden:
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS Linke PluS hatte bezüglich eines ICE-Brandes im Tunnel einige Fragen an den OB gerichtet.
Hier ist die Antwort.
Zitat:... könnte man noch ergänzen, dass der Bemessungsbrand, der den Brandschutzkonzepten zugrunde liegt, keine Löschmaßnahmen beinhaltet. Der nicht gelöschte Brand ist somit der Standard und damit eine von mehreren Worst-Case-Annahmen im Konzept.Frage 10: Gibt es Szenarien im Brandschutzkonzept von Stuttgart 21, in denen ein solcher Vollbrand nicht löschbar ist und Teile des Zuges kontrolliert abbrennen müssen?
Wo genau siehst du denn hier die Grundlage für einen Prozess im Fall der Fälle?
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