Die ersten elf Seiten des Gutachtens selbst enthalten eine gute Beschreibung der finanziell relevanten Vorgänge um 2009 (Abschluss Finanzierungsvertrag) und 2013 (erste Sprengung des Finanzierungsrahmens). Das dürfte @graetz recht hilfreich sein, denn da wird z.B. der Zusammenhang mit dem Grossen Verkehrsvertrag nicht nur vermutet, sondern nachgewiesen. Der Nachweis findet sich in der Gemeinderatsdrucksache 609/2007, im Internet gibt's jedoch nur das wenig informative Anschreiben. Den wesentlich wichtigeren Anhang kann ich nicht finden.Da die Bahn die Funktion des öffentlichen Personenverkehrs und die Wirtschaftlichkeit sichern müsse, sei jede dafür nachteilige Entscheidung pflichtwidrig.
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Schon beim Abschluss des Finanzierungsvertrags vom April 2009 habe eine belastbare Kostenkalkulation gefehlt. Die zugrunde gelegten Zahlen waren veraltet und zudem durch die vom Bundesrechnungshof 2008 erkannte Finanzierungslücke von 1,3 Milliarden Euro erschüttert.
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Das bestätigte sich wenige Monate später, als der Bahnvorstand 4,979 Milliarden Euro Kosten ermittelte und man nur durch 891 Millionen Euro dubioser „Einsparpotentiale“ den Projektausstieg vereitelte. Es liege nahe, dass die Einsparpotentiale „nicht hinreichend valide und lediglich als griffweise Schätzungen“ ermittelt wurden. Ferner sei auch die am 5. März 2013 vom Aufsichtsrat getroffene Entscheidung für den Weiterbau des Projekts ohne solide Kostenermittlung, auf die besonders die Experten aus dem Bundesverkehrsministerium gedrungen hatten, eine „besonders schwerwiegende Pflichtverletzung“ (Gutachten S. 18).
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Im Sinne der Rechtsprechung des BGH habe man die Grenze vertretbaren Handelns überschritten:
„nach Art eines Spielers bewusst und entgegen der Regeln der kaufmännischen Sorgfalt eine ... äußerst gesteigerte Verlustgefahr“ auf sich genommen, um „nur...eine höchst zweifelhafte Gewinnaussicht zu erhalten“.
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Der Gutachter erklärt auch den dafür ausgeübten politischen Druck, der die Entscheidung
des Aufsichtsrats als feststehend behandelte, um dessen Stimmverhalten zu beeinflussen,
für gesetzwidrig.
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Angesichts der 2009 bereits eingetretenen Kostensteigerung jenseits der Kostenobergrenze von 4,526 Mrd. Euro auf 4,979 Mrd. Euro und der selbst erklärten Wirtschaftlichkeitsgrenze von 4,767 Mrd. Euro liege ein Schaden „auf der Hand“ (S. 20). Der Finanzierungsvertrag hätte hiernach gekündigt werden müssen.
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So geht es zuerst um die bei S 21 verminderte Leistungsfähigkeit mit Schadensfolgen: Sie verbietet sich im Grunde aus der notwendigen Funktion der DB AG für den öffentlichen Personenverkehr.
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Nach Auffassung des Gutachters ist die Herstellung von Bahngleisen und Bahnsteigen entgegen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften unzulässig. Die Betriebsgenehmigung kann daher – und das bedeutet einen Vermögensnachteil im Sinne der Untreue – versagt oder von zusätzlichen Sicherungen abhängig gemacht werden. Die erfolgte Planfeststellung rechtfertigt eine solche Fehlentwicklung nicht
[...]
Schließlich geht es um die Ende Januar 2018 vom Bahn-Aufsichtsrat beschlossene Erhöhung des Finanzrahmens für Stuttgart 21 auf 8,2 Milliarden Euro. Sie wird, wie schon 2013, mit nicht nachvollziehbaren Ausstiegskosten begründet, die bruchstücksweise nur durch die Antwort der Bundesregierung auf eine GRÜNEN-Anfrage (BT-Drs. 19/779) erklärt werden. Hiernach wird in die „Abbruchkosten“ fälschlich die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm einbezogen. Und es werden – entgegen den Regeln des Finanzierungsvertrags – volle Rückbaukosten eingestellt, nicht aber die Schadensminderung der erfolgten Investitionen für einen Umstieg von S 21. Bei richtiger Berechnung ließen sich drei Milliarden Euro einsparen.
[...]
Die vorgenannten Hinweise als richtig unterstellt, sei die Staatsanwaltschaft zur Beschlagnahme des bisher geheimen PwC-Gutachtens berechtigt und verpflichtet.
Vielleicht hilft der Hinweis, dass es noch andere Zeitpunkte als "diesem Zeitpunkt" gibt. Beispiel: ist der Beschluss, das gesunkene Boot zu heben, richtig, bedeutet das gleichzeitig, dass es zuvor eine falsche Entscheidung gab, die das Boot hat sinken lassen.Seite 21 dieses Gefälligkeitsgutachten,
Zitat:Sollte sich die Berechnung der Ausstiegskosten jedoch als zutreffend erweisen, so wäre damit festgestellt, dass durch den Fortsetzungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt möglicherweise kein Schaden entstanden ist, ja sogar keine Pflichtverletzung vorlag. Allerdings wäre dann bewiesen, dass der Abschluss des Vertrages über das Projekt S 21, dessen Durchführung nunmehr nur noch wegen der hohen Ausstiegskosten günstiger war als der Ausstieg, offenkundig einen Vermögensschaden in Höhe des Betrages verursacht hat, um den die Projektkosten den wirtschaftlichen Kostenrahmen übersteigen. Damit stünde unzweifelhaft fest, dass der Beschluss, das Projekt durchzuführen, objektiv den Tatbestand der Untreue erfüllt.
Widersprüchlicher geht's nimmer.
Die ersten elf Seiten des Gutachtens selbst enthalten eine gute Beschreibung der finanziell relevanten Vorgänge um 2009 (Abschluss Finanzierungsvertrag) und 2013 (erste Sprengung des Finanzierungsrahmens). Das dürfte @graetz recht hilfreich sein, denn da wird z.B. der Zusammenhang mit dem Grossen Verkehrsvertrag nicht nur vermutet, sondern nachgewiesen. Der Nachweis findet sich in der Gemeinderatsdrucksache 609/2007, im Internet gibt's jedoch nur das wenig informative Anschreiben. Den wesentlich wichtigeren Anhang kann ich nicht finden.
Seite 21 dieses Gefälligkeitsgutachten,
Nicht 'falsch', sondern strafbar wäre z.B. die Entscheidung, ein Boot rauszuschicken, von dem man schon weiß, daß es ab einem Wellengang von 1cm absäuft.Ersatzsignal schrieb:Vielleicht hilft der Hinweis, dass es noch andere Zeitpunkte als "diesem Zeitpunkt" gibt. Beispiel: ist der Beschluss, das gesunkene Boot zu heben, richtig, bedeutet das gleichzeitig, dass es zuvor eine falsche Entscheidung gab, die das Boot hat sinken lassen.
Das Gutachten überzeugt in jeder Hinsicht. Es bietet der Staatsanwaltschaft Berlin eine hervorragende Grundlage für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Selten dürfte eine Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit in so vorzüglicher Weise aus der Zivilgesellschaft unterstützt worden sein.
Es ist aber nicht die Aufgabe der "Zivilgesellschaft" Gutachten für die Justiz zu erstellen. So ein Gutachten wird leider/zum gluck keine Auswirkungen auf utopische Ermittlungen oder verfahren haben, da bei diesen wirklich unabhängige gutachten in Auftrag gegeben werden.ZitatDas Gutachten überzeugt in jeder Hinsicht. Es bietet der Staatsanwaltschaft Berlin eine hervorragende Grundlage für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Selten dürfte eine Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit in so vorzüglicher Weise aus der Zivilgesellschaft unterstützt worden sein.
Zum ersten Halbsatz: ich finde auch, daß man nicht dauernd dem Trump ans Bein pinkeln soll. Er ist jetzt gewählt, kann also machen, was er will. Das sollte jedem Demokraten auf den ersten Blick klar sein.Es ist aber nicht die Aufgabe der "Zivilgesellschaft" Gutachten für die Justiz zu erstellen....da bei diesen wirklich unabhängige gutachten in Auftrag gegeben werden.
Die stammt allerdings nicht vom Gutachter selbst, sondern von von Loeper.Zusammenfassung der Zusammenfassung:
Aus dem Gutachten S. 2:Die ersten elf Seiten des Gutachtens selbst enthalten eine gute Beschreibung der finanziell relevanten Vorgänge um 2009 (Abschluss Finanzierungsvertrag) und 2013 (erste Sprengung des Finanzierungsrahmens).
D.h. das was auf den S. 2-11 steht wurde vom Aktionsbündnis reingeschrieben und einfach als gegeben angenommen. Am Ende des Gutachtens stand zwar etwas von einer Prüfung auf Plausibilität, aber da ist dem Prof. Bülte wohl entgangen, dass die angeführten Gutachten zum großen Teil von der voreingenommen Laienschar (Andersen, Engelhardt) der Gegnerschaft erstellt wurde.A. Sachverhalt und Fragen an den Gutachter
Vorangestellt wird der Sachverhalt, der als gesichert gelten soll, dem Gutachten zugrunde liegt und von dem Auftraggeber vorgegeben ist.
Das von mir rot markierte sind offenbar reine Unterstellungen, und in der Quelle auch dementsprechend nicht zu finden.5. Bericht des Lenkausschusses vom 10.12.2009 über Einsparungen
In einer vom Lenkungsausschuss S 21 am 10.12.2009 gebilligten Bau- und Planungskostenermittlung wurden die Projektkosten daraufhin dennoch um 891 Mio. EUR durch „grobe Schätzung“ von Einsparpotentialen heruntergerechnet (S. 5), um das Projekt nicht zu gefährden (Anlage 5).
Es ist also Annahme und nicht Schlussfolgerung des Gutachtens, dass hier durch falsches Handeln ein unnötiger Schaden entstanden ist. (Zudem steht da semantischer Stuss: eine Verspätung der Klageerhebung wird sicher nicht durch unnötig hohe Prozesskosten verursacht).Durch die verspätete Geltendmachung des Anspruchs entstand der DB AG ein Vermögensnachteil. Die Verspätung der Klageerhebung trat ein, weil der verantwortliche DB-Vorstand den Beschluss des AR nicht rechtzeitig umsetzte und zudem unnötige hohe Prozesskosten produzierte. Zudem wurde die rechtzeitige Umsetzung des Aufsichtsratsbeschlusses durch den Vorstand nicht kontrolliert.
Micha, Du findest das nicht, weil da eben nichts konkretes drinsteht. Das ist dann das, was landläufig mit "grob" übersetzt werden kann.Zu dem Eingangs-Müll gehört z.B. folgendes:
ZitatDas von mir rot markierte sind offenbar reine Unterstellungen, und in der Quelle auch dementsprechend nicht zu finden.5. Bericht des Lenkausschusses vom 10.12.2009 über Einsparungen
In einer vom Lenkungsausschuss S 21 am 10.12.2009 gebilligten Bau- und Planungskostenermittlung wurden die Projektkosten daraufhin dennoch um 891 Mio. EUR durch „grobe Schätzung“ von Einsparpotentialen heruntergerechnet (S. 5), um das Projekt nicht zu gefährden (Anlage 5).
Hier ein Beispiel für ein Rausrechnen von projektbezogenen Kosten. Der BRH nennt weitere.Die darüber hinausgehenden Kosten sind außerhalb des Projektes zu finanzieren und waren auch bisher nicht Bestandteil des Projektes.
Bei einem Projekt, das auf Jahre angelegt ist und wo man Kostensteigerungen über die Jahre beim Material angeblich mit eingerechnet hat, schaut man sich doch nur noch die aktuellen Preise an, stellt für sich fest, "das ist ja alles sehr billig!" und senkt damit gleich das Budget, was an sich schon unseriös ist. Anstatt damit das Projekt passend zu rechnen, hätte man sich später darüber freuen können, wenn man im Laufe der Jahre tatsächlich dann so günstig hätte einkaufen können. Aber das geht eben bei S21 nicht, da mit den echten Zahlen das Projekt gestorben wäre. Gleiches machte man ja auch mit den Tunnelwänden.Auf Basis einer Marktpreiserhebung ...
Übersetzt: "Grob geschätzt"Ohne vertiefte Planung wurden weitere Möglichkeiten abgeschätzt ...
Wieder die Mär von den "Festpreisen". Jahre vor der Schlichtung.Da die vergebenen und nicht mit Preisgleitklauseln unterlegten Leistungen ab dem Zeitpunkt der Vergabe voraussichtlich keiner Preissteigerung unterliegen, ergibt sich eine geringere Nominalisierung in Höhe von ca. 8,6%.
Und hier etwas eindeutiges, was das Projekt eben doch gefährdet hätte:um das Projekt nicht zu gefährden (Anlage 5).
Das von mir rot markierte sind offenbar reine Unterstellungen, und in der Quelle auch dementsprechend nicht zu finden.
Also (weil Du ja behauptet hattest, die "Gegner" hätten nur "zufällig" recht gehabt):Für den Konzern ist das Projekt auf Basis der Kalkulation gemäß Finanzierungsvereinbarung
auskömmlich. Eine ausgeglichene Wirtschaftlichkeit ist bis zu einem Gesamtwertumfang von maximal 4.769 Mio. EUR gegeben.
Solche unrechtmäßigen Schlüsse wendet die Terrorjustiz leider immer wieder gegen ehrenwerte Geschäftsleute an, insbes. gegen im Kapitalanlagebereich tätige, die nie etwas anderes im Sinn hatten als das Beste für alle.Der von Ersatzsignal aufgezeigte unlogische Schluss, aus Erkenntnissen aus 2013 auf das bekannt-sein (als Untreuevoraussetzung) in 2009 zu schließen, ist allerdings wohl alleine dem Gutachter selbst zuzuschreiben.
Du vergisst, dass Kefer 2013 selbst Planungsfehler zugegeben hat. Zufälligerweise in dem Umfang, wie die Bahn 2009 die Rechnung gesenkt hatte. Und hier wird nur gesagt, dass durch den Vertrag eben ein Vermögensschaden entstanden ist. Das stimmt ja auch. Wenn dem Vorstand 2009 das schon bewusst war, dann ist das eben auch strafbar.Seite 21 dieses Gefälligkeitsgutachten,
Zitat:Sollte sich die Berechnung der Ausstiegskosten jedoch als zutreffend erweisen, so wäre damit festgestellt, dass durch den Fortsetzungsbeschluss zu diesem Zeitpunkt möglicherweise kein Schaden entstanden ist, ja sogar keine Pflichtverletzung vorlag. Allerdings wäre dann bewiesen, dass der Abschluss des Vertrages über das Projekt S 21, dessen Durchführung nunmehr nur noch wegen der hohen Ausstiegskosten günstiger war als der Ausstieg, offenkundig einen Vermögensschaden in Höhe des Betrages verursacht hat, um den die Projektkosten den wirtschaftlichen Kostenrahmen übersteigen. Damit stünde unzweifelhaft fest, dass der Beschluss, das Projekt durchzuführen, objektiv den Tatbestand der Untreue erfüllt.
Widersprüchlicher geht's nimmer.
Dann die Lüge mit den Zugzahlen zur Leidensfähigkeit. Es liegen die Gutachten von Schwanhäusser und co. vor, welche sogar mit 39 Zügen/h operieren.
Kann natürlich sein das die Firma "Google" sehr intransparent ist, in dem Falle und dem Prof. den Link nicht zur Verfügung stellte.
Du hättest halt genauer lesen sollen, was danach folgte, den das steht im Widerspruch zu "grob geschätzt".Micha-0815 schrieb:Micha, Du findest das nicht, weil da eben nichts konkretes drinsteht. Das ist dann das, was landläufig mit "grob" übersetzt werden kann.Zu dem Eingangs-Müll gehört z.B. folgendes:
ZitatDas von mir rot markierte sind offenbar reine Unterstellungen, und in der Quelle auch dementsprechend nicht zu finden.5. Bericht des Lenkausschusses vom 10.12.2009 über Einsparungen
In einer vom Lenkungsausschuss S 21 am 10.12.2009 gebilligten Bau- und Planungskostenermittlung wurden die Projektkosten daraufhin dennoch um 891 Mio. EUR durch „grobe Schätzung“ von Einsparpotentialen heruntergerechnet (S. 5), um das Projekt nicht zu gefährden (Anlage 5).
Aber das findet sich dann wirklich:
[archiv.vcd-bw.de]
ZitatAuf Basis einer Marktpreiserhebung ...
Das betraf allerdings höchstens 1/4 der Gesamtsumme.ZitatÜbersetzt: "Grob geschätzt"Ohne vertiefte Planung wurden weitere Möglichkeiten abgeschätzt ...
Nein, die haben das eben alle nicht "berechnet". Die hatten tatsächlich "grob geschätzt".Micha-0815 schrieb:Und hier etwas eindeutiges, was das Projekt eben doch gefährdet hätte:um das Projekt nicht zu gefährden (Anlage 5).
Das von mir rot markierte sind offenbar reine Unterstellungen, und in der Quelle auch dementsprechend nicht zu finden.
ZitatAlso (weil Du ja behauptet hattest, die "Gegner" hätten nur "zufällig" recht gehabt):Für den Konzern ist das Projekt auf Basis der Kalkulation gemäß Finanzierungsvereinbarung
auskömmlich. Eine ausgeglichene Wirtschaftlichkeit ist bis zu einem Gesamtwertumfang von maximal 4.769 Mio. EUR gegeben.
Der BRH hatte 2008 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Die Planungsbüros im Auftrag der Bahn hatten 2009 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Das Land hatte 2009 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
V+R hatte berechnet , dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Und Du müsstest mal genauer verstehen: Wenn man das gleiche falsche Prinzip auf die Einzelsummen anwendet, so ist die Summe daraus immer noch falsch. Oder wäre das genauer geworden, wenn man das Material auf jeden Betonklecks runtergerechnet hätte? Der Fehler, Preise von damals als Garant für niedrige Preise in der Zukunft zu sehen, bleibt der gleiche, egal wie weit ich das aufdrösele.graetz schrieb:Du hättest halt genauer lesen sollen, was danach folgte, den das steht im Widerspruch zu "grob geschätzt".Micha-0815 schrieb:Micha, Du findest das nicht, weil da eben nichts konkretes drinsteht. Das ist dann das, was landläufig mit "grob" übersetzt werden kann.Zu dem Eingangs-Müll gehört z.B. folgendes:
ZitatDas von mir rot markierte sind offenbar reine Unterstellungen, und in der Quelle auch dementsprechend nicht zu finden.5. Bericht des Lenkausschusses vom 10.12.2009 über Einsparungen
In einer vom Lenkungsausschuss S 21 am 10.12.2009 gebilligten Bau- und Planungskostenermittlung wurden die Projektkosten daraufhin dennoch um 891 Mio. EUR durch „grobe Schätzung“ von Einsparpotentialen heruntergerechnet (S. 5), um das Projekt nicht zu gefährden (Anlage 5).
Aber das findet sich dann wirklich:
[archiv.vcd-bw.de]
ZitatAuf Basis einer Marktpreiserhebung ...
graetz schrieb:Das betraf allerdings höchstens 1/4 der Gesamtsumme.ZitatÜbersetzt: "Grob geschätzt"Ohne vertiefte Planung wurden weitere Möglichkeiten abgeschätzt ...
Micha-0815 schrieb:Und hier etwas eindeutiges, was das Projekt eben doch gefährdet hätte:um das Projekt nicht zu gefährden (Anlage 5).
Das von mir rot markierte sind offenbar reine Unterstellungen, und in der Quelle auch dementsprechend nicht zu finden.
ZitatAlso (weil Du ja behauptet hattest, die "Gegner" hätten nur "zufällig" recht gehabt):Für den Konzern ist das Projekt auf Basis der Kalkulation gemäß Finanzierungsvereinbarung
auskömmlich. Eine ausgeglichene Wirtschaftlichkeit ist bis zu einem Gesamtwertumfang von maximal 4.769 Mio. EUR gegeben.
Der BRH hatte 2008 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Die Planungsbüros im Auftrag der Bahn hatten 2009 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Das Land hatte 2009 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
V+R hatte berechnet , dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Micha-0815 schrieb:Nein, die haben das eben alle nicht "berechnet". Die hatten tatsächlich "grob geschätzt".
Stimmt, die Zeile hatte ich nicht berücksichtigt. Also, BRH, Land und V+R haben tatsächlich nur grob geschätzt. Die Erhebungen der Bahnplaner waren hingegen detailliert, und im Nachgang wurden die Marktpreise für die ermittelten Leistungen ebenfalls noch mal genauer erhoben.Micha-0815 schrieb:Der BRH hatte 2008 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Die Planungsbüros im Auftrag der Bahn hatten 2009 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Das Land hatte 2009 berechnet, dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
V+R hatte berechnet , dass der Gesamtwertumfang über 4.769 Mio. EUR liegt.
Micha-0815 schrieb:Nein, die haben das eben alle nicht "berechnet". Die hatten tatsächlich "grob geschätzt".
Ui, hier erleben wir wieder Deine selektive Wahrnehmung:
1. Die Planungsbüros im Auftrag der Bahn sollen "grob geschätzt" haben? Und die Sparmassnahmen der Bahn zogen dann eine Summe von dieser "groben Schätzung" ab und auf einmal haben wir ein supergenaues Ergebnis?
(Die Bahn berechnet Einsparmöglichkeiten nicht "grob".)
Was ja bekanntlich ein Fehler war. Also hör auf, von "genau" zu sprechen. Wäre es "genau" gewesen, hätten wir keine Kostensteigerungen in diesem Ausmass. Oder haben die Planungsbüros keine "Marktpreise" benutzt? Was dann? "Mondpreise"? Du reitest mal wieder ein totes Pferd.Stimmt, die Zeile hatte ich nicht berücksichtigt. Also, BRH, Land und V+R haben tatsächlich nur grob geschätzt. Die Erhebungen der Bahnplaner waren hingegen detailliert, und im Nachgang wurden die Marktpreise für die ermittelten Leistungen ebenfalls noch mal genauer erhoben.
Das hatte Kefer in der Schlichtung erläutert. Worauf ich Dich vor geraumer Zeit auch schon aufmerksam gemacht hatte.Micha-0815 schrieb:Was ja bekanntlich ein Fehler war. Also hör auf, von "genau" zu sprechen. Wäre es "genau" gewesen, hätten wir keine Kostensteigerungen in diesem Ausmass. Oder haben die Planungsbüros keine "Marktpreise" benutzt? Was dann? "Mondpreise"? Du reitest mal wieder ein totes Pferd.Stimmt, die Zeile hatte ich nicht berücksichtigt. Also, BRH, Land und V+R haben tatsächlich nur grob geschätzt. Die Erhebungen der Bahnplaner waren hingegen detailliert, und im Nachgang wurden die Marktpreise für die ermittelten Leistungen ebenfalls noch mal genauer erhoben.
Letztendlich sollte es dann ja eine genaue Kalkulation geben, die sich ein Staatsanwalt sicher mal ansehen kann. Die Aufstellung hier in der Quelle ist tatsächlich nur "grob", weil nur Endsummen behauptet werden ohne Substanz dahinter. Und genau das war die Aussage. Was die Bahn da angibt, ist "grob". Eine genauere Kalkulation wurde wohl niemals nachgereicht. Ganz im Sinne der "maximalen Transparenz" natürlich. Signifikante Teile der Sparsumme waren selbst nach Bahnangabe nur grob geschätzt oder nur vermutet. Und wir wissen jetzt eben auch, dass insgesamt die Kalkulation falsch war. Drei Instanzen, die sich alle(!) mit Großprojekten auskannten, haben deutlich höhere Summen gesehen. Deutlich höher bedeutete eben, dass auch die Unwirtschaftlichkeit sehr wahrscheinlich gegeben war. Nimmt man dazu das, was auch ihr Proler hier mehrmals schon geschrieben hattet, dass nämlich solche Projekte ja immer teurer werden, so kann man die damaligen Sparmassnahmen der Bahn als "nice to have" betrachten, aber eben nicht als Entscheidungsgrundlage für ein Milliardenprojekt, da die Erfahrung zeigt, dass sowas eben immer teurer wird. Die Bahn schrieb ja selbst auch nur von "Einsparpotienziale", also dass es nur möglich ist, nicht fest in Stein gemeisselt. Bei der knappen Unterbietung der Summe aber bedeutete es auf jeden Fall, dass S21 unwirtschaftlich ist. Nochmal: Es reichte, die Summe von 4.769 Mio. EUR zu überschreiten. Genauer musste man nicht rechnen müssen.graetz schrieb:Das hatte Kefer in der Schlichtung erläutert. Worauf ich Dich vor geraumer Zeit auch schon aufmerksam gemacht hatte.Micha-0815 schrieb:Was ja bekanntlich ein Fehler war. Also hör auf, von "genau" zu sprechen. Wäre es "genau" gewesen, hätten wir keine Kostensteigerungen in diesem Ausmass. Oder haben die Planungsbüros keine "Marktpreise" benutzt? Was dann? "Mondpreise"? Du reitest mal wieder ein totes Pferd.Stimmt, die Zeile hatte ich nicht berücksichtigt. Also, BRH, Land und V+R haben tatsächlich nur grob geschätzt. Die Erhebungen der Bahnplaner waren hingegen detailliert, und im Nachgang wurden die Marktpreise für die ermittelten Leistungen ebenfalls noch mal genauer erhoben.
Ungefähr so viel wie der Anteil der Artikel zu dem Gutachten? Oder war die PK noch gar nicht?Danke für den Link. Sollen wir schon einmal wetten, welchen Anteil an den Artikeln in StZ und StN das noch kommende völlig substanzlose Dementi der Bahn einnehmen wird?
Dass Dir da die Lust am lesen vergeht ist jetzt nicht verwunderlich. Macht aber nichts, das Gutachten ist ja nicht an Dich gerichtet.Danach war für mich das Interesse am Weiterlesen verflogen.
Das macht nichts. Ein Milliardengrad ist S21 trotzdem. Die Frage ist nur noch, ob das Land oder die Bahn recht hat. Hat das Land recht, haben sich einige bei der Bahn strafbar gemacht. Das Gutachten dokumentiert das nur.mental schrieb:Ungefähr so viel wie der Anteil der Artikel zu dem Gutachten? Oder war die PK noch gar nicht?Danke für den Link. Sollen wir schon einmal wetten, welchen Anteil an den Artikeln in StZ und StN das noch kommende völlig substanzlose Dementi der Bahn einnehmen wird?
Auf der anderen Seite gab es aber auch wichtigere Dinge, über die es zu berichten gilt, z. B. ... [www.stuttgarter-zeitung.de]
Mit hat es gereicht, den ersten Satz des Dokuments zu lesen. Danach war für mich das Interesse am Weiterlesen verflogen. Vielleicht ist es ja anderen genau so ergangen.
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