geschrieben von: Joachim Leitsch
Datum: 19.02.18 18:30
geschrieben von: MBCL
Datum: 19.02.18 18:33
Hoffentlich kriegen sie diese Traumtänzer, die das waren. Gibt dann ein paar Milliarden Schadenersatz."Um Bäume im Stuttgarter Rosensteinpark fällen zu dürfen, brauchte die Deutsche Bahn eine Zustimmung der Europäischen Union. Der Grund: Der streng geschützte Juchtenkäfer soll sich dort aufhalten. Er wurden aber nicht gefunden. Ein Gutachten bestätigt nun den Verdacht der Manipulation."
geschrieben von: Sandhase
Datum: 19.02.18 18:38
Und woher sollen die Traumtänzer die "paar Milliarden Schadenersatz" nehmen?Joachim Leitsch schrieb:Hoffentlich kriegen sie diese Traumtänzer, die das waren. Gibt dann ein paar Milliarden Schadenersatz."Um Bäume im Stuttgarter Rosensteinpark fällen zu dürfen, brauchte die Deutsche Bahn eine Zustimmung der Europäischen Union. Der Grund: Der streng geschützte Juchtenkäfer soll sich dort aufhalten. Er wurden aber nicht gefunden. Ein Gutachten bestätigt nun den Verdacht der Manipulation."
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.02.18 18:39
Die Bahn kann Einem ja schon leid tun, dass sie solche Verschwörungstheorien verbreiten muss, um überhaupt mal wieder was zum Projekt sagen zu können. Dabei hatte diese angebliche Manipulation gar keinen Einfluss auf die Fällgenehmigung und entsprechend auch nicht auf den Projektablauf."Um Bäume im Stuttgarter Rosensteinpark fällen zu dürfen, brauchte die Deutsche Bahn eine Zustimmung der Europäischen Union. Der Grund: Der streng geschützte Juchtenkäfer soll sich dort aufhalten. Er wurden aber nicht gefunden. Ein Gutachten bestätigt nun den Verdacht der Manipulation."
[www.swr3.de]
geschrieben von: MBCL
Datum: 19.02.18 18:43
Das sieht die Bahn aber anders.Dabei hatte diese angebliche Manipulation gar keinen Einfluss auf die Fällgenehmigung und entsprechend auch nicht auf den Projektablauf.
geschrieben von: dLichti
Datum: 19.02.18 18:45
Hm, und hoffentlich müssen wir nicht irgendwann erfahren, dass die Flasche gar nicht von einem Öko-Fuzzi dort vergessen, sondern von einem S21-Unterstützer dort passend deponiert wurde.Hoffentlich kriegen sie diese Traumtänzer, die das waren. Gibt dann ein paar Milliarden Schadenersatz.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.02.18 18:48
Gar nicht. Brauchen sie auch nicht, denn da gibt es keinen Schaden, der eventuell zu ersetzen wäre.MBCL schrieb:Und woher sollen die Traumtänzer die "paar Milliarden Schadenersatz" nehmen?Hoffentlich kriegen sie diese Traumtänzer, die das waren. Gibt dann ein paar Milliarden Schadenersatz.
Ja. Die Bäume, die noch an der Baustelle für den Bahnhofstrog stehen. Da sind Vorkommen tatsächlich nachgewiesen.Hat man eigentlich überhaupt irgendwo Bäume gefunden, die im Zusammenhang mit S21 gefällt werden mussten, auf denen es die Käfer gab?
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.02.18 19:34
Ein paar zusätzliche Stimmen dazu."Um Bäume im Stuttgarter Rosensteinpark fällen zu dürfen, brauchte die Deutsche Bahn eine Zustimmung der Europäischen Union. Der Grund: Der streng geschützte Juchtenkäfer soll sich dort aufhalten. Er wurden aber nicht gefunden. Ein Gutachten bestätigt nun den Verdacht der Manipulation."
[www.swr3.de]
[www.focus.de]„Wir sehen keinen Verdacht für irgendeine Straftat“
[www.parkschuetzer.de]Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert sowas jetzt zu machen wo alles so für uns und unsere Argumente spricht ...
[www.parkschuetzer.de]zu den kursierenden Unterstellungen der Bahn, dass S21-Gegner Bauverzögerung durchs Einbringen von Juchtenkäfer anzeigendem Material in Bäume herbeigeführt hätten, hier meine Stellungnahme:
„Haltet den Dieb!“, schrie der Dieb, um sich im Getümmel besser davon machen zu können -
Besser lässt sich diese abwegige Behauptung der DBAG nicht mehr charakterisieren.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.02.18 20:38
geschrieben von: Meterspurgleisbauer
Datum: 19.02.18 21:48
Hätte die Bahn eine ordentliche UVP durchgeführt, wäre eine Manipulation schon im Vorfeld aufgefallen, denn die UVP geht über 2 Jahre und da hätte man ständig Käferkacke dort auslegen müssen.Traumflug schrieb:Das sieht die Bahn aber anders.Dabei hatte diese angebliche Manipulation gar keinen Einfluss auf die Fällgenehmigung und entsprechend auch nicht auf den Projektablauf.
geschrieben von: Parvus
Datum: 19.02.18 23:06
Bei den Großtrappen warte ich eigentlich nur auf die Schlagzeile, dass die Bestände durch Wölfe gefährdet sind.Vielleicht sollte man die Großtrappen einfliegen, damit die die Juchtenkäfer auffuttern. Es ist ein schlechter Witz, dass ein Verkehrsprojekt mit nationaler Tragweite durch ein paar Käfer verkompliziert werden kann. Die Steinlaus hätte ich mir ja noch gefallen lassen....
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.02.18 00:18
Vielleicht sollte man die Großtrappen einfliegen, damit die die Juchtenkäfer auffuttern. Es ist ein schlechter Witz, dass ein Verkehrsprojekt mit nationaler Tragweite durch ein paar Käfer verkompliziert werden kann.
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 09:17
Na "Milliarden" werden es wohl nicht werden. Auch ist diese Baustelle nicht Teil des kritischen Pfads. Die aktuellen Verzögerungen sind wohl dem Anhydrit geschuldet und auch der Tiefbahnhof selbst ist schon stark verzögert, weil da schlicht noch die Genehmigung fehlt. Noch schlimmer ist es ja am Flughafen. Deswegen sollte auch jedem klar sein, dass so eine Aktion an diesem Ort nur wenig bringt und auf keinen Fall das Projekt verhindern würde. Sollte da tatsächlich Absicht hinter stehen, dann bestätigt das nur die Tatsache, dass es immer und überall und auf jeder Seite @#$%& gibt.Hoffentlich kriegen sie diese Traumtänzer, die das waren. Gibt dann ein paar Milliarden Schadenersatz.
Die Käfer sind also in die Flasche gefallen und verhungert, hatten aber noch genug im Bauch um die Flasche mit Kot zu füllen? Sehr unvoreingenommen.....Parkschützer verhindern schon mal prophylaktisch den Ausbau der Hochrheinbahn mit Bergtrasse, Anbindung an die drei-Seen- Bahn und Hotzenwaldtiefbahnhof ...
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/kaefer/03875.html"
Ebenso eindrücklich ist ein Flaschenfund von Jürgen Kleß im Südschwarzwald. Dort kamen aus einer konventionellen Bierflasche 70 tote Käfer aus neun verschiedenen Arten zu Tage, darunter besonders geschützte Laufkäfer, Totengräber, Waldmistkäfer, Waldgrablaufkäfer, Kurzflügelkäfer und sogar eine seltene Aaskäferart, die seit 50 Jahren nicht mehr im Südwesten Deutschlands beobachtet worden war."
Todesfalle Flasche - eigentlich die naheliegendste Erklärung ... für unvoreingenommene Dritte wenigstens.
Du hast völlig Recht mit Deinen Vermutungen. Die Parkschützer waren das, ganz sicher. Bald wird die Bahn auch Beweise dafür finden, daß die Parkschützer die Anhydritlinsen in den Bergen rund um Stuttgart versteckt haben, was die völlig unerwartete, immensen Kostensteigerungen von S21 endlich plausibel erklärt!Die Käfer sind also in die Flasche gefallen und verhungert, hatten aber noch genug im Bauch um die Flasche mit Kot zu füllen? Sehr unvoreingenommen.....
geschrieben von: mental
Datum: 20.02.18 09:42
"Um Bäume im Stuttgarter Rosensteinpark fällen zu dürfen, brauchte die Deutsche Bahn eine Zustimmung der Europäischen Union. Der Grund: Der streng geschützte Juchtenkäfer soll sich dort aufhalten. Er wurden aber nicht gefunden. Ein Gutachten bestätigt nun den Verdacht der Manipulation."
[www.swr3.de]
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 09:45
Bist du dir da (noch) sicher? Der Kelch wird gerade Armiert (Webcam), wenn die Genehmigung tatsächlich Auswirkungen auf die Statik hätte, wie hier schon geschrieben wurde, muss die geänderte Genehmigung also da sein oder es wird gerade die genehmigte Variante gebaut...... weil da schlicht noch die Genehmigung fehlt.....
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 09:59
Cool, in der PM der PSU steht das aber anders als hier dargestellt.
geschrieben von: mental
Datum: 20.02.18 10:11
mental schrieb:Cool, in der PM der PSU steht das aber anders als hier dargestellt.
EDIT: Link —> [www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]
Am Fuß des Stamms von einem der Bäume wurden vor Beginn der Baumfällung Kotpillen entdeckt, die den Hinweis auf eine mögliche Besiedlung des Baumes mit Juchtenkäfern gaben. Ein Fachgutachter stufte den Baum daraufhin zunächst als Verdachtsbaum ein. Während der Fällung stellte sich jedoch heraus, dass dieser Baum über keinerlei Mulmhöhlen verfügte. Die Kotpillen können somit nicht auf natürlichem Wege an den Stammfuß gelangt sein. Zudem wurde während der Fällarbeiten in einer Höhle eines weiteren Baums eine Flasche mit Kotpillen und Flügeldecken diverser Holzkäferarten gefunden, die dort offenbar abgelegt wurde. Es ist zu vermuten, dass die Flasche unbeabsichtigter Weise in die sehr tiefe Baumhöhle gefallen ist und erst mit den Fällarbeiten wieder freigelegt werden konnte.
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 10:23
Ich bin mir da sehr sicher, weil das wieder nur ein Kelchfuss ist. Den Rest kann man erst bauen, wenn feststeht, welche Variante gebaut wird also wo die neuen Fluchtwege hinkommen. Davon abhängig ist nämlich die Ausführung des Daches, was ja auch durch die oberen Kelche besteht.graetz schrieb:Bist du dir da (noch) sicher? Der Kelch wird gerade Armiert (Webcam), wenn die Genehmigung tatsächlich Auswirkungen auf die Statik hätte, wie hier schon geschrieben wurde, muss die geänderte Genehmigung also da sein oder es wird gerade die genehmigte Variante gebaut...... weil da schlicht noch die Genehmigung fehlt.....
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 10:31
Dann schau doch mal in BA16, ich habe schon vom Kelch gesprochen, nicht vom Kelchfuß in BA12.Xelsbrot schrieb:Ich bin mir da sehr sicher, weil das wieder nur ein Kelchfuss ist. Den Rest kann man erst bauen, wenn feststeht, welche Variante gebaut wird also wo die neuen Fluchtwege hinkommen. Davon abhängig ist nämlich die Ausführung des Daches, was ja auch durch die oberen Kelche besteht.graetz schrieb:Bist du dir da (noch) sicher? Der Kelch wird gerade Armiert (Webcam), wenn die Genehmigung tatsächlich Auswirkungen auf die Statik hätte, wie hier schon geschrieben wurde, muss die geänderte Genehmigung also da sein oder es wird gerade die genehmigte Variante gebaut...... weil da schlicht noch die Genehmigung fehlt.....
Laut ursprünglicher Planung wollte man Abschnitt für Abschnitt komplett mit den kompletten Kelchen bauen, auch, um nicht zu viel Grundwasser entnehmen zu müssen. Weil die Bahn aber die genehmigten Fluchttreppenhäuser nicht bauen will, weil sie den regulären Betrieb zu sehr stören, die neue Ausführung aber seit letzten April noch ihrer Genehmigung harrt, baut sie jetzt das, was geht in allen Abschnitten, die gehen und führt die Fundamente quasi zweigleisig aus. Aber da ist an einem gewissen Punkt Schluss. Bis dahin hofft die Bahn, ihre neue Fluchtwege genehmigt zu bekommen oder sie (hat sie zumindest angekündigt) realisiert doch die Fluchttreppenhäuser auf den Bahnsteigen.
Laut der letzten Lenkungskreisfolie hapert es an den Fluchtwegebreiten in der neuen Ausführung. Das dürfte nicht trivial zu lösen sein, da der Platz nun mal sehr beschränkt ist.
Abgesehen davon hätte eine vorliegende Genehmigung doch hier und anderswo laute Jubelmeldungen ausgelöst. Das Fehlen von Jubelmeldungen war bei S21 schon immer auch eine zuverlässige Information.
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 10:32
Und das rechtfertigt eine Anzeige u.a. wegen übler Nachrede?Xelsbrot schrieb:Da standen auch die Kosten von 3,2 Milliarden Euro einmal.mental schrieb:Cool, in der PM der PSU steht das aber anders als hier dargestellt.
EDIT: Link —> [www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]
......
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 10:44
Da die Bahn laut letzter Folie (diesmal sicher ganz sicher) mit der Genehmigung Ende Dezember 2017 gerechnet hatte, wurde bereits armiert. Diese Armierung war auch beim Tag der offenen Baustelle schon zu sehen. Aber wird da auch was gegossen? Noch fehlt die Genehmigung und das Problem dabei scheint nicht trivial lösbar zu sein, da die Bahn bereits seit letzten April darauf wartet. Dann war es der Juli, dann der Dezember. Bald ist es ein Jahr überfällig.graetz schrieb:Dann schau doch mal in BA16, ich habe schon vom Kelch gesprochen, nicht vom Kelchfuß in BA12.Xelsbrot schrieb:Ich bin mir da sehr sicher, weil das wieder nur ein Kelchfuss ist. Den Rest kann man erst bauen, wenn feststeht, welche Variante gebaut wird also wo die neuen Fluchtwege hinkommen. Davon abhängig ist nämlich die Ausführung des Daches, was ja auch durch die oberen Kelche besteht.graetz schrieb:Bist du dir da (noch) sicher? Der Kelch wird gerade Armiert (Webcam), wenn die Genehmigung tatsächlich Auswirkungen auf die Statik hätte, wie hier schon geschrieben wurde, muss die geänderte Genehmigung also da sein oder es wird gerade die genehmigte Variante gebaut...... weil da schlicht noch die Genehmigung fehlt.....
Laut ursprünglicher Planung wollte man Abschnitt für Abschnitt komplett mit den kompletten Kelchen bauen, auch, um nicht zu viel Grundwasser entnehmen zu müssen. Weil die Bahn aber die genehmigten Fluchttreppenhäuser nicht bauen will, weil sie den regulären Betrieb zu sehr stören, die neue Ausführung aber seit letzten April noch ihrer Genehmigung harrt, baut sie jetzt das, was geht in allen Abschnitten, die gehen und führt die Fundamente quasi zweigleisig aus. Aber da ist an einem gewissen Punkt Schluss. Bis dahin hofft die Bahn, ihre neue Fluchtwege genehmigt zu bekommen oder sie (hat sie zumindest angekündigt) realisiert doch die Fluchttreppenhäuser auf den Bahnsteigen.
Laut der letzten Lenkungskreisfolie hapert es an den Fluchtwegebreiten in der neuen Ausführung. Das dürfte nicht trivial zu lösen sein, da der Platz nun mal sehr beschränkt ist.
Abgesehen davon hätte eine vorliegende Genehmigung doch hier und anderswo laute Jubelmeldungen ausgelöst. Das Fehlen von Jubelmeldungen war bei S21 schon immer auch eine zuverlässige Information.
BA16 = Kelch wird Armiert (Biegebetrieb erhielt bereits im letzten Jahr den Auftrag)
Für die nicht Ortskundigen, das ist der erste Kelchfuß der Betoniert wurde, Nähe Verladeplatz vom Förderband.
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 10:54
Das kann ja alles sein, aber schau mal jetzt jetzt jetzt auf die Webcam.Zitat:Da die Bahn laut letzter Folie (diesmal sicher ganz sicher) mit der Genehmigung Ende Dezember 2017 gerechnet hatte, wurde bereits armiert. Diese Armierung war auch beim Tag der offenen Baustelle schon zu sehen. Aber wird da auch was gegossen? Noch fehlt die Genehmigung und das Problem dabei scheint nicht trivial lösbar zu sein, da die Bahn bereits seit letzten April darauf wartet. Dann war es der Juli, dann der Dezember. Bald ist es ein Jahr überfällig.‘Ich hab da mal was rausgeschnitten zugunsten der Lesbarkeit’
Oder meinst Du, die wollen einfach Fakten schaffen? Aber beim Filderbahnhof warten die angeblich auf ein Gerichtsurteil?
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 11:23
Siehste: Erst mit dem Giessen wird auch tatsächlich was unwiderrufliches gebaut. Eine Armierung eventuell abzureissen und zu ändern, wird jetzt bei S21 den Kohl auch nicht fett machen. Aber genehmigt ist halt noch nichts. Also Stillstand auch dort. Der letzte Stand ist eben, dass die Fluchtwegbreiten nicht ausreichend sind. Natürlich kann die Bahn jederzeit dort weiterbauen - die Fluchttreppenhäuser auf den Bahnsteigen. Irgendeinen Stichtag sollte die Bahn sich dafür ja zurechtgelegt haben.graetz schrieb:Das kann ja alles sein, aber schau mal jetzt jetzt jetzt auf die Webcam.Zitat:Da die Bahn laut letzter Folie (diesmal sicher ganz sicher) mit der Genehmigung Ende Dezember 2017 gerechnet hatte, wurde bereits armiert. Diese Armierung war auch beim Tag der offenen Baustelle schon zu sehen. Aber wird da auch was gegossen? Noch fehlt die Genehmigung und das Problem dabei scheint nicht trivial lösbar zu sein, da die Bahn bereits seit letzten April darauf wartet. Dann war es der Juli, dann der Dezember. Bald ist es ein Jahr überfällig.‘Ich hab da mal was rausgeschnitten zugunsten der Lesbarkeit’
Oder meinst Du, die wollen einfach Fakten schaffen? Aber beim Filderbahnhof warten die angeblich auf ein Gerichtsurteil?
Diese Armierung war beim Tag der offenen Baustelle NICHT zu sehen.
Und ich meine nicht das die “einfach” Fakten schaffen, ich meine die (Bauarbeiter) wissen was sie tun.
i.d.R. wird erst armiert, dann gegossen und das kann tatsächlich noch einige Monate dauern.
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 12:14
Seit der Erfindung des Meißel ist deine Aussage Makulatur.Xelsbrot schrieb:Siehste: Erst mit dem Giessen wird auch tatsächlich was unwiderrufliches gebaut. Eine Armierung eventuell abzureissen und zu ändern, wird jetzt bei S21 den Kohl auch nicht fett machen. Aber genehmigt ist halt noch nichts. Also Stillstand auch dort. Der letzte Stand ist eben, dass die Fluchtwegbreiten nicht ausreichend sind. Natürlich kann die Bahn jederzeit dort weiterbauen - die Fluchttreppenhäuser auf den Bahnsteigen. Irgendeinen Stichtag sollte die Bahn sich dafür ja zurechtgelegt haben.graetz schrieb:Das kann ja alles sein, aber schau mal jetzt jetzt jetzt auf die Webcam.Zitat:Da die Bahn laut letzter Folie (diesmal sicher ganz sicher) mit der Genehmigung Ende Dezember 2017 gerechnet hatte, wurde bereits armiert. Diese Armierung war auch beim Tag der offenen Baustelle schon zu sehen. Aber wird da auch was gegossen? Noch fehlt die Genehmigung und das Problem dabei scheint nicht trivial lösbar zu sein, da die Bahn bereits seit letzten April darauf wartet. Dann war es der Juli, dann der Dezember. Bald ist es ein Jahr überfällig.‘Ich hab da mal was rausgeschnitten zugunsten der Lesbarkeit’
Oder meinst Du, die wollen einfach Fakten schaffen? Aber beim Filderbahnhof warten die angeblich auf ein Gerichtsurteil?
Diese Armierung war beim Tag der offenen Baustelle NICHT zu sehen.
Und ich meine nicht das die “einfach” Fakten schaffen, ich meine die (Bauarbeiter) wissen was sie tun.
i.d.R. wird erst armiert, dann gegossen und das kann tatsächlich noch einige Monate dauern.
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 12:19
Klar. Die Bahn giesst eine Kelchstütze, feiert sie mit einem Drohnenvideo - und meisselt sie dann wieder weg weil die neuen Fluchtwege nicht genehmigungsfähig sind. Weil die Bahn endlich mal wieder eine miese Projekt-PR brauchen kann. Schon wieder baut hier jemand die Welt, wie sie ihm gefällt. Die Armierung wurde gebaut, weil man anscheinend fest mit einer Genehmigung rechnete. Dass diese seit April auf sich warten lässt, spricht doch schon wieder Bände. Anscheinend kann man Fluchtwege doch nicht auf dem Dienstweg verbreitern.graetz schrieb:Seit der Erfindung des Meißel ist deine Aussage Makulatur.Xelsbrot schrieb:Siehste: Erst mit dem Giessen wird auch tatsächlich was unwiderrufliches gebaut. Eine Armierung eventuell abzureissen und zu ändern, wird jetzt bei S21 den Kohl auch nicht fett machen. Aber genehmigt ist halt noch nichts. Also Stillstand auch dort. Der letzte Stand ist eben, dass die Fluchtwegbreiten nicht ausreichend sind. Natürlich kann die Bahn jederzeit dort weiterbauen - die Fluchttreppenhäuser auf den Bahnsteigen. Irgendeinen Stichtag sollte die Bahn sich dafür ja zurechtgelegt haben.graetz schrieb:Das kann ja alles sein, aber schau mal jetzt jetzt jetzt auf die Webcam.Zitat:Da die Bahn laut letzter Folie (diesmal sicher ganz sicher) mit der Genehmigung Ende Dezember 2017 gerechnet hatte, wurde bereits armiert. Diese Armierung war auch beim Tag der offenen Baustelle schon zu sehen. Aber wird da auch was gegossen? Noch fehlt die Genehmigung und das Problem dabei scheint nicht trivial lösbar zu sein, da die Bahn bereits seit letzten April darauf wartet. Dann war es der Juli, dann der Dezember. Bald ist es ein Jahr überfällig.‘Ich hab da mal was rausgeschnitten zugunsten der Lesbarkeit’
Oder meinst Du, die wollen einfach Fakten schaffen? Aber beim Filderbahnhof warten die angeblich auf ein Gerichtsurteil?
Diese Armierung war beim Tag der offenen Baustelle NICHT zu sehen.
Und ich meine nicht das die “einfach” Fakten schaffen, ich meine die (Bauarbeiter) wissen was sie tun.
i.d.R. wird erst armiert, dann gegossen und das kann tatsächlich noch einige Monate dauern.
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 12:42
Es war deine Aussage das Betongiessen etwas unwiderrufliches schafft und nicht meine.Xelsbrot schrieb:Klar. Die Bahn giesst eine Kelchstütze, feiert sie mit einem Drohnenvideo - und meisselt sie dann wieder weg weil die neuen Fluchtwege nicht genehmigungsfähig sind. Weil die Bahn endlich mal wieder eine miese Projekt-PR brauchen kann. Schon wieder baut hier jemand die Welt, wie sie ihm gefällt. Die Armierung wurde gebaut, weil man anscheinend fest mit einer Genehmigung rechnete. Dass diese seit April auf sich warten lässt, spricht doch schon wieder Bände. Anscheinend kann man Fluchtwege doch nicht auf dem Dienstweg verbreitern.graetz schrieb:Seit der Erfindung des Meißel ist deine Aussage Makulatur......Siehste: Erst mit dem Giessen wird auch tatsächlich was unwiderrufliches gebaut. Eine Armierung eventuell abzureissen und zu ändern, wird jetzt bei S21 den Kohl auch nicht fett machen......
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 15:54
http://webcam-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/S21-Suedkopf-Lichtaugen/S21-Suedkopf-Lichtaugen.jpggraetz schrieb:Es war deine Aussage das Betongiessen etwas unwiderrufliches schafft und nicht meine.Xelsbrot schrieb:Klar. Die Bahn giesst eine Kelchstütze, feiert sie mit einem Drohnenvideo - und meisselt sie dann wieder weg weil die neuen Fluchtwege nicht genehmigungsfähig sind. Weil die Bahn endlich mal wieder eine miese Projekt-PR brauchen kann. Schon wieder baut hier jemand die Welt, wie sie ihm gefällt. Die Armierung wurde gebaut, weil man anscheinend fest mit einer Genehmigung rechnete. Dass diese seit April auf sich warten lässt, spricht doch schon wieder Bände. Anscheinend kann man Fluchtwege doch nicht auf dem Dienstweg verbreitern.graetz schrieb:Seit der Erfindung des Meißel ist deine Aussage Makulatur......Siehste: Erst mit dem Giessen wird auch tatsächlich was unwiderrufliches gebaut. Eine Armierung eventuell abzureissen und zu ändern, wird jetzt bei S21 den Kohl auch nicht fett machen......
Auserdem hast du noch immer nicht auf die Webcam BA16 gesehen, sonst hättest du nicht “wurde gebaut” geschrieben.
Du schreibst also irgendwas und verschließt die Augen vor der Realität.
geschrieben von: Steuerzahler
Datum: 20.02.18 16:03
Es ist eine Bauaktion mit ungewissem Ausgang. Genau wie es mit dem Bau der neuen Eisenbahnbrücke geschehen ist, die genau in Richtung Juchtenkäferverdachtsbäume gebaut worden ist.Xelsbrot schrieb:http://webcam-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/S21-Suedkopf-Lichtaugen/S21-Suedkopf-Lichtaugen.jpggraetz schrieb:Es war deine Aussage das Betongiessen etwas unwiderrufliches schafft und nicht meine.
Auserdem hast du noch immer nicht auf die Webcam BA16 gesehen, sonst hättest du nicht “wurde gebaut” geschrieben.
Du schreibst also irgendwas und verschließt die Augen vor der Realität.
Also da war schon bei der Baustellenführung was zu sehen. Und natürlich wäre das dann unwiderruflich. Auf welchen Planeten lebst Du denn? Denkst Du echt, die Bahn rechnet mit der Alternative, das Teil wieder abreissen zu müssen?
Also wo wird da was gegossen? Die Bahn wartet seit April auf eine Genehmigung. "Dezember" war der letzte Stand, der wohl als "sicher" angenommen wurde. Man bereitet jetzt alles vor für den Fall, dass die Genehmigung kommt, aber man wird diese Kelchstütze nicht giessen, bis die Genehmigung da ist. Für mich ist das eher ein Zeichen, dass die Fluchttreppenhäuser definitiv Geschichte sind und die Bahn jetzt darauf angewiesen ist, dass das neue Konzept auch wirklich genehmigt wird. Man könnte es auch eine "Wette" nennen.
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 16:18
Bei welcher Baustellenausführung? Meinst du den Tag der offenen Baustelle? Dann schreib das auch! Und da war noch keine Armierung drin denn da standen noch nicht einmal alle Elemente richtig UND es war mit Plane abgedeckt. Du warst offensichtlich nicht dort, zumindest nicht mit offenen Augen.[webcam-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]
Also da war schon bei der Baustellenführung was zu sehen. Und natürlich wäre das dann unwiderruflich. Auf welchen Planeten lebst Du denn? Denkst Du echt, die Bahn rechnet mit der Alternative, das Teil wieder abreissen zu müssen?
Also wo wird da was gegossen? Die Bahn wartet seit April auf eine Genehmigung. "Dezember" war der letzte Stand, der wohl als "sicher" angenommen wurde. Man bereitet jetzt alles vor für den Fall, dass die Genehmigung kommt, aber man wird diese Kelchstütze nicht giessen, bis die Genehmigung da ist. Für mich ist das eher ein Zeichen, dass die Fluchttreppenhäuser definitiv Geschichte sind und die Bahn jetzt darauf angewiesen ist, dass das neue Konzept auch wirklich genehmigt wird. Man könnte es auch eine "Wette" nennen.
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 16:47
Dann verlinke DU doch mal die richtige Webcam! Ich habe die Webcam von der Projektseite genommen mit der Unterschrift "Bauabschnitt 16". Und ich war da und hab nur viel Zeugs gesehen so wie schon hier im November: [www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]graetz schrieb:Bei welcher Baustellenausführung? Meinst du den Tag der offenen Baustelle? Dann schreib das auch! Und da war noch keine Armierung drin denn da standen noch nicht einmal alle Elemente richtig UND es war mit Plane abgedeckt. Du warst offensichtlich nicht dort, zumindest nicht mit offenen Augen.[webcam-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]
Also da war schon bei der Baustellenführung was zu sehen. Und natürlich wäre das dann unwiderruflich. Auf welchen Planeten lebst Du denn? Denkst Du echt, die Bahn rechnet mit der Alternative, das Teil wieder abreissen zu müssen?
Also wo wird da was gegossen? Die Bahn wartet seit April auf eine Genehmigung. "Dezember" war der letzte Stand, der wohl als "sicher" angenommen wurde. Man bereitet jetzt alles vor für den Fall, dass die Genehmigung kommt, aber man wird diese Kelchstütze nicht giessen, bis die Genehmigung da ist. Für mich ist das eher ein Zeichen, dass die Fluchttreppenhäuser definitiv Geschichte sind und die Bahn jetzt darauf angewiesen ist, dass das neue Konzept auch wirklich genehmigt wird. Man könnte es auch eine "Wette" nennen.
Weiterhin lebe ich nur auf einem Planeten.
Ich habe auch nicht geschrieben das dort jetzt gegossen wird, du hattest geschrieben das solange kein Beton fließt alles wieder geändert werden kann, zusammenfassend alles Schwachsinn.
Deine offensichtliche fehlannahme scheint darauf zu basieren das die dort offensichtlich mehr wissen als du, denn nur weil du NICHT weißt was / wie dort gebaut wird muss es Züblin nicht auch so gehen.
Höre einfach auf den Leuten das Wort im Munde zu verdrehen, solche gibt es schon genug hier.
EDIT: Außerdem hast du die falsche Webcam verlinkt, da sieht man garnicht in den Kelch
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 16:56
[www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]Xelsbrot schrieb:Dann verlinke DU doch mal die richtige Webcam! Ich habe die Webcam von der Projektseite genommen mit der Unterschrift "Bauabschnitt 16". Und ich war da und hab nur viel Zeugs gesehen so wie schon hier im November: [www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]....
Man bereitet vor für den Tag der Genehmigung - nicht mehr. Ich geb doch nur die Aussagen der Bahn wieder, die ja selbst sagen, dass die oberen Hälften erst dann kommen, wenn die Genehmigung da ist. Und glaub mir: Wäre sie da, wüssten wir es. Sowas wird schnell gemeldet. Nur Kosten- und Zeitverzögerungen werden so lange wie möglich geheim gehalten. Letztes Jahr konnte die Bahn sich bei der Kelch-PR ja auch nicht zurückhalten und hat ins Drohnenvideo schon mal eine Computergrafik der oberen Hälfte reinprojiziert.
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 17:35
Wie gesagt: Noch fliesst da kein Beton. Das ist nur die Fortsetzung der Einschalung, deren Beginn im November schon sichtbar war. Da gab es definitiv noch keine Genehmigung. Und es gibt immer noch keine.graetz schrieb:[www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]Xelsbrot schrieb:Dann verlinke DU doch mal die richtige Webcam! Ich habe die Webcam von der Projektseite genommen mit der Unterschrift "Bauabschnitt 16". Und ich war da und hab nur viel Zeugs gesehen so wie schon hier im November: [www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]....
Man bereitet vor für den Tag der Genehmigung - nicht mehr. Ich geb doch nur die Aussagen der Bahn wieder, die ja selbst sagen, dass die oberen Hälften erst dann kommen, wenn die Genehmigung da ist. Und glaub mir: Wäre sie da, wüssten wir es. Sowas wird schnell gemeldet. Nur Kosten- und Zeitverzögerungen werden so lange wie möglich geheim gehalten. Letztes Jahr konnte die Bahn sich bei der Kelch-PR ja auch nicht zurückhalten und hat ins Drohnenvideo schon mal eine Computergrafik der oberen Hälfte reinprojiziert.
Oder das
[webcam-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]
geschrieben von: cs
Datum: 20.02.18 17:36
Da muss ich graetz ausnahmsweise mal rechtgeben.Man bereitet vor für den Tag der Genehmigung - nicht mehr. Ich geb doch nur die Aussagen der Bahn wieder, die ja selbst sagen, dass die oberen Hälften erst dann kommen, wenn die Genehmigung da ist.
Davon gehe ich auch aus.Und glaub mir: Wäre sie da, wüssten wir es. Sowas wird schnell gemeldet.
geschrieben von: Xelsbrot
Datum: 20.02.18 17:49
Schon seltsam, als ich vor einiger Zeit geschrieben hatte das man auch ohne Genehmigung des geänderten Brandschutzes armieren könne ging es hier rund und mir wurde geschrieben das ich keine Ahnung hätte und sowas technisch nicht möglich sei. Wenn nun graetz vom “Stillstand” schreibt und ich ihn auf die Webcam hinweise, dann soll auf einmal ins Blaue hinein armiert werden?graetz schrieb:Da muss ich graetz ausnahmsweise mal rechtgeben.Man bereitet vor für den Tag der Genehmigung - nicht mehr. Ich geb doch nur die Aussagen der Bahn wieder, die ja selbst sagen, dass die oberen Hälften erst dann kommen, wenn die Genehmigung da ist.
Wenn mich mein Gedächtnis nicht vollständig in die Irre führt, erinnere ich mich auch an eine Aussage beim "Baustellentag" im Januar, dass die Genehmigung für das Betonieren der Kelchschale noch fehle, dass aber mit dem Verlegen der Bewehrung der Kelchschale begonnen werden dürfe. Dies werde dann auch gemacht, um die Zeit bis zur Betoniergenehmigung zu nutzen und den Verzug nicht noch größer werden zu lassen.
graetz schrieb:Davon gehe ich auch aus.Und glaub mir: Wäre sie da, wüssten wir es. Sowas wird schnell gemeldet.
geschrieben von: graetz
Datum: 20.02.18 18:08
Wie ich schon sagte ist das eine Wette auf die neue Genehmigung. Die Bahn scheint die Alternative "Fluchttreppenhäuser" nicht mehr in Erwägung zu ziehen. Bisher hiess es, man werde diese bauen, sollte der neue Brandschutz nicht genehmigt werden. DAS ist die Neuigkeit.cs schrieb:Schon seltsam, als ich vor einiger Zeit geschrieben hatte das man auch ohne Genehmigung des geänderten Brandschutzes armieren könne ging es hier rund und mir wurde geschrieben das ich keine Ahnung hätte und sowas technisch nicht möglich sei. Wenn nun graetz vom “Stillstand” schreibt und ich ihn auf die Webcam hinweise, dann soll auf einmal ins Blaue hinein armiert werden?graetz schrieb:Da muss ich graetz ausnahmsweise mal rechtgeben.Man bereitet vor für den Tag der Genehmigung - nicht mehr. Ich geb doch nur die Aussagen der Bahn wieder, die ja selbst sagen, dass die oberen Hälften erst dann kommen, wenn die Genehmigung da ist.
Wenn mich mein Gedächtnis nicht vollständig in die Irre führt, erinnere ich mich auch an eine Aussage beim "Baustellentag" im Januar, dass die Genehmigung für das Betonieren der Kelchschale noch fehle, dass aber mit dem Verlegen der Bewehrung der Kelchschale begonnen werden dürfe. Dies werde dann auch gemacht, um die Zeit bis zur Betoniergenehmigung zu nutzen und den Verzug nicht noch größer werden zu lassen.
graetz schrieb:Davon gehe ich auch aus.Und glaub mir: Wäre sie da, wüssten wir es. Sowas wird schnell gemeldet.
Aber wenn ihr meint.....
Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.
Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.
"Im Laufe der Zeit kamen immer mehr Details zu der Baumfällung, zum Teil an unvermuteten Stellen, zum Vorschein. Im Herbst 2011 gab dann die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt, Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter der Bahn beantragt zu haben. Ihr Vergehen sollte gewesen sein, Meldungen über geschützte Tierarten zurückgehalten zu haben. Und deshalb sei es letztlich zu einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz gekommen. Entgegen vieler folgender Behauptungen in der Öffentlichkeit, wurde diesen Strafbefehlen bis heute nicht entsprochen. Es ist also nach wie vor nicht geklärt, was eigentlich passiert ist, wer Anweisungen gegeben hat, und wer möglicherweise illegal handelte."
geschrieben von: Micha-0815
Datum: 20.02.18 19:07
Zitat
Ach? Gibt es nur noch die zwei?Die Parkschützer und Mitarbeiter an der Mahnwache, Monika und Peter Müller, haben am 19. Februar 2018 eine Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn AG und diverse Zeitungen wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung und übler Nachrede gestellt.
geschrieben von: mental
Datum: 20.02.18 19:10
Ach? Gibt es nur noch die zwei?
geschrieben von: Micha-0815
Datum: 20.02.18 19:26
Na, *DU* hattest doch geschrieben, "die Parkschützer" hätten Anzeige erstattet. In dem verlinkten Beitrag war dann aber nur von den zwei Einzelpersonen die Rede.Micha-0815 schrieb:Die Wache ist rund um die Uhr besetzt. Die tun ernsthaft etwas, während du hier die Lügen und Straftaten der Bahn verteidigst und bestreitest.Ach? Gibt es nur noch die zwei?
Verstehe ich nicht: Warum soll es einen "deal" gegeben haben?Micha-0815 schrieb:hier:Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.
Zitat:"Im Laufe der Zeit kamen immer mehr Details zu der Baumfällung, zum Teil an unvermuteten Stellen, zum Vorschein. Im Herbst 2011 gab dann die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt, Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter der Bahn beantragt zu haben. Ihr Vergehen sollte gewesen sein, Meldungen über geschützte Tierarten zurückgehalten zu haben. Und deshalb sei es letztlich zu einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz gekommen. Entgegen vieler folgender Behauptungen in der Öffentlichkeit, wurde diesen Strafbefehlen bis heute nicht entsprochen. Es ist also nach wie vor nicht geklärt, was eigentlich passiert ist, wer Anweisungen gegeben hat, und wer möglicherweise illegal handelte."
[www.schaeferweltweit.de]
es gab offensichtlich eine Art deal....
Nein, es ist mir eben nicht egal, deswegen Frage ich ja nach einem Beleg für die Behauptung. Aber im Gegensatz zu Dir verurteile ich halt auch niemanden ohne Beleg. Ich bezichtige im Gegensatz zu Dir auch niemanden ohne Beleg ständig der Lüge. Auch wenn jemand so wie Du ständig Falschaussagen liefert, mag das ja grober Fahrlässigkeit geschuldet sein.Hier auch noch einmal das Gutachten (da manche ja am Käfer insgesamt zweifeln..)
[www.schaeferweltweit.de]
PS: Man bemerke einmal mehr, der echte Skandal hinterlässt unsere Befürworter völlig unempört, ja geradezu entspannt. Juchtenkäferbaum illegal gefällt? Na und! Potentiell Juchtenkäferkot verstreut? Ungeheuerlich!
...
Für die Behauptungen von Traumflug, dass die Fällung "illegal" gewesen sei, und die Bahn eine "kleine Geldstrafe" bekam, taugt das jedenfalls nicht. Ganz abgesehen davon, dass das keine seriöse Quelle ist.
In den Genuss eines Aufenthalts in den Containerzellen werden die drei beschuldigten Bahnmitarbeiter übrigens nicht kommen – die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Stuttgart lediglich Geldstrafen.
"
Kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage wegen des Massakers in Sant' Anna di Stazzema am 12.08.1944 01.10.2012
Die umfangreichen und äußerst aufwändig geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg haben ergeben, dass den 17 Beschuldigten - insbesondere den acht noch lebenden Beschuldigten - eine noch nicht verjährte strafbare Beteiligung an den Geschehnissen am 12.08.1944 im Bergdorf Sant' Anna di Stazzema in Italien nicht nachgewiesen werden kann."
geschrieben von: mental
Datum: 20.02.18 19:59
mental schrieb:Na, *DU* hattest doch geschrieben, "die Parkschützer" hätten Anzeige erstattet. In dem verlinkten Beitrag war dann aber nur von den zwei Einzelpersonen die Rede.Micha-0815 schrieb:Die Wache ist rund um die Uhr besetzt. Die tun ernsthaft etwas, während du hier die Lügen und Straftaten der Bahn verteidigst und bestreitest.Ach? Gibt es nur noch die zwei?
Du solltest eben nicht immer gleich verallgemeinern und übertreiben...
geschrieben von: Micha-0815
Datum: 20.02.18 20:01
Wieso? Findest Du es dumm, nicht verallgemeinern und übertreiben zu wollen?Micha-0815 schrieb:Stellst du dich nur dumm?Na, *DU* hattest doch geschrieben, "die Parkschützer" hätten Anzeige erstattet. In dem verlinkten Beitrag war dann aber nur von den zwei Einzelpersonen die Rede.
Du solltest eben nicht immer gleich verallgemeinern und übertreiben...
mental schrieb:Nein, es ist mir eben nicht egal, deswegen Frage ich ja nach einem Beleg für die Behauptung. Aber im Gegensatz zu Dir verurteile ich halt auch niemanden ohne Beleg. Ich bezichtige im Gegensatz zu Dir auch niemanden ohne Beleg ständig der Lüge. Auch wenn jemand so wie Du ständig Falschaussagen liefert, mag das ja grober Fahrlässigkeit geschuldet sein.Hier auch noch einmal das Gutachten (da manche ja am Käfer insgesamt zweifeln..)
[www.schaeferweltweit.de]
PS: Man bemerke einmal mehr, der echte Skandal hinterlässt unsere Befürworter völlig unempört, ja geradezu entspannt. Juchtenkäferbaum illegal gefällt? Na und! Potentiell Juchtenkäferkot verstreut? Ungeheuerlich!
Richtig: nämlich dass Du auch keinerlei Belege für die Behauptungen von Traumflug hast, die Bäume seien illegal gefällt worden, und die Bahn hätte dafür eine kleine Geldstrafe dafür bezahlt. Und Du deswegen wortreich davon ablenken willst.Micha-0815 schrieb:Die Erfindung der Suchmaschine hast du wohl verpasst?...
Für die Behauptungen von Traumflug, dass die Fällung "illegal" gewesen sei, und die Bahn eine "kleine Geldstrafe" bekam, taugt das jedenfalls nicht. Ganz abgesehen davon, dass das keine seriöse Quelle ist.
[www.esslinger-zeitung.de]
beantragt wurden nur Geldstrafen:
Zitat:In den Genuss eines Aufenthalts in den Containerzellen werden die drei beschuldigten Bahnmitarbeiter übrigens nicht kommen – die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Stuttgart lediglich Geldstrafen.
[www.bei-abriss-aufstand.de]
Leider finde ich in den Pressemeldungen der Staatsanwaltschaft nur Treffer ab 2012. Spannender weise ist der erste Treffer ihre Unfähigkeit/Unwillen, die Nazi-Taten zu verfolgen:
Zitat:Damit ist dann auch schon fast alles gesagt...[...]
geschrieben von: alfons95
Datum: 20.02.18 20:30
„Haltet den Dieb!“, schrie der Dieb, um sich im Getümmel besser davon machen zu können ;)mental schrieb:Und das rechtfertigt eine Anzeige u.a. wegen übler Nachrede?Xelsbrot schrieb:Da standen auch die Kosten von 3,2 Milliarden Euro einmal.mental schrieb:Cool, in der PM der PSU steht das aber anders als hier dargestellt.
EDIT: Link —> [www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]
......
Richtig: nämlich dass Du auch keinerlei Belege für die Behauptungen von Traumflug hast, die Bäume seien illegal gefällt worden, und die Bahn hätte dafür eine kleine Geldstrafe dafür bezahlt. Und Du deswegen wortreich davon ablenken willst.
Vielleicht weißt Du einfach nicht, was ein Antrag auf Strafbefehl ist und was nicht? Und auch nicht, dass Mitarbeiter der Bahn nicht mit "der Bahn" identisch sind?Micha-0815 schrieb:Deine Behauptungen sind völlig irrsinnig. Fakt: Staatsanwaltschaft stellt Strafbefehl auf Geldstrafe.Richtig: nämlich dass Du auch keinerlei Belege für die Behauptungen von Traumflug hast, die Bäume seien illegal gefällt worden, und die Bahn hätte dafür eine kleine Geldstrafe dafür bezahlt. Und Du deswegen wortreich davon ablenken willst.
Aber wie immer gilt, wir Gegner haben Beweispflicht, für die Bahn gilt das Recht auf Geheimhaltung.
Nun hatte ich oben geschrieben, dass ich ohne Belege niemandem etwas unterstelle. Wenn Du nun also meinst, ich würde die Aussagen der Bahn zu den Käfern für 100% wahr halten, dann hast Du entweder nicht verstanden was ich geschrieben habe, oder Du glaubst es gäbe Belege dafür. Aber Du solltest nicht von Deinen auf meine Gedanken schließen, dass geht ganz sicher schief!Die Käferunterstellung der bahn ist für einen Befürworter wie dich zu 100% wahr, die inzwischen mit vielen Links belegten taten der bahn bezweifelst du grundsätzlich. Dafür gibt es ein Wort, das oft gerufen wurde.
Nein, es ist mir eben nicht egal, deswegen Frage ich ja nach einem Beleg für die Behauptung. Aber im Gegensatz zu Dir verurteile ich halt auch niemanden ohne Beleg. Ich bezichtige im Gegensatz zu Dir auch niemanden ohne Beleg ständig der Lüge. Auch wenn jemand so wie Du ständig Falschaussagen liefert, mag das ja grober Fahrlässigkeit geschuldet sein.
http://www.adius-portal.de/10102106/18/Anlegerschutz/Eilverfahren-wegen-Baumfaellarbeiten-im-mittleren-Schlossgarten-in-Stuttgart-beendet---Deutsche-Bahn-Netz-AG-traegt-die-Verfahrenskosten.htmlTraumflug schrieb:Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.
Die Welt ist eben nicht nur schwarz und weiss. Durch die Schaffung von Fakten und das Verschweigen von Fakten im Vorfeld hat sich die Bahn juristisch elegant aus der Affäre gezogen. Aber insgesamt war natürlich das Treiben illegal.Unabhängig davon muss die Deutschen Bahn auch deshalb die Kosten tragen, weil die Bahn das Gericht auf die Existenz des offensichtlich für das vorliegende Eilverfahren entscheidungserheblichen Schreibens nicht hingewiesen und dadurch die in Betracht kommende Gewährung effektiven einstweiligen Rechtsschutzes nicht ermöglicht hat. Ein Hinweis auf das Schreiben wäre gerade auch von der Deutschen Bahn zu erwarten gewesen, nachdem diesem Schreiben mehrere unmissverständliche schriftliche Aufforderungen des EBA an die Deutsche Bahn vorausgegangen sind,
Ja, das war auch meine erste Vermutung, dass Traumflug das damit verwechselt hat. Also kein Schuldspruch und keine Strafe in der Sache.Micha-0815 schrieb:http://www.adius-portal.de/10102106/18/Anlegerschutz/Eilverfahren-wegen-Baumfaellarbeiten-im-mittleren-Schlossgarten-in-Stuttgart-beendet---Deutsche-Bahn-Netz-AG-traegt-die-Verfahrenskosten.htmlTraumflug schrieb:Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.
ZitatUnabhängig davon muss die Deutschen Bahn auch deshalb die Kosten tragen, weil die Bahn das Gericht auf die Existenz des offensichtlich für das vorliegende Eilverfahren entscheidungserheblichen Schreibens nicht hingewiesen und dadurch die in Betracht kommende Gewährung effektiven einstweiligen Rechtsschutzes nicht ermöglicht hat. Ein Hinweis auf das Schreiben wäre gerade auch von der Deutschen Bahn zu erwarten gewesen, nachdem diesem Schreiben mehrere unmissverständliche schriftliche Aufforderungen des EBA an die Deutsche Bahn vorausgegangen sind,
Nein, ich war nicht zu klein, sondern erinnere mich sehr gut. Deswegen bin ich ja verwundert, wenn nun irgendwelche Dinge erzählt werden, von denen ich noch nie gehört habe.Micha-0815 schrieb:Micha, Du warst damals eben noch zu klein. Die Baumfällungen waren illegal. Der BUND hat noch versucht, darauf aufmerksam zu machen. Jetzt die ollen Kamellen nochmal in Frage zu stellen ist nur wieder einer Deiner Nebelkerzen.Nein, es ist mir eben nicht egal, deswegen Frage ich ja nach einem Beleg für die Behauptung. Aber im Gegensatz zu Dir verurteile ich halt auch niemanden ohne Beleg. Ich bezichtige im Gegensatz zu Dir auch niemanden ohne Beleg ständig der Lüge. Auch wenn jemand so wie Du ständig Falschaussagen liefert, mag das ja grober Fahrlässigkeit geschuldet sein.
Im übrigen habe nicht ich das Thema aufgebracht, sondern Traumflug mit seinen offenbar falschen Behauptungen, die Du auch zum Teil verteidigst. Also seid doch ihr es, die die Nebelkerzen verteilt, offenbar um von dem fragwürdigen Verhalten abzulenken, Umweltbelange durch Vortäuschung falscher Tatsachen zu missbrauchen.
Mental schreibt mal wieder polemischen Schrott, weil er keine Argumente hat.Micha-0815 schrieb:Und wo ist das Gerichtsurteil dazu? Du misst mit zweierlei Maß.Im übrigen habe nicht ich das Thema aufgebracht, sondern Traumflug mit seinen offenbar falschen Behauptungen, die Du auch zum Teil verteidigst. Also seid doch ihr es, die die Nebelkerzen verteilt, offenbar um von dem fragwürdigen Verhalten abzulenken, Umweltbelange durch Vortäuschung falscher Tatsachen zu missbrauchen.
Ich weiß ja schon seit langem, dass die "fake news" Bewegung zu uns herüber schwappt, aber das es so schlimm ist, war mir noch nicht klar. Micha ist das absolute Musterexemplar dieser Bewegung.
Er stellt extremste Ansprüche an jede unserer Aussagen: Wir müssen die Belege liefern, diese müssen aus Quellen stammen, die ihm passen und müssen wörtlich jede Aussage unterstützen. Er selbst braucht keinerlei Beleg, sondern für ihn sind auch Gerüchte Fakten.
Als Beleg für eine Straftat zum Beispiel akzeptiert er nur Gerichtsurteile. Bei der Stuttgarter Justiz und Stuttgart 21 heißt das, dass wir so gut wie mit leeren Händen dastehen. Wie ich bei der Suche nach Pressemeldungen der Staatsanwaltschaft zu den Baumfällunge bereits festgestellt habe, heißt die Micha auslegung de Realität eben auch, dass es die Kriegsverbrechen in Sant' Anna di Stazzema nie gegeben hat.
[www.staatsanwaltschaft-stuttgart.de]
(von oben nach unten kann man nachlesen, wie die Staatsanwaltschaft auch in den meisten S21 Fällen nichts finden konnte.)
Wer den Aussagen der Staatsanwaltschaft dort folgt, stellt also weder Kriegsverbrechen dort in Frage, noch grundsätzlich eine Beteiligung der Beschuldigten dort.Die umfangreichen und äußerst aufwändig geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg haben ergeben, dass den 17 Beschuldigten - insbesondere den acht noch lebenden Beschuldigten - eine noch nicht verjährte strafbare Beteiligung an den Geschehnissen am 12.08.1944 im Bergdorf Sant' Anna di Stazzema in Italien nicht nachgewiesen werden kann.
(Meine Welt wie sie mir gefällt)
Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert. Aber die "Erleuchteten" kennen natürlich die Wahrheit!Micha-0815 schrieb:Micha, Du kannst natürlich wieder auf Deine Wortklauberei zurückfallen, aber der Kern, nämlich dass die Baumfällungen illegal, aber wegen geschaffener und zurückgehaltener Fakten juristisch nur schwer greifbar waren, den bekommst Du nicht weggelabert.(Meine Welt wie sie mir gefällt)
Doch, es gibt etwas. Lies einfach die Quellen. Mal wieder gibt es einen Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Nur, weil jemand nicht verurteilt wurde, heisst es nicht, dass er in der Sache wirklich unschuldig ist. Es wurde höchst offiziell festgestellt, dass die Bäume damals nicht hätten gefällt werden dürfen, wenn die Bahn korrekt gehandelt hätte. Aber damals wollte man unbedingt Fakten schaffen. Alleine vom Projektzeitplan war es noch nicht mal nötig, diese Bäume zu diesem Zeitpunkt zu fällen. Das war eine Demonstration der Macht. Wie auch der Polizeieinsatz drumherum. Und der hatte auch juristische Folgen. All das wäre vermeidbar gewesen. Man hätte durchaus ohne Gewalt, juristisch korrekt und ohne Schäden handeln können. Aber S21 ist nun mal ein Politikum, für das eigene Regeln geschaffen wurden. Zu den Regeln gehört es auch, sich nicht an Regeln zu halten. Noch nicht mal den selbst aufgestellten wie der Finanzierungsvereinbarung.graetz schrieb:Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert. Aber die "Erleuchteten" kennen natürlich die Wahrheit!Micha-0815 schrieb:Micha, Du kannst natürlich wieder auf Deine Wortklauberei zurückfallen, aber der Kern, nämlich dass die Baumfällungen illegal, aber wegen geschaffener und zurückgehaltener Fakten juristisch nur schwer greifbar waren, den bekommst Du nicht weggelabert.(Meine Welt wie sie mir gefällt)
Damit rennt man bei Gegnern offene Türen ein, außerhalb solcher Kreise wirds dann aber schwer. Dann sollte man es aber eben auch sein lassen etwas als Fakt hinzustellen, das man nicht belegen kann - das sieht einfach schlecht aus. Vor allem, wenn man dann an anderer Stelle wiederum tönt, man habe ja die besseren Argumente.
Insofern muss hier Micha auch nix "weglabern" - es gibt ja *nichts*.
Schön! Dann hätten wir das ja auch bezüglich der "Kot-Bomben" geklärt. Ich, hoffe Deine S21-Fan-Kollegen halten sich zukünftig bezüglich ihrer Äußerungen daran.Illegal ist etwas, das von einem ordentlichen Gericht als solches festgestellt worden ist - und auch das erst, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt hat.
Die Unterscheidung von tatsächlichem Recht (nämlich das, was ein Gericht festgestellt hat) und gefühltem Recht (das, was einem in den Kram passt) halte ich für brandgefährlich, da es zum einen die juristischen Institutionen aushöhlt und zum anderen der Selbstjustiz Tür und Tor öffnet.
Bezüglich der Manipulationen mit Käferexkrementen und -teilen gebe ich Dir recht. Ein Gericht würde das höchstens als Verstoß gegen den Artenschutz (nicht das Ausbringen des Zeugs wohl aber das zuvor zwingend notwendige Einsammeln der Käferteile (NICHT des Käferkots)) dann ahnden, wenn es einen zweifelsfrei zu identifizierenden Täter (die weibliche Form ist immer mitgemeint) geben würde. Ich wüsste nicht, wie man den finden sollte.Zitat:Schön! Dann hätten wir das ja auch bezüglich der "Kot-Bomben" geklärt. Ich, hoffe Deine S21-Fan-Kollegen halten sich zukünftig bezüglich ihrer Äußerungen daran.
Es gab ja noch nicht mal einen "Freispruch". Es gab einfach überhaupt keine Verhandlung in der Sache an sich aber eben eine rechtliche Würdigung eines Gerichts(!), dass die Baumfällung illegal war. Aber wo kein Kläger auch kein Beklagter. Was nicht bedeutet, dass deswegen NICHT gegen Recht und Gesetz verstossen würde. Das ist hier also keine Vorverurteilung in Deinem Sinne oder "gefühltes Recht". Es wurde klar gegen Regeln verstossen. Und das sogar noch ohne Not nur um eine Macht zu demonstrieren, was auch nicht im Sinne unseres Rechtsstaats ist.Illegal ist etwas, das von einem ordentlichen Gericht als solches festgestellt worden ist - und auch das erst, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt hat.
Die Unterscheidung von tatsächlichem Recht (nämlich das, was ein Gericht festgestellt hat) und gefühltem Recht (das, was einem in den Kram passt) halte ich für brandgefährlich, da es zum einen die juristischen Institutionen aushöhlt und zum anderen der Selbstjustiz Tür und Tor öffnet.
Selbstverständlich gibt es Beweise dafür. Die werden nur nicht an die grosse Glocke gehängt und die DB-Propaganda sorgt schon dafür, dass am Ende immer mindestens eine Relativierung im Raum stehen bleibt. Keine Verschwörung, sondern gängige Praxis aus DB-Eigeninteresse.Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert.
geschrieben von: Altgott
Datum: 21.02.18 14:21
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.02.18 15:35
Der Strafbefehl bzw. seine Annahme selber stellen bereits einen Deal dar. Er besteht im folgenden:mental schrieb:Verstehe ich nicht: Warum soll es einen "deal" gegeben haben?Zitat:"Im Laufe der Zeit kamen immer mehr Details zu der Baumfällung, zum Teil an unvermuteten Stellen, zum Vorschein. Im Herbst 2011 gab dann die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt, Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter der Bahn beantragt zu haben. Ihr Vergehen sollte gewesen sein, Meldungen über geschützte Tierarten zurückgehalten zu haben. Und deshalb sei es letztlich zu einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz gekommen. Entgegen vieler folgender Behauptungen in der Öffentlichkeit, wurde diesen Strafbefehlen bis heute nicht entsprochen. Es ist also nach wie vor nicht geklärt, was eigentlich passiert ist, wer Anweisungen gegeben hat, und wer möglicherweise illegal handelte."
[www.schaeferweltweit.de]
es gab offensichtlich eine Art deal....
[www.anwalt.de]Wichtig zu wissen ist es, dass Sie nur 2 Wochen! ab Zustellung des Strafbefehls Zeit haben hiergegen vorzugehen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.02.18 15:42
Klär uns doch einfach mal auf, wie das Amtsgericht den von der StA dort im Jahr 2011 (lt. oben zitierter Berichterstattung) gestellten Antrag auf Strafbefehl(e)) entschieden hat.Vielleicht weißt Du einfach nicht, was ein Antrag auf Strafbefehl ist und was nicht?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.02.18 15:46
Es reicht dafür auch das als 'Strafbefehl' bezeichnte vereinfachte Verfahren ohne öffentliche Verhandlung. Rechtskräftig abgeschlossen wird es dadurch, daß der Empfänger des Strafbefehls auf einen fristgemäßen Einspruch verzichtet (und natürlich zahlt).Illegal ist etwas, das von einem ordentlichen Gericht als solches festgestellt worden ist - und auch das erst, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt hat.
Mehr noch, "illegal" ist alles, was gegen das Gesetz verstösst. Und richtig: in den allermeisten Fällen (man denke nur an Geschwindigkeitsübertretungen und ähnliche Delikte) wird das weder zur Anklage gebracht, noch untersucht, noch mit einem Urteil abgeschlossen. Die illegale Handlung bleibt einfach amtlich unbemerkt.ChrisM schrieb:Es reicht dafür auch das als 'Strafbefehl' bezeichnte vereinfachte Verfahren ohne öffentliche Verhandlung. Rechtskräftig abgeschlossen wird es dadurch, daß der Empfänger des Strafbefehls auf einen fristgemäßen Einspruch verzichtet (und natürlich zahlt).Illegal ist etwas, das von einem ordentlichen Gericht als solches festgestellt worden ist - und auch das erst, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt hat.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.02.18 16:47
Er schrieb von 'Rechtskraft' und auch dafür reicht der (nicht angefochtene) Strafbefehl. Ein solcher wird nach denselben Regeln wie eine ordentliche Verurteilung auch in die einschlägigen Register eingetragen.kmueller schrieb:Mehr noch, "illegal" ist alles, was gegen das Gesetz verstösst...ChrisM schrieb:Es reicht dafür auch das als 'Strafbefehl' bezeichnte vereinfachte VerfahrenIllegal ist etwas, das von einem ordentlichen Gericht als solches festgestellt worden ist - und auch das erst, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt hat.
Was ChrisM hier meint ist wohl ein Urteil bzw. ein Schuldspruch.
[de.wikipedia.org]Wird innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Verzichtet der Angeklagte noch vor Ablauf der Frist schriftlich auf Rechtsmittel (z. B. weil er eine Strafe wie etwa ein Fahrverbot möglichst früh antreten und damit früher beenden möchte), tritt bereits damit die Rechtskraft ein.
Wo können wir diese angebliche Würdigung denn nachlesen?ChrisM schrieb:Es gab ja noch nicht mal einen "Freispruch". Es gab einfach überhaupt keine Verhandlung in der Sache an sich aber eben eine rechtliche Würdigung eines Gerichts(!), dass die Baumfällung illegal war.Illegal ist etwas, das von einem ordentlichen Gericht als solches festgestellt worden ist - und auch das erst, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt hat.
Die Unterscheidung von tatsächlichem Recht (nämlich das, was ein Gericht festgestellt hat) und gefühltem Recht (das, was einem in den Kram passt) halte ich für brandgefährlich, da es zum einen die juristischen Institutionen aushöhlt und zum anderen der Selbstjustiz Tür und Tor öffnet.
Lt der von mental (er hatte den ja eingebracht) verlinkten Quelle (die ich nicht gerade für seriös halte) wurde diesen "nicht entsprochen", was wohl heißt, sie wurden vom Gericht abgelehnt. Mehr ist mir dazu nicht bekannt.Micha-0815 schrieb:Klär uns doch einfach mal auf, wie das Amtsgericht den von der StA dort im Jahr 2011 (lt. oben zitierter Berichterstattung) gestellten Antrag auf Strafbefehl(e)) entschieden hat.Vielleicht weißt Du einfach nicht, was ein Antrag auf Strafbefehl ist und was nicht?
Du hattest oben behauptet, die Baumfällungen seien illegal gewesen, und die Bahn wäre mit einer "kleinen Geldstrafe davon gekommen". Wenn Du Dir das nicht ausgedacht hast, dann müsste es doch leicht sein dafür einen Beleg vorzulegen. Warum tust Du das nicht einfach, um hier die Diskussion zu beenden?alfons95 schrieb:Selbstverständlich gibt es Beweise dafür. Die werden nur nicht an die grosse Glocke gehängt und die DB-Propaganda sorgt schon dafür, dass am Ende immer mindestens eine Relativierung im Raum stehen bleibt. Keine Verschwörung, sondern gängige Praxis aus DB-Eigeninteresse.Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert.
Entsprechend sind die Beweise schwer zu recherchieren. Arbeit, die für ein paar armselige Gegner-Gegner mit ihren primitiven möchtegern-beschäftigungstherapeutischen Fragen einfach nicht lohnt.
Wer soll das festgestellt haben? Könntest Du diese Behauptung nicht ein Mal belegen, bitte!alfons95 schrieb:Doch, es gibt etwas. Lies einfach die Quellen. Mal wieder gibt es einen Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Nur, weil jemand nicht verurteilt wurde, heisst es nicht, dass er in der Sache wirklich unschuldig ist. Es wurde höchst offiziell festgestellt, dass die Bäume damals nicht hätten gefällt werden dürfen, wenn die Bahn korrekt gehandelt hätte.Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert. Aber die "Erleuchteten" kennen natürlich die Wahrheit!
Damit rennt man bei Gegnern offene Türen ein, außerhalb solcher Kreise wirds dann aber schwer. Dann sollte man es aber eben auch sein lassen etwas als Fakt hinzustellen, das man nicht belegen kann - das sieht einfach schlecht aus. Vor allem, wenn man dann an anderer Stelle wiederum tönt, man habe ja die besseren Argumente.
Insofern muss hier Micha auch nix "weglabern" - es gibt ja *nichts*.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 21.02.18 18:19
Ich habe nur diesen Link zur Esslinger Zeitung (rechts- oder linksradikales Blatt?) gefunden.kmueller schrieb:Lt der von mental (er hatte den ja eingebracht) verlinkten Quelle (die ich nicht gerade für seriös halte) wurde diesen "nicht entsprochen", was wohl heißt, sie wurden vom Gericht abgelehnt. Mehr ist mir dazu nicht bekannt.Klär uns doch einfach mal auf, wie das Amtsgericht den von der StA dort im Jahr 2011 (lt. oben zitierter Berichterstattung) gestellten Antrag auf Strafbefehl(e) entschieden hat.
"Im Herbst 2011 gab dann die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt, Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter der Bahn beantragt zu haben. Ihr Vergehen sollte gewesen sein, Meldungen über geschützte Tierarten zurückgehalten zu haben. Und deshalb sei es letztlich zu einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz gekommen. Entgegen vieler folgender Behauptungen in der Öffentlichkeit, wurde diesen Strafbefehlen bis heute nicht entsprochen. Es ist also nach wie vor nicht geklärt, was eigentlich passiert ist, wer Anweisungen gegeben hat, und wer möglicherweise illegal handelte."
Ich finde es wirklich bemerkenswert, was Du für Wahrnehmungs- und Logikstörungen hast.Er bezieht sich auf diesen Abschnitt:
Zitat:"Im Herbst 2011 gab dann die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt, Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter der Bahn beantragt zu haben. Ihr Vergehen sollte gewesen sein, Meldungen über geschützte Tierarten zurückgehalten zu haben. Und deshalb sei es letztlich zu einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz gekommen. Entgegen vieler folgender Behauptungen in der Öffentlichkeit, wurde diesen Strafbefehlen bis heute nicht entsprochen. Es ist also nach wie vor nicht geklärt, was eigentlich passiert ist, wer Anweisungen gegeben hat, und wer möglicherweise illegal handelte."
[www.schaeferweltweit.de]
Aber jegliche diskussion mit Micha ist völlig sinnlos. Er verdreht jedes Wort und alles was er von sich gibt sind fake news.
Er glaubt alles was in sein Weltbild passt ohne jede Rückfrage und stellt jedes Faktum in Frage, das gegen ihn spricht, bis es unwiderruflich, wörtlich und aus ihm passenden Quellen direkt widerlegt ist.
Du glaubst nun, dass würde mir nicht in den Kram passen, dass ein Gericht Strafbefehle gegen Bahn-Mitarbeiter zurückgewiesen hat?
Wie kommst Du nur auf so einen Quatsch? Oder ist Deine Unterstellung, ich würde " alles was in ein Weltbild passt ohne jede Rückfrage ", nicht vielleicht doch falsch?
Nein, ich habe das nicht bestritten, ich habe lediglich geschrieben, dass ich dergleichen von Traumflug behauptetes (die Bahn habe illegal Bäume gefällt, und dafür einen "kleine Geldstrafe" bezahlt) noch nicht vorher vernommen habe. Ich habe daher nach Belegen gefragt. Weil ich im Gegensatz zu Dir für so schwerwiegende Anschuldigungen Belege brauche.Micha-0815 schrieb:Die Fällung war illegal. Dies bestreitest du.Du glaubst nun, dass würde mir nicht in den Kram passen, dass ein Gericht Strafbefehle gegen Bahn-Mitarbeiter zurückgewiesen hat?
Wie kommst Du nur auf so einen Quatsch? Oder ist Deine Unterstellung, ich würde " alles was in ein Weltbild passt ohne jede Rückfrage ", nicht vielleicht doch falsch?
Du akzeptierst weder die Strafbefehle als Beleg, noch die Tatsache dass die Bahn Prozesskosten übernommen hat.
Mit anderen Worten, auch Du glaubst dass das was Traumflug behauptete, und wofür ich erstaunterweise nach Belegen fragte, nicht zutreffend ist. Warum schreibst Du das nicht einfach, warum greifst Du mich stattdessen polemisch an?Irgendetwas zu belegen macht in der Diskussion mit dir keinen Sinn: Du hast deine nächste Verteidigungslinie ja schon aufgebaut: Die Strafanträge gingen an Bahnmitarbeiter und also nicht gegen die Bahn.
Eine Diskussion zwischen uns macht deswegen keinen Sinn, weil Du von dem was ich schreibe so gut wie nichts mitbekommst. Du ersetzt meine Aussagen zu nahezu 100% durch Vorurteile und andere Phantasien, so wie graetz und Traumflug das auch tun.leider kennen wir euer Verhalten bereits sehr gut: Es gibt keine Kostensteigerung. Es gibt keine Kostensteigerung. Es war klar, dass es einen Kostensteigerung gibt.
Warum soll ich mich dafür entschuldigen? Natürlich ist nicht alles falsch was da steht, aber im Gegensatz zu einer seriösen Quelle ist das eben nicht alles sauber recherchiert, sondern einseitig gefiltert und tendenziös aufbereitet.PS: So wie du auch schaefer nicht für eine seriöse Quelle hältst und dann kein Wort der Entschuldigung verlierst, wenn man das ganze mit Zeitungsartikeln bestätigt. Oder wie du jetzt an der Aussage zu den Strafbefehlen herummäkelst.
Anscheinend muss man Dich tatsächlich mehrmals mit der Nase draufstossen, bis Du Ruhe gibst:graetz schrieb:Wer soll das festgestellt haben? Könntest Du diese Behauptung nicht ein Mal belegen, bitte!alfons95 schrieb:Doch, es gibt etwas. Lies einfach die Quellen. Mal wieder gibt es einen Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Nur, weil jemand nicht verurteilt wurde, heisst es nicht, dass er in der Sache wirklich unschuldig ist. Es wurde höchst offiziell festgestellt, dass die Bäume damals nicht hätten gefällt werden dürfen, wenn die Bahn korrekt gehandelt hätte.Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert. Aber die "Erleuchteten" kennen natürlich die Wahrheit!
Damit rennt man bei Gegnern offene Türen ein, außerhalb solcher Kreise wirds dann aber schwer. Dann sollte man es aber eben auch sein lassen etwas als Fakt hinzustellen, das man nicht belegen kann - das sieht einfach schlecht aus. Vor allem, wenn man dann an anderer Stelle wiederum tönt, man habe ja die besseren Argumente.
Insofern muss hier Micha auch nix "weglabern" - es gibt ja *nichts*.
http://www.adius-portal.de/10102106/18/Anlegerschutz/Eilverfahren-wegen-Baumfaellarbeiten-im-mittleren-Schlossgarten-in-Stuttgart-beendet---Deutsche-Bahn-Netz-AG-traegt-die-Verfahrenskosten.htmlDenn das Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA am Abend des 30.09.2010 dem Eilantrag bereits deshalb stattgegeben, weil das EBA in diesem Schreiben selbst davon ausgegangen ist, dass die Deutsche Bahn bis zur Vorlage der verlangten Unterlagen mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen darf.
...
weil die Bahn das Gericht auf die Existenz des offensichtlich für das vorliegende Eilverfahren entscheidungserheblichen Schreibens nicht hingewiesen und dadurch die in Betracht kommende Gewährung effektiven einstweiligen Rechtsschutzes nicht ermöglicht hat. Ein Hinweis auf das Schreiben wäre gerade auch von der Deutschen Bahn zu erwarten gewesen, nachdem diesem Schreiben mehrere unmissverständliche schriftliche Aufforderungen des EBA an die Deutsche Bahn vorausgegangen sind, rechtzeitig vor der Durchführung von Bauarbeiten im mittleren Schlossgarten zu dem dort vermuteten Vorkommen des Juchtenkäfers weitere Untersuchungen durchzuführen und erforderlichenfalls eine artenschutzrechtliche Bewertung vorzulegen.
Das heißt alle, auch der BUND, haben die Sache als erledigt angesehen. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn zu diesem Zeitpunkt waren die Bäume ja schon weg.hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2010 das Eilverfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland - BUND -, Landesverband Bad.-Württ., auf Unterlassung von Baumfällarbeiten abgeschlossen, nachdem die Verfahrensbeteiligten das Verfahren inzwischen übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Das Gericht stellt fest, dass esDie 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hat in der damit nur noch zu treffenden Kostenentscheidung die Kosten des Verfahrens der (beigeladenen) Deutschen Bahn als Projektbetreiberin auferlegt (...)
Und jetzt kommt der alles entscheidende Satz für die Diskussion hier:dem Eilantrag höchstwahrscheinlich noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn ihm am Abend des 30.09.2010 alle entscheidungserhebliche Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom selben Tage bekannt gewesen wären.
Es gibt also keine Entscheidung in der Sache. Die Interpretation, die Baumfällungen seien illegal gewesen, beruht demnach nicht auf einer Entscheidung eines Gerichtes, auf die man sich berufen könnte.Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind
Doch die gab es. Die wird seitdem immer wieder zitiert. Aufgrund der von einem Gericht(!) geschilderten Rechtslage musste die Bahn die Prozesskosten tragen. Wenn aber keiner die Sache an sich einem Gericht vorträgt, dann gibt es auch keine "Entscheidung" direkt zur Sache.Es gibt also keine Entscheidung in der Sache. Die Interpretation, die Baumfällungen seien illegal gewesen, beruht demnach nicht auf einer Entscheidung eines Gerichtes, auf die man sich berufen könnte.
Der Vergleich, so geschmacklos er insbesondere unter Hinweis auf die angebliche Welt eines anderen Foristen ist, geht fehl. Die Körperverletzung ist als Verbrechen ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft muss schon von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen.Doch die gab es. Die wird seitdem immer wieder zitiert. Aufgrund der von einem Gericht(!) geschilderten Rechtslage musste die Bahn die Prozesskosten tragen. Wenn aber keiner die Sache an sich einem Gericht vorträgt, dann gibt es auch keine "Entscheidung" direkt zur Sache.
Beispiel: Ein Mann verprügelt seine Frau (ein Beispiel aus Michas Welt gegriffen). Natürlich ist das illegal. Es ist eine Körperverletzung. Kommt diese aber nicht zur Anzeige, weil die Frau kuscht, wird eben auch kein Gericht darüber befinden. Ist es diese Ebene, auf die sich Befürworter zurückziehen müssen? Ohne Wortklaubereien geht es wohl nicht mehr bei der Verteidigung von S21.
Du solltest Dein Youtube-Jura Examen zurückgeben. Ein Offizialdelikt gelangt auch nur zur Anzeige, wenn eben die Staatsorgane davon etwas mitbekommen. Im Fall der verprügelten Frau ist das nicht garantiert. Trotzdem sind die Prügel illegal. Du argumentierst also weiterhin so, dass alles legal ist, was die Behörden nicht mitbekommen oder nicht ahnden. In diesem Fall wurden Kosten gerichtlich festgelegt aufgrund der Rechtslage und es wurden Strafbefehle beantragt. Nun ist es klar, dass bei einer Organisation die Verfehlung von einzelnen nicht immer greifbar sind. Siehe z.B. der Love-Parade Prozess, wo die obersten Verantwortlichen auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl natürlich der Druck von denen ausging. Wie auch beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag.graetz schrieb:Der Vergleich, so geschmacklos er insbesondere unter Hinweis auf die angebliche Welt eines anderen Foristen ist, geht fehl. Die Körperverletzung ist als Verbrechen ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft muss schon von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen.Doch die gab es. Die wird seitdem immer wieder zitiert. Aufgrund der von einem Gericht(!) geschilderten Rechtslage musste die Bahn die Prozesskosten tragen. Wenn aber keiner die Sache an sich einem Gericht vorträgt, dann gibt es auch keine "Entscheidung" direkt zur Sache.
Beispiel: Ein Mann verprügelt seine Frau (ein Beispiel aus Michas Welt gegriffen). Natürlich ist das illegal. Es ist eine Körperverletzung. Kommt diese aber nicht zur Anzeige, weil die Frau kuscht, wird eben auch kein Gericht darüber befinden. Ist es diese Ebene, auf die sich Befürworter zurückziehen müssen? Ohne Wortklaubereien geht es wohl nicht mehr bei der Verteidigung von S21.
Das Du trotz des Zitats aus der PM des VG ("Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."), das unzweideutig belegt, dass das Gericht sich nicht zur Rechtswidrigkeit der Fällungen geäußert hat, darauf beharrst, es habe eine Entscheidung des Gerichts gegeben, lässt mich etwas fassungslos zurück. Zudem scheint es Dir über dies egal zu sein, dass in dem von Dir angeführten Verfahren die Bahn noch nicht einmal Beklagte gewesen ist. Der Kostenentscheid sagt null und gar nichts über die rechtliche Würdigung des Sachverhalts aus.
Wie Du richtig schreibst, müssen die Staatsorgane etwas vom Offizialdelikt mitbekommen. Das ist in dem von Dir offenkundig bevorzugten Beispiel körperlicher Gewalt gegenüber einer Frau nicht sichergestellt. Beim öffentlichen Fällen von Bäumen in Beisein von reichlich Protestierenden sowie der Polizei und entsprechendem Medienecho ist es eher abwägig davon auszugehen, dass dies der Staatsanwaltschaft verborgen bleibt.Du solltest Dein Youtube-Jura Examen zurückgeben. Ein Offizialdelikt gelangt auch nur zur Anzeige, wenn eben die Staatsorgane davon etwas mitbekommen. Im Fall der verprügelten Frau ist das nicht garantiert. Trotzdem sind die Prügel illegal. Du argumentierst also weiterhin so, dass alles legal ist, was die Behörden nicht mitbekommen oder nicht ahnden. In diesem Fall wurden Kosten gerichtlich festgelegt aufgrund der Rechtslage und es wurden Strafbefehle beantragt. Nun ist es klar, dass bei einer Organisation die Verfehlung von einzelnen nicht immer greifbar sind. Siehe z.B. der Love-Parade Prozess, wo die obersten Verantwortlichen auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl natürlich der Druck von denen ausging. Wie auch beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag.
Die Welt ist eben nicht nur Schwarz/Weiss aber es steht fest, dass zu diesem Zeitpunkt diese Bäume nicht hätten gefällt werden dürfen.
ZitatDie Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beim Amtsgericht - Strafrichter - Stuttgart den Erlass eines Strafbefehls gegen drei Beschuldigte im Alter zwischen 31 und 51 Jahren beantragt. Ihnen wird vorgeworfen anlässlich der Baumfällarbeiten im Schlosspark in der Nacht vom 30.09. auf den 01.10.2010 gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben.
ZitatDie Beschuldigten veranlassten als verantwortlicher Projektabschnittsleiter, als Projektingenieur und als Beauftragter für Umweltschutz die Fällung einer großen Platane im Stuttgarter Schlossgarten, obwohl sie - so das Ergebnis der Ermittlungen - wussten, dass sie damit eine streng geschützte Tierart - den Juchtenkäfer - in seiner natürlichen Umgebung erheblich stören bzw. schädigen können.
Ob die Beschuldigten die Strafbefehle akzeptierten, darüber finde ich nichts Verwertbares im Netz. Es muss aber davon ausgegangen werden. Ansonsten wäre es zur Verhandlung gekommen, die wohl von den Medien aufgegriffen worden wäre. Das sind allerdings Vermutungen, die nicht als Beweis für die Unrechtmäßigkeit von irgendetwas herangezogen werden können.Nach Hinweisen auf ein aktuelles Vorkommen forderte das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde Ende April 2010 die Verantwortlichen auf, ein neues Gutachten vorzulegen. Dieses ergab, dass die Bäume im mittleren Schlossgarten entweder von Juchtenkäfern besiedelt oder als Höhlenbaum zur Besiedlung geeignet sind. Nicht sicher festgestellt werden konnte in dem Gutachten, ob in der oben genannten Platane Juchtenkäfer leben.
Es kann ja sein, dass die Untersuchung gezeigt haben, dass da keine Juchtenkäfer waren, aber das ändert nichts daran, dass die Fällungen zu ihrem Zeitpunkt(!) nicht hätten erfolgt werden dürfen. Nach den Fällungen waren die Fakten geschaffen und wenn der aufschiebende Grund nicht vorhanden war, lohnt sich kein Verfahren mehr. Aber die Bahn hätte die Reihenfolge der Dinge einhalten müssen. Wie gesagt - eure Wortklauberei ist angesichts der Vorgehensweise der Bahn bei der Sache unerträglich.graetz schrieb:Wie Du richtig schreibst, müssen die Staatsorgane etwas vom Offizialdelikt mitbekommen. Das ist in dem von Dir offenkundig bevorzugten Beispiel körperlicher Gewalt gegenüber einer Frau nicht sichergestellt. Beim öffentlichen Fällen von Bäumen in Beisein von reichlich Protestierenden sowie der Polizei und entsprechendem Medienecho ist es eher abwägig davon auszugehen, dass dies der Staatsanwaltschaft verborgen bleibt.Du solltest Dein Youtube-Jura Examen zurückgeben. Ein Offizialdelikt gelangt auch nur zur Anzeige, wenn eben die Staatsorgane davon etwas mitbekommen. Im Fall der verprügelten Frau ist das nicht garantiert. Trotzdem sind die Prügel illegal. Du argumentierst also weiterhin so, dass alles legal ist, was die Behörden nicht mitbekommen oder nicht ahnden. In diesem Fall wurden Kosten gerichtlich festgelegt aufgrund der Rechtslage und es wurden Strafbefehle beantragt. Nun ist es klar, dass bei einer Organisation die Verfehlung von einzelnen nicht immer greifbar sind. Siehe z.B. der Love-Parade Prozess, wo die obersten Verantwortlichen auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl natürlich der Druck von denen ausging. Wie auch beim Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag.
Die Welt ist eben nicht nur Schwarz/Weiss aber es steht fest, dass zu diesem Zeitpunkt diese Bäume nicht hätten gefällt werden dürfen.
In Deinem jüngsten Post gehen ganz offenkundig ein paar Dinge wild durcheinander. Der Satz "In diesem Fall wurden Kosten gerichtlich festgelegt aufgrund der Rechtslage und es wurden Strafbefehle beantragt." versucht den Anschein zu erwecken, als sei es ein Vorgang - was nicht der Fall ist.
Die Verfahrenskosten wurden vom Verwaltungsgericht Stuttgart der Bahn auferlegt. An das hatte sich der BUND mit einem Eilantrag gewendet. Dieses Verfahren, in dem die Bahn nicht Beklagte gewesen ist, wurde in Übereinstimmung mit allen Beteiligten ohne Entscheidung beendet. Das Gericht machte keine Angaben dazu, ob die Baumfällungen als rechtswidrig einzustufen sein.
Der Erlass von Strafbefehlen wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beim Amtsgericht Stuttgart beantragt. Zum weiteren Fortgang findet sich nichts bis wenig Zugängliches im Internet. Ich habe diesen Text gefunden, der sich wie die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft liest. Leider wird er ohne Quellenangabe veröffentlicht. Darin steht unter anderem:
ZitatZitatDie Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beim Amtsgericht - Strafrichter - Stuttgart den Erlass eines Strafbefehls gegen drei Beschuldigte im Alter zwischen 31 und 51 Jahren beantragt. Ihnen wird vorgeworfen anlässlich der Baumfällarbeiten im Schlosspark in der Nacht vom 30.09. auf den 01.10.2010 gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben.
ZitatDie Beschuldigten veranlassten als verantwortlicher Projektabschnittsleiter, als Projektingenieur und als Beauftragter für Umweltschutz die Fällung einer großen Platane im Stuttgarter Schlossgarten, obwohl sie - so das Ergebnis der Ermittlungen - wussten, dass sie damit eine streng geschützte Tierart - den Juchtenkäfer - in seiner natürlichen Umgebung erheblich stören bzw. schädigen können.Ob die Beschuldigten die Strafbefehle akzeptierten, darüber finde ich nichts Verwertbares im Netz. Es muss aber davon ausgegangen werden. Ansonsten wäre es zur Verhandlung gekommen, die wohl von den Medien aufgegriffen worden wäre. Das sind allerdings Vermutungen, die nicht als Beweis für die Unrechtmäßigkeit von irgendetwas herangezogen werden können.Nach Hinweisen auf ein aktuelles Vorkommen forderte das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde Ende April 2010 die Verantwortlichen auf, ein neues Gutachten vorzulegen. Dieses ergab, dass die Bäume im mittleren Schlossgarten entweder von Juchtenkäfern besiedelt oder als Höhlenbaum zur Besiedlung geeignet sind. Nicht sicher festgestellt werden konnte in dem Gutachten, ob in der oben genannten Platane Juchtenkäfer leben.
Wir geben einem Mappus, was dem Mappus gebührt, und den Juchtenkäfer, was den Juchtenkäfer gebührt.Zitat:Es kann ja sein, dass die Untersuchung gezeigt haben, dass da keine Juchtenkäfer waren, aber das ändert nichts daran, dass die Fällungen zu ihrem Zeitpunkt(!) nicht hätten erfolgt werden dürfen. Nach den Fällungen waren die Fakten geschaffen und wenn der aufschiebende Grund nicht vorhanden war, lohnt sich kein Verfahren mehr. Aber die Bahn hätte die Reihenfolge der Dinge einhalten müssen. Wie gesagt - eure Wortklauberei ist angesichts der Vorgehensweise der Bahn bei der Sache unerträglich.
S21 hat keinen Heiligenschein!
EDIT: und zur Erinnerung: Das Beharren auf diesen Termin, obwohl es keine Erlaubnis zum Fällen der Bäume gab und obwohl die Fällungen vom Projektplan her auch da noch nicht notwendig waren, haben dazu noch zu diesem illegalen Polizeieinsatz geführt. Der ganze Schwarze Donnerstag mit erheblichen Folgeschäden für die Gesundheit einiger Beteiligten beruhte auf das nicht legale Handeln der Bahn und der Landesregierung und hätte verhindert werden können, wenn man sich einfach nur an Recht und Gesetz gehalten hätte. Und ihr kommt jetzt (wieder) mit diesen Wortklaubereien, um das noch irgendwie zu verteidigen. Nur damit auf S21 kein Makel kommt. Die bekommt ihr aber eh nicht mehr weg.
Also ich kann dem Gedanken von Mappus mit Juchtenkäfern in einem Topf durchaus was abgewinnen.gWir geben einem Mappus, was dem Mappus gebührt, und den Juchtenkäfer, was den Juchtenkäfer gebührt.
Oder willst du diese zwei Dinge unbedingt in einen Topf werfen? Und wenn ja, warum?
Die Entscheidung des Gerichts betraf die Kostenentscheidung des Eilverfahrens, die Begründung ist eine mangelnde Kooperation der Bahn (weil sie ein Schreiben des EBA vom gleichen Tag(!) nicht vorgelegt hat), und die Annahme, dass bei Vorliegen des Schreibens das Gericht dem Eilantrag (also nicht in der Hauptsache) recht gegeben hätte.ChrisM schrieb:Doch die gab es. Die wird seitdem immer wieder zitiert. Aufgrund der von einem Gericht(!) geschilderten Rechtslage musste die Bahn die Prozesskosten tragen. Wenn aber keiner die Sache an sich einem Gericht vorträgt, dann gibt es auch keine "Entscheidung" direkt zur Sache.Es gibt also keine Entscheidung in der Sache. Die Interpretation, die Baumfällungen seien illegal gewesen, beruht demnach nicht auf einer Entscheidung eines Gerichtes, auf die man sich berufen könnte.
Nein, es kann ja auch sein, dass das Amtsgericht dem Antrag schlicht nicht statt gegeben hat. Am Ende des von Dir zitierten Textes heißt es ja: "Das Amtsgericht Stuttgart hat nun über den Erlass des Strafbefehls zu entscheiden."Ob die Beschuldigten die Strafbefehle akzeptierten, darüber finde ich nichts Verwertbares im Netz. Es muss aber davon ausgegangen werden. Ansonsten wäre es zur Verhandlung gekommen, die wohl von den Medien aufgegriffen worden wäre. Das sind allerdings Vermutungen, die nicht als Beweis für die Unrechtmäßigkeit von irgendetwas herangezogen werden können.
Die Entscheidung des Gerichts betraf die Kostenentscheidung des Eilverfahrens, die Begründung ist eine mangelnde Kooperation der Bahn (weil sie ein Schreiben des EBA vom gleichen Tag(!) nicht vorgelegt hat), und die Annahme, dass bei Vorliegen des Schreibens das Gericht dem Eilantrag (also nicht in der Hauptsache) recht gegeben hätte.
Das Gericht schreibt in der Pressemitteilung ganz ausdrücklich: "Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."
Du behauptest halt einfach das Gegenteil. Ich finde da braucht man nicht weiter zu diskutieren, denn es bringt nichts, wenn Du die Fakten einfach leugnest, und dazu widersprüchliches frei erfindest.
Im übrigen hatte das EBA nach dem 1.10. selbst eine Pressemitteilung heraus gebracht, in der es dementierte, dass das Schreiben vom 30.09. ein Fällverbot enthielt: [zughalt.de]
Bist Du sicher, dass das der richtige Link ist?das Schreiben enthielt eindeutig ein Fällverbot:
[www.washingtonpost.com]
(S. 5 des pdf)
Aber natürlich kannst du auch dieses Faktum anzweifeln, nur weil das EBA das schreibt.
Du halluzinierst wieder einmal.Micha-0815 schrieb:Die Bahn ist ein Großunternehmen. Sie muss dieses Schreiben vorlegen. Du räumst der Bahn hier extreme Rechte ein, gleichzeitig machst du die Gegner für potentielle Taten eines Einzelnen (Käferkot) verantwortlich.Die Entscheidung des Gerichts betraf die Kostenentscheidung des Eilverfahrens, die Begründung ist eine mangelnde Kooperation der Bahn (weil sie ein Schreiben des EBA vom gleichen Tag(!) nicht vorgelegt hat), und die Annahme, dass bei Vorliegen des Schreibens das Gericht dem Eilantrag (also nicht in der Hauptsache) recht gegeben hätte.
Natürlich, es handelt sich schon wieder um einen der vielen Deals, die von Verschwörern zwischen Justiz und Großkapital geschlossen werden. Spar Dir das doch besser für das jubelnde Volk in der Montagsmesse auf, denn hier langweilst Du mit sowas auf Dauer nur.Zitat:Das Gericht schreibt in der Pressemitteilung ganz ausdrücklich: "Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."
das ist ein Routine Teil eines solchen Deals. So ist das immer. Übernahme von Kosten ohne Eingeständnis der Schuld. Für dich ein Zeichen von Unschuld, klar, die Bahn hat die Kosten gezahlt, weil sie halt freundlich ist.
Das gilt eben auch für Dich: Das Gericht schreibt explizit, es hätte dazu nichts geschrieben, aber Du behauptest halt einfach das Gegenteil. Ich finde da braucht man nicht weiter zu diskutieren, denn es bringt nichts, wenn Du die Fakten einfach leugnest, und dazu widersprüchliches frei erfindest.Zitat:Du behauptest halt einfach das Gegenteil. Ich finde da braucht man nicht weiter zu diskutieren, denn es bringt nichts, wenn Du die Fakten einfach leugnest, und dazu widersprüchliches frei erfindest.
Er erfindet keine Fakten, sondern du tust das. Kostenübernahme ist selbstverständlich ein Eingeständnis von Schuld. Das versteht der durchschnittliche 6 jährige!
Ich sehe da ( [parkschuetzer.org] ) kein Fällverbot. Es wird darauf hingewiesen, dass gewissen Unterlagen vorgelegt werden müssen. Der Spiegel hatte zum weiteren Verlauf des Abends folgendes recherchiert: [www.spiegel.de]Zitat:Im übrigen hatte das EBA nach dem 1.10. selbst eine Pressemitteilung heraus gebracht, in der es dementierte, dass das Schreiben vom 30.09. ein Fällverbot enthielt: [zughalt.de]
das Schreiben enthielt eindeutig ein Fällverbot:
[www.washingtonpost.com]
(S. 5 des pdf)
Aber natürlich kannst du auch dieses Faktum anzweifeln, nur weil das EBA das schreibt.
Die Bahn hatte also augenscheinlich vor Beginn der Fällarbeiten die Bedenken des EBA ausräumen können, möglicherweise aufgrund des Verweises auf den Umfang der dort geplanten Arbeiten, und möglicherweise auch mit weiteren Erläuterungen zum geplanten Vorgehen.[...] laut dem Umweltministerium Baden-Württemberg hatten Bahn und EBA am Donnerstagabend unmittelbar nach Eingang des Schreibens Verhandlungen aufgenommen - und sich dabei offenbar auf die Durchführung der Baumfällarbeiten geeinigt.
geschrieben von: Altgott
Datum: 22.02.18 23:02
ZitatUnd von alledem war bislang auch überhaupt nicht die Rede. Die Rede war von der offensichtlich falschen Behauptung, es gäbe eine Einschätzung des Gerichts, dass die Baumarbeiten am 30.10.2010 illegal waren. Denn der Bescheid, der das angeblich belegen soll, führt explizit das Gegenteil aus: "Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."
Du reitest mal wieder ein totes Pferd, indem Du nur das zitierst, was Dir genehm ist. Es fehlten Unterlagen und das Gericht stellte fest, dass deswegen zu diesem Zeitpunkt nicht gefällt werden durfte. Das Gericht hätte das auch verhindert.Denn das Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA am Abend des 30.09.2010 dem Eilantrag bereits deshalb stattgegeben, weil das EBA in diesem Schreiben selbst davon ausgegangen ist, dass die Deutsche Bahn bis zur Vorlage der verlangten Unterlagen mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen darf.
Vielen Dank für den korrigierten Link und das interessante Dokument.das Schreiben enthielt eindeutig ein Fällverbot:
[parkschuetzer.org]
(S. 5 des pdf, sorry)
Aber natürlich kannst du auch dieses Faktum anzweifeln, nur weil das EBA das schreibt.
Ich kann jeden verstehen, der sich nicht mehr die Mühe macht, sich hier im Forum argumentativ zu beteiligen. Es wird - in meiner Wahrnehmung insbesondere von den Gegnern - laufend vom Sachverhalt abgelenkt, Belege nicht geliefert, Gegenbelege ignoriert, Fakten nicht zur Kenntnis genommen und, wenn nichts mehr geht, auch noch persönlich angegriffen. Übrigens mach man sich auf diese Art und Weise auch bei unvoreingenommen Interessierten sofort unbeliebt. Wenn die Gegner wirklich daran interessiert wären, ihre Positionen vernünftig vorzubringen, dann mit Sicherheit nicht so, wie es hier im Forum geschieht. Verschwörerisch ließe sich sagen, dass die "Gegner" in Wirklichkeit Befürworter sind, die durch ihr plumpes Verhalten als "Gegner" deren Sache diskreditieren wollen. ;)Micha-0815 schrieb:ZitatUnd von alledem war bislang auch überhaupt nicht die Rede. Die Rede war von der offensichtlich falschen Behauptung, es gäbe eine Einschätzung des Gerichts, dass die Baumarbeiten am 30.10.2010 illegal waren. Denn der Bescheid, der das angeblich belegen soll, führt explizit das Gegenteil aus: "Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."
Du reitest mal wieder ein totes Pferd, indem Du nur das zitierst, was Dir genehm ist. Es fehlten Unterlagen und das Gericht stellte fest, dass deswegen zu diesem Zeitpunkt nicht gefällt werden durfte. Das Gericht hätte das auch verhindert.Denn das Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA am Abend des 30.09.2010 dem Eilantrag bereits deshalb stattgegeben, weil das EBA in diesem Schreiben selbst davon ausgegangen ist, dass die Deutsche Bahn bis zur Vorlage der verlangten Unterlagen mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen darf.
Es ist echt unwürdig, was ihr hier abzieht, bedenkt man die Folgen dieses Handelns. Dieser kleine Dominostein hat unsägliches Leid und die Verurteilung einiger Verantwortlichen zur Folge gehabt. Komplett ohne Not! Ihr verhöhnt hier die Opfer des schwarzen Donnerstags, bei denen sich das Land bereits offiziell entschuldigt hatte. Sieht es endlich ein, dass die Aktion nicht legal und zudem überflüssig war. Hört auf, auf dem Rücken der Opfer hier die Geschichte umschreiben zu wollen. Es ist echt nicht mehr zum aushalten, wie ihr hier jede Moral fahren lässt, damit dieses Projekt seinen angeblichen Glanz nicht verliert. Und das nur wegen einer Flasche @#$%&.
Ist es echt so schwer, aus den Quellen herauszulesen, dass die Baumfällungen zu diesem Zeitpunkt nicht legal waren? Was ist an der Formulierung "Denn das Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA am Abend des 30.09.2010 dem Eilantrag bereits deshalb stattgegeben" nicht zu verstehen? Soll ich das mal aufmalen oder was? Tatsache ist zudem eben auch, dass es keinen projektspezifischen Anlass gab, genau an diesem Tag die Bäume zu fällen. Nichts wäre dadurch verzögert worden. Im Gegenteil hatten diese Baumfällungen dann tatsächlich das Projekt leicht verzögert, weil diese Ereignisse zur "Schlichtung" geführt hatten. Also war das ganze im mehrfachen Sinne kontraproduktiv - und eben nicht erlaubt.graetz schrieb:Ich kann jeden verstehen, der sich nicht mehr die Mühe macht, sich hier im Forum argumentativ zu beteiligen. Es wird - in meiner Wahrnehmung insbesondere von den Gegnern - laufend vom Sachverhalt abgelenkt, Belege nicht geliefert, Gegenbelege ignoriert, Fakten nicht zur Kenntnis genommen und, wenn nichts mehr geht, auch noch persönlich angegriffen. Übrigens mach man sich auf diese Art und Weise auch bei unvoreingenommen Interessierten sofort unbeliebt. Wenn die Gegner wirklich daran interessiert wären, ihre Positionen vernünftig vorzubringen, dann mit Sicherheit nicht so, wie es hier im Forum geschieht. Verschwörerisch ließe sich sagen, dass die "Gegner" in Wirklichkeit Befürworter sind, die durch ihr plumpes Verhalten als "Gegner" deren Sache diskreditieren wollen. ;)Micha-0815 schrieb:ZitatUnd von alledem war bislang auch überhaupt nicht die Rede. Die Rede war von der offensichtlich falschen Behauptung, es gäbe eine Einschätzung des Gerichts, dass die Baumarbeiten am 30.10.2010 illegal waren. Denn der Bescheid, der das angeblich belegen soll, führt explizit das Gegenteil aus: "Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."
Du reitest mal wieder ein totes Pferd, indem Du nur das zitierst, was Dir genehm ist. Es fehlten Unterlagen und das Gericht stellte fest, dass deswegen zu diesem Zeitpunkt nicht gefällt werden durfte. Das Gericht hätte das auch verhindert.Denn das Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA am Abend des 30.09.2010 dem Eilantrag bereits deshalb stattgegeben, weil das EBA in diesem Schreiben selbst davon ausgegangen ist, dass die Deutsche Bahn bis zur Vorlage der verlangten Unterlagen mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen darf.
Es ist echt unwürdig, was ihr hier abzieht, bedenkt man die Folgen dieses Handelns. Dieser kleine Dominostein hat unsägliches Leid und die Verurteilung einiger Verantwortlichen zur Folge gehabt. Komplett ohne Not! Ihr verhöhnt hier die Opfer des schwarzen Donnerstags, bei denen sich das Land bereits offiziell entschuldigt hatte. Sieht es endlich ein, dass die Aktion nicht legal und zudem überflüssig war. Hört auf, auf dem Rücken der Opfer hier die Geschichte umschreiben zu wollen. Es ist echt nicht mehr zum aushalten, wie ihr hier jede Moral fahren lässt, damit dieses Projekt seinen angeblichen Glanz nicht verliert. Und das nur wegen einer Flasche @#$%&.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 23.02.18 13:54
Die von mir fett hervorgehobene Passage besagt, daß das Gericht den Eilantrag für berechtigt, die Handlungsweise der Bahn also für unberechtigt (nicht legal) ansah. Es ist üblich, bei Abbruch eines Verfahrens die Kostenentscheidung an der Ansicht zur Streitsache zu orientieren, weshalb Juristen Kostenentscheidungen auch in dieser Weise deuten.Die Entscheidung des Gerichts betraf die Kostenentscheidung des Eilverfahrens, die Begründung ist eine mangelnde Kooperation der Bahn (weil sie ein Schreiben des EBA vom gleichen Tag(!) nicht vorgelegt hat), und die Annahme, dass bei Vorliegen des Schreibens das Gericht dem Eilantrag (also nicht in der Hauptsache) recht gegeben hätte.
Das Gericht schreibt in der Pressemitteilung ganz ausdrücklich: "Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."
Ich kann jeden verstehen, der sich nicht mehr die Mühe macht, sich hier im Forum argumentativ zu beteiligen. Es wird - in meiner Wahrnehmung insbesondere von den Gegnern - laufend vom Sachverhalt abgelenkt, Belege nicht geliefert, Gegenbelege ignoriert, Fakten nicht zur Kenntnis genommen und, wenn nichts mehr geht, auch noch persönlich angegriffen. Übrigens mach man sich auf diese Art und Weise auch bei unvoreingenommen Interessierten sofort unbeliebt. Wenn die Gegner wirklich daran interessiert wären, ihre Positionen vernünftig vorzubringen, dann mit Sicherheit nicht so, wie es hier im Forum geschieht. Verschwörerisch ließe sich sagen, dass die "Gegner" in Wirklichkeit Befürworter sind, die durch ihr plumpes Verhalten als "Gegner" deren Sache diskreditieren wollen. ;)
Du gut beobachtender autolos.
Natürlich braucht es mehr sachliche Argumente ,so wie bei den Tunnelfreunden : "Alle Gegner sind Lügner und Betrüger"
oder "Fast alle Gegner sind strunzdumm"
Auch faktenbezogene Aussagen wie : "in der Bevölkerung gelten die Gegner als unglaubwürdig"
und besonders freuen mich Ausdrücke wie " (Die Gegner)als letzte Widerstandsnester"zu bezeichnen
Ja das gute alte "dutzendjährige Reich ".....und seine Töne
Faktenbezogen auch, wenn die Gegner dann zugleich mit Rechtsradikalen (auch hier) in
einen Topf geworfen werden.
Und natürlich können die Projektbefürworter einfach auch mal großzügig schweigen, wenn man kritisch hinterfragt
oder mal wieder im Irrtum sind.
Genau das hatte ich mit meinem Beitrag aussagen, wollen, danke!Lieber autolos
ich bin heute im Reutlinger Generalanzeiger (Papierausgabe) über einen interessanten Artikel gestolpert. "Fäkalien-Fake" und die Folgen von Thomas Durchdenwald. Der Artikel passt übrigens ganz gut zum Ausgangthema diese Threads.
Ich zitiere daraus:
Die Bahn wolle damit nur von »ihren gigantischen Problemen ablenken«, weil sie »mit ihrem Projekt in der Öffentlichkeit keinen Stich mehr machen kann und die S-21-Befürworter wahrgenommen werden als das, was sie sind: Blender, Lügner, Stadt-, Bahn- und Parkzerstörer.«
Die Passage stammt aus der Rede von Herrn Eberhard Linckh anlässlich der 405. Montagsdemonstration
Kann man fast unkommentiert stehen lassen aber nur fast. Bei so einem freundlichen Ton gegenüber andersdenkenden Mitbürgern braucht man eigentlich keine Kampagne mit "guten Argumenten" mehr. Das Geld könnte man sich sparen. Mit solchen Reden können wir gerne die Volksabstimmung widerholen. Ich wette bei gleichem Ergebnis.
Man muss jedoch auch sagen, dass nicht alle Gegner der Projekts Stuttgart 21 so sind wie Herr Linckh. Man findet auch hier in diesem Forum noch vernünftige Diskussionspartner.
Da hast Du völlig Recht. Die Wahrheit hat einen schweren Stand und spiegelt sich nicht unbedingt in Abstimmungen wieder.....ich bin heute im Reutlinger Generalanzeiger (Papierausgabe) über einen interessanten Artikel gestolpert. "Fäkalien-Fake" und die Folgen von Thomas Durchdenwald. Der Artikel passt übrigens ganz gut zum Ausgangthema diese Threads.
Ich zitiere daraus:
Die Bahn wolle damit nur von »ihren gigantischen Problemen ablenken«, weil sie »mit ihrem Projekt in der Öffentlichkeit keinen Stich mehr machen kann und die S-21-Befürworter wahrgenommen werden als das, was sie sind: Blender, Lügner, Stadt-, Bahn- und Parkzerstörer.«
Die Passage stammt aus der Rede von Herrn Eberhard Linckh anlässlich der 405. Montagsdemonstration
Kann man fast unkommentiert stehen lassen aber nur fast. Bei so einem freundlichen Ton gegenüber andersdenkenden Mitbürgern braucht man eigentlich keine Kampagne mit "guten Argumenten" mehr. Das Geld könnte man sich sparen. Mit solchen Reden können wir gerne die Volksabstimmung widerholen. Ich wette bei gleichem Ergebnis.
Wenn die schlüssige Darlegung einer Behauptung nicht lohnt, dann wohl auch das ganze Thema nicht. Dann wundere ich mich aber, warum dann das entsprechende Argument/Fakt überhaupt erst ins Feld geführt wird...alfons95 schrieb:Selbstverständlich gibt es Beweise dafür. Die werden nur nicht an die grosse Glocke gehängt und die DB-Propaganda sorgt schon dafür, dass am Ende immer mindestens eine Relativierung im Raum stehen bleibt. Keine Verschwörung, sondern gängige Praxis aus DB-Eigeninteresse.Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert.
Entsprechend sind die Beweise schwer zu recherchieren. Arbeit, die für ein paar armselige Gegner-Gegner mit ihren primitiven möchtegern-beschäftigungstherapeutischen Fragen einfach nicht lohnt.
Genau das ist der Punkt: Da wird eine Behauptung aufgestellt, aber sobald die Jemand hinterfragt und einen Beleg will, nur noch ausgewichen. Irgendwie kam ja jetzt irgendwann dann doch noch irgendetwas Belegähnliches ans Tageslicht. Aber worum es geht: So ein Vorgehenhinterlässt einen ganz üblen Eindruck.Traumflug schrieb:Du hattest oben behauptet, die Baumfällungen seien illegal gewesen, und die Bahn wäre mit einer "kleinen Geldstrafe davon gekommen". Wenn Du Dir das nicht ausgedacht hast, dann müsste es doch leicht sein dafür einen Beleg vorzulegen. Warum tust Du das nicht einfach, um hier die Diskussion zu beenden?alfons95 schrieb:Selbstverständlich gibt es Beweise dafür. Die werden nur nicht an die grosse Glocke gehängt und die DB-Propaganda sorgt schon dafür, dass am Ende immer mindestens eine Relativierung im Raum stehen bleibt. Keine Verschwörung, sondern gängige Praxis aus DB-Eigeninteresse.Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert.
Entsprechend sind die Beweise schwer zu recherchieren. Arbeit, die für ein paar armselige Gegner-Gegner mit ihren primitiven möchtegern-beschäftigungstherapeutischen Fragen einfach nicht lohnt.
Besonders hervorgetan hatte sich da Chefheizer, der den wildesten Lobeshymnen auf S21 nie Belege hat folgen lassen können. Nur hatte damals nie einer der Befürworter ein Problem damit.Genau das ist der Punkt: Da wird eine Behauptung aufgestellt, aber sobald die Jemand hinterfragt und einen Beleg will, nur noch ausgewichen. Irgendwie kam ja jetzt irgendwann dann doch noch irgendetwas Belegähnliches ans Tageslicht. Aber worum es geht: So ein Vorgehenhinterlässt einen ganz üblen Eindruck.
Kann mich an den nur vage erinnern, waren wohl nicht unbedingt meine Themen, über die er geschrieben hat...alfons95 schrieb:Besonders hervorgetan hatte sich da Chefheizer, der den wildesten Lobeshymnen auf S21 nie Belege hat folgen lassen können. Nur hatte damals nie einer der Befürworter ein Problem damit.Genau das ist der Punkt: Da wird eine Behauptung aufgestellt, aber sobald die Jemand hinterfragt und einen Beleg will, nur noch ausgewichen. Irgendwie kam ja jetzt irgendwann dann doch noch irgendetwas Belegähnliches ans Tageslicht. Aber worum es geht: So ein Vorgehenhinterlässt einen ganz üblen Eindruck.
Wenn es das alles gibt, warum bringt man das dann nicht kühl lächelnd auf die erste Nachfrage hin, und laviert stattdessen nur rum?Stattdessen stürzen sich alle Fanboys hier darauf, eine illegale Handlung so zu zerpflücken, als ob sie auf einmal legal gewesen wäre. Es gibt Fakten. Es gibt Strafbefehle. Es gibt Kostenentscheidungen. Es gibt einen Kommentar des Gerichts dazu, warum die Kosten der Bahn zugeordnet wurden und der besagt, dass die Bahn nicht hätte fällen dürfen.
graetz schrieb:Kann mich an den nur vage erinnern, waren wohl nicht unbedingt meine Themen, über die er geschrieben hat...alfons95 schrieb:Besonders hervorgetan hatte sich da Chefheizer, der den wildesten Lobeshymnen auf S21 nie Belege hat folgen lassen können. Nur hatte damals nie einer der Befürworter ein Problem damit.Genau das ist der Punkt: Da wird eine Behauptung aufgestellt, aber sobald die Jemand hinterfragt und einen Beleg will, nur noch ausgewichen. Irgendwie kam ja jetzt irgendwann dann doch noch irgendetwas Belegähnliches ans Tageslicht. Aber worum es geht: So ein Vorgehenhinterlässt einen ganz üblen Eindruck.
graetz schrieb:Wenn es das alles gibt, warum bringt man das dann nicht kühl lächelnd auf die erste Nachfrage hin, und laviert stattdessen nur rum?Stattdessen stürzen sich alle Fanboys hier darauf, eine illegale Handlung so zu zerpflücken, als ob sie auf einmal legal gewesen wäre. Es gibt Fakten. Es gibt Strafbefehle. Es gibt Kostenentscheidungen. Es gibt einen Kommentar des Gerichts dazu, warum die Kosten der Bahn zugeordnet wurden und der besagt, dass die Bahn nicht hätte fällen dürfen.
Und das hatte wieviele Rückfrage gebraucht...? Schwach.alfons95 schrieb:Warum lamentierst Du da immer noch, nachdem hier alles dann doch mehrfach zitiert wurde?graetz schrieb:Kann mich an den nur vage erinnern, waren wohl nicht unbedingt meine Themen, über die er geschrieben hat...alfons95 schrieb:Besonders hervorgetan hatte sich da Chefheizer, der den wildesten Lobeshymnen auf S21 nie Belege hat folgen lassen können. Nur hatte damals nie einer der Befürworter ein Problem damit.Genau das ist der Punkt: Da wird eine Behauptung aufgestellt, aber sobald die Jemand hinterfragt und einen Beleg will, nur noch ausgewichen. Irgendwie kam ja jetzt irgendwann dann doch noch irgendetwas Belegähnliches ans Tageslicht. Aber worum es geht: So ein Vorgehenhinterlässt einen ganz üblen Eindruck.
graetz schrieb:Wenn es das alles gibt, warum bringt man das dann nicht kühl lächelnd auf die erste Nachfrage hin, und laviert stattdessen nur rum?Stattdessen stürzen sich alle Fanboys hier darauf, eine illegale Handlung so zu zerpflücken, als ob sie auf einmal legal gewesen wäre. Es gibt Fakten. Es gibt Strafbefehle. Es gibt Kostenentscheidungen. Es gibt einen Kommentar des Gerichts dazu, warum die Kosten der Bahn zugeordnet wurden und der besagt, dass die Bahn nicht hätte fällen dürfen.
Wenn es das alles gibt, warum bringt man das dann nicht kühl lächelnd auf die erste Nachfrage hin, und laviert stattdessen nur rum?
Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.
"Im Laufe der Zeit kamen immer mehr Details zu der Baumfällung, zum Teil an unvermuteten Stellen, zum Vorschein. Im Herbst 2011 gab dann die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt, Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter der Bahn beantragt zu haben. Ihr Vergehen sollte gewesen sein, Meldungen über geschützte Tierarten zurückgehalten zu haben. Und deshalb sei es letztlich zu einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz gekommen. Entgegen vieler folgender Behauptungen in der Öffentlichkeit, wurde diesen Strafbefehlen bis heute nicht entsprochen. Es ist also nach wie vor nicht geklärt, was eigentlich passiert ist, wer Anweisungen gegeben hat, und wer möglicherweise illegal handelte."
Kann man fast unkommentiert stehen lassen aber nur fast. Bei so einem freundlichen Ton gegenüber andersdenkenden Mitbürgern braucht man eigentlich keine Kampagne mit "guten Argumenten" mehr. Das Geld könnte man sich sparen. Mit solchen Reden können wir gerne die Volksabstimmung widerholen. Ich wette bei gleichem Ergebnis.
Nein, das hat das Gericht eben nicht festgestellt. Sondern es hat ausdrücklich festgestellt, dass es darüber keine Aussage trifft, wie der oben in rot zitierte Text eindeutig belegt. Aber mit Dir darüber zu diskutieren bringt offenbar nichts, Du willst diese Tatsache eben einfach ignorieren.Micha-0815 schrieb:ZitatUnd von alledem war bislang auch überhaupt nicht die Rede. Die Rede war von der offensichtlich falschen Behauptung, es gäbe eine Einschätzung des Gerichts, dass die Baumarbeiten am 30.10.2010 illegal waren. Denn der Bescheid, der das angeblich belegen soll, führt explizit das Gegenteil aus: "Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."
Du reitest mal wieder ein totes Pferd, indem Du nur das zitierst, was Dir genehm ist. Es fehlten Unterlagen und das Gericht stellte fest, dass deswegen zu diesem Zeitpunkt nicht gefällt werden durfte. Das Gericht hätte das auch verhindert.Denn das Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA am Abend des 30.09.2010 dem Eilantrag bereits deshalb stattgegeben, weil das EBA in diesem Schreiben selbst davon ausgegangen ist, dass die Deutsche Bahn bis zur Vorlage der verlangten Unterlagen mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen darf.
Ich sehe keine Zusammenhang zwischen der Frage, inwiefern das Fällen der Bäume im Rahmen des Umweltrechts ok war, und inwiefern der Polizeieinsatz dazu ok war. Augenscheinlich willst Du nur trollen.Es ist echt unwürdig, was ihr hier abzieht, bedenkt man die Folgen dieses Handelns. Dieser kleine Dominostein hat unsägliches Leid und die Verurteilung einiger Verantwortlichen zur Folge gehabt. Komplett ohne Not! Ihr verhöhnt hier die Opfer des schwarzen Donnerstags, bei denen sich das Land bereits offiziell entschuldigt hatte. Sieht es endlich ein, dass die Aktion nicht legal und zudem überflüssig war. Hört auf, auf dem Rücken der Opfer hier die Geschichte umschreiben zu wollen. Es ist echt nicht mehr zum aushalten, wie ihr hier jede Moral fahren lässt, damit dieses Projekt seinen angeblichen Glanz nicht verliert. Und das nur wegen einer Flasche @#$%&.
Nein. Denn es geht bei einer solchen Eilentscheidung nur darum, zu beurteilen wie wahrscheinlich es ist, dass die geplante Maßnahme unrechtmäßig ist, und inwiefern die sich die Folgen rückgängig machen ließen, falls die Maßnahme nicht rechtmäßig ist. Da die Folgen hier nicht umkehrbar sind, ein Zeitverzug dagegen keine großen Folgen hätte, genügt hier ein recht geringer Verdacht, dass das Vorgehen unrechtmäßig sein könnte. Über diese Entscheidung zum Eilentscheid hat das Gericht eine Annahme getroffen (das Wort hat Du wohl wissend nicht mit fett markiert, weil Du dann das Hirngespinst einer Tatsachenfeststellung so gar nicht mehr hättest aufrecht erhalten können), und daraufhin die Kostenentscheidung gefällt.Micha-0815 schrieb:Die von mir fett hervorgehobene Passage besagt, daß das Gericht den Eilantrag für berechtigt, die Handlungsweise der Bahn also für unberechtigt (nicht legal) ansah.Die Entscheidung des Gerichts betraf die Kostenentscheidung des Eilverfahrens, die Begründung ist eine mangelnde Kooperation der Bahn (weil sie ein Schreiben des EBA vom gleichen Tag(!) nicht vorgelegt hat), und die Annahme, dass bei Vorliegen des Schreibens das Gericht dem Eilantrag (also nicht in der Hauptsache) recht gegeben hätte.
Das Gericht schreibt in der Pressemitteilung ganz ausdrücklich: "Die 13. Kammer hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind."
Nein, etwas Belegähnliches für Traumflug's obige Behauptung gibt es weiterhin nicht. Es gibt den Kostenentscheid, in dem ausdrücklich das Gegenteil drinnen steht, nämlich dass das Gericht damit keine Aussage dazu trifft ob das fällen illegal war, und es gibt die Anträge zu den drei Strafbefehlen an Mitarbeiter der Bahn, von denen nicht bekannt ist ob das Amtsgericht diese ausgestellt hat. Die einzige Aussage dazu ist allerdings (wenn auch aus einer zweifelhaften Quelle), dass ihnen nicht stattgegeben wurde.Micha-0815 schrieb:Traumflug schrieb:Genau das ist der Punkt: Da wird eine Behauptung aufgestellt, aber sobald die Jemand hinterfragt und einen Beleg will, nur noch ausgewichen. Irgendwie kam ja jetzt irgendwann dann doch noch irgendetwas Belegähnliches ans Tageslicht. Aber worum es geht: So ein Vorgehenhinterlässt einen ganz üblen Eindruck.Traumflug schrieb:Du hattest oben behauptet, die Baumfällungen seien illegal gewesen, und die Bahn wäre mit einer "kleinen Geldstrafe davon gekommen". Wenn Du Dir das nicht ausgedacht hast, dann müsste es doch leicht sein dafür einen Beleg vorzulegen. Warum tust Du das nicht einfach, um hier die Diskussion zu beenden?alfons95 schrieb:Selbstverständlich gibt es Beweise dafür. Die werden nur nicht an die grosse Glocke gehängt und die DB-Propaganda sorgt schon dafür, dass am Ende immer mindestens eine Relativierung im Raum stehen bleibt. Keine Verschwörung, sondern gängige Praxis aus DB-Eigeninteresse.Du solltest zumindest realisieren, dass ihr damit gängige Muster von Verschwörungstheoretikern reproduziert: Beweise kann es prinzipbedingt nicht geben, weils ja eine Verschwörung gibt, die gerade eben das verhindert.
Entsprechend sind die Beweise schwer zu recherchieren. Arbeit, die für ein paar armselige Gegner-Gegner mit ihren primitiven möchtegern-beschäftigungstherapeutischen Fragen einfach nicht lohnt.
Könntest Du mal ein paar Links zu Beiträgen von Dir hier angeben, in denen Du einen negativen Kommentar zu den ehrabschneidenden oder beleidigenden Kommentaren der Gegner über die Befürworter abgegeben hast?Nie von Euch ein negativer Kommentar zu den ehrabschneidenden oder beleidigenden Kommentaren von Befürwortern über die Gegner - von denen es definitiv nicht weniger gibt als umgekehrt. Also hört auf mit Eurer gespielten Empörung oder meßt mit gleichem Maß und kritisiert gleichermaßen Eure Kollegen!
Nein, das hat das Gericht eben nicht festgestellt. Sondern es hat ausdrücklich festgestellt, dass es darüber keine Aussage trifft, wie der oben in rot zitierte Text eindeutig belegt. Aber mit Dir darüber zu diskutieren bringt offenbar nichts, Du willst diese Tatsache eben einfach ignorieren.
"“Despite my initial desire to vigorously defend myself, I have had a change of heart. The reality of how long this legal process will likely take, the cost, and the circuslike atmosphere of an anticipated trial are too much. I will better serve my family moving forward by exiting this process.”"
Ich sehe keine Zusammenhang zwischen der Frage, inwiefern das Fällen der Bäume im Rahmen des Umweltrechts ok war, und inwiefern der Polizeieinsatz dazu ok war. Augenscheinlich willst Du nur trollen.
Die falsche Kot war übrigens nicht der Anlaß meiner Beiträge hier, sondern die offenbar falschen Tatsachenbehauptung von Traumflug, die Bahn hätte eine "kleine Geldstrafe" dafür bezahlt, dass sie die Bäume illegal hat fällen lassen. Nur ist Traumflug hier nur klüger als Du und mental, denn der schweigt seitdem dazu, statt sich wie ihr mit jedem Beitrag weiter zu blamieren.
In eine Entscheidung in der Hauptsache wäre hingegen die Haltung des EBA eingeflossen, keine Fällverbot mit dem Schreiben vom 30.10. ausgedrückt zu haben, sowie die Einigung, die laut Spiegel am Abend des 30.10. zwischen EBA und Bahn dazu stattgefunden hat.
Du warst eben damals zu jung um Dich zu erinnern. Mappus hat entschieden Druck ausgeübt. Die Polizei hat im vorauseilenden Gehorsam gehandelt. Berühmt ja auch der Spruch aus dieser Zeit "Bringt die Bagger rein". Es sollte ein Exempel statuiert werden. Die bis dahin gerühmte "Stuttgarter Linie" sollte aufgegeben werden, damit man endlich Fakten schaffen kann.Ich sehe keine Zusammenhang zwischen der Frage, inwiefern das Fällen der Bäume im Rahmen des Umweltrechts ok war, und inwiefern der Polizeieinsatz dazu ok war. Augenscheinlich willst Du nur trollen.
Die falsche Kot war übrigens nicht der Anlaß meiner Beiträge hier, sondern die offenbar falschen Tatsachenbehauptung von Traumflug, die Bahn hätte eine "kleine Geldstrafe" dafür bezahlt, dass sie die Bäume illegal hat fällen lassen. Nur ist Traumflug hier nur klüger als Du und mental, denn der schweigt seitdem dazu, statt sich wie ihr mit jedem Beitrag weiter zu blamieren.
Ich habe mich zu allem dem noch gar nicht geäußert, weil es bislang nicht Thema war, und ich da auch bislang keine Diskussionsbedarf gesehen habe. Du denkst Dir meine Haltung dazu also mal wieder zu 100% aus, weil Du vom eigentlichen Thema ablenken möchtest, und damit Du eine "Grundlage" hast, mich polemisch anzugreifen. Das, was Trolls halt so machen.Micha-0815 schrieb:Du warst eben damals zu jung um Dich zu erinnern. Mappus hat entschieden Druck ausgeübt. Die Polizei hat im vorauseilenden Gehorsam gehandelt. Berühmt ja auch der Spruch aus dieser Zeit "Bringt die Bagger rein". Es sollte ein Exempel statuiert werden. Die bis dahin gerühmte "Stuttgarter Linie" sollte aufgegeben werden, damit man endlich Fakten schaffen kann.Ich sehe keine Zusammenhang zwischen der Frage, inwiefern das Fällen der Bäume im Rahmen des Umweltrechts ok war, und inwiefern der Polizeieinsatz dazu ok war. Augenscheinlich willst Du nur trollen.
Die falsche Kot war übrigens nicht der Anlaß meiner Beiträge hier, sondern die offenbar falschen Tatsachenbehauptung von Traumflug, die Bahn hätte eine "kleine Geldstrafe" dafür bezahlt, dass sie die Bäume illegal hat fällen lassen. Nur ist Traumflug hier nur klüger als Du und mental, denn der schweigt seitdem dazu, statt sich wie ihr mit jedem Beitrag weiter zu blamieren.
Ja und? Was hat das damit zu tun, ob das Fällen der Bäume ok war oder nicht? Was wäre denn an der Demo anders gelaufen, wenn beim Eilentscheid das Schreiben des EBA vorgelegen hätte, dieses aber erklärt hätte dass für die zum Fällen vorgesehen Bäume keine Einwände bestehen, und der Eilentscheid ebenso abgelehnt worden wäre, aber beim späteren Kostenentscheid der BUND statt die Bahn hätte zahlen müssen?Deswegen wurden die Bäume gefällt, obwohl Gutachten gefehlt hatten und obwohl der Platz damals noch gar nicht gebraucht wurde. Deswegen kam es zu den Prozessen gegen die Polizeiführung. Man erinnere sich auch an den Staatsanwalt Häussler und seine Rolle damals. Und deswegen kam es zur Schlichtungsveranstaltung, die das Projekt tatsächlich verzögerten - mehr als diese Flasche jetzt hier.
Ich werde mich nicht dafür entschuldigen, dass ich die Dinge nach den Fakten bewerte statt so wie Du, mental und Traumflug nach Voruteilen, und dass ich mich einmische, wenn ich sehe, dass ihr angebliche Fakten frei erfunden vortragt. Darauf, dass Du und andere dann angebliche Meinungen von mir zu anderen Dingen erdichtet und mir daraus Einseitigkeit vorwirft, habe ich offenbar keinen Einfluss, denn ich habe Euch ja schon oft darauf aufmerksam gemacht, aber ihr macht halt immer weiter.Deine Wortklaubereien ändern absolut nichts daran. Den Heiligenschein, den Du S21 geben willst, existiert nicht. Und natürlich willst Du es alles nicht so gemeint haben. Micha, jeder kapiert, was Du hier meinst. Deine einseitige Sicht der Dinge ist tatsächlich religiös, wenn man sieht, mit welcher Vehemenz Du Dich für S21 ins Zeug wirfst, jeden Fakt gegen das Projekt aber grundsätzlich in Frage stellst, und wenn man Dich noch so oft mit der Nase drauf stösst.
Ja und? Was hat das damit zu tun, ob das Fällen der Bäume ok war oder nicht? Was wäre denn an der Demo anders gelaufen, wenn beim Eilentscheid das Schreiben des EBA vorgelegen hätte, dieses aber erklärt hätte dass für die zum Fällen vorgesehen Bäume keine Einwände bestehen, und der Eilentscheid ebenso abgelehnt worden wäre, aber beim späteren Kostenentscheid der BUND statt die Bahn hätte zahlen müssen?
"„Mein Mandant akzeptiert den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf“, sagt Margrete Haimayer, die Anwältin Siegfried Stumpfs. Der 64-jährige ehemalige Polizeichef wolle sich und seiner Familie nach mehr als vier Jahren weitere „öffentliche Auseinandersetzungen über die Sinnhaftigkeit der Vorwürfe“ ersparen, so die Anwältin weiter. Das Amtsgericht Stuttgart hatte vor knapp zwei Wochen auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 130 Euro, also 15 600 Euro, gegen Stumpf erlassen. Dem Ruheständler wird darin fahrlässige Körperverletzung im Amt zur Last gelegt."
Verstehe ich nicht: Du räumst zunächst ein, dass es praktisch keine Unterschied auf den Demoverlauf gehabt hätte, ob das Baumfällen rechtlich zweifelsfrei einwandfrei zulässig gewesen wäre. Dann behauptest Du im nächsten Satz, dass es (angeblich) in Wirklichkeit umgekehrt gewesen wäre, und dass doch alles anders machen würde? Was soll denn dann noch anders sein? Wären die Demonstranten an den ihnen dennoch zugefügten Verletzungen selbst schuld gewesen, wenn das Gericht den Eilentscheid aus anderen Gründen abgelehnt hätte als in Wirklichkeit?Micha-0815 schrieb:Wenig, da ja die Tatsache erst danach bekannt wurde. Warum hätten die Gegner dann auch etwas anders machen sollen?Ja und? Was hat das damit zu tun, ob das Fällen der Bäume ok war oder nicht? Was wäre denn an der Demo anders gelaufen, wenn beim Eilentscheid das Schreiben des EBA vorgelegen hätte, dieses aber erklärt hätte dass für die zum Fällen vorgesehen Bäume keine Einwände bestehen, und der Eilentscheid ebenso abgelehnt worden wäre, aber beim späteren Kostenentscheid der BUND statt die Bahn hätte zahlen müssen?
Aber es war in Wirklichkeit eben umgekehrt und dann macht es alles anders, denn die Vorwürfe die die Gegner gemacht haben (Probleme mit den Umweltauflagen) waren eben wahr.
Da der Demoverlauf und ein Fehlverhalten Stumpfs nichts mit der Rechtmäßigkeit der Baumfällung zu tun haben, und auch wenig bis gar nichts mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21, wirst Du Dir jemand anderen suche müssen, der mit Dir darüber diskutieren will.Wir erinnern uns, bestraft wurde der Polizeichef Stumpf:
Verstehe ich nicht: Du räumst zunächst ein, dass es praktisch keine Unterschied auf den Demoverlauf gehabt hätte, ob das Baumfällen rechtlich zweifelsfrei einwandfrei zulässig gewesen wäre. Dann behauptest Du im nächsten Satz, dass es (angeblich) in Wirklichkeit umgekehrt gewesen wäre, und dass doch alles anders machen würde? Was soll denn dann noch anders sein? Wären die Demonstranten an den ihnen dennoch zugefügten Verletzungen selbst schuld gewesen, wenn das Gericht den Eilentscheid aus anderen Gründen abgelehnt hätte als in Wirklichkeit?
Verstehe ich immer noch nicht. Du schreibst wieder, ob die Demonstration in Ordnung war (ich nehme an hier meinst Du Organisation und Teilnahme), hätte nichts mit der Entscheidung zum Eilentscheid zu tun, denn Du aber als Beleg für die Unrechtmäßigkeit der Fällung siehst. Damit hat es dann wohl auch damit nichts zu tun, und eben auch nichts mit den Verletzungen, die Teilnehmer während der Demo erlitten haben. Damit bestätigst Du meine oben nach graetz' Trollversuch geäußerte Meinung, die Du aber mit "dümmer geht es nimmer" abgekanzelt hattest. Darüber reden wir doch gerade, oder nicht?Micha-0815 schrieb:Dein Argument enthält einen Logikfehler.Verstehe ich nicht: Du räumst zunächst ein, dass es praktisch keine Unterschied auf den Demoverlauf gehabt hätte, ob das Baumfällen rechtlich zweifelsfrei einwandfrei zulässig gewesen wäre. Dann behauptest Du im nächsten Satz, dass es (angeblich) in Wirklichkeit umgekehrt gewesen wäre, und dass doch alles anders machen würde? Was soll denn dann noch anders sein? Wären die Demonstranten an den ihnen dennoch zugefügten Verletzungen selbst schuld gewesen, wenn das Gericht den Eilentscheid aus anderen Gründen abgelehnt hätte als in Wirklichkeit?
Die Demonstration war auch ohne (oder mit gegensätzlicher) Entscheidung des Gerichts völlig in Ordnung. Durch die Entscheidung zugunsten der Gegner, erhält sie eine völlig neue Dimension.
Verstehe ich immer noch nicht.
Dann wäre es doch schön, wenn jemand der es versteht, es anschaulich erklären könnte. Für mich und all die anderen, die es nicht miterlebt haben.Micha-0815 schrieb:Verstehe ich immer noch nicht.
Genau das ist das Problem. Aber so ziemlich jeder andere versteht es. Vor allem die, die die Dinge damals miterlebt haben. Du gehörst eben nicht dazu.
Was hätte also die (Un)rechtmäßigkeit der Baumfällungen an dem Tag an der Demo, an deren Verlauf, an dem missratenen Polizeieinsatz, und an den Verletzungen der Opfer geändert, so dass es wie Du behauptest hast, man diese nicht getrennt betrachten kann, bzw. -- wie Du mir vorgeworfen hattest --, die getrennte Betrachtung eine "Verhöhnung der Opfer" darstellen würde?
Nach allem was ich bislang dazu gelesen habe, besteht eigentlich Übereinstimmung, dass es an alledem nichts geändert hätte. Wenn aber nichts dadurch anders wird, warum kann (und sollte) man es nicht getrennt davon erörtern?
Die Entschuldigung des Landes für den Polizeieinsatz beruhte ja auch nicht darauf, sondern auf der nicht rechtlich nicht erfolgten Auflösung der Demonstration und des unverhältnismäßigen Gewalteinsatzes.
Richtig, die ganze Räumungs- und Fällaktion war zu diesem Zeitpunkt vom Projekt her nicht erforderlich und taktisch Unklug. Wie Du richtig schreibst, war das lediglich von der Politik (Mappus und Kohorten) so dringend gemacht, die Bahn hätte mit den Fällungen auch noch einige Tage oder Wochen warten können.Die Baumfällungen hätten an diesen Tag nicht stattfinden dürfen und sie waren an diesen Tag auch nicht notwendig. Gleichzeitig wurde die "Stuttgarter Linie" aufgegeben. Es entstand also eine Polizeigewalt, mit der niemand gerechnet hatte an einem Tag, wo "Polizei" eigentlich sogar völlig unnötig war. Und ein Staatsanwalt sieht dem auch noch tatenlos zu.
Man hätte einfach an diesem Tag nicht fällen dürfen. Eben aus mehreren Gründen. Eben auch, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Das war aber politisch nicht gewollt.
Du irrst, ich hatte und habe keinerlei Bedürfnis, über die Demo und den Polizeieinsatz zu reden. Ich hatte nach Belegen für die Traumflugs Behauptung gefragt, dass die Fällung illegal gewesen wäre, und die Bahn deswegen eine "kleine Geldstrafe" bezahlt hätte. Diese Belege gibt es bis jetzt nicht, und daher halte ich die Behauptung weiterhin für falsch.Micha-0815 schrieb:Was hätte also die (Un)rechtmäßigkeit der Baumfällungen an dem Tag an der Demo, an deren Verlauf, an dem missratenen Polizeieinsatz, und an den Verletzungen der Opfer geändert, so dass es wie Du behauptest hast, man diese nicht getrennt betrachten kann, bzw. -- wie Du mir vorgeworfen hattest --, die getrennte Betrachtung eine "Verhöhnung der Opfer" darstellen würde?
Nach allem was ich bislang dazu gelesen habe, besteht eigentlich Übereinstimmung, dass es an alledem nichts geändert hätte. Wenn aber nichts dadurch anders wird, warum kann (und sollte) man es nicht getrennt davon erörtern?
Die Entschuldigung des Landes für den Polizeieinsatz beruhte ja auch nicht darauf, sondern auf der nicht rechtlich nicht erfolgten Auflösung der Demonstration und des unverhältnismäßigen Gewalteinsatzes.
Die Baumfällungen hätten an diesen Tag nicht stattfinden dürfen und sie waren an diesen Tag auch nicht notwendig. Gleichzeitig wurde die "Stuttgarter Linie" aufgegeben. Es entstand also eine Polizeigewalt, mit der niemand gerechnet hatte an einem Tag, wo "Polizei" eigentlich sogar völlig unnötig war. Und ein Staatsanwalt sieht dem auch noch tatenlos zu.
Man hätte einfach an diesem Tag nicht fällen dürfen. Eben aus mehreren Gründen. Eben auch, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Das war aber politisch nicht gewollt. Die damals verantwortlichen sind inzwischen entweder bestraft oder versunken in der Bedeutungslosigkeit. Und hier im Forum wurde diese Eskalation von einigen noch beklatscht. Und jetzt kommst Du und willst alles noch mal vorgebetet haben. Es wurde alles hier ausreichend besprochen und dokumentiert. Lies es einfach selbst nach und tu nicht so scheinheilig.
Du reitest mal wieder ein totes Pferd. Die Fällung war illegal, weil zu diesem Zeitpunkt nicht alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorgelegt hatten. Das wusste das Gericht eben nicht und hat deswegen nichts unternommen. Aber eben auch nur deswegen. Den "Druck" kann man nicht so dokumentieren, wie Du es Dir in Deiner naiven Art vorstellst. Dazu braucht es einfach mehr Lebenserfahrung und auch Einblicke in solche Machtstrukturen und Seilschaften, um hier den Druck und den vorauseilenden Gehorsam zu erkennen. Und alles wäre auch weniger problematisch verlaufen, wenn die Bahn einfach gesagt hätte. dass man eben jetzt nicht fällt, weil es schlicht nicht notwendig war. Damals war man aber noch streng verbündet mit dem Land (wie wir jetzt wissen sogar mit geheimen Absprachen über die Kostenbeteiligung) und wirkte eben zusammen, um mit allen Mitteln das Projekt durchzudrücken. Dazu gehörte eben dann auch Polizeigewalt oder so simple Dinge wie sich nicht an Vereinbarungen halten, die auf einem Papier stehen. Oder eben Bäume fällen ohne vorliegende Genehmigung und ohne dass es vom Projektplan her notwendig wäre. Oder eben Verfahren im Sande verlaufen zu lassen. Man ist ja unter ehrenwerten Leuten. "Bringt die Bagger rein" drückt es hervorragend aus.Halten wir also fest: Dass die Fällung aus Gründen des Artenschutzes illegal gewesen wäre, und es gar dazu ein Gerichtsentscheidung gäbe, ist von Euch nicht belegt worden. Und darüber, dass der Polizeieinsatz aus dem Ruder gelaufen ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich jedenfalls nicht, und Du willst ja angeblich auch nicht ("Lies es einfach selbst nach und tu nicht so scheinheilig"), obwohl Du damit angefangen hast. Also dann hör doch jetzt einfach wieder damit auf!
Nein, ich reite nichts, denn Du bist ja derjenige, der hier in einer Endlosschleife diskutieren will.Micha-0815 schrieb:Du reitest mal wieder ein totes Pferd. Die Fällung war illegal, weil zu diesem Zeitpunkt nicht alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorgelegt hatten. Das wusste das Gericht eben nicht und hat deswegen nichts unternommen. Aber eben auch nur deswegen.Halten wir also fest: Dass die Fällung aus Gründen des Artenschutzes illegal gewesen wäre, und es gar dazu ein Gerichtsentscheidung gäbe, ist von Euch nicht belegt worden. Und darüber, dass der Polizeieinsatz aus dem Ruder gelaufen ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich jedenfalls nicht, und Du willst ja angeblich auch nicht ("Lies es einfach selbst nach und tu nicht so scheinheilig"), obwohl Du damit angefangen hast. Also dann hör doch jetzt einfach wieder damit auf!
Nur wissen wir aus der Pressemitteilung des EBA, dass es sein Schreiben gar nicht so verstanden haben wollte wie das Gericht es später beim Kostenentscheid unterstellte, und aus der Spiegel-Recherche wissen wir, dass sich das EBA mit der Bahn am Abend des gleichen Tages darauf verständig hatte, dass die Baumfällungen in dem Umfang durchgeführt werden durften. Auf beides hatte ich schon mehrmals (ich glaube mindestens drei mal) aufmerksam gemacht, Du ignorierst beides aber schlicht, genauso wie die explizite Aussage des Gerichts, über die Rechtmäßigkeit der Fällung keine Angabe zu machen.
http://zughalt.de/wp-content/uploads/2010/10/1010-PM-S21.pdfDie Bahntochter solle vor Beginn weiterer Fällarbeiten darstellen,
dass die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen artenschutzrechtlichen Untersuchungen
und gegebenenfalls daraus folgende Maßnahmen erfolgt sind. Unter anderem geht
es dabei um den geschützten Juchtenkäfer, der im Baumbestand vermutet wurde. Derzeit
prüft das EBA, ob die Bahn diese Bedingungen vollständig erfüllt. Meldungen über einen
Fäll- oder gar Baustopp sind falsch.
ZitatWarum das EBA von ihren Bedenken abrückte, ist bislang nicht bekannt. Trotz wiederholter Nachfrage wollte die Behörde bislang keine Stellungnahme abgeben - dabei hat sich ihre Position am Donnerstagabend entscheidend verändert.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/a-721271.htmlObwohl im Schreiben vom EBA eindeutig gefordert worden war, dass ein Ausführungsplan vor Beginn der Baumfällarbeiten präsentiert werden müsse, liegt dieser bis heute nicht vor.
Bitte verstehe, dass ich mich an Deinen albernen Wortklaubereien nicht beteilige.Micha-0815 schrieb:Nur wissen wir aus der Pressemitteilung des EBA, dass es sein Schreiben gar nicht so verstanden haben wollte wie das Gericht es später beim Kostenentscheid unterstellte, und aus der Spiegel-Recherche wissen wir, dass sich das EBA mit der Bahn am Abend des gleichen Tages darauf verständig hatte, dass die Baumfällungen in dem Umfang durchgeführt werden durften. Auf beides hatte ich schon mehrmals (ich glaube mindestens drei mal) aufmerksam gemacht, Du ignorierst beides aber schlicht, genauso wie die explizite Aussage des Gerichts, über die Rechtmäßigkeit der Fällung keine Angabe zu machen.
Du ziehst Dich auf eine äusserst wackelige Argumentation zurück, die eben die gesamtem Umstände von damals völlig ausschliesst - eben auch der "Filz", der damals zweifelos bestand.
Zitathttp://zughalt.de/wp-content/uploads/2010/10/1010-PM-S21.pdfDie Bahntochter solle vor Beginn weiterer Fällarbeiten darstellen,
dass die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen artenschutzrechtlichen Untersuchungen
und gegebenenfalls daraus folgende Maßnahmen erfolgt sind. Unter anderem geht
es dabei um den geschützten Juchtenkäfer, der im Baumbestand vermutet wurde. Derzeit
prüft das EBA, ob die Bahn diese Bedingungen vollständig erfüllt. Meldungen über einen
Fäll- oder gar Baustopp sind falsch.
Natürlich sind diese "Meldungen" falsch. Einen "Stopp" kann man nur verfügen, wenn etwas schon begonnen hat. Aber es durfte nach diesem Stand noch gar nicht begonnen werden.
Du unterstellst halt einfach, die erste Annahme des EBA sei richtig, und die korrigierte zweite, nachdem das EBA von der Bahn über die Details der an dem Abend statt findenden Arbeiten aufgeklärt hatte, sei falsch.Und auch der Spiegel stellt fest:
ZitatZitatWarum das EBA von ihren Bedenken abrückte, ist bislang nicht bekannt. Trotz wiederholter Nachfrage wollte die Behörde bislang keine Stellungnahme abgeben - dabei hat sich ihre Position am Donnerstagabend entscheidend verändert.http://www.spiegel.de/politik/deutschland/a-721271.htmlObwohl im Schreiben vom EBA eindeutig gefordert worden war, dass ein Ausführungsplan vor Beginn der Baumfällarbeiten präsentiert werden müsse, liegt dieser bis heute nicht vor.
Also alleine die Anwendung des geltenden Rechts bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt nicht hätte gefällt werden dürfen. Die Handlung des EBA ist nicht nachvollziehbar und wurde auch nicht erläutert. Rechtlich einwandfrei ist das nicht.
Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...(Die Welt wie sie mir gefällt)
Es ist, wie es immer ist: von dem was ich geschrieben habe, hast Du nichts mitbekommen, sondern es durch eine freie Erfindung ersetzt. Denn mein Betrag behandelte die Pressemitteilung des EBA gar nicht, sondern beruhte auf einer Recherche des Spiegels.Micha-0815 schrieb:Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...(Die Welt wie sie mir gefällt)
Was habe ich frei erfunden? Dass das EBA keine Begründung geliefert hat? Trotz "mehrfacher" Anfrage? Dass das EBA noch "prüfe" vor Beginn der Arbeiten? Wie ich schon sagte: Deine Argumentation ist wackelig und dokumentiert hier nur willkürliches Handeln, aber nicht Handeln gemäss der Vorschriften. Warum auf einmal die Vorschriften nicht mehr galten, ist nirgends erläutert. Diese Frage stellt sich eben auch der Spiegel. Der erfindet auch "frei"? Gemäß Deiner Argumentation hätte die Bahn sogar den Kostenentscheid ablehnen können. Hat sie das?graetz schrieb:Es ist, wie es immer ist: von dem was ich geschrieben habe, hast Du nichts mitbekommen, sondern es durch eine freie Erfindung ersetzt. Denn mein Betrag behandelte die Pressemitteilung des EBA gar nicht, sondern beruhte auf einer Recherche des Spiegels.Micha-0815 schrieb:Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...(Die Welt wie sie mir gefällt)
Und wie gesagt: deine abstruse Meinung dazu interessieren mich nicht!
Das hatte ich geschrieben: Dass ich PR ungefiltert wiedergegeben hätte. Auch das hast Du also wieder nicht mitbekommen.Micha-0815 schrieb:Was habe ich frei erfunden?graetz schrieb:Es ist, wie es immer ist: von dem was ich geschrieben habe, hast Du nichts mitbekommen, sondern es durch eine freie Erfindung ersetzt. Denn mein Betrag behandelte die Pressemitteilung des EBA gar nicht, sondern beruhte auf einer Recherche des Spiegels.Micha-0815 schrieb:Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...(Die Welt wie sie mir gefällt)
Und wie gesagt: deine abstruse Meinung dazu interessieren mich nicht!
Bitte wiederhole es! Vor allem meine konkreten Nachfragen. Die beziehen sich nämlich auf die fragwürdigen Punkte der PR. Und ob der Spiegel dann auch "frei erfindet". Du gibst PR ungefiltert wieder. Und nicht zum ersten Mal. Natürlich nur die, die S21 nützt.graetz schrieb:Das hatte ich geschrieben: Dass ich PR ungefiltert wiedergegeben hätte. Auch das hast Du also wieder nicht mitbekommen.Micha-0815 schrieb:Was habe ich frei erfunden?graetz schrieb:Es ist, wie es immer ist: von dem was ich geschrieben habe, hast Du nichts mitbekommen, sondern es durch eine freie Erfindung ersetzt. Denn mein Betrag behandelte die Pressemitteilung des EBA gar nicht, sondern beruhte auf einer Recherche des Spiegels.Micha-0815 schrieb:Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...(Die Welt wie sie mir gefällt)
Und wie gesagt: deine abstruse Meinung dazu interessieren mich nicht!
Es ist offensichtlich zweckfrei Dir zu antworten, weil Du davon kaum was mitbekommst, und daher lasse ich es nun dabei bewenden.
PS: Du hast auch offensichtlich noch viel mehr erfunden, aber das brauche ich nicht zu wiederholen.
Du unterstellst halt einfach, die erste Annahme des EBA sei richtig, und die korrigierte zweite, nachdem das EBA von der Bahn über die Details der an dem Abend statt findenden Arbeiten aufgeklärt hatte, sei falsch.
Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.
Nein. Du gibst ja auch nur die erste Meinung des EBA wieder, und erklärst die korrigierte zweite, in die mehr Detailinformationen eingeflossen sind als in die erste, für falsch.Micha-0815 schrieb:das unterstellt er nicht, sondern das hat er belegt. Es gab die Untersuchung nicht, die man hätte vorlegen müssen. Diese hat bis heute niemand gesehen.Du unterstellst halt einfach, die erste Annahme des EBA sei richtig, und die korrigierte zweite, nachdem das EBA von der Bahn über die Details der an dem Abend statt findenden Arbeiten aufgeklärt hatte, sei falsch.
Nein, meine Position dazu ist seit Tagen gleich geblieben, siehe schon [www.drehscheibe-online.de]Zitat:Du veränderst hier deine Position. Die Fällung war illegal. dafür gibt es deutliche Anzeichen, nämlich Strafanträge gegen Bahnmitarbeiter und die Kostenübernahme. Ein Urteil oder eine Feststellung durch ein Gericht dazu ist nicht notwendig.Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.
Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.
Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.
Traumflug schrieb:Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.
Das ist impliziert, denn es gibt in Deutschland im Allgemeinen keine Geldstrafen, ohne das ein Gericht darüber entschieden hätte. Siehe [de.wikipedia.org]Micha-0815 schrieb:Bitte zeige mir doch diese Behauptung einfach im ursprünglichen Text:Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.
Traumflug schrieb:https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?113,8473938,page=1Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.
Da steht kein Wort von einem Gericht.
Das hatten ich schon vor Tagen behandelt: [www.drehscheibe-online.de]Du versuchst bereits in deinem ersten beitrag, die Worte zu verdrehen:
Micha-0815 schrieb:Wir wissen sehr wohl, dass Strafbefehle gestellt wurden. Wir wissen auch, dass die Bahn die Gerichtskosten übernommen hat.Traumflug schrieb:Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.
Es gab also keine falsche Tatsachendarstellung, sondern du hast es einfach nicht verstanden.
Es reicht, es ist oft genug gezeigt worden: Du und graetz ignoriert schlicht zum größeren Teil was ich Euch schreibe, und Ihr erfindet stattdessen ständig angebliche Aussagen, damit ihr was zu kritisieren habt.Vielleicht weißt Du einfach nicht, was ein Antrag auf Strafbefehl ist und was nicht? Und auch nicht, dass Mitarbeiter der Bahn nicht mit "der Bahn" identisch sind?
mental schrieb:Das ist impliziert, denn es gibt in Deutschland im Allgemeinen keine Geldstrafen, ohne das ein Gericht darüber entschieden hätte. Siehe [de.wikipedia.org]Da steht kein Wort von einem Gericht.
Aber das bezog sich auch auf graetz' spezifischer Aussage einer gerichtlichen Würdigung, siehe hier [www.drehscheibe-online.de]
Stimme Dir fast komplett zu. Aber eben nur fast: Kein Politiker hatte die Axt in der Hand oder hat jemanden direkt zur Fällung beauftragt. Sondern? Richtig!Richtig, die ganze Räumungs- und Fällaktion war zu diesem Zeitpunkt vom Projekt her nicht erforderlich und taktisch Unklug. Wie Du richtig schreibst, war das lediglich von der Politik (Mappus und Kohorten) so dringend gemacht, die Bahn hätte mit den Fällungen auch noch einige Tage oder Wochen warten können.
Wenn die Räumung aber so offensichtlich lediglich politisch gewollt war, um irgendwelche "Erfolgsbilanzen" vorzuweisen, dann kann man aber die Bahn und das Projekt auch nicht für die Ereignisse verantwortlich machen, sondern nur die damals verantwortlichen Politiker, die zum Glück weitgehend in der Bedeutungslosigkeit verschwunden sind, was für einen Machtpolitiker vermutlich eine der größten Strafen ist.
geschrieben von: Altgott
Datum: 24.02.18 20:58
"Straf" in Strafbefehl kommt von Strafe. Da habe ich gerade drüber geschrieben, dass da ein stets ein Gericht drüber entscheidet. Das gilt auch für den Strafbefehl: [de.wikipedia.org]Micha-0815 schrieb:Welchen Teil von "Strafbefehl" verstehst du nicht?mental schrieb:Das ist impliziert, denn es gibt in Deutschland im Allgemeinen keine Geldstrafen, ohne das ein Gericht darüber entschieden hätte. Siehe [de.wikipedia.org]Da steht kein Wort von einem Gericht.
Wo ist also Dein Problem? Warum googelst Du nicht mal nach "Strafbefehl" vor dem antworten, nachdem ich Dich schon zwei mal darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Du da auf dem Holzweg bist? Was bringt es Dir, dich hier mit jedem Beitrag weiter zu blamieren?Den Erlass eines Strafbefehls beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht. Zuständig ist der Strafrichter des Amtsgerichts.
Die Aussage um die es ging stammte aber nicht von Seite 3, sondern von Seite 8: [www.drehscheibe-online.de]Zitat:Nein. Deine Aussage aus Seite 3 dieses Strangs (geschrieben von: Micha-0815 Datum: 20.02.18 18:35)Aber das bezog sich auch auf graetz' spezifischer Aussage einer gerichtlichen Würdigung, siehe hier [www.drehscheibe-online.de]
[www.drehscheibe-online.de]
bezog sich keinesfalls auf einen Beitrag von Seite 4 (geschrieben von: graetz Datum: 21.02.18 10:36)
[www.drehscheibe-online.de]
Falls doch, wäre mein Vorschlag, dass du deine nächste Zeitreise vor die Fällung machst und den Richtern den EBA Brief übergibst. Dann sehen wir ja weiter...
Die Verletzten gab es aber nicht bei den Fällarbeiten mit der Axt in der Hand sondern? Richtig bei der Räumung des Geländes durch die Polizei. Und wer hat der Polizei Druck gemacht?Stimme Dir fast komplett zu. Aber eben nur fast: Kein Politiker hatte die Axt in der Hand oder hat jemanden direkt zur Fällung beauftragt. Sondern? Richtig!
Bitte sehr, gern geschehen.Abgesehen davon: Danke für diesen erfrischend ehrlichen Beitrag
Die Baumfällaktion war jedoch die bewußte (und wie Du selbst bestätigst - zu diesem Zeitpunkt unnötige) Provokation. Das Ganze auf den Polizeieinsatz zu reduzieren und die Bahn aus der Verantwortung zu nehmen greift viel zu kurz.......Paulson vom Dach schrieb:Die Verletzten gab es aber nicht bei den Fällarbeiten mit der Axt in der Hand sondern? Richtig bei der Räumung des Geländes durch die Polizei. Und wer hat der Polizei Druck gemacht.Stimme Dir fast komplett zu. Aber eben nur fast: Kein Politiker hatte die Axt in der Hand oder hat jemanden direkt zur Fällung beauftragt. Sondern? Richtig!
.......und es würde mich sehr wundern, wenn Dir das nicht selbst klar wäre. Und damit widerspricht Dein Beitrag (leider) Deiner "Selbsteinschätzung"Paulson vom Dach schrieb:
Zitat:Bitte sehr, gern geschehen.Abgesehen davon: Danke für diesen erfrischend ehrlichen Beitrag
Übrigens versuche ich immer, ehrliche Beiträge zu schreiben.
Einen Kern einer Aussage willst Du niemals anerkennen, wenn er gegen das Projekt geht. Die Bahn musste "zahlen". Punkt. Weil die Baumfällung zu diesem Zeitpunkt nicht legal war. Punkt. Nachträgliche Beschwichtigungen oder angebliche Absprachen vorher wurden im Nachhinein nicht begründet oder eben auch nur sehr fadenscheinig. Punkt. Das ganze diente dazu, ein Exempel zu statuieren und nicht dem Projekt an sich.(Wortklaubereien)
Gibt es irgendwo Belege dafür, dass die Bahn die Politik bzw. die Polizei gedrängt hat, unbedingt an diesem Tag die Baustelle zu räumen, und dass die Bahn Einfluss auf die Polizei bzw. die Durchführung des Polizeieinsatzes genommen hat?cs schrieb:Die Baumfällaktion war jedoch die bewußte (und wie Du selbst bestätigst - zu diesem Zeitpunkt unnötige) Provokation. Das Ganze auf den Polizeieinsatz zu reduzieren und die Bahn aus der Verantwortung zu nehmen greift viel zu kurz.......Paulson vom Dach schrieb:Die Verletzten gab es aber nicht bei den Fällarbeiten mit der Axt in der Hand sondern? Richtig bei der Räumung des Geländes durch die Polizei. Und wer hat der Polizei Druck gemacht.Stimme Dir fast komplett zu. Aber eben nur fast: Kein Politiker hatte die Axt in der Hand oder hat jemanden direkt zur Fällung beauftragt. Sondern? Richtig!
Irgendwie war mir klar, daß Du Dich auf diese Argumentation zurückziehen würdest - und sie ist und bleibt eben unehrlich - denn es ist klar, daß ich solche nicht bieten kann. Aber Du noch weniger eine vernüftige Erklärung warum es so geschah wie es geschah.Gibt es irgendwo Belege dafür, dass die Bahn die Politik bzw. die Polizei gedrängt hat, unbedingt an diesem Tag die Baustelle zu räumen, und dass die Bahn Einfluss auf die Polizei bzw. die Durchführung des Polizeieinsatzes genommen hat?
Solange ich da keine Gesprächsmitschnitte, Protokolle oder sonstige Schriftstücke dazu zu sehen bzw. zu hören bekommen, gehe ich weiterhin davon aus, dass sich die Polizei, wie auch sonst hoffentlich üblich, nicht vom Bauherrn die Einsatzstrategie vorschreiben ließ.
Nun, habe ich das irgendwo geschrieben? Mir scheint hier kläfft ein getroffener Hund: Ich habe nur geschrieben, das man die Verantwortung der Bahn nicht ausklammern kann und daß man die Ereignisse nicht losgelöst vom Projekt betrachten kann.Wenn man allerdings so wie Du diesen Polizeieinsatz (miss-)braucht, um dem Projekt Stuttgart 21 die Legitimation abzusprechen, dann muss man natürlich davon überzeugt sein, dass die Bahn den Polizeieinsatz befohlen und gesteuert hat und deshalb die Bahn auch dafür verantwortlich ist.
Klar finden sich "Gesprächsmitschnitte, Protokolle oder sonstige Schriftstücke" - im Aktenordner "Filz und Mauscheleien". Alle sauber versehen mit Eingangsstempel und Unterschrift.Gibt es irgendwo Belege dafür, dass die Bahn die Politik bzw. die Polizei gedrängt hat, unbedingt an diesem Tag die Baustelle zu räumen, und dass die Bahn Einfluss auf die Polizei bzw. die Durchführung des Polizeieinsatzes genommen hat?
Solange ich da keine Gesprächsmitschnitte, Protokolle oder sonstige Schriftstücke dazu zu sehen bzw. zu hören bekommen, gehe ich weiterhin davon aus, dass sich die Polizei, wie auch sonst hoffentlich üblich, nicht vom Bauherrn die Einsatzstrategie vorschreiben ließ.
Wenn man allerdings so wie Du diesen Polizeieinsatz (miss-)braucht, um dem Projekt Stuttgart 21 die Legitimation abzusprechen, dann muss man natürlich davon überzeugt sein, dass die Bahn den Polizeieinsatz befohlen und gesteuert hat und deshalb die Bahn auch dafür verantwortlich ist.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 25.02.18 13:52
Wie nennt man eigentlich Wirtschaftvorgänge, in denen ein Dokument erstellt wird, das für Dritte - insbes. für Juristen und Behörden wie Gerichte - unmißverständlich aussagt: 'Das Ding ist 4 Mio. wert', während man sich nebenbei in Telefonaten unter vier Augen bzw. Ohren verständigt, es seien maximal anderthalb Mio. ('hahaha')?graetz schrieb:Nur wissen wir aus der Pressemitteilung des EBA, dass es sein Schreiben gar nicht so verstanden haben wollte wie das Gericht es später beim Kostenentscheid unterstellte, und aus der Spiegel-Recherche wissen wir, dass sich das EBA mit der Bahn am Abend des gleichen Tages darauf verständig hatte, dass die Baumfällungen in dem Umfang durchgeführt werden durften.Du reitest mal wieder ein totes Pferd. Die Fällung war illegal, weil zu diesem Zeitpunkt nicht alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorgelegt hatten. Das wusste das Gericht eben nicht und hat deswegen nichts unternommen. Aber eben auch nur deswegen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 17.03.18 12:58
geschrieben von: Traumflug
Datum: 17.03.18 13:09
Eine Anzeige kann auch dazu dienen der Presse sagen zu können "wir haben Strafanzeige gestellt", was zum Einen Aktivität zeigt und zum Anderen eine Schuld der Gegenseite suggeriert.Auf jeden Fall ist der Anzeigeerstatter auf Seiten der DB ein juristischer @#$%&, denn das wurde schon bei Bekanntwerden der Sache gesagt, bevor die DB Strafanzeige gestellt hat.
Da gebe ich Traumflug recht. E. von Loeper fährt ganz gut mit der geschilderten Masche.Eine Anzeige kann auch dazu dienen der Presse sagen zu können "wir haben Strafanzeige gestellt", was zum Einen Aktivität zeigt und zum Anderen eine Schuld der Gegenseite suggeriert.
geschrieben von: Paulson vom Dach
Datum: 17.03.18 16:31
Die Bahn ist da sicherlich ein guter Lehrer - warum auch sollte er (würde er es tun) nicht die gleichen Mittel nutzen?Traumflug schrieb:Da gebe ich Traumflug recht. E. von Loeper fährt ganz gut mit der geschilderten Masche.Eine Anzeige kann auch dazu dienen der Presse sagen zu können "wir haben Strafanzeige gestellt", was zum Einen Aktivität zeigt und zum Anderen eine Schuld der Gegenseite suggeriert.
Sicherlich hast Du belastbare Vergleichszahlen wie oft die Bahn in Sachen S21 Anzeige erstattet hat und wie oft EvL&Co.Die Bahn ist da sicherlich ein guter Lehrer - warum auch sollte er (würde er es tun) nicht die gleichen Mittel nutzen?
geschrieben von: Paulson vom Dach
Datum: 17.03.18 20:20
Warum sollte oder müßte ich?Paulson vom Dach schrieb:Sicherlich hast Du belastbare Vergleichszahlen wie oft die Bahn in Sachen S21 Anzeige erstattet hat und wie oft EvL&Co.Die Bahn ist da sicherlich ein guter Lehrer - warum auch sollte er (würde er es tun) nicht die gleichen Mittel nutzen?
geschrieben von: Steuerzahler
Datum: 17.03.18 21:25
Weil du derjenige bist, der die Bahn als guten Lehrer in dieser Angelegenheit bezeichnet hast. Ein guter Lehrer ist seinen Schülern in punkto Wissen und praktischer Anwendung desselben voraus.ChrisM schrieb:Warum sollte oder müßte ich?Paulson vom Dach schrieb:Sicherlich hast Du belastbare Vergleichszahlen wie oft die Bahn in Sachen S21 Anzeige erstattet hat und wie oft EvL&Co.Die Bahn ist da sicherlich ein guter Lehrer - warum auch sollte er (würde er es tun) nicht die gleichen Mittel nutzen?
geschrieben von: Paulson vom Dach
Datum: 17.03.18 21:42
Und?Paulson vom Dach schrieb:Weil du derjenige bist, der die Bahn als guten Lehrer in dieser Angelegenheit bezeichnet hast. Ein guter Lehrer ist seinen Schülern in punkto Wissen und praktischer Anwendung desselben voraus.ChrisM schrieb:Warum sollte oder müßte ich?Paulson vom Dach schrieb:Sicherlich hast Du belastbare Vergleichszahlen wie oft die Bahn in Sachen S21 Anzeige erstattet hat und wie oft EvL&Co.Die Bahn ist da sicherlich ein guter Lehrer - warum auch sollte er (würde er es tun) nicht die gleichen Mittel nutzen?
geschrieben von: Traumflug
Datum: 17.03.18 22:25
Mal wieder ein Lehrbuch-Beispiel dafür, dass die Tunnelfreunde glauben, Forderungen stellen zu können, die sie selbst nicht erfüllen.Paulson vom Dach schrieb:Sicherlich hast Du belastbare Vergleichszahlen wie oft die Bahn in Sachen S21 Anzeige erstattet hat und wie oft EvL&Co.Die Bahn ist da sicherlich ein guter Lehrer - warum auch sollte er (würde er es tun) nicht die gleichen Mittel nutzen?
Anbei der Link zur Liste der ebenso zahlreichen wie erfolglosen Anzeigen der Projektgegner. Dem steht eine Anzeige der Bahn gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf artenschutzrechtliche Verstöße gegenüber. Ich helfe gern.Mal wieder ein Lehrbuch-Beispiel dafür, dass die Tunnelfreunde glauben, Forderungen stellen zu können, die sie selbst nicht erfüllen.
geschrieben von: Paulson vom Dach
Datum: 18.03.18 08:08
Herzlichen Dank, ChrisM, für Deine Hilfe. Wir werden die Informationen nun umgehend ChrisM zur Verfügung stellen.Traumflug schrieb:Anbei der Link zur Liste der ebenso zahlreichen wie erfolglosen Anzeigen der Projektgegner. Dem steht eine Anzeige der Bahn gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf artenschutzrechtliche Verstöße gegenüber. Ich helfe gern.Mal wieder ein Lehrbuch-Beispiel dafür, dass die Tunnelfreunde glauben, Forderungen stellen zu können, die sie selbst nicht erfüllen.
[stuttgart21.strafvereitelung.de]
Als ich die Überschrift "Chronologie des Versagens" las, dachte ich erst, ich wäre auf einer bissigen Pro-ler Seite gelandet.Anbei der Link zur Liste der ebenso zahlreichen wie erfolglosen Anzeigen der Projektgegner. [...] [stuttgart21.strafvereitelung.de]
Kannst du eigentlich nur "Stammtisch"..?Dann suche doch mal bitte auf Seiten der DBAG und der Projektseiten nach einer solchen Zusammenstellung! Denn eigentlich müsste es ja eine solche geben, da das Projekt ja absolut Transparent ist.
Und genau für diese Behauptung hätte ich gerne einen Beleg. Der Hinweis auf die Parkräumung geht fehl. Da ging es um Vergehen, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt. Ich hatte hier nach Belegen gefragt, die Bahn habe in vergleichbaren Umfang Anzeige erstattet wie die Projektgegnerschaft. Grundlage war die oben geäußerte Behauptung, die Gegner hätten dies von der Bahn gelernt.es gab ja schon mehr als eine Klage der Bahn mit Bezug auf S21 gegen Gegner und Kritiker. Alleine im Bezug auf die Räumung und die Berichterstattung gab es schon diverse Verfahren...
geschrieben von: mobaz
Datum: 23.03.18 17:23
geschrieben von: ChrisM
Datum: 23.03.18 19:00
Rivoirs Landtagsanfrage zum Thema Manipulation bei S 21 mit „gefakten Juchtenkäfern“ ist nun von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) beantwortet worden. „Die Landesregierung verurteilt jede Manipulation, die zum Ziel hat, das Projekt Stuttgart 21 zu verzögern oder zu verteuern“, stellt Hermann dabei fest. Außerdem sei man der Auffassung, „dass eine solche Manipulation sowohl berechtigte Belange des Artenschutzes als auch legitime Projektkritik in Misskredit bringt“.
geschrieben von: Paulson vom Dach
Datum: 23.03.18 23:54
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