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Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 24.02.18 12:53

graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
Was hätte also die (Un)rechtmäßigkeit der Baumfällungen an dem Tag an der Demo, an deren Verlauf, an dem missratenen Polizeieinsatz, und an den Verletzungen der Opfer geändert, so dass es wie Du behauptest hast, man diese nicht getrennt betrachten kann, bzw. -- wie Du mir vorgeworfen hattest --, die getrennte Betrachtung eine "Verhöhnung der Opfer" darstellen würde?

Nach allem was ich bislang dazu gelesen habe, besteht eigentlich Übereinstimmung, dass es an alledem nichts geändert hätte. Wenn aber nichts dadurch anders wird, warum kann (und sollte) man es nicht getrennt davon erörtern?

Die Entschuldigung des Landes für den Polizeieinsatz beruhte ja auch nicht darauf, sondern auf der nicht rechtlich nicht erfolgten Auflösung der Demonstration und des unverhältnismäßigen Gewalteinsatzes.

Die Baumfällungen hätten an diesen Tag nicht stattfinden dürfen und sie waren an diesen Tag auch nicht notwendig. Gleichzeitig wurde die "Stuttgarter Linie" aufgegeben. Es entstand also eine Polizeigewalt, mit der niemand gerechnet hatte an einem Tag, wo "Polizei" eigentlich sogar völlig unnötig war. Und ein Staatsanwalt sieht dem auch noch tatenlos zu.

Man hätte einfach an diesem Tag nicht fällen dürfen. Eben aus mehreren Gründen. Eben auch, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Das war aber politisch nicht gewollt. Die damals verantwortlichen sind inzwischen entweder bestraft oder versunken in der Bedeutungslosigkeit. Und hier im Forum wurde diese Eskalation von einigen noch beklatscht. Und jetzt kommst Du und willst alles noch mal vorgebetet haben. Es wurde alles hier ausreichend besprochen und dokumentiert. Lies es einfach selbst nach und tu nicht so scheinheilig.
Du irrst, ich hatte und habe keinerlei Bedürfnis, über die Demo und den Polizeieinsatz zu reden. Ich hatte nach Belegen für die Traumflugs Behauptung gefragt, dass die Fällung illegal gewesen wäre, und die Bahn deswegen eine "kleine Geldstrafe" bezahlt hätte. Diese Belege gibt es bis jetzt nicht, und daher halte ich die Behauptung weiterhin für falsch.

Daraufhin hast *Du* die Polizeigewalt ins Spiel gebracht, und die Opfer davon instrumentalisiert um gegen mich zu polemisieren.

Bis dahin wurde von Dir und mental argumentiert, die Fällung sei wegen des Artenschutzes unrechtmäßig gewesen. Ihr hatte einen Kostenentscheid zu einem Eilentscheid zum Artenschutz angeführt, und Anträge auf Strafbefehle wegen Verletzungen des Artenschutzes durch 3 Bahnmitarbeiter. Jetzt schreibst Du aber: "Man hätte einfach an diesem Tag nicht fällen dürfen. Eben aus mehreren Gründen. Eben auch, um die Situation nicht eskalieren zu lassen." Also ein neues "Argument", was mit Artenschutz nichts zu tun hat. Man könnte auch sagen: ein Ablenkungsmanöver.

Die Bahn wurde auch Euren Aussagen nach offenbar vom Land zu diesem frühen Termin gedrängt. Ich sehe nicht, dass die Bahn in der Position gewesen wäre, die einsatztaktischen Entscheidungen des Landes und der Polizeiführung in Frage zu stellen. Dafür ist sie nicht zuständig.

Halten wir also fest: Dass die Fällung aus Gründen des Artenschutzes illegal gewesen wäre, und es gar dazu ein Gerichtsentscheidung gäbe, ist von Euch nicht belegt worden. Und darüber, dass der Polizeieinsatz aus dem Ruder gelaufen ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich jedenfalls nicht, und Du willst ja angeblich auch nicht ("Lies es einfach selbst nach und tu nicht so scheinheilig"), obwohl Du damit angefangen hast. Also dann hör doch jetzt einfach wieder damit auf!

Gruß, Micha
Widerlegungen zu oft wiederholten falschen Behauptungen zum Thema
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2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:12:56:03.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: graetz

Datum: 24.02.18 13:06

Micha-0815 schrieb:
Halten wir also fest: Dass die Fällung aus Gründen des Artenschutzes illegal gewesen wäre, und es gar dazu ein Gerichtsentscheidung gäbe, ist von Euch nicht belegt worden. Und darüber, dass der Polizeieinsatz aus dem Ruder gelaufen ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich jedenfalls nicht, und Du willst ja angeblich auch nicht ("Lies es einfach selbst nach und tu nicht so scheinheilig"), obwohl Du damit angefangen hast. Also dann hör doch jetzt einfach wieder damit auf!
Du reitest mal wieder ein totes Pferd. Die Fällung war illegal, weil zu diesem Zeitpunkt nicht alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorgelegt hatten. Das wusste das Gericht eben nicht und hat deswegen nichts unternommen. Aber eben auch nur deswegen. Den "Druck" kann man nicht so dokumentieren, wie Du es Dir in Deiner naiven Art vorstellst. Dazu braucht es einfach mehr Lebenserfahrung und auch Einblicke in solche Machtstrukturen und Seilschaften, um hier den Druck und den vorauseilenden Gehorsam zu erkennen. Und alles wäre auch weniger problematisch verlaufen, wenn die Bahn einfach gesagt hätte. dass man eben jetzt nicht fällt, weil es schlicht nicht notwendig war. Damals war man aber noch streng verbündet mit dem Land (wie wir jetzt wissen sogar mit geheimen Absprachen über die Kostenbeteiligung) und wirkte eben zusammen, um mit allen Mitteln das Projekt durchzudrücken. Dazu gehörte eben dann auch Polizeigewalt oder so simple Dinge wie sich nicht an Vereinbarungen halten, die auf einem Papier stehen. Oder eben Bäume fällen ohne vorliegende Genehmigung und ohne dass es vom Projektplan her notwendig wäre. Oder eben Verfahren im Sande verlaufen zu lassen. Man ist ja unter ehrenwerten Leuten. "Bringt die Bagger rein" drückt es hervorragend aus.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 24.02.18 13:24

graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
Halten wir also fest: Dass die Fällung aus Gründen des Artenschutzes illegal gewesen wäre, und es gar dazu ein Gerichtsentscheidung gäbe, ist von Euch nicht belegt worden. Und darüber, dass der Polizeieinsatz aus dem Ruder gelaufen ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Ich jedenfalls nicht, und Du willst ja angeblich auch nicht ("Lies es einfach selbst nach und tu nicht so scheinheilig"), obwohl Du damit angefangen hast. Also dann hör doch jetzt einfach wieder damit auf!
Du reitest mal wieder ein totes Pferd. Die Fällung war illegal, weil zu diesem Zeitpunkt nicht alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorgelegt hatten. Das wusste das Gericht eben nicht und hat deswegen nichts unternommen. Aber eben auch nur deswegen.
Nein, ich reite nichts, denn Du bist ja derjenige, der hier in einer Endlosschleife diskutieren will.

Nur wissen wir aus der Pressemitteilung des EBA, dass es sein Schreiben gar nicht so verstanden haben wollte wie das Gericht es später beim Kostenentscheid unterstellte, und aus der Spiegel-Recherche wissen wir, dass sich das EBA mit der Bahn am Abend des gleichen Tages darauf verständig hatte, dass die Baumfällungen in dem Umfang durchgeführt werden durften. Auf beides hatte ich schon mehrmals (ich glaube mindestens drei mal) aufmerksam gemacht, Du ignorierst beides aber schlicht, genauso wie die explizite Aussage des Gerichts, über die Rechtmäßigkeit der Fällung keine Angabe zu machen.

Wenn Du trotzdem meinst, die Fällung sei illegal gewesen, so finde ich das zwar etwas absurd, aber es ist eben Deinen Meinung. Und die kannst Du ja gerne haben. Die von mir kritisierte Aussage Traumflugs war dagegen eine augenscheinlich falsche Tatsachenbehauptung, und auch das ist ja nun ausreichend geklärt. Wir können es dabei gerne belassen, denn ich habe kein Interesse, die die Belege noch ein fünftes Mal anzuführen.

Gruß, Micha
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:13:24:51.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: graetz

Datum: 24.02.18 13:54

Micha-0815 schrieb:
Nur wissen wir aus der Pressemitteilung des EBA, dass es sein Schreiben gar nicht so verstanden haben wollte wie das Gericht es später beim Kostenentscheid unterstellte, und aus der Spiegel-Recherche wissen wir, dass sich das EBA mit der Bahn am Abend des gleichen Tages darauf verständig hatte, dass die Baumfällungen in dem Umfang durchgeführt werden durften. Auf beides hatte ich schon mehrmals (ich glaube mindestens drei mal) aufmerksam gemacht, Du ignorierst beides aber schlicht, genauso wie die explizite Aussage des Gerichts, über die Rechtmäßigkeit der Fällung keine Angabe zu machen.


Du ziehst Dich auf eine äusserst wackelige Argumentation zurück, die eben die gesamtem Umstände von damals völlig ausschliesst - eben auch der "Filz", der damals zweifelos bestand.

Zitat
Die Bahntochter solle vor Beginn weiterer Fällarbeiten darstellen,
dass die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen artenschutzrechtlichen Untersuchungen
und gegebenenfalls daraus folgende Maßnahmen erfolgt sind. Unter anderem geht
es dabei um den geschützten Juchtenkäfer, der im Baumbestand vermutet wurde. Derzeit
prüft das EBA, ob die Bahn diese Bedingungen vollständig erfüllt. Meldungen über einen
Fäll- oder gar Baustopp sind falsch.

http://zughalt.de/wp-content/uploads/2010/10/1010-PM-S21.pdf

Natürlich sind diese "Meldungen" falsch. Einen "Stopp" kann man nur verfügen, wenn etwas schon begonnen hat. Aber es durfte nach diesem Stand noch gar nicht begonnen werden.

Und auch der Spiegel stellt fest:

Zitat
Warum das EBA von ihren Bedenken abrückte, ist bislang nicht bekannt. Trotz wiederholter Nachfrage wollte die Behörde bislang keine Stellungnahme abgeben - dabei hat sich ihre Position am Donnerstagabend entscheidend verändert.
Zitat
Obwohl im Schreiben vom EBA eindeutig gefordert worden war, dass ein Ausführungsplan vor Beginn der Baumfällarbeiten präsentiert werden müsse, liegt dieser bis heute nicht vor.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/a-721271.html

Also alleine die Anwendung des geltenden Rechts bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt nicht hätte gefällt werden dürfen. Die Handlung des EBA ist nicht nachvollziehbar und wurde auch nicht erläutert. Rechtlich einwandfrei ist das nicht.

Totes Pferd halt. Wir sehen hier eine Hauruck-Aktion, die nicht durch Vorschriften legitimiert waren, sondern durch Absprachen, die danach nie begründet wurden. Und das alles für zu diesem Zeitpunkt sogar unnötige Arbeiten. Das Motiv ist also ein anderes als zügiges Vorankommen beim Projekt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:14:37:17.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 24.02.18 14:49

graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
Nur wissen wir aus der Pressemitteilung des EBA, dass es sein Schreiben gar nicht so verstanden haben wollte wie das Gericht es später beim Kostenentscheid unterstellte, und aus der Spiegel-Recherche wissen wir, dass sich das EBA mit der Bahn am Abend des gleichen Tages darauf verständig hatte, dass die Baumfällungen in dem Umfang durchgeführt werden durften. Auf beides hatte ich schon mehrmals (ich glaube mindestens drei mal) aufmerksam gemacht, Du ignorierst beides aber schlicht, genauso wie die explizite Aussage des Gerichts, über die Rechtmäßigkeit der Fällung keine Angabe zu machen.


Du ziehst Dich auf eine äusserst wackelige Argumentation zurück, die eben die gesamtem Umstände von damals völlig ausschliesst - eben auch der "Filz", der damals zweifelos bestand.

Zitat
Die Bahntochter solle vor Beginn weiterer Fällarbeiten darstellen,
dass die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen artenschutzrechtlichen Untersuchungen
und gegebenenfalls daraus folgende Maßnahmen erfolgt sind. Unter anderem geht
es dabei um den geschützten Juchtenkäfer, der im Baumbestand vermutet wurde. Derzeit
prüft das EBA, ob die Bahn diese Bedingungen vollständig erfüllt. Meldungen über einen
Fäll- oder gar Baustopp sind falsch.

http://zughalt.de/wp-content/uploads/2010/10/1010-PM-S21.pdf

Natürlich sind diese "Meldungen" falsch. Einen "Stopp" kann man nur verfügen, wenn etwas schon begonnen hat. Aber es durfte nach diesem Stand noch gar nicht begonnen werden.
Bitte verstehe, dass ich mich an Deinen albernen Wortklaubereien nicht beteilige.
graetz schrieb:
Und auch der Spiegel stellt fest:

Zitat
Warum das EBA von ihren Bedenken abrückte, ist bislang nicht bekannt. Trotz wiederholter Nachfrage wollte die Behörde bislang keine Stellungnahme abgeben - dabei hat sich ihre Position am Donnerstagabend entscheidend verändert.
Zitat
Obwohl im Schreiben vom EBA eindeutig gefordert worden war, dass ein Ausführungsplan vor Beginn der Baumfällarbeiten präsentiert werden müsse, liegt dieser bis heute nicht vor.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/a-721271.html

Also alleine die Anwendung des geltenden Rechts bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt nicht hätte gefällt werden dürfen. Die Handlung des EBA ist nicht nachvollziehbar und wurde auch nicht erläutert. Rechtlich einwandfrei ist das nicht.
Du unterstellst halt einfach, die erste Annahme des EBA sei richtig, und die korrigierte zweite, nachdem das EBA von der Bahn über die Details der an dem Abend statt findenden Arbeiten aufgeklärt hatte, sei falsch.

Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.

Nun kannst Du gerne behaupten dass das eine Fehlentscheidung war: auch dass ist offensichtlich eine nicht näher qualifizierte Meinung von Dir, die ich Dir gerne lasse. Und wenn Du nun noch weitere Meinungen darstellst, so lasse ich die Dir auch. Ich denke, die Faktenlage ist klar, und ich habe längst genug dazu geschrieben.

Gruß, Micha
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:15:08:25.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: graetz

Datum: 24.02.18 15:03

Micha-0815 schrieb:
(Die Welt wie sie mir gefällt)
Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...

Dass deswegen kein "Stopp" verfügt wurde, weil man noch gar nicht hätte beginnen dürfen - interessiert Dich nicht. Steht aber so da. "Man prüfe noch ...".

Dass man in einer Nacht- und Nebelaktion auf einmal etwas genehmigt ohne die erforderlichen Unterlagen, um etwas beginnen zu können, was man noch gar nicht hätte beginnen müssen - interessiert Dich auch nicht. Wo ist denn die Stellungnahme, die der Spiegel einfordert? Ist die inzwischen da? Quelle? Warum sind die Unterlagen auf einmal nicht mehr erforderlich gewesen? Darauf hast Du keine Antwort geliefert. Und das EBA auch nicht. Dass andere also einfach die geltende Rechtsposition als gültig angenommen haben, ist in einem Rechtsstaat durchaus legitim. Und deswegen wähnten sich die Demonstranten auf der "legalen" Seite. Willkür am Abend vorher muss man nicht voraussetzen können und auch nicht akzeptieren.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 24.02.18 15:10

graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
(Die Welt wie sie mir gefällt)
Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...
Es ist, wie es immer ist: von dem was ich geschrieben habe, hast Du nichts mitbekommen, sondern es durch eine freie Erfindung ersetzt. Denn mein Betrag behandelte die Pressemitteilung des EBA gar nicht, sondern beruhte auf einer Recherche des Spiegels.

Und wie gesagt: deine abstruse Meinung dazu interessieren mich nicht!

Gruß, Micha
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Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: graetz

Datum: 24.02.18 15:25

Micha-0815 schrieb:
graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
(Die Welt wie sie mir gefällt)
Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...
Es ist, wie es immer ist: von dem was ich geschrieben habe, hast Du nichts mitbekommen, sondern es durch eine freie Erfindung ersetzt. Denn mein Betrag behandelte die Pressemitteilung des EBA gar nicht, sondern beruhte auf einer Recherche des Spiegels.

Und wie gesagt: deine abstruse Meinung dazu interessieren mich nicht!
Was habe ich frei erfunden? Dass das EBA keine Begründung geliefert hat? Trotz "mehrfacher" Anfrage? Dass das EBA noch "prüfe" vor Beginn der Arbeiten? Wie ich schon sagte: Deine Argumentation ist wackelig und dokumentiert hier nur willkürliches Handeln, aber nicht Handeln gemäss der Vorschriften. Warum auf einmal die Vorschriften nicht mehr galten, ist nirgends erläutert. Diese Frage stellt sich eben auch der Spiegel. Der erfindet auch "frei"? Gemäß Deiner Argumentation hätte die Bahn sogar den Kostenentscheid ablehnen können. Hat sie das?

Wie gesagt warst Du damals mental nicht dabei (weil zu jung). Den ganzen Filz, das ganze Gemauschel ist Dir nicht bewusst und heute willst Du es natürlich nicht wahrhaben. S21 steckt aber voll davon, siehe die jüngst bekannte Absprache zwischen Mehdorn und Oettinger bei der Kostenbeteiligung. Siehe die Vertuschung der Mehrkosten durch Oettinger. Siehe "bringt die Bagger rein" durch Mappus. Siehe Häusslers Behauptung, von der Polizeigewalt nichts mitbekommen zu haben. Siehe die Verurteilungen und Strafbefehle von damals. Siehe die Lügen, die Pofalla sogar dem AR auftischte. Siehe Kefers und Grubes Abgang, als sie sich dem AR bezüglich der Mehrkosten erklären sollten. S21 hat Dreck am Stecken. Und zwar mehr als eine dreckige Bierflasche je haben kann. Und darum geht es hier! Nicht um Deine Ablenkungen auf Deiner angeblichen Suche nach der "Wahrheit".

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 24.02.18 15:31

graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
(Die Welt wie sie mir gefällt)
Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...
Es ist, wie es immer ist: von dem was ich geschrieben habe, hast Du nichts mitbekommen, sondern es durch eine freie Erfindung ersetzt. Denn mein Betrag behandelte die Pressemitteilung des EBA gar nicht, sondern beruhte auf einer Recherche des Spiegels.

Und wie gesagt: deine abstruse Meinung dazu interessieren mich nicht!
Was habe ich frei erfunden?
Das hatte ich geschrieben: Dass ich PR ungefiltert wiedergegeben hätte. Auch das hast Du also wieder nicht mitbekommen.

Es ist offensichtlich zweckfrei Dir zu antworten, weil Du davon kaum was mitbekommst, und daher lasse ich es nun dabei bewenden.

PS: Du hast auch offensichtlich noch viel mehr erfunden, aber das brauche ich nicht zu wiederholen.

Gruß, Micha
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:15:32:59.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: graetz

Datum: 24.02.18 15:38

Micha-0815 schrieb:
graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
graetz schrieb:
Micha-0815 schrieb:
(Die Welt wie sie mir gefällt)
Micha - was Du mal wieder machst, ist ungefiltert PR wiederzugeben: Das EBA hätte keinen Baustopp verfügt, das EBA hätte doch genehmigt ...
Es ist, wie es immer ist: von dem was ich geschrieben habe, hast Du nichts mitbekommen, sondern es durch eine freie Erfindung ersetzt. Denn mein Betrag behandelte die Pressemitteilung des EBA gar nicht, sondern beruhte auf einer Recherche des Spiegels.

Und wie gesagt: deine abstruse Meinung dazu interessieren mich nicht!
Was habe ich frei erfunden?
Das hatte ich geschrieben: Dass ich PR ungefiltert wiedergegeben hätte. Auch das hast Du also wieder nicht mitbekommen.

Es ist offensichtlich zweckfrei Dir zu antworten, weil Du davon kaum was mitbekommst, und daher lasse ich es nun dabei bewenden.

PS: Du hast auch offensichtlich noch viel mehr erfunden, aber das brauche ich nicht zu wiederholen.
Bitte wiederhole es! Vor allem meine konkreten Nachfragen. Die beziehen sich nämlich auf die fragwürdigen Punkte der PR. Und ob der Spiegel dann auch "frei erfindet". Du gibst PR ungefiltert wieder. Und nicht zum ersten Mal. Natürlich nur die, die S21 nützt.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: mental

Datum: 24.02.18 16:26

Micha-0815 schrieb:
Du unterstellst halt einfach, die erste Annahme des EBA sei richtig, und die korrigierte zweite, nachdem das EBA von der Bahn über die Details der an dem Abend statt findenden Arbeiten aufgeklärt hatte, sei falsch.

das unterstellt er nicht, sondern das hat er belegt. Es gab die Untersuchung nicht, die man hätte vorlegen müssen. Diese hat bis heute niemand gesehen.

Zitat:
Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.

Du veränderst hier deine Position. Die Fällung war illegal. dafür gibt es deutliche Anzeichen, nämlich Strafanträge gegen Bahnmitarbeiter und die Kostenübernahme. Ein Urteil oder eine Feststellung durch ein Gericht dazu ist nicht notwendig.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:16:27:02.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 24.02.18 17:30

mental schrieb:
Micha-0815 schrieb:
Du unterstellst halt einfach, die erste Annahme des EBA sei richtig, und die korrigierte zweite, nachdem das EBA von der Bahn über die Details der an dem Abend statt findenden Arbeiten aufgeklärt hatte, sei falsch.
das unterstellt er nicht, sondern das hat er belegt. Es gab die Untersuchung nicht, die man hätte vorlegen müssen. Diese hat bis heute niemand gesehen.
Nein. Du gibst ja auch nur die erste Meinung des EBA wieder, und erklärst die korrigierte zweite, in die mehr Detailinformationen eingeflossen sind als in die erste, für falsch.

mental schrieb:
Zitat:
Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.
Du veränderst hier deine Position. Die Fällung war illegal. dafür gibt es deutliche Anzeichen, nämlich Strafanträge gegen Bahnmitarbeiter und die Kostenübernahme. Ein Urteil oder eine Feststellung durch ein Gericht dazu ist nicht notwendig.
Nein, meine Position dazu ist seit Tagen gleich geblieben, siehe schon [www.drehscheibe-online.de]

Über Eure Meinung, die Fällung sei illegal gewesen, brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich wende mich lediglich gegen die falschen Tatsachenbehauptungen.

Und wenn Du und graezt noch mehr Wiederholungen braucht, dann lest halt noch mal von Anfang an: [www.drehscheibe-online.de]

Gruß, Micha
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:17:51:42.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: mental

Datum: 24.02.18 18:05

Micha-0815 schrieb:
Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.

Bitte zeige mir doch diese Behauptung einfach im ursprünglichen Text:

Traumflug schrieb:
Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.

[www.drehscheibe-online.de]

Da steht kein Wort von einem Gericht.

Du versuchst bereits in deinem ersten beitrag, die Worte zu verdrehen:

Micha-0815 schrieb:
Traumflug schrieb:
Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.

Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.

Wir wissen sehr wohl, dass Strafbefehle gestellt wurden. Wir wissen auch, dass die Bahn die Gerichtskosten übernommen hat.

Es gab also keine falsche Tatsachendarstellung, sondern du hast es einfach nicht verstanden.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:18:09:37.

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 24.02.18 18:32

mental schrieb:
Micha-0815 schrieb:
Du unterstellst und erfindest halt immer für dich passendes, wenn etwas nicht bekannt ist, während ich das nicht tue. Und daher hatte ich festgestellt, dass es für die Behauptungen, ein Gericht hätte geurteilt oder sonstwie festgestellt, dass die Fällungen illegal erfolgt seien, keine Belege gibt. Und das wir wissen, dass das EBA vor den Fällarbeiten diesen noch zugestimmt hatte. Das bestreitest Du ja auch nicht.
Bitte zeige mir doch diese Behauptung einfach im ursprünglichen Text:

Traumflug schrieb:
Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.
https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?113,8473938,page=1

Da steht kein Wort von einem Gericht.
Das ist impliziert, denn es gibt in Deutschland im Allgemeinen keine Geldstrafen, ohne das ein Gericht darüber entschieden hätte. Siehe [de.wikipedia.org]

Aber das bezog sich auch auf graetz' spezifischer Aussage einer gerichtlichen Würdigung, siehe hier [www.drehscheibe-online.de]

mental schrieb:
Du versuchst bereits in deinem ersten beitrag, die Worte zu verdrehen:

Micha-0815 schrieb:
Traumflug schrieb:
Weiterhin wurden Juchtenkäfer in den Bäumen nachgewiesen, die am 1. Oktober 2010 gefällt wurden. Die Fällung war illegal, doch die DB hat ja einen Persilschein und ist mit einer kleinen Geldstrafe davon gekommen.

Quelle? Ich weiß nämlich von keinem Strafverfahren, was über die Legalität entschieden hätte, und dementsprechend auch von keine Strafe.
Wir wissen sehr wohl, dass Strafbefehle gestellt wurden. Wir wissen auch, dass die Bahn die Gerichtskosten übernommen hat.

Es gab also keine falsche Tatsachendarstellung, sondern du hast es einfach nicht verstanden.
Das hatten ich schon vor Tagen behandelt: [www.drehscheibe-online.de]

Zitat
Vielleicht weißt Du einfach nicht, was ein Antrag auf Strafbefehl ist und was nicht? Und auch nicht, dass Mitarbeiter der Bahn nicht mit "der Bahn" identisch sind?
Es reicht, es ist oft genug gezeigt worden: Du und graetz ignoriert schlicht zum größeren Teil was ich Euch schreibe, und Ihr erfindet stattdessen ständig angebliche Aussagen, damit ihr was zu kritisieren habt.

Die Fakten liegen alle auf dem Tisch, und Eure Meinung interessiert mich nicht. Trollt nun gerne alleine weiter!


Gruß, Micha
Widerlegungen zu oft wiederholten falschen Behauptungen zum Thema
- S21 im Deutschlandtakt (zuletzt umfangreich aktualisiert am 23.12.2021)
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"Auf Leute, die von nichts eine Ahnung haben, aber zu allem eine Meinung, kann die technische Realität oft erschreckend wirken."

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: mental

Datum: 24.02.18 19:44

Micha-0815 schrieb:
mental schrieb:
Da steht kein Wort von einem Gericht.
Das ist impliziert, denn es gibt in Deutschland im Allgemeinen keine Geldstrafen, ohne das ein Gericht darüber entschieden hätte. Siehe [de.wikipedia.org]

Welchen Teil von "Strafbefehl" verstehst du nicht?

Zitat:

Aber das bezog sich auch auf graetz' spezifischer Aussage einer gerichtlichen Würdigung, siehe hier [www.drehscheibe-online.de]


Nein. Deine Aussage aus Seite 3 dieses Strangs (geschrieben von: Micha-0815 Datum: 20.02.18 18:35)

[www.drehscheibe-online.de]

bezog sich keinesfalls auf einen Beitrag von Seite 4 (geschrieben von: graetz Datum: 21.02.18 10:36)

[www.drehscheibe-online.de]

Falls doch, wäre mein Vorschlag, dass du deine nächste Zeitreise vor die Fällung machst und den Richtern den EBA Brief übergibst. Dann sehen wir ja weiter...

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Paulson vom Dach

Datum: 24.02.18 20:31

cs schrieb:
Richtig, die ganze Räumungs- und Fällaktion war zu diesem Zeitpunkt vom Projekt her nicht erforderlich und taktisch Unklug. Wie Du richtig schreibst, war das lediglich von der Politik (Mappus und Kohorten) so dringend gemacht, die Bahn hätte mit den Fällungen auch noch einige Tage oder Wochen warten können.
Wenn die Räumung aber so offensichtlich lediglich politisch gewollt war, um irgendwelche "Erfolgsbilanzen" vorzuweisen, dann kann man aber die Bahn und das Projekt auch nicht für die Ereignisse verantwortlich machen, sondern nur die damals verantwortlichen Politiker, die zum Glück weitgehend in der Bedeutungslosigkeit verschwunden sind, was für einen Machtpolitiker vermutlich eine der größten Strafen ist.
Stimme Dir fast komplett zu. Aber eben nur fast: Kein Politiker hatte die Axt in der Hand oder hat jemanden direkt zur Fällung beauftragt. Sondern? Richtig!
Man könnte hier nun eine lange Diskussion führen über "Gehorsam", "vorauseilendem Gehorsam" oder "Moral" der maßgeblichen Protagonisten der DB. Ich kann sie jedenfalls nicht, wie Du, hier ausklammern - und natürlich auch nicht eben das Projekt, welches man mit solchen Methoden meint/e umsetzen zu müssen.
Abgesehen davon: Danke für diesen erfrischend ehrlichen Beitrag



6-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:24:21:36:00.

Du V.......t ignorierst „Nachweise“! (o.w.T)

geschrieben von: Altgott

Datum: 24.02.18 20:53

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Oh, er kann tatsächlich Englisch ! (o.w.T)

geschrieben von: Altgott

Datum: 24.02.18 20:54

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Re: Gab es überhaupt irgendwo Juchtenkäfer?

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 24.02.18 21:15

mental schrieb:
Micha-0815 schrieb:
mental schrieb:
Da steht kein Wort von einem Gericht.
Das ist impliziert, denn es gibt in Deutschland im Allgemeinen keine Geldstrafen, ohne das ein Gericht darüber entschieden hätte. Siehe [de.wikipedia.org]
Welchen Teil von "Strafbefehl" verstehst du nicht?
"Straf" in Strafbefehl kommt von Strafe. Da habe ich gerade drüber geschrieben, dass da ein stets ein Gericht drüber entscheidet. Das gilt auch für den Strafbefehl: [de.wikipedia.org]

Zitat
Den Erlass eines Strafbefehls beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht. Zuständig ist der Strafrichter des Amtsgerichts.
Wo ist also Dein Problem? Warum googelst Du nicht mal nach "Strafbefehl" vor dem antworten, nachdem ich Dich schon zwei mal darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Du da auf dem Holzweg bist? Was bringt es Dir, dich hier mit jedem Beitrag weiter zu blamieren?

mental schrieb:
Zitat:
Aber das bezog sich auch auf graetz' spezifischer Aussage einer gerichtlichen Würdigung, siehe hier [www.drehscheibe-online.de]
Nein. Deine Aussage aus Seite 3 dieses Strangs (geschrieben von: Micha-0815 Datum: 20.02.18 18:35)

[www.drehscheibe-online.de]

bezog sich keinesfalls auf einen Beitrag von Seite 4 (geschrieben von: graetz Datum: 21.02.18 10:36)

[www.drehscheibe-online.de]

Falls doch, wäre mein Vorschlag, dass du deine nächste Zeitreise vor die Fällung machst und den Richtern den EBA Brief übergibst. Dann sehen wir ja weiter...
Die Aussage um die es ging stammte aber nicht von Seite 3, sondern von Seite 8: [www.drehscheibe-online.de]

Nochmal: Was bringt es Dir, dich hier mit jedem Beitrag weiter zu blamieren?

Gruß, Micha
Widerlegungen zu oft wiederholten falschen Behauptungen zum Thema
- S21 im Deutschlandtakt (zuletzt umfangreich aktualisiert am 23.12.2021)
- Schnellfahrstracke Wendlingen - Ulm

"Auf Leute, die von nichts eine Ahnung haben, aber zu allem eine Meinung, kann die technische Realität oft erschreckend wirken."
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