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 21 - Stuttgart 21 

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Re: Sammelantwort

geschrieben von: cs

Datum: 11.02.18 20:25

Traumflug schrieb:
zeppelinNT schrieb:
Traumflug schrieb:
In der genehmigten(!) Variante mit den Fluchttreppenhäusern fehlen z.B. die Türen an die frische Luft einfach, die Treppenhäuser enden unter der geschlossenen Betondecke.
Nördlicher Teil mit Bodenluken
Südlicher Teil mit Bodenluken
Besten Dank. Das sind nur ein paar auf den Boden gemalte Rechtecke. Keine Türen, keine Geländer, keine Idee, wie das funktionieren soll (ist ja ein öffentlicher Platz, da laufen Leute drüber).

Dieses "Ende unter der Decke" ist in einem Längsschnitt zu sehen. Habe jetzt aber ehrlich gesagt auch keine Lust, das für den Steuerzahler heraus zu suchen. DB-Jünger bleiben DB-Jünger, da helfen auch keine Zeichnungen. Und hier im Forum durchgekaut wurde das sowieso schon.
Du scheinst das Prinzip der Fluchttreppenhäuser nicht verstanden zu haben, deshalb ist es klar, dass Du keine Idee hast, wie das funktionieren soll:
Selbstverständlich enden die Fluchttreppenhäuser unter der Hallendecke, wo auch sonst? In der Hallendecke sind dann die Ausstiegsöffnungen, viereckige Löcher in der Decke, die von den Luken, die in den beiden von zeppelinNT verlinkten Plänen zu sehen sind, verschlossen werden. Diese Bodenluken sind sozusagen die Notausgangstüren, die Du vermisst. Die Luken öffnen sich im Brandfall nach oben, da braucht man im Ruhezustand keine Geländer, die Absturzsicherung wird beim Aufstellen der Luken mit ausgefahren
Traumflug schrieb:
Steuerzahler schrieb:
Der Brandschutz des Siegerentwurfes von Ingenhoven erfüllte alle gängigen Brandschutzvorschriften anstandslos. Sonst hätte es dieser Entwurf gar nicht in die Endausscheidung geschafft. Alles, was über diese Tatsache im Nachhinein an angeblichen Mängeln verbreitet wird, ist schlichtweg gelogen.
Es mag in Deiner heilen Welt nicht vorgesehen sein, doch in der realen Welt können Gutachten und Genehmigungen durchaus gelogen oder schlicht unvollständig sein. Deswegen werden z.B. vor Gericht in der Regel Gutachter beider Seiten gehört.

Wäre es möglich, dass du hier etwas bewusst durcheinander bringst? Oder das du die Dinge zwar überblickst, aber so nebulös formulierst, dass dein Diskussionspartner Zweifel an deiner Konzentrationsfähigkeit bekommen soll?

Natürlich können Gutachten und Genehmigungen gelogen oder schlicht unvollständig sein. Deshalb wird beispielsweise von Juchtenkäferverdachtsbäumen gesprochen, weil gewisse Gutachter aus dem Vorhandensein von diesen Käfern und alten Bäumen automatisch jeden Baum, der im Rosensteinpark ein gewisses Alter erreicht oder überschritten hat, in diese Kategorie einqualifizieren. Ob da jetzt tatsächlich einer dieser Käfer (oder ein blauer Milan, eine Steinlaus oder eine Grünbauchunke) jemals auch nur in die Nähe eines solchen Verdachtsbaumes gekommen ist, interessiert nur Diejenigen, die sich daraus einen strategischen Vorteil erhoffen. Deshalb wurden ja auch "Verdachtsbäume" zum Fällen freigegeben, keine nachgewiesenen Juchtenkäferbäume.

Gutachten und Genehmigungen können also unwahr sein, da sind wir uns einig. Aber was hat das mit dem Wettbewerbsentwuf von Ingenhoven im Zusammenhang mit den damaligen Bauvorschriften zu tun? Da war alles brandschutztechnisch im grünen Bereich, wer da etwas anderes behauptet, muss sich den Vorwurf der Lüge gefallen lassen.

Re: Sammelantwort

geschrieben von: Tunnelmaus

Datum: 11.02.18 20:44

cs schrieb:
Traumflug schrieb:
zeppelinNT schrieb:
Traumflug schrieb:
In der genehmigten(!) Variante mit den Fluchttreppenhäusern fehlen z.B. die Türen an die frische Luft einfach, die Treppenhäuser enden unter der geschlossenen Betondecke.
Nördlicher Teil mit Bodenluken
Südlicher Teil mit Bodenluken
Besten Dank. Das sind nur ein paar auf den Boden gemalte Rechtecke. Keine Türen, keine Geländer, keine Idee, wie das funktionieren soll (ist ja ein öffentlicher Platz, da laufen Leute drüber).

Dieses "Ende unter der Decke" ist in einem Längsschnitt zu sehen. Habe jetzt aber ehrlich gesagt auch keine Lust, das für den Steuerzahler heraus zu suchen. DB-Jünger bleiben DB-Jünger, da helfen auch keine Zeichnungen. Und hier im Forum durchgekaut wurde das sowieso schon.
Du scheinst das Prinzip der Fluchttreppenhäuser nicht verstanden zu haben, deshalb ist es klar, dass Du keine Idee hast, wie das funktionieren soll:
Selbstverständlich enden die Fluchttreppenhäuser unter der Hallendecke, wo auch sonst? In der Hallendecke sind dann die Ausstiegsöffnungen, viereckige Löcher in der Decke, die von den Luken, die in den beiden von zeppelinNT verlinkten Plänen zu sehen sind, verschlossen werden. Diese Bodenluken sind sozusagen die Notausgangstüren, die Du vermisst. Die Luken öffnen sich im Brandfall nach oben, da braucht man im Ruhezustand keine Geländer, die Absturzsicherung wird beim Aufstellen der Luken mit ausgefahren
Hier mal so eine Bodenluke bei der Berliner U-Bahn: [www.gleisplanweb.eu] (Gehört übrigens zu einem nie in Betrieb gegangenen Tunnelabschnitt.)

Im Detail würde das bei S21 natürlich etwas anders aussehen, vor allem breiter, aber man erkennt vielleicht ganz gut das Prinzip. Und solche Ausgänge wurden auch in den letzten Jahren noch neu gebaut, z.B. gibt es sie beim Berliner Fernbahntunnel (gleich neben dem Bundestag) oder der neuen Hamburger U4. Oder auch dem Leipziger City-Tunnel, auf dem Marktplatz ist irgendwo auch so eine Luke im Straßenpflaster.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:11:20:45:25.

Re: Sammelantwort

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.02.18 01:12

cs schrieb:
In der Hallendecke sind dann die Ausstiegsöffnungen, viereckige Löcher in der Decke, die von den Luken, die in den beiden von zeppelinNT verlinkten Plänen zu sehen sind, verschlossen werden.
Da sind eben gerade keine Luken zu sehen. Da sind nur zwei Rechtecke eingezeichnet, eine Andeutung. Genau darum geht's.


Tunnelmaus schrieb:
Im Detail würde das bei S21 natürlich etwas anders aussehen, vor allem breiter, aber man erkennt vielleicht ganz gut das Prinzip.
Wie genau würde es denn aussehen.

Ihr zwei bestätigt hier genau, was ich sagen will: die genaue Ausführung fehlt im Plan, man kann sich irgendwelche Lösungen nur mit Fantasie dazu malen. Wären die Pläne vollständig und damit ohne Schummeln genehmigungsfähig, würde man die gewählte Lösung auch erkennen.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker
Steuerzahler schrieb:
Aber was hat das mit dem Wettbewerbsentwuf von Ingenhoven im Zusammenhang mit den damaligen Bauvorschriften zu tun?
Ach. Da hat der Ingenhoven also einfach mal an allen Vorschriften vorbei geplant, oder was willst Du uns sagen?

Und diesen nicht vorhandenen Bezug dann auch noch als Beweis zu sehen, dass genau diese Vorschriften eingehalten wurden ist schon ziemlich schizophren.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Re: Sammelantwort

geschrieben von: cs

Datum: 12.02.18 02:43

Da Du von Bauplanung und -genehmigung offensichtlich wenig Ahnung hast, will ich es mal erklären (auch wenn Dich Dein Friedensmacher vermutlich daran hindert, meine Erklärung zu lesen und noch was dazuzulernen) :
Traumflug schrieb:
cs schrieb:
In der Hallendecke sind dann die Ausstiegsöffnungen, viereckige Löcher in der Decke, die von den Luken, die in den beiden von zeppelinNT verlinkten Plänen zu sehen sind, verschlossen werden.
Da sind eben gerade keine Luken zu sehen. Da sind nur zwei Rechtecke eingezeichnet, eine Andeutung. Genau darum geht's.
Im Maßstab der Planfeststellungspläne kann und muss das nicht anders dargestellt werden.
Wenn Du Dir die von zeppelinNT verlinkten Pläne mal genau angeschaut hättest, wäre Dir vielleicht aufgefallen, dass da nicht "nur zwei Rechtecke eingezeichnet" sind, diese sind auch vermaßt und mit folgedem Text versehen: "Ausgang Fluchttreppenraum [...] Bodenluke flächenbündig Öffnungswinkel 90°" und im Plan ist dann noch die Öffnungsrichtung der Luken eingezeichnet.

Traumflug schrieb:
Tunnelmaus schrieb:
Im Detail würde das bei S21 natürlich etwas anders aussehen, vor allem breiter, aber man erkennt vielleicht ganz gut das Prinzip.
Wie genau würde es denn aussehen.

Ihr zwei bestätigt hier genau, was ich sagen will: die genaue Ausführung fehlt im Plan, man kann sich irgendwelche Lösungen nur mit Fantasie dazu malen. Wären die Pläne vollständig und damit ohne Schummeln genehmigungsfähig, würde man die gewählte Lösung auch erkennen.
Die gewählte Lösung ist doch eindeutig in den Plänen erkennbar: es wären jeweils 3,24 x 6,07 m große, im geschlossenen Zustand nicht über die Geländeoberfläche herausragende Luken, die paarweise um 1,77 m längsversetzt im Abstand von 16 cm nebeneinander angeordnet sind und die entlang der Längsseite um 90° nach oben geöffnet werden (d.h. die Lukendeckel stehen im geöffneten Zustand dann senkrecht nach oben) und so den Ausstieg aus dem Fluchttreppenhaus freigeben.
Jeder, der sich mit Baugenehmigungsplänen auskennt, kann das erkennen und weiß, dass auch "normale" Türen und Fenster in dieser Planungsphase ganz ohne schummeln nicht detaillierter dargestellt und angegeben werden. Detailliertere Angaben z.B. zu Materialien werden normalerweise erst in den nachfolgenden Leistungsphasen genauer festgelegt und in den Plänen dargestellt.

Re: Sammelantwort

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.18 17:18

Tunnelmaus schrieb:
Nebenbei wäre noch die Frage, was im Tiefbahnhof eigentlich "ausbrennen" kann?

Neben lokal begrenzten Brandschäden an Kabeln und anderer Gebäudetechnik und einigen abgeplatzen Betonsplittern oberhalb des Brandherds kann ich mir als die gesamte Bahnhofshalle betreffendes Problem nur die Kontamination mit Rußpartikeln vorstellen, in unterschiedlicher Verteilung.
Auf der A59 (von Köln nach Neuß bzw. Düsseldorf lrh.) mußte vor einigen Jahren eine Autobahnbrücke komplett ersetzt werden, weil angezündete Kunstoffrohre(!) auf der Straße drunter den Beton irreparabel geschädigt hatten.
[www.rp-online.de]

Eine Brücke der A4 mußte nach einem Tanklaster-Brand längere Zeit gesperrt werden. Immerhin gelang noch eine Reparatur für 30 Mio. EUR. Auch hier gabs Schäden am Beton.
[www.spiegel.de]

Re: Sammelantwort

geschrieben von: Paulson vom Dach

Datum: 12.02.18 17:24

kmueller schrieb:
Tunnelmaus schrieb:
Nebenbei wäre noch die Frage, was im Tiefbahnhof eigentlich "ausbrennen" kann?

Neben lokal begrenzten Brandschäden an Kabeln und anderer Gebäudetechnik und einigen abgeplatzen Betonsplittern oberhalb des Brandherds kann ich mir als die gesamte Bahnhofshalle betreffendes Problem nur die Kontamination mit Rußpartikeln vorstellen, in unterschiedlicher Verteilung.
Auf der A59 (von Köln nach Neuß bzw. Düsseldorf lrh.) mußte vor einigen Jahren eine Autobahnbrücke komplett ersetzt werden, weil angezündete Kunstoffrohre(!) auf der Straße drunter den Beton irreparabel geschädigt hatten.
[www.rp-online.de]

Eine Brücke der A4 mußte nach einem Tanklaster-Brand längere Zeit gesperrt werden. Immerhin gelang noch eine Reparatur für 30 Mio. EUR. Auch hier gabs Schäden am Beton.
[www.spiegel.de]
Auch daß eine Lok in Brand gerät scheint für einen Tunnelfan (-Freund) ausserhalb der Vorstellungskraft zu liegen....



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:02:12:17:25:34.

Re: Sammelantwort

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.18 18:12

cs schrieb:
Du scheinst das Prinzip der Fluchttreppenhäuser nicht verstanden zu haben...

Selbstverständlich enden die Fluchttreppenhäuser unter der Hallendecke, wo auch sonst? In der Hallendecke sind dann die Ausstiegsöffnungen, viereckige Löcher in der Decke, die von den Luken, die in den beiden von zeppelinNT verlinkten Plänen zu sehen sind, verschlossen werden. Diese Bodenluken sind sozusagen die Notausgangstüren, die Du vermisst. Die Luken öffnen sich im Brandfall nach oben, da braucht man im Ruhezustand keine Geländer, die Absturzsicherung wird beim Aufstellen der Luken mit ausgefahren
Ein Notausgang muß jederzeit leicht zu öffnen sein, auch von Verletzten, von Personen in Panik, von Frauen und Kindern. Ferner darf er nicht leicht (aus Versehen oder durch andere Nutzungen) zu blockieren sein. Ich habe erhebliche Zweifel, daß man beide Forderungen damit in Einklang bringen kann, die Luken gegen Passanten des Dachs zu sichern.

Oder ist es egal, ob sie im Normalbetrieb offen oder geschlossen sind? Warum sind eigentlich die Notausgänge von Kaufhäusern im Normalfall nicht offen?

Und wo schwenken die Gegengewichte hin, die leichtes Öffnen ermöglichen?

Re: Sammelantwort

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 12.02.18 18:14

Tunnelmaus schrieb:
Hier mal so eine Bodenluke bei der Berliner U-Bahn: [www.gleisplanweb.eu] (Gehört übrigens zu einem nie in Betrieb gegangenen Tunnelabschnitt.)

Im Detail würde das bei S21 natürlich etwas anders aussehen, vor allem breiter, aber man erkennt vielleicht ganz gut das Prinzip. Und solche Ausgänge wurden auch in den letzten Jahren noch neu gebaut, z.B. gibt es sie beim Berliner Fernbahntunnel (gleich neben dem Bundestag) oder der neuen Hamburger U4. Oder auch dem Leipziger City-Tunnel, auf dem Marktplatz ist irgendwo auch so eine Luke im Straßenpflaster.
Sind das die Hauptfluchtwege aus den betreffenden Stationen?

Re: Sammelantwort

geschrieben von: cs

Datum: 12.02.18 19:25

kmueller schrieb:
Tunnelmaus schrieb:
Nebenbei wäre noch die Frage, was im Tiefbahnhof eigentlich "ausbrennen" kann?

Neben lokal begrenzten Brandschäden an Kabeln und anderer Gebäudetechnik und einigen abgeplatzen Betonsplittern oberhalb des Brandherds kann ich mir als die gesamte Bahnhofshalle betreffendes Problem nur die Kontamination mit Rußpartikeln vorstellen, in unterschiedlicher Verteilung.
Auf der A59 (von Köln nach Neuß bzw. Düsseldorf lrh.) mußte vor einigen Jahren eine Autobahnbrücke komplett ersetzt werden, weil angezündete Kunstoffrohre(!) auf der Straße drunter den Beton irreparabel geschädigt hatten.
[www.rp-online.de]

Eine Brücke der A4 mußte nach einem Tanklaster-Brand längere Zeit gesperrt werden. Immerhin gelang noch eine Reparatur für 30 Mio. EUR. Auch hier gabs Schäden am Beton.
[www.spiegel.de]
Also für K20/K21 zusammengefasst: ein Tanklaster brennt unter den Brücken Wolframstraße aus und schädigt diese so stark, dass der komplette Zugverkehr in den Kopfbahnhof einschließlich der S-Bahnen in die Stammstrecke für Wochen oder Monate eingestellt werden muss

Re: Sammelantwort

geschrieben von: Paulson vom Dach

Datum: 12.02.18 19:37

cs schrieb:
kmueller schrieb:
Tunnelmaus schrieb:
Nebenbei wäre noch die Frage, was im Tiefbahnhof eigentlich "ausbrennen" kann?

Neben lokal begrenzten Brandschäden an Kabeln und anderer Gebäudetechnik und einigen abgeplatzen Betonsplittern oberhalb des Brandherds kann ich mir als die gesamte Bahnhofshalle betreffendes Problem nur die Kontamination mit Rußpartikeln vorstellen, in unterschiedlicher Verteilung.
Auf der A59 (von Köln nach Neuß bzw. Düsseldorf lrh.) mußte vor einigen Jahren eine Autobahnbrücke komplett ersetzt werden, weil angezündete Kunstoffrohre(!) auf der Straße drunter den Beton irreparabel geschädigt hatten.
[www.rp-online.de]

Eine Brücke der A4 mußte nach einem Tanklaster-Brand längere Zeit gesperrt werden. Immerhin gelang noch eine Reparatur für 30 Mio. EUR. Auch hier gabs Schäden am Beton.
[www.spiegel.de]
Also für K20/K21 zusammengefasst: ein Tanklaster brennt unter den Brücken Wolframstraße aus und schädigt diese so stark, dass der komplette Zugverkehr in den Kopfbahnhof einschließlich der S-Bahnen in die Stammstrecke für Wochen oder Monate eingestellt werden muss
Touchée. Du hast völlig Recht. Nachdem dies über Jahrzehnte nicht passiert ist muss man zukünftig verstärkt davon ausgehen. Und natürlich auch, daß man über Monate den Zugverkehr einstellen muss.
Da war man in der Nachkriegszeit deutlich schneller.......

Re: Sammelantwort

geschrieben von: cs

Datum: 12.02.18 19:47

kmueller schrieb:
Ein Notausgang muß jederzeit leicht zu öffnen sein, auch von Verletzten, von Personen in Panik, von Frauen und Kindern. Ferner darf er nicht leicht (aus Versehen oder durch andere Nutzungen) zu blockieren sein. Ich habe erhebliche Zweifel, daß man beide Forderungen damit in Einklang bringen kann, die Luken gegen Passanten des Dachs zu sichern.
Eine Entriegelungsmöglichkeit nur an der Innenseite (wie es bei den meisten Notausgangstüren auch der Fall ist) und eine elektromotorische Unterstützung sorgen dafür, dass beide Forderungen (Leichtes Öffnen von Innen, keine Zugänglichkeit von außen) erfüllt werden.

kmueller schrieb:
Oder ist es egal, ob sie im Normalbetrieb offen oder geschlossen sind? Warum sind eigentlich die Notausgänge von Kaufhäusern im Normalfall nicht offen?
Vermutlich sollten die Luken im normalbetrieb geschlossen sein, schon um das Eindringen von Regenwasser und die Zweckentfremdung der Luken als Abfallbehälter zu verhindern.
Der vermutlich wichtigste Grund für im Normalfall geschlossene Notausgänge bei Kaufhäusern, nämlich die Verringerung von Diebstählen, wird beim Bahnhof wahrscheinlich nicht so entscheidend sein.

kmueller schrieb:
Und wo schwenken die Gegengewichte hin, die leichtes Öffnen ermöglichen?
Ich gehe davon aus, dass man dass heutzutage nicht mehr mit schwenkenden Gegengewichten sondern eher mit (Gasdruck-)Federn macht, siehe auch diesen Prospekt: [www.aco-detego.de]

Re: Sammelantwort

geschrieben von: cs

Datum: 12.02.18 19:57

Paulson vom Dach schrieb:
cs schrieb:
kmueller schrieb:
Tunnelmaus schrieb:
Nebenbei wäre noch die Frage, was im Tiefbahnhof eigentlich "ausbrennen" kann?

Neben lokal begrenzten Brandschäden an Kabeln und anderer Gebäudetechnik und einigen abgeplatzen Betonsplittern oberhalb des Brandherds kann ich mir als die gesamte Bahnhofshalle betreffendes Problem nur die Kontamination mit Rußpartikeln vorstellen, in unterschiedlicher Verteilung.
Auf der A59 (von Köln nach Neuß bzw. Düsseldorf lrh.) mußte vor einigen Jahren eine Autobahnbrücke komplett ersetzt werden, weil angezündete Kunstoffrohre(!) auf der Straße drunter den Beton irreparabel geschädigt hatten.
[www.rp-online.de]

Eine Brücke der A4 mußte nach einem Tanklaster-Brand längere Zeit gesperrt werden. Immerhin gelang noch eine Reparatur für 30 Mio. EUR. Auch hier gabs Schäden am Beton.
[www.spiegel.de]
Also für K20/K21 zusammengefasst: ein Tanklaster brennt unter den Brücken Wolframstraße aus und schädigt diese so stark, dass der komplette Zugverkehr in den Kopfbahnhof einschließlich der S-Bahnen in die Stammstrecke für Wochen oder Monate eingestellt werden muss
Touchée. Du hast völlig Recht. Nachdem dies über Jahrzehnte nicht passiert ist muss man zukünftig verstärkt davon ausgehen. Und natürlich auch, daß man über Monate den Zugverkehr einstellen muss.
Da war man in der Nachkriegszeit deutlich schneller.......
Richtig, da im Stuttgarter Hauptbahnhof über Jahrzehnte keine Lokomotive ausgebrannt ist, muss man mit S21 zukünftig verstärkt davon ausgehen, dass dort Lokomotiven ausbrennen und man deshalb über Monate den Zugverkehr einstellen muss.

Dass man in der unmittelbaren Nachkriegszeit schneller mit der Nutzung von Provisorien war, dürfte allgemein bekannt sein, damals gab es erstens noch nicht so viele Regeln, die dabei beachtet werden mussten, und zweitens nicht an jeder Ecke jemanden, der versuchte, für seine eventuell durch Nutzung eines schnell errichteten Provisoriums erlittenen Schäden Schadenersatz einzuklagen. Damals konnte man auch noch während der Fahrt die Wagentüren öffnen und so schon vor dem Halt schneller aussteigen.

Re: Sammelantwort

geschrieben von: mcrx

Datum: 12.02.18 22:01

Traumflug schrieb:
Da sind eben gerade keine Luken zu sehen. Da sind nur zwei Rechtecke eingezeichnet, eine Andeutung. Genau darum geht's.

Ihr zwei bestätigt hier genau, was ich sagen will: die genaue Ausführung fehlt im Plan, man kann sich irgendwelche Lösungen nur mit Fantasie dazu malen. Wären die Pläne vollständig und damit ohne Schummeln genehmigungsfähig, würde man die gewählte Lösung auch erkennen.
Man kann dir mittlerweile mit nur einem Link nachweisen, dass du überhaupt keine Ahnung hast, wovon du schreibst. Nicht mal im Ansatz. Das ist einfach nur noch peinlich.

Achso. Der Link: [plaene-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]

Re: Sammelantwort

geschrieben von: Traumflug

Datum: 12.02.18 22:37

mcrx schrieb:
Das ist einfach nur noch peinlich.
Peinlich ist vor Allem Dein Diskussionsstil.

Für mehr Frieden auf Drehscheibe-Online: DSO peacemaker

Diskussion? Mit einem Troll?

geschrieben von: mcrx

Datum: 12.02.18 23:05

Traumflug schrieb:
Peinlich ist vor Allem Dein Diskussionsstil.
Als ob ausgerechnet du ein Interesse an einer Diskussion hättest.
Und selbst wenn: Deine Beiträge erreichen nur noch knapp Troll-Niveau, da ist es dann mit der Diskussion sowieso nicht weit her.

Re: Sammelantwort

geschrieben von: Wolf le Breton

Datum: 12.02.18 23:36

mcrx schrieb:
Zitat:
Man kann dir mittlerweile mit nur einem Link nachweisen, dass du überhaupt keine Ahnung hast, wovon du schreibst. Nicht mal im Ansatz. Das ist einfach nur noch peinlich.

Achso. Der Link: [plaene-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de]
Wie schön, dass du, als absoluter Insider (ich behaupte einmal nicht "Mercenaire") des Projekts, Zugriff auf die Tiefen der Dokumentationen zu S21 und deren Kenntnis hast (das muss man erst einmal finden "http://plaene-bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/index.php?dir=S21-Neuordnung-Bahnknoten-Stuttgart%2FPFA-1-1-Talquerung-mit-Hauptbahnhof%2F06_Planaenderung%2FOrdner5_7_Anlage_7_1_5_18-7_1_5_31%2F&download=08_Anlage_07_01_05_26_Blatt_2a_von_2.pdf").

Wobei ich so meine Bedenken zur Aktualität der Zeichnung habe - angesichts der vielen Planänderungen (bei welcher laufenden Nummer sind wir da gerade noch?).

Jedenfalls - und darum schreibe ich - finde ich dein Verhalten gegenüber deinem Mitforisten unter aller S21-Tiefbahnhof-Tiefen. Das kann man sich eigentlich (als Außenstehender, der ich bin) nur noch durch absolut blank liegende Nerven erklären. So verhält man sich, wenn die guten Argumente auszugehen drohen.

Schönen Abend trotzdem

Re: Sammelantwort

geschrieben von: Laugenwex

Datum: 13.02.18 00:01

Traumflug schrieb:
mcrx schrieb:
Das ist einfach nur noch peinlich.
Peinlich ist vor Allem Dein Diskussionsstil.

Warum - weil er Dir nachgewiesen hat, dass Du wieder einmal falsch liegst? A propos: ich warte ja immer noch darauf, dass Du ein offizielles Statement von der Landesregierung oder der Flughafengesellschaft zitierst, in dem davon die Rede ist, dass am Filderbahnhof "mehr zugesagt war als die 16 Fernzugpaare", die das Verkehrsministerium nun als Zusage aus dem Finanzierungsvertrag herausliest... Magst du da nicht mal langsam liefern?

Re: Sammelantwort

geschrieben von: Ersatzsignal

Datum: 13.02.18 01:22

Danke für den Link. Ich geb ja zu das ich mich nicht durch alle Dokumente wühle. Ganz nett anzuschauen, und dabei noch ein paar Punkte von V+R zu entschärfen.
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