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Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: Traumflug

Datum: 19.01.18 12:38

Die Anzeige gegen die DB-Vorstände wegen Untreue u.Ä. will bekanntlich nicht so recht in die Gänge kommen. Zuletzt wurde die Anzeige wegen fehlendem Anfangsverdacht zurück gewiesen.

Wie Reicherter und von Loeper eben so sind, lassen sie das nicht auf sich beruhen, es wurde eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht:

[www.parkschuetzer.de]

Darin zwei lange Dokumente. Das eine Dokument ist ein Schreiben eines DB-Rechtsanwalts. Die Essenz dieses Schreibens ist zwar das, was wir Alle kennen, doch es werden auch ein paar bislang nicht so bekannte Details im Umgang zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aufgezeigt. So gab es vor der Erhöhung z.B. eine Aufsichtsrats-Fragerunde, bei der die Aufsichtsräte immerhin 135 Fragen stellten (Seite 11 Abs. 2).

[www.parkschuetzer.de]

Natürlich gibt's auch die Beschwerdebegründung. Immerhin 26 eng bedruckte Seiten. So weit ich das bislang übersehe, kann man das wie folgt zusammen fassen: anstatt eigene Untersuchungen anzustellen, ob es einen Sumpf auszutrocknen gebe, hat die Staatsanwaltschaft lediglich die Frösche um Stellungnahme gebeten.

[www.parkschuetzer.de]

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Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: Kelle

Datum: 19.01.18 12:53

Da haben sie die arme Sau wieder aus dem Altenheim geholt, um sie jetzt durchs Dorf zu treiben.

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: Paulson vom Dach

Datum: 19.01.18 13:09

Kelle schrieb:
Da haben sie die arme Sau wieder aus dem Altenheim geholt, um sie jetzt durchs Dorf zu treiben.
In Deinem Dorf gibt es Altersheime für Säue? Wohnst Du neben Schweineställen? Oder besteht Deine Nachbarschaft aus Vegetarier, Juden und Muslimen?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:01:19:13:10:31.

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.01.18 13:43

Kelle schrieb:
Da haben sie die arme Sau wieder aus dem Altenheim geholt, um sie jetzt durchs Dorf zu treiben.


auch arme Säue haben ein Recht auf Auslauf, bis sie entweder tot oder eben am Ziel angekommen sind.

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: ChrisM

Datum: 19.01.18 13:58

Interessant ist, wie die StaA in ihrer Einstellungsverfügung den Anzeigeerstattern Nachhilfe in Wirtschaft gibt und den erhobenen Untreuevorwurf zerpflückt.

Zitat
Der Tatbestand der Untreue ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes restriktiv auszulegen. Der BGH konkretisiert dies in ständiger Rechtsprechung dahin, dass für unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben ein weiterer Ermessensspielraum besteht, weil eine wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit ohne einen solchen schlechterdings nicht denkbar ist. Ausdrücklich werden das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken und die Inkaufnahme der Gefahr, bei der wirtschaftlichen Betätigung Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen, als zulässig angesehen.
Das ganze Schreiben ist hier nachzulesen.

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: Traumflug

Datum: 19.01.18 14:26

ChrisM schrieb:
Interessant ist, wie die StaA in ihrer Einstellungsverfügung den Anzeigeerstattern Nachhilfe in Wirtschaft gibt und den erhobenen Untreuevorwurf zerpflückt.
"Zerpflückt", wie "Alles richtig, was Sie da behaupten".

Die Differenz zwischen Anzeigeerstattern und Staatsanwaltschaft liegt lediglich in der Einschätzung, ob die Vorgänge schlimm genug waren.

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Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: graetz

Datum: 19.01.18 14:55

Traumflug schrieb:
Darin zwei lange Dokumente. Das eine Dokument ist ein Schreiben eines DB-Rechtsanwalts. Die Essenz dieses Schreibens ist zwar das, was wir Alle kennen, doch es werden auch ein paar bislang nicht so bekannte Details im Umgang zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aufgezeigt. So gab es vor der Erhöhung z.B. eine Aufsichtsrats-Fragerunde, bei der die Aufsichtsräte immerhin 135 Fragen stellten (Seite 11 Abs. 2).

[www.parkschuetzer.de]

Der Verweis auf das PWC-Gutachten auf Seite 14 ist schon mal nicht ganz korrekt. Das Gutachten betont, dass nur auf Basis der aktiv gelieferten Information der Bahn beurteilt werden konnte. Was nicht heisst, dass diese Unterlagen vollständig waren.

Generell: Sollte jetzt nochmal jemand fragen "Gibt es diese Vorschriften und Gesetze wirklich?" - einfach mal diese Quelle lesen. Es gibt sie. Fraglich ist nur, ob die Paragrafen hier greifen oder nicht.

Und wie ich gesagt hatte: Zu den jeweiligen Entscheidungszeitpunkten waren die Entscheidungen auf dem Papier wahrscheinlich korrekt. Die Bahn hat genug Juristen, die das hinbekommen. Und das waren garantiert nicht die gleichen, die die "Sprechklausel" verzapft hatten.

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: Chris-S

Datum: 19.01.18 15:12

Herzlichen Dank für den Link. (Schreiben der Staatsanwältin zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens)
Das war spannende Lektüre und angenehm zu lesen. Sprachlich gesehen eher Florett als schwere Streitaxt. Ein paar nette Spitzen waren drinnen. Besonders gut hat mir gefallen: "Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung...."

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: mental

Datum: 19.01.18 15:25

ChrisM schrieb:
Interessant ist, wie die StaA in ihrer Einstellungsverfügung den Anzeigeerstattern Nachhilfe in Wirtschaft gibt und den erhobenen Untreuevorwurf zerpflückt.

Zitat
Der Tatbestand der Untreue ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes restriktiv auszulegen. Der BGH konkretisiert dies in ständiger Rechtsprechung dahin, dass für unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben ein weiterer Ermessensspielraum besteht, weil eine wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit ohne einen solchen schlechterdings nicht denkbar ist. Ausdrücklich werden das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken und die Inkaufnahme der Gefahr, bei der wirtschaftlichen Betätigung Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen, als zulässig angesehen.
Das ganze Schreiben ist hier nachzulesen.

Danke für dieses tolle Zitat. Die Gesetze erlauben explizit den Betrug, so hat sie die Industrie ja auch gemacht (oder machen lassen).

ich übersetze einmal ins Verkehrsrecht:

Der BGH konkretisiert dies in ständiger Rechtsprechung dahin, dass für verkehrstechnische Führungs- und Parkaufgaben ein weiter Ermessensspielraum besteht, weil eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne einen solchen schlechterdings nicht denkbar ist. Ausdrücklich werden das bewusste Eingehen fahrerischer Risiken und die Inkaufnahme der Gefahr, bei der verkehrlicher Betätigung Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen, als zulässig angesehen.

Knöllchen aller Art ab jetzt einfach in den Mülleimer, die Verluste der Staatskasse kompensiert eine kleine Steuer auf Spitzengewinne von Großunternehmen.

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.01.18 15:34

Traumflug schrieb:
Natürlich gibt's auch die Beschwerdebegründung. Immerhin 26 eng bedruckte Seiten. So weit ich das bislang übersehe, kann man das wie folgt zusammen fassen: anstatt eigene Untersuchungen anzustellen, ob es einen Sumpf auszutrocknen gebe, hat die Staatsanwaltschaft lediglich die Frösche um Stellungnahme gebeten.
Sehr gute Zusammenfassung des typischen Verhaltens weisungsgebundener Staatsanwaltschaften in Fällen, wo Politik(er) involviert ist/sind.

Habe ich bei einer anderen Gelegenheit genauso erlebt.

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: alfons95

Datum: 19.01.18 19:41

ChrisM schrieb:
Interessant ist, wie die StaA in ihrer Einstellungsverfügung den Anzeigeerstattern Nachhilfe in Wirtschaft gibt und den erhobenen Untreuevorwurf zerpflückt.

Zitat
Der Tatbestand der Untreue ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes restriktiv auszulegen. Der BGH konkretisiert dies in ständiger Rechtsprechung dahin, dass für unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben ein weiterer Ermessensspielraum besteht, weil eine wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit ohne einen solchen schlechterdings nicht denkbar ist. Ausdrücklich werden das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken und die Inkaufnahme der Gefahr, bei der wirtschaftlichen Betätigung Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen, als zulässig angesehen.
Das ganze Schreiben ist hier nachzulesen.
Spannend - und dann auch wieder nicht:
Zitat
"Nach der Entscheidung vom [...] ist der Untreuetatbestand auf "klar und deutliche" Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken. Eine Pflichtwidrigkeit [...] soll nur dann vorliegen, wenn [...] die Grenzen des unternehmerischen Ermessens in "unverantwortlicher Weise" überspannt werden."
Das ist genau das, was ich schon andernorts in diesem Forum ausführte: Untreue ist selbst in anscheinend klaren Fällen schwierig nachzuweisen. Keine Ahnung, was ich in juristischer Hinsicht von Loeper halten soll, aber Reicherter ist ganz sicher nicht gerade ein Anfänger. Nun ist Jura aber ein weites Feld, Wirtschaftskriminalität wohl nicht sein Metier, und anscheinend hat man prominente Fälle des Vorwurfs der Untreue der letzten Jahre in der allgemeinen Presse auch nicht mitbekommen oder ignoriert sie.
Wie ebenfalls an anderer Stelle bereits gesagt: Das soll keine Bewertung der Vorwürfe gegen die Bahn sein - eher die Aussichten auf einen Erfolg dieser Klage in Relation setzen.
Dass man es nicht dabei belässt, sondern jetzt Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft einreicht, zeigt, dass man sich gut mit den jurisischen Möglichkeit auskennt - aber die Spezifika dieses speziellen Segments des Strafechts eben nicht.

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: Ersatzsignal

Datum: 20.01.18 10:32

Beim auskennen da scheiden sich die Geister. Die Beschwerde hat keinen Erfolg, das wissen die beiden auch. Macht sich aber populistisch gut, "wir haben alles probiert, aber diese böse Justiz".

Es ist auch ein ganz normales Vorgehen, das der Angezeigte eine Stellungnahme abgeben kann bzw. schweigen kann zu den Vorwürfen. Zum Glück sind ja die Zeiten vorbei , wo schon eine Anzeige zur Hausdurchsuchung und zur Verhaftung und dann Hinrichtung führte.

Die Staatsanwaltschaft stellte auch klar, Ermessen S 21 und Ermessen Umstieg, der Anwalt möge dort belegen was der Unterschied ist bzw. ob die Anzeige auch beim Umstieg bestand hat(Justizmissbrauch).

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: Tunnelmaus

Datum: 23.01.18 20:40

Perfekt auf den Punkt gebracht finde ich ja diesen Satz der Staatsanwältin: "Letztlich setzen Sie damit aber lediglich Ihre, für die einzig richtig gehaltene Ausübung des Ermessens an die Stelle der Ermessensausübung durch die Beschuldigten, die sich anders entschieden haben." Plus die folgenden Ausführungen.

Der Titel der verlinkten Seite, "Strafverteilung", lässt wahrscheinlich auch schon darauf schließen, wer als nächstes mit Anzeigen eingedeckt wird?

Re: Neues zur Klage gegen die DB-Vorstände

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 24.01.18 16:29

Tunnelmaus schrieb:
Perfekt auf den Punkt gebracht finde ich ja diesen Satz der Staatsanwältin: "Letztlich setzen Sie damit aber lediglich Ihre, für die einzig richtig gehaltene Ausübung des Ermessens an die Stelle der Ermessensausübung durch die Beschuldigten, die sich anders entschieden haben." Plus die folgenden Ausführungen.
Steht da auch etwas ähnliches wie der Satz 'eine eigene Beurteilung habe ich nicht getroffen'?