In Deinem Dorf gibt es Altersheime für Säue? Wohnst Du neben Schweineställen? Oder besteht Deine Nachbarschaft aus Vegetarier, Juden und Muslimen?Da haben sie die arme Sau wieder aus dem Altenheim geholt, um sie jetzt durchs Dorf zu treiben.
Da haben sie die arme Sau wieder aus dem Altenheim geholt, um sie jetzt durchs Dorf zu treiben.
Das ganze Schreiben ist hier nachzulesen.Der Tatbestand der Untreue ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes restriktiv auszulegen. Der BGH konkretisiert dies in ständiger Rechtsprechung dahin, dass für unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben ein weiterer Ermessensspielraum besteht, weil eine wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit ohne einen solchen schlechterdings nicht denkbar ist. Ausdrücklich werden das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken und die Inkaufnahme der Gefahr, bei der wirtschaftlichen Betätigung Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen, als zulässig angesehen.
"Zerpflückt", wie "Alles richtig, was Sie da behaupten".Interessant ist, wie die StaA in ihrer Einstellungsverfügung den Anzeigeerstattern Nachhilfe in Wirtschaft gibt und den erhobenen Untreuevorwurf zerpflückt.
Der Verweis auf das PWC-Gutachten auf Seite 14 ist schon mal nicht ganz korrekt. Das Gutachten betont, dass nur auf Basis der aktiv gelieferten Information der Bahn beurteilt werden konnte. Was nicht heisst, dass diese Unterlagen vollständig waren.Darin zwei lange Dokumente. Das eine Dokument ist ein Schreiben eines DB-Rechtsanwalts. Die Essenz dieses Schreibens ist zwar das, was wir Alle kennen, doch es werden auch ein paar bislang nicht so bekannte Details im Umgang zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aufgezeigt. So gab es vor der Erhöhung z.B. eine Aufsichtsrats-Fragerunde, bei der die Aufsichtsräte immerhin 135 Fragen stellten (Seite 11 Abs. 2).
[www.parkschuetzer.de]
Interessant ist, wie die StaA in ihrer Einstellungsverfügung den Anzeigeerstattern Nachhilfe in Wirtschaft gibt und den erhobenen Untreuevorwurf zerpflückt.
ZitatDas ganze Schreiben ist hier nachzulesen.Der Tatbestand der Untreue ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes restriktiv auszulegen. Der BGH konkretisiert dies in ständiger Rechtsprechung dahin, dass für unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben ein weiterer Ermessensspielraum besteht, weil eine wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit ohne einen solchen schlechterdings nicht denkbar ist. Ausdrücklich werden das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken und die Inkaufnahme der Gefahr, bei der wirtschaftlichen Betätigung Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen, als zulässig angesehen.
Sehr gute Zusammenfassung des typischen Verhaltens weisungsgebundener Staatsanwaltschaften in Fällen, wo Politik(er) involviert ist/sind.Natürlich gibt's auch die Beschwerdebegründung. Immerhin 26 eng bedruckte Seiten. So weit ich das bislang übersehe, kann man das wie folgt zusammen fassen: anstatt eigene Untersuchungen anzustellen, ob es einen Sumpf auszutrocknen gebe, hat die Staatsanwaltschaft lediglich die Frösche um Stellungnahme gebeten.
Spannend - und dann auch wieder nicht:Interessant ist, wie die StaA in ihrer Einstellungsverfügung den Anzeigeerstattern Nachhilfe in Wirtschaft gibt und den erhobenen Untreuevorwurf zerpflückt.
ZitatDas ganze Schreiben ist hier nachzulesen.Der Tatbestand der Untreue ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes restriktiv auszulegen. Der BGH konkretisiert dies in ständiger Rechtsprechung dahin, dass für unternehmerische Führungs- und Gestaltungsaufgaben ein weiterer Ermessensspielraum besteht, weil eine wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit ohne einen solchen schlechterdings nicht denkbar ist. Ausdrücklich werden das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken und die Inkaufnahme der Gefahr, bei der wirtschaftlichen Betätigung Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen, als zulässig angesehen.
Das ist genau das, was ich schon andernorts in diesem Forum ausführte: Untreue ist selbst in anscheinend klaren Fällen schwierig nachzuweisen. Keine Ahnung, was ich in juristischer Hinsicht von Loeper halten soll, aber Reicherter ist ganz sicher nicht gerade ein Anfänger. Nun ist Jura aber ein weites Feld, Wirtschaftskriminalität wohl nicht sein Metier, und anscheinend hat man prominente Fälle des Vorwurfs der Untreue der letzten Jahre in der allgemeinen Presse auch nicht mitbekommen oder ignoriert sie."Nach der Entscheidung vom [...] ist der Untreuetatbestand auf "klar und deutliche" Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken. Eine Pflichtwidrigkeit [...] soll nur dann vorliegen, wenn [...] die Grenzen des unternehmerischen Ermessens in "unverantwortlicher Weise" überspannt werden."
Steht da auch etwas ähnliches wie der Satz 'eine eigene Beurteilung habe ich nicht getroffen'?Perfekt auf den Punkt gebracht finde ich ja diesen Satz der Staatsanwältin: "Letztlich setzen Sie damit aber lediglich Ihre, für die einzig richtig gehaltene Ausübung des Ermessens an die Stelle der Ermessensausübung durch die Beschuldigten, die sich anders entschieden haben." Plus die folgenden Ausführungen.
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