geschrieben von: cs
Datum: 03.09.17 18:04
Im Prinzip hast Du ja recht, nur ob der Unterschied "wesentlich" ist, darüber lässt sich streiten.Es fängt damit an, daß der Weg nach unten wesentlich kürzer (und einfacher/schneller ist, als der nach oben. Im ersten Fall muß man Körpergröße plus Dicke der tragenden Struktur nach unten, im zweiten Fall Höhe der Oberleitung plus 15kV-Sicherheitsabstand plus Dicke der Fußwegkonstruktion nach oben.
Verschwör!Mir kam es drauf an, daß die Behandlung der Frage 'Option für mehr Gleise' genauso wie die Planung der Fluchtwege (und vieles andere) verrrät, daß S21 kaum funktional als 'Bahnhof' gedacht wurde, sondern in erster Linie als ein leider nicht vermeidbarer Alibibau für eine beabsichtigte Immospekulation.
geschrieben von: graetz
Datum: 03.09.17 18:45
Das mit den 53MW kommt aber sehr auf die Formulierung an, die bestimmt einer von euch zur Hand hat.
Wenn da sowas steht wie ".... Höchstens 53 MW...." dann ist auch nicht mit Reserven zu Planen und dann war auch bei 25MW nicht mit Reserven zu planen.
Es muss nicht genau so drin stehen, auf den Kontext kommt es an im Rechtsdeutsch.
Aber da ich den genauen Text nicht kenne, kennt das jemand? Ich hatte eben nichts gefunden.
Vielleicht sind ja wirklich Brände > 53 MW dort unrealistisch??
Dann wäre es auch analog zur StVO, dort steht .....angepasste Geschwindigkeit.....
und da gibt es keine Grenze nach unten.
geschrieben von: Micha-0815
Datum: 03.09.17 19:22
Xelsbrot schrieb:
Das mit den 53MW kommt aber sehr auf die Formulierung an, die bestimmt einer von euch zur Hand hat.
Wenn da sowas steht wie ".... Höchstens 53 MW...." dann ist auch nicht mit Reserven zu Planen und dann war auch bei 25MW nicht mit Reserven zu planen.
Es muss nicht genau so drin stehen, auf den Kontext kommt es an im Rechtsdeutsch.
Aber da ich den genauen Text nicht kenne, kennt das jemand? Ich hatte eben nichts gefunden.
Vielleicht sind ja wirklich Brände > 53 MW dort unrealistisch??
Dann wäre es auch analog zur StVO, dort steht .....angepasste Geschwindigkeit.....
und da gibt es keine Grenze nach unten.
Ich folgere einfach aus der Tatsache, dass ein Mindest-Wert von 2010 in einem Regelwerk gültig im Jahre 2008 sicher nicht als "unrealistisch" hoch zu betrachten ist.
Demnach ist die Ausrede, man dürfe ja nicht mit "unrealistischen" Werten planen, hier ohne Belang.
geschrieben von: cs
Datum: 03.09.17 19:22
Warum ist Dir eigentlich ein Nachweis mit einem Bemessungsbrand mit 53 MW ausreichend? Das erfüllt doch lediglich das Minimum. Da sollte man doch mindestens mit einer Verdopplung für zukünftige Fälle rechnen, also mit 110 MW.Micha-0815 schrieb:Was aber nicht bedeutet, dass die 53 MW "unrealistisch" sind. Du beschreibst vortrefflich, wie die Bahn eben nur Minimum erfüllen wollte ohne ausreichende Reserve. Die 53 MW sind anscheinend ein realistischer Wert, sonst würde man ihn nicht jetzt fordern. Und dann hätte man auch mal rechnen sollen, wie sich der Brandschutz bei einem realistischen Wert verhält.Nein: es ist eben nicht meine Meinung, sondern die Vorgabe der Brandschutzregeln vor 2008, dass mit einem Bemessungsbrand von 25 (statt heute 53) MW zu planen war.
geschrieben von: graetz
Datum: 03.09.17 19:27
graetz schrieb:
Xelsbrot schrieb:
Das mit den 53MW kommt aber sehr auf die Formulierung an, die bestimmt einer von euch zur Hand hat.
Wenn da sowas steht wie ".... Höchstens 53 MW...." dann ist auch nicht mit Reserven zu Planen und dann war auch bei 25MW nicht mit Reserven zu planen.
Es muss nicht genau so drin stehen, auf den Kontext kommt es an im Rechtsdeutsch.
Aber da ich den genauen Text nicht kenne, kennt das jemand? Ich hatte eben nichts gefunden.
Vielleicht sind ja wirklich Brände > 53 MW dort unrealistisch??
Dann wäre es auch analog zur StVO, dort steht .....angepasste Geschwindigkeit.....
und da gibt es keine Grenze nach unten.
Ich folgere einfach aus der Tatsache, dass ein Mindest-Wert von 2010 in einem Regelwerk gültig im Jahre 2008 sicher nicht als "unrealistisch" hoch zu betrachten ist.
Demnach ist die Ausrede, man dürfe ja nicht mit "unrealistischen" Werten planen, hier ohne Belang.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Tiefbahnhof war 2005 erfolgt, die Planung dazu entsprechend noch deutlich eher abgeschlossen.
Aber gegen S21 setzen sich heutzutage ja eigentlich nur noch Leute ein, die nur wenig darüber wissen...
geschrieben von: graetz
Datum: 03.09.17 19:33
graetz schrieb:Warum ist Dir eigentlich ein Nachweis mit einem Bemessungsbrand mit 53 MW ausreichend? Das erfüllt doch lediglich das Minimum. Da sollte man doch mindestens mit einer Verdopplung für zukünftige Fälle rechnen, also mit 110 MW.Micha-0815 schrieb:Was aber nicht bedeutet, dass die 53 MW "unrealistisch" sind. Du beschreibst vortrefflich, wie die Bahn eben nur Minimum erfüllen wollte ohne ausreichende Reserve. Die 53 MW sind anscheinend ein realistischer Wert, sonst würde man ihn nicht jetzt fordern. Und dann hätte man auch mal rechnen sollen, wie sich der Brandschutz bei einem realistischen Wert verhält.Nein: es ist eben nicht meine Meinung, sondern die Vorgabe der Brandschutzregeln vor 2008, dass mit einem Bemessungsbrand von 25 (statt heute 53) MW zu planen war.
geschrieben von: Micha-0815
Datum: 03.09.17 19:35
Ich hatte ja schon mitgeteilt, dass ich Deine Unfähigkeit, Deine persönliche Meinung von den tatsächlichen Richtlinien die die Bahn einzuhalten hatte zu unterscheiden, nicht weiter kommentieren werde. Denn es bedarf da keiner weiteren Erläuterung.
Micha-0815 schrieb:Ach so - drei Jahre früher. Das ändert sicher alles ... Auch wenn es 10 Jahre früher waren. Brände sind älter als die Menschheit. Wenn 2010 53 MW das Minimum sind, dann waren sie in der gesamten Planungszeit von S21 auch realistisch. Nicht Minimum - aber realistisch.
graetz schrieb:Der Planfeststellungsbeschluss für den Tiefbahnhof war 2005 erfolgt, die Planung dazu entsprechend noch deutlich eher abgeschlossen.Ich folgere einfach aus der Tatsache, dass ein Mindest-Wert von 2010 in einem Regelwerk gültig im Jahre 2008 sicher nicht als "unrealistisch" hoch zu betrachten ist.
Demnach ist die Ausrede, man dürfe ja nicht mit "unrealistischen" Werten planen, hier ohne Belang.
Aber gegen S21 setzen sich heutzutage ja eigentlich nur noch Leute ein, die nur wenig darüber wissen...
geschrieben von: graetz
Datum: 03.09.17 20:07
graetz schrieb:Ich hatte ja schon mitgeteilt, dass ich Deine Unfähigkeit, Deine persönliche Meinung von den tatsächlichen Richtlinien die die Bahn einzuhalten hatte zu unterscheiden, nicht weiter kommentieren werde. Denn es bedarf da keiner weiteren Erläuterung.
Micha-0815 schrieb:Ach so - drei Jahre früher. Das ändert sicher alles ... Auch wenn es 10 Jahre früher waren. Brände sind älter als die Menschheit. Wenn 2010 53 MW das Minimum sind, dann waren sie in der gesamten Planungszeit von S21 auch realistisch. Nicht Minimum - aber realistisch.
graetz schrieb:Der Planfeststellungsbeschluss für den Tiefbahnhof war 2005 erfolgt, die Planung dazu entsprechend noch deutlich eher abgeschlossen.Ich folgere einfach aus der Tatsache, dass ein Mindest-Wert von 2010 in einem Regelwerk gültig im Jahre 2008 sicher nicht als "unrealistisch" hoch zu betrachten ist.
Demnach ist die Ausrede, man dürfe ja nicht mit "unrealistischen" Werten planen, hier ohne Belang.
Aber gegen S21 setzen sich heutzutage ja eigentlich nur noch Leute ein, die nur wenig darüber wissen...
geschrieben von: Ersatzsignal
Datum: 03.09.17 21:05
graetz schrieb:Warum ist Dir eigentlich ein Nachweis mit einem Bemessungsbrand mit 53 MW ausreichend? Das erfüllt doch lediglich das Minimum. Da sollte man doch mindestens mit einer Verdopplung für zukünftige Fälle rechnen, also mit 110 MW.Micha-0815 schrieb:Was aber nicht bedeutet, dass die 53 MW "unrealistisch" sind. Du beschreibst vortrefflich, wie die Bahn eben nur Minimum erfüllen wollte ohne ausreichende Reserve. Die 53 MW sind anscheinend ein realistischer Wert, sonst würde man ihn nicht jetzt fordern. Und dann hätte man auch mal rechnen sollen, wie sich der Brandschutz bei einem realistischen Wert verhält.Nein: es ist eben nicht meine Meinung, sondern die Vorgabe der Brandschutzregeln vor 2008, dass mit einem Bemessungsbrand von 25 (statt heute 53) MW zu planen war.
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