geschrieben von: graetz
Datum: 08.04.17 14:55
Immer noch Schwachsinn.
Die Kirche hat mit der Einhaltung von Gesetzen genau gar nix am Hut.
Und 24/7 ist nunmal Standard bei Tunnelarbeiten.
Aber ja, was überall Standard ist, ist bei S21 ein tödliches Verbrechen.
geschrieben von: ChrisM
Datum: 08.04.17 14:56
Dank der stichhaltigen Beweisführung durch die Parkschwätzer dürfte der Weg frei sein für den nächsten glorreichen Sieg vor Gericht. Doktor Eisenbart, übernehmen Sie.
Die Parkschützer haben natürlich nachgeforscht. Das EBA sagt, dass es für die Genehmigung nicht zuständig sein, es sei ein Landesgesetz (das ist richtig). Das Land verweist an das Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt, da die Baustelle auf Stadtgebiet sei (das ist nach Gemarkung richtig, Eigentümer ist dennoch das Land). Die Stadt sagt, das Bergbauamt Freiburg sei zuständig und habe eine Genehmigung erteilt. Das Bergbauamt Freiburg weiss nichts davon, dass es eine Genehmigung erteilt habe.
geschrieben von: ChrisM
Datum: 08.04.17 14:59
Und es geht nicht (nur) um die Tunnelbaustellen.
geschrieben von: Tunnelmaus
Datum: 08.04.17 17:24
Der Alptraum aller Bauhandwerker. ;-)Also als ich mein Haus gebaut habe, habe ich natürlich die Bauarbeiten auch beaufsichtigt.
geschrieben von: Tunnelmaus
Datum: 08.04.17 17:27
Wenn das alles so illegal ist, haben die entsprechenden Diskussionsteilnehmer diese Vorgänge hoffentlich bereits den dafür zuständigen Behörden angezeigt.
graetz schrieb:Tatsache ist: es wird am We gearbeitet ohne entsprechende Genehmigung.
Auf die Nachweise dafür werde ich wie lange warten?
Achso, Sankt Nimmerleinstag.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 08.04.17 17:47
Ja, haben sie. Das Ergebnis wurde bereits oben beschrieben: Behörden-Ringelpietz.Wenn das alles so illegal ist, haben die entsprechenden Diskussionsteilnehmer diese Vorgänge hoffentlich bereits den dafür zuständigen Behörden angezeigt.
geschrieben von: graetz
Datum: 08.04.17 23:17
graetz schrieb:Der Alptraum aller Bauhandwerker. ;-)Also als ich mein Haus gebaut habe, habe ich natürlich die Bauarbeiten auch beaufsichtigt.
Was wäre denn gewesen, wenn von den Bauarbeitern einer nicht so ganz legal beschäftigt gewesen wäre und der Zoll das mal kontrolliert hätte. Oder die Berufsgenossenschaft hätte "deine" Baustelle begangen und Verstöße gegen wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen festgestellt. Wäre es für dich okay gewesen, die Strafe zu bezahlen? Schließlich hattest du als Bauherr ja die Aufsichtspflicht und Verantwortung.
geschrieben von: cs
Datum: 09.04.17 01:41
Nicht unbedingt! Das hängt auch davon ab, ob ein nicht fachkundiger Bauherr lediglich querschießt und alles infrage stellt oder ob die Beaufsichtigung durch einen Sachkundigen durchgeführt wird.graetz schrieb:Der Alptraum aller Bauhandwerker. ;-)Also als ich mein Haus gebaut habe, habe ich natürlich die Bauarbeiten auch beaufsichtigt.
geschrieben von: Kelle
Datum: 09.04.17 12:02
Gute Bauhandwerker freuen sich über sachkundige Begleitung, lediglich "Pfuscher" bekommen dadurch Alpträume.
geschrieben von: Kelle
Datum: 09.04.17 12:09
Sie ist nur der Grund für dieses Gesetz.
Und es geht nicht (nur) um die Tunnelbaustellen.
geschrieben von: Tunnelmaus
Datum: 09.04.17 12:16
Sachkundig, das ist der Punkt. Ich bezog mich auf den klassischen Fall, dass der lediglich heimwerkertechnisch vorgebildete Häuslebauer ohne weitere Bedenken "seine" Bauaufsicht alleine übernimmt und auf sachkundigen Beistand verzichtet. Wenn da wie bei graetz noch ein Fachmann danebensteht, ist es natürlich was anderes.
Tunnelmaus schrieb:Gute Bauhandwerker freuen sich über sachkundige Begleitung, lediglich "Pfuscher" bekommen dadurch Alpträume.graetz schrieb:Der Alptraum aller Bauhandwerker. ;-)Also als ich mein Haus gebaut habe, habe ich natürlich die Bauarbeiten auch beaufsichtigt.
geschrieben von: Steuerzahler
Datum: 09.04.17 12:35
Nicht die Kirche ist der Grund von Feiertagen.
Sondern das Leben und Sterben Jesu.
gruss kelle!
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