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 21 - Stuttgart 21 

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In dieses Forum gehören alle Diskussionen und News zum Thema "Stuttgart 21". - Eine dringende Bitte an alle Beitragsverfasser: Sachlich bleiben - ganz gleich, ob man für oder gegen dieses Projekt ist. Beleidigungen und Verleumdungen sind auch in diesem Forum NICHT gestattet!
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Siehe [www.swr.de]

Die Arbeiten werden von Gründonnerstag bis einschliesslich Ostermontag ruhen. Aber nicht etwa, weil man sich ausnahmesweise mal an das Gesetz halten wolle oder weil es eine Verpflichtung dazu gibt oder man gar auf Stadtbevölkerung Rücksicht nehmen wolle.

Nein, man stellt das wie eine freiwillige Vereinbarung hin, aus Sorge um die armen S-21-Bauarbeiter. Womit mal wieder bestätigt ist, dass den Projektbetreibern die Stadt mit ihren Einwohnern am Allerwertesten vorbei geht.

Vorsorglich sei erwähnt, dass die DB über keine Ausnahmegenehmigung verfügt, die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlauben würde. Gleichwohl lehnt es das Stuttgarter Amt für Öffentliche Ordnung ab, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und entweder eine solche Genehmigung zu erteilen oder den Arbeiten Einhalt zu gebieten. Stuttgart 21 eben, ein rechtsfreier Raum.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:04:08:00:01:51.
Traumflug schrieb:
Vorsorglich sei erwähnt, dass die DB über keine Ausnahmegenehmigung verfügt, die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlauben würde.

Was soll die DB auch mit so ner Genehmigung?
Beschäftigt sie die Tunnelbauer?

Nein, also wozu?

Na da hat die Kelle ja mal wieder nen Haufen Blödsinn gelöffelt, wie?

Gruß an die denkende Bevölkerung!
Sven
Hast Du irgendwas zur inhaltlichen KKläarung beizutragen oder willst Du nur pöbeln?

Da kein Inhalt vorhanden, bleibt wohl nur zweiteres.

Kelle schrieb:

Traumflug schrieb:
Vorsorglich sei erwähnt, dass die DB über keine Ausnahmegenehmigung verfügt, die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlauben würde.

Was soll die DB auch mit so ner Genehmigung?
Beschäftigt sie die Tunnelbauer?

Nein, also wozu?

Du meinst also, die ausführenden Unternehmen haben so eine Genehmigung? Ansonsten ist es sinnvoll, die DB als Bauherr einfach mal als Synonym für "mehrere ausführende Firmen" zu benutzen, damit wir hier nicht dauernd alle Bauunternehmen mitsamt Sub- und Subsub-Unternehmen aufzählen müssen.
graetz schrieb:
Ansonsten ist es sinnvoll, die DB als Bauherr einfach mal als Synonym für "mehrere ausführende Firmen" zu benutzen, damit wir hier nicht dauernd alle Bauunternehmen mitsamt Sub- und Subsub-Unternehmen aufzählen müssen.

Genau, damit das DB Bashing auch immer schön funktioniert.

Und macht ein Auftragnehmer nen Fehler, ist automatisch der Auftraggeber schuld.

So einfach ist die parkgeschützte Welt.

Wenn mein Chef das nächste Mal ne Überstundengenehmigung verschusselt, ist auch die DB schuld, schließlich haben wir ein paar Aufträge von der DB.

gruss kelle!

Kelle schrieb:

graetz schrieb:
Ansonsten ist es sinnvoll, die DB als Bauherr einfach mal als Synonym für "mehrere ausführende Firmen" zu benutzen, damit wir hier nicht dauernd alle Bauunternehmen mitsamt Sub- und Subsub-Unternehmen aufzählen müssen.

Genau, damit das DB Bashing auch immer schön funktioniert.

Und macht ein Auftragnehmer nen Fehler, ist automatisch der Auftraggeber schuld.

So einfach ist die parkgeschützte Welt.

Wenn mein Chef das nächste Mal ne Überstundengenehmigung verschusselt, ist auch die DB schuld, schließlich haben wir ein paar Aufträge von der DB.

gruss kelle!

Liess doch einfach mal die Quelle!
Zitat:
Bahn und Kirchen haben über die Osterfeiertage eine Pause der Tunnelarbeiten beim Bahnhofsprojekt Stuttgart21 vereinbart.

Der Einfluss der Bahn auf die Ausführenden ist also groß genug, so etwas zu vereinbaren. Natürlich ist die Bahn für so etwas trotzdem in der Verantwortung und kann auch wirken. Z.B. indem sie Leistungen, die widerrechtlich an WEs erbracht wurden, nicht bezahlt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:04:08:12:08:26.
Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.

Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.

Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...

Einfach Schwachsinn.

Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.

Ende der Diskussion.

Kelle schrieb:

Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.

Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.

Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...

Einfach Schwachsinn.

Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.

Ende der Diskussion.

So einfach ist es in diesem Fall nicht. Das Unternehmen das baut ist die Bahn. Die vergibt Aufträge an Subunternehmen. Die Bahn will beschleunigen und verlangt deshalb Sonn- und Feiertagsarbeit von den Subunternehmen.
Mit Sicherheit hat die DB eine Genehmigung die Sonn-Feiertagsarbeit erlaubt .

Pflege ruhig dein Ego .

Meinetwegen kann Deutschlandweit an Sonn und Feiertagen das Arbeiten verboten werden . Ich weiss 100-prozentig wer sich als erstes aufregt .
Kelle schrieb:

Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.

Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.

Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...

Einfach Schwachsinn.

Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.

Ende der Diskussion.

Nichts Ende
Genau darum geht es ja: Es wird nicht von den Behörden kontrolliert.
Und auch die Bahn hat daran kein Interesse, da sie einwirken könnte es aber nicht tut.
Tatsache ist: es wird am We gearbeitet ohne entsprechende Genehmigung. Als bei uns in der Firma ein Spasssonntag in einem 5-Sterne-Hotel in Berlin anstand, da hat der Betriebsrat so richtig Terz gemacht, dass wir alle diese Genehmigung haben, weil sonst die Veranstaltung geplatzt wäre. Für 4-Stunden Vorträge anhören. Und bei einer Großbaustelle, wo also richtig gearbeitet wird, schreitet niemand ein? Die illegale Sonderbehandlung ist also offensichtlich und von der Bahn so gewollt. Es ist ja nicht so, dass die Bahn einen Auftrag erteilt und sich dann keiner von der Bahn auf der Baustelle blicken lässt. Und ich bin sicher, in den Verträgen ist festgehalten, dass sich der Auftragnehmer natürlich an geltendes Recht und Gesetz halten muss.
graetz schrieb:
Tatsache ist: es wird am We gearbeitet ohne entsprechende Genehmigung.

Auf die Nachweise dafür werde ich wie lange warten?

Achso, Sankt Nimmerleinstag.

Kelle schrieb:

Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.

Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.

Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...

Einfach Schwachsinn.

Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.

Ende der Diskussion.


Genau so ist es. Ich stell mir das Grad bei einem Hausbau vor, dass man von einem Bauherrn verlangt, die Baufirma zu beaufsichtigen. Dafür gibt es ja die entsprechende Aufsicht durch die Behörde. Der Bauherr muss sich auf diese, so wie die Gesetzestreue seines Auftragnehmer verlassen können.
LostUnit schrieb:

Kelle schrieb:

Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.

Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.

Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...

Einfach Schwachsinn.

Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.

Ende der Diskussion.


Genau so ist es. Ich stell mir das Grad bei einem Hausbau vor, dass man von einem Bauherrn verlangt, die Baufirma zu beaufsichtigen. Dafür gibt es ja die entsprechende Aufsicht durch die Behörde. Der Bauherr muss sich auf diese, so wie die Gesetzestreue seines Auftragnehmer verlassen können.

Also als ich mein Haus gebaut habe, habe ich natürlich die Bauarbeiten auch beaufsichtigt. Auf der S-21 Baustelle sind reihenweise Mitarbeiter, die direkt bei der Bahn angestellt sind. Natürlich müssen die melden, wenn etwas illegales passiert. Auch Auflagen des EBA müssen ja beachtet werden. Und auch das betrifft ja die Bahn direkt. Die kann das nicht so einfach delegieren, ohne dabei komplett die Verantwortung zu verlieren.
graetz schrieb:
Auf der S-21 Baustelle sind reihenweise Mitarbeiter, die direkt bei der Bahn angestellt sind. Natürlich müssen die melden, wenn etwas illegales passiert. Auch Auflagen des EBA müssen ja beachtet werden. Und auch das betrifft ja die Bahn direkt. Die kann das nicht so einfach delegieren, ohne dabei komplett die Verantwortung zu verlieren.
Eben. Die DB ist nicht nur Bauherrin, sondern auch Inhaberin der Baugenehmigungen. Also obliegt es ihr, dass die allgemeinen Gesetze wie auch die Auflagen speziell für dieses Bauwerk eingehalten werden. Verstösse kann sie ggf. bei den Subunternehmern in Regress stellen, doch Verantwortliche und erste Ansprechpartnerin ist die DB.

Desweiteren ist das Feiertagsgesetz ein allgemeingültiges Gesetz. Es muss also nicht der Nachweis erbracht werden, dass man Sonntags nicht arbeiten darf, sondern das Gegenteil: eine Erlaubnis für diese Sonntagsarbeit.
LostUnit schrieb:
Dafür gibt es ja die entsprechende Aufsicht durch die Behörde.
Bei so ziemlich jedem Bau, aber offensichtlich nicht beim Projekt Stuttgart 21. Eben deswegen ist die Bezeichnung "rechtsfreier Raum" nicht ganz von der Hand zu weisen.

Die Parkschützer haben natürlich nachgeforscht. Das EBA sagt, dass es für die Genehmigung nicht zuständig sein, es sei ein Landesgesetz (das ist richtig). Das Land verweist an das Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt, da die Baustelle auf Stadtgebiet sei (das ist nach Gemarkung richtig, Eigentümer ist dennoch das Land). Die Stadt sagt, das Bergbauamt Freiburg sei zuständig und habe eine Genehmigung erteilt. Das Bergbauamt Freiburg weiss nichts davon, dass es eine Genehmigung erteilt habe.
Hier eine Pressemitteilung der Evangelischen Landeskirche: [www.elk-wue.de]

Zitat:
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart haben mit der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (DB PSU) vereinbart, dass an hohen kirchlichen Feiertagen die Tunnelbauarbeiten ruhen. So werden von Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis einschließlich Ostermontag sowie über die Weihnachtsfeiertage bis zum Neujahrstag keine Tunnelbauarbeiten stattfinden. Weiterhin sagte die Projektgesellschaft zu, an Sonn- und Feiertagen besondere Sensibilität zu zeigen und den Schutz der Hauptgottesdienstzeiten zu wahren. Sollten dennoch Störungen auftreten, können sie zentral über die Kirchen an die DB PSU gemeldet werden. Besondere Gottesdienste, etwa im Zusammenhang mit dem Reformationsgedenken, können ebenfalls vorab über die Kirchen gemeldet werden. Störungen will die DB PSU der Vereinbarung zufolge entgegenwirken.


Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen ließen sich nicht in Einklang bringen. So legen die Kirchen großen Wert auf einen umfassenden Schutz der Sonn- und Feiertage. Dementsprechend hätten sie sich weitergehende Ruhezeiten gewünscht, als jetzt zugesagt wurden. Gleichwohl habe die gefundene pragmatische Lösung ihre guten Seiten: Die nun zusammenhängenden Unterbrechungen des Tunnelbaus kämen den (überwiegend ausländischen) Arbeitskräften zugute, die weite Wege zu ihren Familien sowie gemeinsamer freier Zeit und Erholung haben.

Die Kirche ist also Bittsteller, wenn es um die Einhaltung der Gesetze geht.
Traumflug schrieb:
Die Kirche ist also Bittsteller, wenn es um die Einhaltung der Gesetze geht.

Schwachsinn.

Kelle schrieb:
Traumflug schrieb:
Die Kirche ist also Bittsteller, wenn es um die Einhaltung der Gesetze geht.
Schwachsinn.
Das finde ich auch. Gesetze sollten auch ohne Bitte-Bitte-sagen eingehalten werden.
Immer noch Schwachsinn.

Die Kirche hat mit der Einhaltung von Gesetzen genau gar nix am Hut.

Und 24/7 ist nunmal Standard bei Tunnelarbeiten.

Aber ja, was überall Standard ist, ist bei S21 ein tödliches Verbrechen.

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