geschrieben von: Traumflug
Datum: 08.04.17 00:00
geschrieben von: Kelle
Datum: 08.04.17 00:56
Vorsorglich sei erwähnt, dass die DB über keine Ausnahmegenehmigung verfügt, die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlauben würde.
geschrieben von: Altgott
Datum: 08.04.17 08:29
geschrieben von: Kelle
Datum: 08.04.17 08:38
geschrieben von: graetz
Datum: 08.04.17 10:43
Traumflug schrieb:Vorsorglich sei erwähnt, dass die DB über keine Ausnahmegenehmigung verfügt, die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlauben würde.
Was soll die DB auch mit so ner Genehmigung?
Beschäftigt sie die Tunnelbauer?
Nein, also wozu?
geschrieben von: Kelle
Datum: 08.04.17 11:03
Ansonsten ist es sinnvoll, die DB als Bauherr einfach mal als Synonym für "mehrere ausführende Firmen" zu benutzen, damit wir hier nicht dauernd alle Bauunternehmen mitsamt Sub- und Subsub-Unternehmen aufzählen müssen.
geschrieben von: graetz
Datum: 08.04.17 12:08
graetz schrieb:Ansonsten ist es sinnvoll, die DB als Bauherr einfach mal als Synonym für "mehrere ausführende Firmen" zu benutzen, damit wir hier nicht dauernd alle Bauunternehmen mitsamt Sub- und Subsub-Unternehmen aufzählen müssen.
Genau, damit das DB Bashing auch immer schön funktioniert.
Und macht ein Auftragnehmer nen Fehler, ist automatisch der Auftraggeber schuld.
So einfach ist die parkgeschützte Welt.
Wenn mein Chef das nächste Mal ne Überstundengenehmigung verschusselt, ist auch die DB schuld, schließlich haben wir ein paar Aufträge von der DB.
gruss kelle!
Bahn und Kirchen haben über die Osterfeiertage eine Pause der Tunnelarbeiten beim Bahnhofsprojekt Stuttgart21 vereinbart.
geschrieben von: Kelle
Datum: 08.04.17 12:41
geschrieben von: E44
Datum: 08.04.17 12:54
Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.
Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.
Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...
Einfach Schwachsinn.
Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.
Ende der Diskussion.
geschrieben von: Ersatzsignal
Datum: 08.04.17 12:58
geschrieben von: graetz
Datum: 08.04.17 13:01
Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.
Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.
Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...
Einfach Schwachsinn.
Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.
Ende der Diskussion.
geschrieben von: Kelle
Datum: 08.04.17 13:07
Tatsache ist: es wird am We gearbeitet ohne entsprechende Genehmigung.
geschrieben von: LostUnit
Datum: 08.04.17 13:09
Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.
Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.
Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...
Einfach Schwachsinn.
Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.
Ende der Diskussion.
geschrieben von: graetz
Datum: 08.04.17 13:56
Kelle schrieb:
Wenn der Bauherr sagt, dann und dann wird auf meiner Baustelle nicht gebaut, ist das sein Recht.
Es ist aber einzig und alleine Aufgabe der Auftragnehmer, die Einhaltung der einschlägigen Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Auch braucht der Auftraggeber diese nicht kontrollieren, da dafür die entsprechenden Behörden zuständig sind.
Obwohl, Du kannst natürlich auch nen bürokratischen Ablauf installieren, dass die Tunnelbauer erst die DB um Erlaubnis fragen, wenn diese Sonntagsarbeit genehmigt, geht der Tunnelbauer an die Behörde, das Ergebnis teilt er dann der DB mit...
Einfach Schwachsinn.
Für die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist der Tunnelbauer einzig und allein zuständig und verantwortlich.
Ende der Diskussion.
Genau so ist es. Ich stell mir das Grad bei einem Hausbau vor, dass man von einem Bauherrn verlangt, die Baufirma zu beaufsichtigen. Dafür gibt es ja die entsprechende Aufsicht durch die Behörde. Der Bauherr muss sich auf diese, so wie die Gesetzestreue seines Auftragnehmer verlassen können.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 08.04.17 14:15
Eben. Die DB ist nicht nur Bauherrin, sondern auch Inhaberin der Baugenehmigungen. Also obliegt es ihr, dass die allgemeinen Gesetze wie auch die Auflagen speziell für dieses Bauwerk eingehalten werden. Verstösse kann sie ggf. bei den Subunternehmern in Regress stellen, doch Verantwortliche und erste Ansprechpartnerin ist die DB.Auf der S-21 Baustelle sind reihenweise Mitarbeiter, die direkt bei der Bahn angestellt sind. Natürlich müssen die melden, wenn etwas illegales passiert. Auch Auflagen des EBA müssen ja beachtet werden. Und auch das betrifft ja die Bahn direkt. Die kann das nicht so einfach delegieren, ohne dabei komplett die Verantwortung zu verlieren.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 08.04.17 14:35
Bei so ziemlich jedem Bau, aber offensichtlich nicht beim Projekt Stuttgart 21. Eben deswegen ist die Bezeichnung "rechtsfreier Raum" nicht ganz von der Hand zu weisen.Dafür gibt es ja die entsprechende Aufsicht durch die Behörde.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 08.04.17 14:42
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart haben mit der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (DB PSU) vereinbart, dass an hohen kirchlichen Feiertagen die Tunnelbauarbeiten ruhen. So werden von Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis einschließlich Ostermontag sowie über die Weihnachtsfeiertage bis zum Neujahrstag keine Tunnelbauarbeiten stattfinden. Weiterhin sagte die Projektgesellschaft zu, an Sonn- und Feiertagen besondere Sensibilität zu zeigen und den Schutz der Hauptgottesdienstzeiten zu wahren. Sollten dennoch Störungen auftreten, können sie zentral über die Kirchen an die DB PSU gemeldet werden. Besondere Gottesdienste, etwa im Zusammenhang mit dem Reformationsgedenken, können ebenfalls vorab über die Kirchen gemeldet werden. Störungen will die DB PSU der Vereinbarung zufolge entgegenwirken.
Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen ließen sich nicht in Einklang bringen. So legen die Kirchen großen Wert auf einen umfassenden Schutz der Sonn- und Feiertage. Dementsprechend hätten sie sich weitergehende Ruhezeiten gewünscht, als jetzt zugesagt wurden. Gleichwohl habe die gefundene pragmatische Lösung ihre guten Seiten: Die nun zusammenhängenden Unterbrechungen des Tunnelbaus kämen den (überwiegend ausländischen) Arbeitskräften zugute, die weite Wege zu ihren Familien sowie gemeinsamer freier Zeit und Erholung haben.
geschrieben von: Kelle
Datum: 08.04.17 14:44
Die Kirche ist also Bittsteller, wenn es um die Einhaltung der Gesetze geht.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 08.04.17 14:46
Das finde ich auch. Gesetze sollten auch ohne Bitte-Bitte-sagen eingehalten werden.Traumflug schrieb:Schwachsinn.Die Kirche ist also Bittsteller, wenn es um die Einhaltung der Gesetze geht.
geschrieben von: Kelle
Datum: 08.04.17 14:49
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