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Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss 1.3a

geschrieben von: Traumflug

Datum: 30.11.16 20:54

Nicht nur die DB will klagen. NABU und die Schutzgemeinschaft Filder haben sich zusammen getan und Klage gegen den Pfb 1.3a erhoben. Unter Anderem weil es keine öffentliche Anhörung gab. Wie wir wissen, wurde die abgebrochene Anhörung zum ungeteilten Pfa 1.3 einfach "weiterverwendet".

Details soll es nächste Woche geben.

[www.stuttgarter-zeitung.de]

Re: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss 1.3a

geschrieben von: mcrx

Datum: 30.11.16 21:04

Im PFB steht, Klage innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist. Die Auslegungsfrist ist in [dejure.org] mit zwei Wochen angegeben.

Ist bzw. war die Auslegungsfrist hier länger? War die Klagefrist im PFB falsch/nicht zulässig? Oder ist die Klage eine Luftnummer und die DB hats nicht gemerkt?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:11:30:21:04:15.

Re: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss 1.3a

geschrieben von: Traumflug

Datum: 30.11.16 21:09

mcrx schrieb:
Ist bzw. war die Auslegungsfrist hier länger? War die Klagefrist im PFB falsch/nicht zulässig?
Wurde denn überhaupt ausgelegt? Und wurde der Pfb schon in weniger als 2 Wochen nach dieser eventuellen Auslegung erteilt? Eine Klage auf einen noch nicht erteilten Beschluss geht ja mal nicht.

Re: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss 1.3a

geschrieben von: mcrx

Datum: 01.12.16 10:27

Hier ist nicht die Auslegung der Unterlagen vor der Erörterung, also auch vor dem Planfeststellungsbeschluss gemeint, sonder die Auslegung des Beschlusses - der muss ja auch öffentlich bekannt gemacht werden.

Re: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss 1.3a

geschrieben von: Traumflug

Datum: 05.12.16 22:54

Heute auf der Montagsdemo gab es weitere Details zu dieser Klage:

[youtu.be] (ca. 10 min)

- Umweltschutzbelange wurden nicht ausreichend abgewogen.

- Aufteilung in 1.3a und 1.3b rechtsfehlerhaft.

- Verzicht auf öffentliche Anhörung zu 1.3a rechtsfehlerhaft.

- Abwägung gegenüber Alternativvorschlägen war bei 1.3a gar nicht möglich, solange 1.3b zurückgestellt ist, dennoch trifft 1.3a Vorentscheidungen für 1.3b.

- Alternativvorschläge blieben quasi unberücksichtigt.

Nicht mehr Teil der Klage, Zitate aus dem Pfb:

"Der Finanzierung stehen keine unüberwindbaren Schranken entgegen." Das heisst: der Abschnitt ist noch gar nicht finanziert. Meine bisherige Auffassung ist, dass der Nachweis der Finanzierung Teil eines Planfeststellungsbeschlusses ist.

"Die von den Einwendern geforderte Einbindung in den ITF ist vom Vorhabensträger (also der DB) wegen fehlender Zweckmässigkeit nicht vorgesehen." Damit wird der Deutschland-Takt der Bundesregierung zum Deutschland-ausser-Stuttgart-Takt und Stuttgart vom restlichen Fernverkehrsnetz ein Stück weit abgehängt. Das widerspricht auch den Planungen für diesen Takt, der Stuttgart Hbf und -Flughafenbahnhof enthält.

Davor und danach im gleichen Video was für Freunde feiner Bratschenmusik.