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 21 - Stuttgart 21 

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Kelle schrieb:

Rondrian schrieb:
Und? Dürfen die in die Schrägtiefhaltestelle?

Nachdenken erspart blöde Fragen.

Da diese Technik zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens nicht existent war, kann man dazu keine konkrete Aussage tätigen - was fragst Du also?

Aber um dem Denken auf die Beine zu helfen, zitiere ich mal Kramer:
Zitat:
Aus dem einschlägigen Planfeststellungsbeschluss 1.1 geht hervor, dass der neue Durchgangsbahnhof mit dieselgetriebenen Fahrzeugen mit der heutigen Abgastechnik bzw. den heutigen Emissionswerten nicht befahren werden darf.

Was entstehen nochmal für Emissionen bei Brennstoffzellen?
Achja, Wasser.

Logisch steht also einem Einsatz von Brennstoffzellenzügen in S21 gemäß Planfeststellungsbeschluss nix entgegen.

gruss kelle!

Du kennst die Reaktionsfreudigkeit der Ausgangskomponenten? Und dass Wasserstoff permanent aus den Tanks entweicht und sich dann oben in einer Halle sammeln würde? Also halte ich es nicht für selbstverständlich, dass so ein Fahrzeug in so eine Halle einfahren darf ohne weitere Sicherungsmassnahmen.
graetz schrieb:
Du kennst die Reaktionsfreudigkeit der Ausgangskomponenten? Und dass Wasserstoff permanent aus den Tanks entweicht und sich dann oben in einer Halle sammeln würde? Also halte ich es nicht für selbstverständlich, dass so ein Fahrzeug in so eine Halle einfahren darf ohne weitere Sicherungsmassnahmen.
Wo ist denn der Unterschied zu Kraftfahrzeugen?
[de.wikipedia.org] "Wasserstofffahrzeuge mit Drucktanks können problemlos in Parkhäusern und Tiefgaragen geparkt werden. Es existiert keine gesetzliche Bestimmung, die das einschränkt."

Oder ist wikipedia hier nicht richtig oder veraltet?

Re: Für die Beurteilung der "Stillegung" des Kopfbahnhofs interessant

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 01.10.16 19:09

cs schrieb:
graetz schrieb:
Du kennst die Reaktionsfreudigkeit der Ausgangskomponenten? Und dass Wasserstoff permanent aus den Tanks entweicht und sich dann oben in einer Halle sammeln würde? Also halte ich es nicht für selbstverständlich, dass so ein Fahrzeug in so eine Halle einfahren darf ohne weitere Sicherungsmassnahmen.
Wo ist denn der Unterschied zu Kraftfahrzeugen?
[de.wikipedia.org] "Wasserstofffahrzeuge mit Drucktanks können problemlos in Parkhäusern und Tiefgaragen geparkt werden. Es existiert keine gesetzliche Bestimmung, die das einschränkt."

Oder ist wikipedia hier nicht richtig oder veraltet?

Zusatzfrage: gibts schon zugelassene Wasserstofffahrzeuge mit Drucktank, die das allgemeine Publikum erwerben und in Betrieb setzen kann? Oder gibts wenigstens schon konkrete Typ-Zulassungsverfahren?

Und wie sieht es aus mit Gasvehikeln? Parkhäuser dürften kein Problem sein, weil LPG&Co, schwerer als Luft sind. Aber abflußlose Tiefgaragen? Parkhäuser dürften

OT: Gasfahrzeuge

geschrieben von: Micha-0815

Datum: 01.10.16 19:59

Nur kurz da Off-Topic, Google hilft bei Bedarf.

kmueller schrieb:
Zusatzfrage: gibts schon zugelassene Wasserstofffahrzeuge mit Drucktank, die das allgemeine Publikum erwerben und in Betrieb setzen kann.

Ja, Hyundai ix35 Fuel Cell und Toyota Mirari

kmueller schrieb:
Und wie sieht es aus mit Gasvehikeln? Parkhäuser dürften kein Problem sein, weil LPG&Co, schwerer als Luft sind. Aber abflußlose Tiefgaragen?

Seit 1988 ist das im Prinzip erlaubt, siehe Muster-Garagenverordnung. Schilder das es nicht erlaubt ist sieht man leider noch häufig, wenn die Betreiber die Baugenehmigung nicht haben ändern lassen. Diese gelten nur für Flüssiggasfahrzeuge, nicht für Erdgas.

Gruß, Micha
Widerlegungen zu oft wiederholten falschen Behauptungen zum Thema
- S21 im Deutschlandtakt (zuletzt umfangreich aktualisiert am 23.12.2021)
- Schnellfahrstracke Wendlingen - Ulm

"Auf Leute, die von nichts eine Ahnung haben, aber zu allem eine Meinung, kann die technische Realität oft erschreckend wirken."
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