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 21 - Stuttgart 21 

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Und wo steht dort das Wort "Planfeststellungsverfahren"? Genau dieses hast du behauptet, steht dort aber nicht.
Schönen Gruß
Maik
Florian Ziese schrieb:

Oder noch besser, wie kommt man bei S 21 von Stuttgart West nach Stuttgart Hbf, wenn sämtliche Gleise abgebaut werden? Die Wiederaufnahme des Nahverkehr auf der Panoramabahn steht ja immer wieder im Raum, mit S 21 kann man dass dann vergessen.

Eine denkbare Wiederaufnahme einer seit langer Zeit stillgelegten Verbindung ist eben nicht Fortführung eines heute bestehenden Betriebes. Fakt ist, Stuttgart-West ist seit langer Zeit kein Personenbahnhof mehr und Reiseverbindungen gibt es keine.

Wenn eine Wiederaufnahme des Betriebs auf der Panoramabahn kommen würde, dann müßte man sich ohnehin Gedanken machen, im Rahmen welcher Linienführung? Und wenn man nur mal eine Minute intensiv nachdenkt, kommt man darauf, dass ein Halt wie Stuttgart-West allenfalls für eine S-Bahn oder ähnliches interessant sein könnte und - voila - gibt es die Verbindung Stuttgart-West nach Stuttgart-Hbf ganz schnell wieder, nämlich über Mittnachtstraße und den Hbf-tief (Wiederherstellung der Verbindungsbrücke am Nordbahnhof vorausgesetzt). Die Reiseverbindung ist eben nicht dadurch unmöglich geworden, daß die Verbindung West - Kopfbahnhof gekappt wird.



Zitat:
Dieses S 21-Problem lösen die Verantwortlichen natürlich "einfach", in dem sie sich selber ein Denkverbot auferlegen und ein S-Bahn, die den Hbf anfährt, gar nicht erst in Erwägung ziehen und lieber totschweigen, stattdessen werden ausschliesslich die beiden S 21-kompatiblen Notlösungen mit Verbindungen nach Bad Cannstatt oder Feurbach diskutiert...

Warum sollte eine S-Bahn auf der Panoramabahn ausgerechnet den Kopfbahnhof anfahren und dort enden? Welchen verkehrlichen Sinn macht das?

Wie sinnvoll Tangentialverbindungen oder auch Schleifenverbindungen (nichts anderes wäre Vaihingen - S/West - Hbftief - Vaihingen) machen, kann man nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes beurteilen.

Grüße
CH
Chefheizer schrieb:
Wenn eine Wiederaufnahme des Betriebs auf der Panoramabahn kommen würde
Nur mal so nebenbei: die Panoramabahn ist aktuell im Betrieb. Jeden Tag.

Chefheizer schrieb:
Warum sollte eine S-Bahn auf der Panoramabahn ausgerechnet den Kopfbahnhof anfahren und dort enden?
Das musst Du die S-Bahnen fragen, die immer mal wieder im Kopfbahnhof stehen. Und die vielen Züge, die die Panoramabahn herunter kommen. Der Umweg über den Flughafen ist keine Lösung, der bringt nachgwiesenermassen den Fahrplan durcheinander (nennt sich "Verspätungsaufbau") und Reserven hat der erst recht nicht. Genauso wenig wie der Tunnel zu Hbf-tief.

Wie gesagt, all das wird professionell weg-ignoriert, es geht ja schiesslich um die "Zukunft".
mobaz schrieb:

Und wo steht dort das Wort "Planfeststellungsverfahren"? Genau dieses hast du behauptet, steht dort aber nicht.
Schönen Gruß
Maik

Ein Rückbauverfahren ist ein Vorgang gemäß § 18 AEG und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss.

Hättest du alle Beiträge zu diesem Thema, auch im Parallelthread, gelesen, dann sollte das eigentlich bekannt sein, da ich das bereits mehrfach verlinkt hatte ... [www.eba.bund.de]

Es reicht nicht aus, nur nach bestimmten Wörtern zu suchen, man sollte auch die Zusammenhänge verstehen wollen.

Das EBA hat hier lediglich noch einen Ermessensspielraum bezüglich des Umfang des Verfahrens, nämlich ob mit oder ohne Anhörung der Öffentlichkeit.

p. s.: Es wäre nett, wenn du irgendwie andeuten könntest, auf welchen Beitrag sich deine Fragen und Anmerkungen beziehen. Das Forum bietet hierzu geeignete Werkzeuge und es würde die Diskussion erleichtern und die Chancen auf eine Antwort erhöhen.

MfG




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:08:13:09:11:45.
Chefheizer schrieb:

Florian Ziese schrieb:

Oder noch besser, wie kommt man bei S 21 von Stuttgart West nach Stuttgart Hbf, wenn sämtliche Gleise abgebaut werden? Die Wiederaufnahme des Nahverkehr auf der Panoramabahn steht ja immer wieder im Raum, mit S 21 kann man dass dann vergessen.

Eine denkbare Wiederaufnahme einer seit langer Zeit stillgelegten Verbindung ist eben nicht Fortführung eines heute bestehenden Betriebes. Fakt ist, Stuttgart-West ist seit langer Zeit kein Personenbahnhof mehr und Reiseverbindungen gibt es keine.

Und was ist jetzt der Unterschied zwischen Stuttgart West und Sulingen? Beide haben gleich viel planmässigen Personenverkehr, nämlich gar keinen, aber bei beiden gibt es aber Ideen zur Wiederaufnahme des Personenverkehrs. Warum darf man im einen Fall die Gleise einfach abbauen, im anderen Fall nicht?

Zitat:
Wenn eine Wiederaufnahme des Betriebs auf der Panoramabahn kommen würde, dann müßte man sich ohnehin Gedanken machen, im Rahmen welcher Linienführung? Und wenn man nur mal eine Minute intensiv nachdenkt, kommt man darauf, dass ein Halt wie Stuttgart-West allenfalls für eine S-Bahn oder ähnliches interessant sein könnte und - voila - gibt es die Verbindung Stuttgart-West nach Stuttgart-Hbf ganz schnell wieder, nämlich über Mittnachtstraße und den Hbf-tief (Wiederherstellung der Verbindungsbrücke am Nordbahnhof vorausgesetzt). Die Reiseverbindung ist eben nicht dadurch unmöglich geworden, daß die Verbindung West - Kopfbahnhof gekappt wird.
Also ist deine Argumentation "man kann die Strecke einfach abbauen, wenn man sie doch wieder benötigt, baut man einfach einen komplett neue Strecke". Warum macht die DB das dann bei den ganzen anderen Strecken nicht so. Einfach abbauen, soll sich ein anderes EIU doch einfach eine eigene neue Strecke bauen...

Davon abgesehen musst du mir aber noch erklären, wie die S-Bahn von der Panoramabahn nach Stuttgart Hbf tief bringen willst. Da gibt es zur HVZ kein Platz für weitere Züge, oder welche heutigen S-Bahnen willst du streichen, um Platz für die S-Bahn von der Gäubahn zu schaffen?
Ich sehe da nur zwei Alternativen, entweder man erhält die Gäubahn bis Stuttgart Hbf oder es wird nie eine S-Bahn von der Panorama-Bahn zum Hbf geben. Ein teurer kilometerlanger Tunnel zum Hbf samt drittem unterirdischen Bahnhof zu graben (schon in Mittnachtstraße hätten die Gäubahn-S-Bahnen ja keinen Platz mehr) reicht das Fahrgastpotential der Panorama-Strecke nicht aus, um das wirtschaftlich zu machen.


Zitat:
Zitat:
Dieses S 21-Problem lösen die Verantwortlichen natürlich "einfach", in dem sie sich selber ein Denkverbot auferlegen und ein S-Bahn, die den Hbf anfährt, gar nicht erst in Erwägung ziehen und lieber totschweigen, stattdessen werden ausschliesslich die beiden S 21-kompatiblen Notlösungen mit Verbindungen nach Bad Cannstatt oder Feurbach diskutiert...

Warum sollte eine S-Bahn auf der Panoramabahn ausgerechnet den Kopfbahnhof anfahren und dort enden? Welchen verkehrlichen Sinn macht das?

Wie sinnvoll Tangentialverbindungen oder auch Schleifenverbindungen (nichts anderes wäre Vaihingen - S/West - Hbftief - Vaihingen) machen, kann man nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes beurteilen.
Eine neue S-Bahn-Strecke, die zum Hbf führt, finde ich jetzt erst mal eine Idee, die alles andere als dumm, sondern durchaus prüfenswert ist. Nur wird von verantwortlicher Seite zwar Unmengen an Papier erzeugt, wo denn die S-Bahn überall hinfahren könnte. Auf die Möglichkeit den Hbf anzufahren, wird mit aber mit keinem Wort eingegangen, da scheint es da eben Denkverbote zu geben. Wenn man wirklich sauber durchargumentieren würde, warum andere Ziele sinnvoller wären, wäre das ok. Aber solange man den Hbf nicht mal als theoretisches Ziel zum Vergleich betrachtet, sind solche Untersuchungen doch nutzlos.

Die ganzen Tangentialverbindungsideen sind doch hauptsächlich Notlösungen, weil die naheliegende Lösung, zusätzliche S-Bahnen Richtung Hbf zu schicken, wegen S 21 nicht genannt werden darf. Bisher führen 4 S-Bahn Gleise nach Stuttgart Hbf (via S-Bahn-Tunnel gehen zwei weiter) und da wäre somit Platz für weitere S-Bahnen zum Hbf (oben), mit S 21 verschwinden zwei Gleise und auf der Zufahrt von Mittnachtstrasse mit dann doppelt so vielen Zügen ist kein Platz mehr für Mehrverkehr.
Tangentiallinien, die nur zum Hbf führen, können funktionieren, Tangentiallinien, die nur zur Innenstadt führen, können funktionieren. Aber Tangentiallinien, die sowohl an Innenstadt als auch HBf vorbeifahren, wie nun in Stuttgart geplant, dürften zum Scheitern verurteilt sein.
Sie fahren seltener, so dass oft die Fahrt über die "normalen" Linien trotzdem schneller ist, sie haben meist nur Nachfrage zu sehr bestimmten Zeiten (Berufsverkehr, Schichtwechsel), den Rest des Tages ist die Nachfrage dürftig. Sie fahren nicht weit aufs Land hinaus, da das ja schon von den regulären Linien abgedeckt wird, so dass Reisende von dort auch in diesen Linien sind.
Wie erfolgreich solche Tangentiallinien sind, sieht man in Stuttgart bei der Schusterbahn... Oder in Zürich, dort hat man die inzwischen alle eingestellt. Altstetten-Oerlikon direkt ganztägig stündlich geht nun via Zürich HB, auch wenn man länger unterwegs ist. Altstetten-Wiedikon ist schon etwas länger eingestellt (früher etwa 30 min-Takt zur HVZ), dort gab es ein paar einzelne gut gefüllte Züge passend zu den üblichen Arbeitszeiten (die als Verstärker auch weit hinaus aufs Land fuhren), aber sonst recht dürftig.
Ein Hauptproblem in Zürich war auch, dass diese Linien auch eine ganze Menge Kreuzungskonflikte verursacht haben, deren Behebung durch Überwerfungen viel Geld gekostet hätten, was durch die in der Summe geringe Nachfrage nicht gerechtfertigt war.
In Stuttgart benötigt man die sehr teure Infrastruktur für die Tangentiallinien (Überwerfungen, Tunnel, neue Strecken) schon vom ersten Tag an...

Gruss

Florian



4-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:08:13:11:13:30.
schienenbieger schrieb:

mobaz schrieb:

Und wo steht dort das Wort "Planfeststellungsverfahren"? Genau dieses hast du behauptet, steht dort aber nicht.
Schönen Gruß
Maik

Ein Rückbauverfahren ist ein Vorgang gemäß § 18 AEG und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss.

Hättest du alle Beiträge zu diesem Thema, auch im Parallelthread, gelesen, dann sollte das eigentlich bekannt sein, da ich das bereits mehrfach verlinkt hatte ... [www.eba.bund.de]

Dein Link sagt ziemlich genau das Gegenteil von dem, was du behauptest:

Zitat:
Alle Rückbaumaßnahmen auf öffentlichen Eisenbahnstrecken sind als Änderungen von Eisenbahnbetriebsanlagen nach § 18 AEG genehmigungspflichtig. Unter Umständen bedarf es sogar eines Planfeststellungsverfahrens, im Rahmen dessen auch die verkehrlichen Belange der Nutzer (z. B. Eisenbahnverkehrsunternehmen) abgewogen und berücksichtigt werden.

[www.eba.bund.de]

Du behauptest, es brauche IMMER ein Planfeststellungsverfahren, "unter Umständen" ist etwas völlig (VÖLLIG!) anderes!
Auch nett aus deinem Link:
Zitat:
" auch die Regelungen des § 11 AEG zu beachten: Reduzierungen der Kapazität der Eisenbahninfrastruktur durch Rückbauten, Umbauten oder betriebliche Maßnahmen sind ohne Genehmigung nur in geringfügigem Umfang zulässig, wenn sie den heutigen und den zu erwartenden Verkehr nicht beeinträchtigen und eine Kapazitätsreserve für Verkehrszuwächse gewahrt bleibt. Größere Reduzierungen hingegen bedürfen einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Diese setzt voraus, dass Strecken, für die sich kein neuer Betreiber findet, aufgrund nachgelassenen Bedarfs nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können.

[www.eba.bund.de]

S21 ist halt nur ein geringfügiger Umbau und dass Dieselfahrzeuge nicht mehr fahren können ist natürlich auch nur eine geringfügige Einschränkung...
Als "Ausländer" eine Bitte um Aufklärung. Was ist denn eigentlich diese "Stuttgarter Netz AG"? Betreibt die irgendwelche öffentliche Verkehre und wie und worauf und wohin und womit? Und wem gehört denn diese AG?
mental schrieb:

schienenbieger schrieb:

mobaz schrieb:

Und wo steht dort das Wort "Planfeststellungsverfahren"? Genau dieses hast du behauptet, steht dort aber nicht.
Schönen Gruß
Maik

Ein Rückbauverfahren ist ein Vorgang gemäß § 18 AEG und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss.

Hättest du alle Beiträge zu diesem Thema, auch im Parallelthread, gelesen, dann sollte das eigentlich bekannt sein, da ich das bereits mehrfach verlinkt hatte ... [www.eba.bund.de]

Dein Link sagt ziemlich genau das Gegenteil von dem, was du behauptest:

Zitat:
Alle Rückbaumaßnahmen auf öffentlichen Eisenbahnstrecken sind als Änderungen von Eisenbahnbetriebsanlagen nach § 18 AEG genehmigungspflichtig. Unter Umständen bedarf es sogar eines Planfeststellungsverfahrens, im Rahmen dessen auch die verkehrlichen Belange der Nutzer (z. B. Eisenbahnverkehrsunternehmen) abgewogen und berücksichtigt werden.

[www.eba.bund.de]

Du behauptest, es brauche IMMER ein Planfeststellungsverfahren, "unter Umständen" ist etwas völlig (VÖLLIG!) anderes!

Es könnte ja sein, dass du es diesmal wirklich nicht verstehst. Auf der anderen Seite habe ich immer mehr den Eindruck, dass deine mathematischen Fähigkeiten auf einer Inselbegabung basieren und dein Textverständnis gegen Null tendiert.

Das Entscheidende steht wieder mal nach dem Komma: "... eines Planfeststellungsverfahrens, im Rahmen dessen auch die verkehrlichen Belange der Nutzer ..."

Die Genehmigung nach § 18 ist immer ein Planfeststellungsbeschluss. Es gibt ein verkürztes Planfeststellungsverfahren ohne Beteiligung Dritter, was beim Rückbau die Regel sein dürfte, oder u. U. das oben erwähnte Verfahren mit Beteiligung Dritter.
Das Ergebnis ist aber immer der Planfeststellungsbeschluss.

Insbesondere die Formulierung "verkehrliche Belange der Nutzer" solltest du dir noch einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen und dich fragen, was das für die SNAG bedeutet.
Bei diesem Planfeststellungsverfahren wird es dann nämlich für die SNAG heißen "Du darfsch hir nedd roi, nur für Nudzer!"

MfG
E 19 01 schrieb:

Als "Ausländer" eine Bitte um Aufklärung. Was ist denn eigentlich diese "Stuttgarter Netz AG"? Betreibt die irgendwelche öffentliche Verkehre und wie und worauf und wohin und womit? Und wem gehört denn diese AG?
Die Stuttgarter Netz AG hat keine Mitarbeiter, kein nennenswertes Kapital und vor allem überhaupt keinen Plan was nach dem Erhalt der Gleise passieren soll. Einziger Zweck der Netz AG, die eigentlich nur ein Zusammenschluss von Privatpersonen ist, ist die Verzögerung des Projekts.
vielflieger schrieb:
Die Stuttgarter Netz AG hat keine Mitarbeiter, kein nennenswertes Kapital und vor allem überhaupt keinen Plan was nach dem Erhalt der Gleise passieren soll.
Du hast noch nie eine Firma gegründet, oder? Das merkt man.

Die Stuttgarter Netz AG hat 16 Teilhaber, also auch 16 Mitarbeiter und der Geschäftsplan ist hier: [www.stuttgarter-netz.de]
Traumflug schrieb:
Die Stuttgarter Netz AG hat 16 Teilhaber, also auch 16 Mitarbeiter
Also bin ich auch ein Mitarbeiter bei Daimler weil ich ein paar Aktien besitze?


Traumflug schrieb:
und der Geschäftsplan ist hier: [www.stuttgarter-netz.de]
Das Dokument heißt zwar "geschaeftsmodell.pdf", hat damit aber rein gar nichts zu tun. Du hast noch nie eine Firma gegründet, oder? Das merkt man.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:08:14:01:15:22.
vielflieger schrieb:
Du hast noch nie eine Firma gegründet, oder?
Doch, habe ich.
schienenbieger schrieb:

Es könnte ja sein, dass du es diesmal wirklich nicht verstehst. Auf der anderen Seite habe ich immer mehr den Eindruck, dass deine mathematischen Fähigkeiten auf einer Inselbegabung basieren und dein Textverständnis gegen Null tendiert.

Das Entscheidende steht wieder mal nach dem Komma: "... eines Planfeststellungsverfahrens, im Rahmen dessen auch die verkehrlichen Belange der Nutzer ..."

Die Genehmigung nach § 18 ist immer ein Planfeststellungsbeschluss. Es gibt ein verkürztes Planfeststellungsverfahren ohne Beteiligung Dritter, was beim Rückbau die Regel sein dürfte, oder u. U. das oben erwähnte Verfahren mit Beteiligung Dritter.
Das Ergebnis ist aber immer der Planfeststellungsbeschluss.

Logik und Mathematik hängen recht eng zusammen. Die sprachliche Logik dieses Satzes entspricht nicht dem, was du daraus machst. Es kann durchaus sein, dass nur die von dir verlinkte Zusammenfassung schlecht geschrieben war, aber genau diesen Widerspruch habe ich aufgezeigt.

Um bei den Fakten zu bleiben, muss man ein paar wichtige Unterscheidungen machen:

Wenn wir jetzt von Planfeststellung sprechen, dann meinen wir eine zusätzliche Planfeststellung und natürlich ist das Ziel eine Beteiligung der relevanten Akteure. Daraus ergeben sich folgende Abstufung von Zielen:

1. Zunächst ging die Bahn davon aus, dass die Planfeststellung für S21 bereits alle Stilllegungen mit umfasst (diese Meinung hat sie erst unter Druck geändert).

2. Im jetzigen Gerichtsverfahren stand auch der § 23 zur Debatte, ohne weitere Planfeststellung.

3. Bei einer künftigen Planfeststellung präferiert die Bahn

a) ein formales Verfahren ohne zusätzliche Beteilgte (Bahn und EBA haben ja eine ähnliche Meinung...)

b) notfalls das von dir noch benannte Verfahren unter Beteiligung der "Nutzer" (also nicht der SNAG)

4. Die SNAG will § 11 und sagt zurecht: " Kleine neue EIU können nur durch Stillegungsverfahren an Infrastruktur kommen."
.

Zitat:
Insbesondere die Formulierung "verkehrliche Belange der Nutzer" solltest du dir noch einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen und dich fragen, was das für die SNAG bedeutet.
Bei diesem Planfeststellungsverfahren wird es dann nämlich für die SNAG heißen "Du darfsch hir nedd roi, nur für Nudzer!"

Du solltest dich fragen, ob deine restriktive Auslegung der Paragraphen tatsächlich das beste für den wahren Nutzer der Bahn (das sind die Kunden!) bedeutet oder ob du dich hier zu gunsten von S21 auf eine Rechtsposition festlegst, die dem Kunden (von mir aus auch nur bei von S21 verschiedenen Projekten) in Wahrheit großen Schaden zufügt!
Meine Bitte um Aufklärung ist erschöpfend beantwortet worden: eine Luftnummer.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:08:14:11:49:45.
Florian Ziese schrieb:
Dass heisst, nach deiner Meinung kann man eine der beiden heutigen Zufahrten nach Sulingen problemlos nach einem Bau der Umgehungskurve abbauen und keine Stilllegung ist dabei nötig. Schliesslich kann man mit einer Umwegfahrt und Kopfmachen ja genauso über die andere Zufahrt noch zum Bahnhof kommen. Oder ein anderes Beispiel, angenommen im Zuge der Wiedereröffnung Calw-Weil würde bei Renningen eine Verbindungskurve gebaut, um Direktzüge Calw-Böblingen unter Umfahrung von Renningen anzubieten. Könnte man dann also gleichzeitig die Verbindungsstrecke Weil-Renningen ohne Stilllegungsantrag abbauen? Deiner Argumentation nach ja, den schliesslich bleiben ja alle Bahnhöfe/Haltepunkte erhalten und zwischen allen Bahnhöfen sind weiterhin Fahrten möglich (nur nicht mehr auf direktem Weg). Die S 6 Weil-Stuttgart kann ja trotz Abbau der direkten Strecke nach Renningen weiterfahren (mit einem kleinen Abstecher ein Stück Richtung Böblingen und Kopfmachen).
Nein. Du übersiehst jede Verhältnismäßigkeit, denn die nötigen Umwegfahrten und Fahrtrichtungswechsel wären eine wesentliche Verschlechterung und Kapazitätseinschränkung.

Beides ist bei S21 im Übrigen nicht der Fall. Weder wird sich durch das Projekt der Betriebsablauf erschweren noch wird die Kapazität sinken, und sogar die Bahnsteige bleiben am fast selben Platz. Man mag zugestehen, dass der Stuttgarter Bahnhofsumbau etwas in dieser Form noch nie Dagewesenes ist, demzufolge keines der bestehenden Rechtsverfahren hundertprozentig auf die Verhältnisse passt - aber um eine klassische Stillegung handelt es sich sicher nicht.

Und was das Verbot für Dieselfahrzeuge betrifft: Das ist eine Infrastrukturrestriktion, wie sie bei jeder Streckenverlegung in einen Tunnel mit UPVA vorkommen mag und die, wie von Kelle schon erwähnt, dann auch für alle EVU gleichermaßen gilt. Insofern kann ich da keine Diskriminierung erkennen.

mental schrieb:
Also, alter Bahnhof Stuttgart Zentrum (16 Gleise), neuer Bahnhof hinter dem Flughafen 2 Gleise = nur Planfeststellung nötig.
Nein! Denn in deinem Beispiel wären weder Standort noch Kapazität mit dem alten Bahnhof identisch oder mindestens gleichwertig.
In einem von Traumflug an anderer Stelle verlinkten Prozessbericht war folgendes zu lesen:
Zitat:
"Zuerst wurden allgemeine Infos zur SNAG erfragt: Die AG ist Untermieter beim VCD in der Tübinger Straße in Stuttgart, hat keine eigene Mitarbeiter, einen Vorstandsvorsitzenden (aber keine weiteren Vorstandsmitglieder), einen aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrat und 15 Aktionäre, die die Aktien halten und das Stammkapital erbracht haben. Eine Genehmigung gemäß § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) liegt nicht vor."
Siehe hier in muesliriegels langem Kommentar
Tunnelmaus schrieb:

Florian Ziese schrieb:
Dass heisst, nach deiner Meinung kann man eine der beiden heutigen Zufahrten nach Sulingen problemlos nach einem Bau der Umgehungskurve abbauen und keine Stilllegung ist dabei nötig. Schliesslich kann man mit einer Umwegfahrt und Kopfmachen ja genauso über die andere Zufahrt noch zum Bahnhof kommen. Oder ein anderes Beispiel, angenommen im Zuge der Wiedereröffnung Calw-Weil würde bei Renningen eine Verbindungskurve gebaut, um Direktzüge Calw-Böblingen unter Umfahrung von Renningen anzubieten. Könnte man dann also gleichzeitig die Verbindungsstrecke Weil-Renningen ohne Stilllegungsantrag abbauen? Deiner Argumentation nach ja, den schliesslich bleiben ja alle Bahnhöfe/Haltepunkte erhalten und zwischen allen Bahnhöfen sind weiterhin Fahrten möglich (nur nicht mehr auf direktem Weg). Die S 6 Weil-Stuttgart kann ja trotz Abbau der direkten Strecke nach Renningen weiterfahren (mit einem kleinen Abstecher ein Stück Richtung Böblingen und Kopfmachen).
Nein. Du übersiehst jede Verhältnismäßigkeit, denn die nötigen Umwegfahrten und Fahrtrichtungswechsel wären eine wesentliche Verschlechterung und Kapazitätseinschränkung.

Beides ist bei S21 im Übrigen nicht der Fall. Weder wird sich durch das Projekt der Betriebsablauf erschweren noch wird die Kapazität sinken, und sogar die Bahnsteige bleiben am fast selben Platz. Man mag zugestehen, dass der Stuttgarter Bahnhofsumbau etwas in dieser Form noch nie Dagewesenes ist, demzufolge keines der bestehenden Rechtsverfahren hundertprozentig auf die Verhältnisse passt - aber um eine klassische Stillegung handelt es sich sicher nicht.
Aha, aber wie komme ich bei S 21 von Stuttgart West nach Stuttgart Hbf? Man muss zuerst nach Zuffenhausen fahren, dort Kopfmachen und dann wieder ein ganzes Stück zurück fahren. Und das soll kein grösserer Umweg sein, als das von mir erfundene Gleisdreick bei Renningen? Das erkläre ich auch einfach zu als in dieser Form noch nie dagwesenes und verzichte auf eine Stilllegung...

Gruss

Florian



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:08:14:13:33:09.
Kreativität ist gefragt. Z. B. könnten doch die im Forum so eifrigen Gegner sich zusammentun, eine AG, oder Genossenschaft, oder GmbH & Co. KG, oder GbR gründen. Und dann Klage führen, weil sie den Sackbahnhof unbedingt für ihr - nicht weiter erläutertes - Unternehmen brauchen. Da wäre Feuer am Dach.
Florian Ziese schrieb:
Aha, aber wie komme ich bei S 21 von Stuttgart West nach Stuttgart Hbf?
Welche Verkehre könnten die derzeit vorhandenen Anlagen in Stuttgart West denn abwickeln? Bahnsteige, Ladegleise, Abstellgleise - ich sehe da nichts, was mehr als Zugdurchfahrten oder Rangieren auf den Streckengleisen ermöglichen würde? Und eine Unterstellung von Haltepunkten, die noch gar nicht existieren, kann im Rahmen eines förmlichen Stillegungsverfahrens wohl kaum ernsthaft ein Argument sein. (Das wäre Sache übergeordneter Raum- und Landesplanung.)

Aber wenn es umbedingt sein müsste: Von Stuttgart West nach Vaihingen, dort auf die S-Bahn und via Flughafen nach Stuttgart Hbf. Das wäre zwar für diese eine Relation ein Umweg, angesichts des derzeitigen Infrastrukturzustands allerdings im Rahmen einer Abwägung mehr als hinnehmbar.
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