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 21 - Stuttgart 21 

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In dieses Forum gehören alle Diskussionen und News zum Thema "Stuttgart 21". - Eine dringende Bitte an alle Beitragsverfasser: Sachlich bleiben - ganz gleich, ob man für oder gegen dieses Projekt ist. Beleidigungen und Verleumdungen sind auch in diesem Forum NICHT gestattet!
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Großprojekt Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.5 (Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt), 19. Planänderung „Änderung Technikräume“
[www.eba.bund.de]

Großprojekt Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.6a (Zuführung Ober- und Untertürkheim), 8. Planänderung „Vergrößerung Technikräume“
[www.eba.bund.de]



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:08:13:09:38:03.

Re: neue Planfeststellungsbeschlüsse

geschrieben von: mobaz

Datum: 10.08.16 13:50

19. Planänderung, ist das nicht mal wieder bezeichnend für dieses bestgeplante Projekt?
Schönen Gruß
Maik

Re: neue Planfeststellungsbeschlüsse

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 10.08.16 14:26

wenn ein Häuslebauer mit soviel Planänderungen um die Ecke käme, würde der sachbearbeiter den ganzen Papierkram zerreissen und einen völlig neuen Plan fordern.... und hier wird während des baus ständig geändert. Soviel zu "bestgeplant". Die Kosten dafür laufen dann unter "die Gegner sind schuld wenn alles teurer wird".....
Umweltverträglichkeitsprüfung PFA 1.6a, 7. Planänderung – Verzicht Einschubbauwerk: [www.eba.bund.de]
Zitat:
m Rahmen der 7. Planänderung beantragt die Vorhabenträgerin eine Optimierung im Bereich des
bautechnisch aufwendigen Einschubbauwerks, das zugunsten einer Verlängerung der eingleisigen
Tunnelröhren in bergmännischer Bauweise um ca. 340 Meter entfällt. Darüber hinaus erfolgt eine
geringfügige Umtrassierung des Gleises von Esslingen nach Stuttgart-Untertürkheim der Strecke 4700 ...
Zitat:
Im Einzelnen zeigen die Prognoseberechnungen mit dem instationären
Grundwasserströmungsmodell, dass sich die Summe der Gesamtfördermengen durch die
geänderte Planung vermindert. Durch die Verlängerung der bergmännischen Bauweise verkürzt
sich der Tunnelanteil an offener Bauweise, was zu einer gesamthaft positiven Einschätzung der
schall- und erschütterungstechnischen Emissionen während der Herstellung des Tunnels führt.
Im Verhältnis zu der festgestellten Planung löst die beantragte 7. Planänderung somit keine
nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt aus, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern
würden.
zeppelinNT schrieb:
Zitat:
Umweltverträglichkeitsprüfung PFA 1.6a, 7. Planänderung – Verzicht Einschubbauwerk: [www.eba.bund.de]
...
Darüber hinaus erfolgt eine geringfügige Umtrassierung des Gleises von Esslingen nach Stuttgart-Untertürkheim der Strecke 4700 ...

Na, das wäre doch wieder was für die SNAG. Die alten Gleise will die Bahn bestimmt nicht mehr haben.

MfG
schienenbieger schrieb:

Na, das wäre doch wieder was für die SNAG. Die alten Gleise will die Bahn bestimmt nicht mehr haben.

Was hat man Dir denn in das Bier gekippt, dass Du so ein dummes Geschwätz von Dir gibst - hätte ich nicht erwartet.

Grüße, Jörg
hjjaekel schrieb:
Was hat man Dir denn in das Bier gekippt
Bei den Kellerbahnhoffreunden ist gerade Partystimmung, weil sie vor einem Verwaltungsgericht halbwegs Recht bekommen haben. Erfolgsmeldungen haben da ja Seltenheitswert.

Re: UVP PFA 1.6a, 7. Planänderung – Verzicht Einschubbauwerk

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.08.16 01:26

Traumflug schrieb:

Bei den Kellerbahnhoffreunden ist gerade Partystimmung, weil sie vor einem Verwaltungsgericht halbwegs Recht bekommen haben.

Haben sie denn tatsächlich "halbwegs Recht" bekommen? Seh ich eigentlich so nicht. Denn tatsächlich hätten sie Grund für Partystimmung nur, wenn der Richter gesagt hätte, dass KEIN Verfahren notwendig sei, um den Kopf etc abzubauen. Stadt und Bahn müssen also doch irgendwas in die Wege leiten, und da ist dann IMMER zumindest Einspruch möglich. Und bei der Brisanz dürfte sich kein Gericht dazu finden lassen, das einen vorzeitigen Abbruch gestatten würde, bis das alles ausgeurteilt ist, also bis zur letzten Instanz. Und DAS kann sich dann ziehen....

Jetzt ist die Partystimmung also nicht angebracht, ausser man WILL einen Kater haben...
monza30 schrieb:
Haben sie denn tatsächlich "halbwegs Recht" bekommen? Seh ich eigentlich so nicht. Denn tatsächlich hätten sie Grund für Partystimmung nur, wenn der Richter gesagt hätte, dass KEIN Verfahren notwendig sei, um den Kopf etc abzubauen. Stadt und Bahn müssen also doch irgendwas in die Wege leiten, und da ist dann IMMER zumindest Einspruch möglich. Und bei der Brisanz dürfte sich kein Gericht dazu finden lassen, das einen vorzeitigen Abbruch gestatten würde, bis das alles ausgeurteilt ist, also bis zur letzten Instanz. Und DAS kann sich dann ziehen....

Jetzt ist die Partystimmung also nicht angebracht, ausser man WILL einen Kater haben...

ich stehe da ziemlich in der Mitte. Die Bahn feiert eigentlich immer, da ja Gerichte dem Konzern fast immer Recht geben. In diesem Fall ist eine Verschiebung auf die Fertigstellung tatsächlich eine Art Urteil für den Konzern, da es dann noch schwieriger wird, ein Urteil gegen ihn zu fällen.

Auf der anderen Seite gehe ich recht fest davon aus, dass die nächste Instanz die Auflagen noch ein bisschen höher ansetzen wird und dass am Ende tatsächlich Teile nach § 11 stillgelegt werden müssen (allerdings nicht diejenigen, die die SNAG haben will).

ich rechne deshalb mit Katerstimmung für alle Beteiligten, insbesondere für die Stadt Stuttgart, auf die lange Verfahren zukommen, NACHDEM S21 ca. 2025 endlich halbwegs beendet ist...
monza30 schrieb:
Haben sie denn tatsächlich "halbwegs Recht" bekommen?
Ja, schon. Ein Planfeststellungsverfahren ist für die DB AG kein Problem. Wie das läuft, kann man beim Pfa 1.3 sehen: da hat die Stadt vor Ort, Leinfelden-Echterdingen, nachgewiesen, dass der Fahrplan nicht fahrbar ist mit den vorgesehenen Bauten auch nicht fahrbar gemacht werden kann. Man konnte den Pfa also auch mit besten Willen nicht begründen. Also hat man ihn einfach in zwei Teile aufgeteilt und begründet den ersten mit dem noch nicht eingereichten zweiten und etwas später macht man es umgekehrt. Ergebnis: es wird kein Jota geändert, nur der Verwaltungsaufwand ist etwas höher.
S 21, PFA 1.2 Fildertunnel, 7. PÄ "Erweiterung Hebungsfeld": [www.eba.bund.de]

Darum geht's:
Zitat:
Das Vorhaben hat die Herstellung zusätzlicher unterirdischer Hebungsinjektionen zur Begrenzung
und Steuerung der prognostizierten vortriebsbedingten Senkungen im Bereich der Anfahrbaugrube
Hauptbahnhof Süd des Fildertunnels zum Gegenstand
Bewertung:
Zitat:
Gegenüber der Planfeststellung ergeben sich durch die Planänderung keine zusätzlichen oder
belastenderen Umweltauswirkungen. Die zusätzlichen Hebungsinjektionen werden aus den bereits
planfestgestellten Schächten vorgetrieben.
Durch die Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss zur Überwachung der Auswirkungen der
Injektionsmaßnahmen auf die Umwelt sind auch die zusätzlichen Hebungsinjektionen abgedeckt.
Im Hinblick auf den Heilquellen- und Mineralwasserschutz sind keine negativen Auswirkungen zu
erwarten. Es wird nicht in die Grundgipsschichten gebohrt. Auch auf das Grundwasser und die
Grundwassernutzung sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Großprojekt Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.5 (Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt), 4. Planänderung „zusätzliche Querschläge“ : [www.eba.bund.de]

Zitat:
Gegenstand des Vorhabens sind drei zusätzliche Verbindungsbauwerke und die Verschiebung
der drei bereits planfestgestellten Verbindungsbauwerke inklusive geometrischen Anpassungen
im Fernbahntunnel Feuerbach.

Re: neue Planfeststellungsbeschlüsse

geschrieben von: pointsman

Datum: 19.08.16 19:00

mobaz schrieb:
19. Planänderung, ist das nicht mal wieder bezeichnend für dieses bestgeplante Projekt?

Die Anzahl der Planänderungen sind sicherlich ein Indiz, das auf die
mangelhafte Qualität oder unzureichende Planungstiefe der ursprünglich
eingereichten Planfeststellungsunterlagen hinweist.

Genaueren Aufschluß, ob das wirklich so ist, kann selbstverständlich
nur ein Prüfung der jeweiligen Inhalte bieten. Die 8. Planänderung
1.6a ist da ein schönes Beispiel.

Hinter dem wenig bis nichts sagenden Titel "Vergrößerung der
Technikräume" verbirgt sich folgendes: In der ursprünglichen PF
beantragte die Bahn ein Mittelspannungsnetz zur Stromversorgung des in
Frage stehenden Tunnels und bekam das auch genehmigt.

Daß zur Versorgung der Endverbraucher (in den von der Bahn
eingereichten Unterlagen zur Planänderung werden Tunnelnotbeleuchtung
und Elektranten genannt) Transformatoren und etwas Elektrotechnik
nötig sind, deren Plazierung entlang des Tunnels auch keineswegs
völlig beliebig sind (wie die Änderungsunterlagen bestätigen) wurde in
den ursprünglichen Plänen vergessen oder war egal.

Und genau das war jetzt Gegenstand der Planänderung: Einige wenige der
Verbindungsstollen zwischen den beiden Röhren zu vergrößern, um Platz
für die (völlig überraschend nötigen) Umspanner zu schaffen.

Wie es kommt, daß solche absolut absehbaren Anforderungen über eine
Planänderung genehmigt werden müssen, anstatt bereits in der
ursprünglichen Planung berücksichtig zu sein ist damit
selbstverständlich noch nicht geklärt. Vielleicht ist ja dieser
einigermaßen deutliche Fall von unzureichender ursprünglicher Planung
auch nur der eine "shit happens" Fall, das läßt sich nicht wirklich
klären.

Aber der Geist des Projekts zeigt sich auch in diesem Einzelfall an
einem entlarfenden Beispiel. Die den Eigentümern vorgelegte
Einverständniserklärung nannte als Grund für die Planänderung: "Diese
Änderungen resultieren aus einer Fortschreibung der Betriebsplanung".

Das ist eine geradezu dreiste Irreführung. Ein geordneter Betrieb der
Tunnel ohne funktionsfähige Tunnelsicherheitsbeleuchtung ist
mindestens schwer vorstellbar. Wie eine „Fortschreibung der
Betriebsplanung“ erst nachträglich die Stromversorgung unter anderem
für eine Tunnelsicherheitsbeleuchtung notwendig machen soll, ist
völlig unverständlich.

Aber nachdem die Belange der betroffenen Eigentümer sowieso regelmäßig
gegenüber dem Intresse der DB zurückstehen müssen, ist es doch
eigentlich auch egal, was man den Eigentümern in die belanglosen
Unterlagen schreibt.

Re: neue Planfeststellungsbeschlüsse

geschrieben von: Traumflug

Datum: 19.08.16 22:41

pointsman schrieb:
Aber der Geist des Projekts zeigt sich auch in diesem Einzelfall an
einem entlarfenden Beispiel. Die den Eigentümern vorgelegte
Einverständniserklärung nannte als Grund für die Planänderung: "Diese
Änderungen resultieren aus einer Fortschreibung der Betriebsplanung".

Das ist eine geradezu dreiste Irreführung. Ein geordneter Betrieb der
Tunnel ohne funktionsfähige Tunnelsicherheitsbeleuchtung ist
mindestens schwer vorstellbar. Wie eine „Fortschreibung der
Betriebsplanung“ erst nachträglich die Stromversorgung unter anderem
für eine Tunnelsicherheitsbeleuchtung notwendig machen soll, ist
völlig unverständlich.
Das erinnert doch schon stark an Agile Softwareentwicklung, bei der ein Ziel (hier: ein Bahnhof mit 8 Gleisen in Querlage) nur grob vorgegeben wird und man die Details eben auf sich zukommen lässt. Da kann sich dann ein Herr Kefer auch hinstellen und ohne rot zu werden sagen, dass alles im Plan ist. Der Plan ist ja gerade, sich keine Gedanken über das Morgen zu machen. Mit einer vorausschauenden Finanz- und Risikoplanung ist das freilich nicht vereinbar und die Idee hinter Planfeststellungen, vor Baubeginn diese Risiken einzuschätzen und abzuwägen hat auch keine Grundlage mehr. Passend dazu die Aussagen des EBA vor dem Bundestag: "das prüfen wir zur Inbetriebnahme".

Der "kleine" Haken an Gebäuden gegenüber Software ist, dass man ein Gebäude nicht mal eben über Nacht neu kompilieren kann. Man kann noch nicht einmal ein bereits fertiges Teilgebäude einen Meter verschieben oder grösser machen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:08:19:22:41:55.

Re: neue Planfeststellungsbeschlüsse

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.16 00:06

Der "kleine" Haken an Gebäuden gegenüber Software ist, dass man ein Gebäude nicht mal eben über Nacht neu kompilieren kann. Man kann noch nicht einmal ein bereits fertiges Teilgebäude einen Meter verschieben oder grösser machen.



Vielleicht hatte man damals schon Visionen....:

[www.spektrum.de]
Großprojekt Stuttgart 21, PFA 1.5, 23. PÄ (Änderung Gleislage und -gradiente im S-Bahn-Tunnel): [www.eba.bund.de]

Offensichlich geht es um den Abschnitt zwischen Mittnachtstraße und Hbf-tief:
Zitat:
Strecke: 4861 Stuttgart-Bad Cannstatt - Stuttgart Hbf. (tief)
Bahn-km: -0,400 bis -0,876
Der Link zum eigentlichen Dokument ist leider (noch) tot...
Großprojekt Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.2 (Fildertunnel), 6. Planänderung „Vergrößerung Technikräume und Anpassungen der Flucht- und Rettungskonzeption“: [www.eba.bund.de]


Zitat:
B.1.1 Gegenstand des Vorhabens
Gegenstand des Vorhabens ist die Änderung der Bauwerksgeometrie der Technik-
räume der Verbindungsbauwerke 2 und 4 sowie des nördlichen Technikraum
es am Verbindungsbauwerk 6. Bei km 7,618 wird ein zusätzlicher Technikraum erstellt und
es werden Anpassungen an der Flucht- und Rettungskonzeption vorgenommen.
Die Innendurchmesser der Technikräume werden von 4,25 m auf 5,02 m und die Tie-
fe um 0,80 m vergrößert. Die Höhenlage der Technikräume wird ebenfalls geringfügig geändert.
Bei km 7,618 wird ein zusätzlicher Technikraum mit einem Innendurchmes-
ser von 4,25 m und einer Tiefe von 6,25 m errichtet. Weiterhin entfällt die Befahrbar-
keit der Tunnel für Straßenfahrzeuge zwischen dem Hauptbahnhof und der Rettungs-
zufahrt Süd. Dies bedingt kleinere Anpassungen innerhalb des Tunnels.
NBS Wendlingen – Ulm, PfA 2.3, 5. PÄ, Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb): [www.eba.bund.de]

Zitat:
B.1.1Vorhaben

Das Bauvorhaben NBS Wendlingen - Ulm, PfA 2.3, 5. Planänderung, Bahnhof Mer-
klingen (Schwäbische Alb) hat den Neubau des Bahnhofs zum Gegenstand. Die An-
lagen liegen bei Bahn-km 56,561 - 58,741 der Strecke 4813. Für den Bahnhof wer-
den an der bereits planfestgestellten und schon im Bau befindlichen NBS zwei
Bahnsteiggleise als seitenrichtige Überholgleise gebaut. Die Gleise zweigen von
den durchgehenden Hauptgleisen der NBS bei km 57,481 ab und enden an km
58,018. In beiden Bahnsteiggleisen sind jeweils zwei Schutzweichen zur Herstellung
des Flankenschutzes für die durchgehenden Hauptgleise der NBS eingeplant. An
die Zweiggleise der Schutzweichen schießen sich Stumpfgleise an, die als Durch-
rutschwege genutzt werden können.
Geplant sind zwei Außenbahnsteige mit 215 m Länge und 55 cm Höhe.
Als Zugang zu dem im Einschnitt liegenden Bahnhof Merklingen sind eine über-
dachte Fußgängerüberführung, zwei Treppentürme sowie zwei Aufzüge geplant.
Die Planung der Park- und Ride-Anlagen einschließlich der Zufahrt für den Bahnhof
erfolgt über einen eigenständigen Bebauungsplan „Bahnhof Merklingen (Schwäbi-
sche Alb)“ durch die Gemeinde Merklingen und ist in den Planunterlagen nur nach-
richtlich dargestellt. Dies betrifft auch die Anbindung der Erschließungsstraße an die
K 7407, die ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Änderungsverfahrens ist.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:01:29:11:20:06.

Re: UVP PFA 1.6a, 7. Planänderung – Verzicht Einschubbauwerk

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 30.08.16 08:19

mental schrieb:
ich rechne deshalb mit Katerstimmung für alle Beteiligten, insbesondere für die Stadt Stuttgart, auf die lange Verfahren zukommen, NACHDEM S21 ca. 2025 endlich halbwegs beendet ist...
Richtig interessant wird es, wenn die Frage aufkommt, ob ein Projekt der Größenordnung S21 überhaupt in dieser Form abgewickelt werden darf statt entweder vollstaatlich oder über Ausschreibung unter allen europäischen EIUs.

Letztere könnten ggf. jedes für sich von Stadt, Land und Bund Schadensersatz für entgangenes Geschäft fordern, in der Höhe etwa angelehnt an die Nachschläge, die DB-Netz für das 'eigenwirtschaftliche' Projekt kassiert. Sicher findet sich irgendwo auch ein EIU mit Muttergesellschaft in Kanada.
Großprojekt Stuttgart 21, PFA 1.6a (Zuführung Ober- und Untertürkheim), 7. Planänderung „Anpassung Verbindungsbauwerk 12“: [www.eba.bund.de]

Zitat:
Das Verbindungsbauwerk 12 ist nach dem Planfeststellungsbeschluss vom
16.05.2007 lediglich in Form einer Verbindungstür zwischen den beiden Tunnelröh-
ren ausgeführt. In dieser Planung erfüllt es nicht die Anforderungen der EBA-
Richtlinie für Brand- und Katastrophenschutz in Eisenbahntunneln, die eine Schleu-
senlänge von mindestens 12 Metern Länge vorsieht. Zur Vermeidung aufwendiger
Kompensationsmaßnahmen hat die Vorhabenträgerin beantragt, das Verbindungs-
bauwerk 12 als z-förmiges Verbindungsbauwerk mit einer Schleusenlänge auszubil-
den, die der o.b. EBA-Richtlinie entspricht. Im Zuge der Anpassung des Verbin-
dungsbauwerks 12 ist eine Aufspreizung der Tunnelröhren erforderlich, mit der die
Notwendigkeit einer Trassierungsänderung einhergeht. Gleichzeitig ist eine Tiefer-
legung der Gradiente Gegenstand der vorliegenden Planänderung, um aufwendige
Sicherungsmaßnahmen an einem Gebäude auf dem Flurstück Nr. 03332/003 der
Gemarkung Untertürkheim während des Vortriebs sowie für den südlich anschlie-
ßenden Bereich vermeiden zu können.
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