Ich finds auch diskriminierend nicht elektrisch Stuttgart-Aulendorf fahren zu dürfen . Das damalige Königliche Zulassungsverfahren hat da gänzlich was vergessen . Soweit zu Diskriminierungsfreien Zugang .
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 12.08.16 15:34
Mit wertigen Bürotürmen, Praxiszentren oder Einkaufsparadiesen geht es aber auch nicht, denn die würden ja viele weitere Tausend City- Pendler auf die Spitzenzeiten draufpacken. Allein dafür wären noch einige Bahnsteiggleise mehr in Tiefbahnhof und S- Bahnhof nötig. Es passt also alles nicht zusammen.
Ein ganz wenig Hoffnung hatte ich ja gehabt, dass die Stadt zumindest einer teilweisen Weiterverwendung von Gleisen keinen Knüppel zwischen die Beine werfen würde, sich also irgendwie neutral verhalten würde. Das war also Illusion.
Wobei er sagt, dass trotz seiner Bitte auch der Kläger-Anwalt eine solche Verschiebung nicht beantragen wollte. Der Vorstand der SNAG war ja früher bei der RSE tätig, gut möglich dass er aus dem Prozess in Leibzig mehr über die Entscheidungsgründe mitbekommen hat.
Heute hat auch Eisenhart von Loeper seine Einschätzung abgegeben, ab Minute 8:30:
[youtu.be] (Dauer ~10 Minuten)
Ihn stört offensichtlich gar nicht so sehr das Urteil, vielmehr erzählt er eine Menge über das, was beim Prozess eben nicht passiert ist. Zum Beispiel wurde der Prozess nicht verschoben, bis das Urteil zu Sulingen schriftlich vorliegt.
Die Mit-Vorstände der Netz AG, Bodack und Arnoldi, waren zwar anwesend, aber entgegen der Prozessordnung angewiesen, ihren Schnabel zu halten.
Die Klageschrift thematisiert dies ja auch nicht, sondern stellt diesbezüglich einzig auf die nicht unterstützte Dieseltraktion sowie die vermeintliche Erfordernis von ETCS in Fahrzeugen ab.Die Leistungsfähigkeiten der beiden Bahnhöfe wurde überhaupt nicht thematisiert (Kapazitätsrückbau ist bekanntlich ein Kriterium des §11).
Ich glaube, der Kläger muss da seine Strategie nochmal ein wenig überdenken. Wenn man Experten im eigenen Haus hat, sollte man die nicht übergehen. Und Argumente im Sinne von "die haben eh' keine Chance" weg zu lassen ist ganz sicher auch kein Gewinn.Vielleicht hat sich ja auch der Kläger-Anwalt eine Einmischung verbeten.
[...]
Die Klageschrift thematisiert dies ja auch nicht, sondern stellt diesbezüglich einzig auf die nicht unterstützte Dieseltraktion sowie die vermeintliche Erfordernis von ETCS in Fahrzeugen ab.
geschrieben von: schienenbieger
Datum: 16.08.16 13:54
Wer legt fest, welches EVU mit welcher Traktionsart fahren darf? Die DBAG? Das EBA?
Schönen Gruß
Maik
Zugangsbedingungen gelten für die jeweilige Infrastruktur und nicht für die EVU.
geschrieben von: Tunnelmaus
Datum: 16.08.16 18:41
Die Antwort ist doch im Kern korrekt: Zugangsbedingungen gelten nicht für einzelne EVU unterschiedlich, sondern auf einer Infrastruktur für alle dort Zugang wollenden EVU. Insofern gibt es niemanden, der festlegen könnte, "welches EVU mit welcher Traktion fahren darf". Eine von DB Netz und dem EBA veranlasste Nutzungsbedingung gilt für alle gleich.
schienenbieger schrieb:
Zugangsbedingungen gelten für die jeweilige Infrastruktur und nicht für die EVU.
Liest Du auch manchmal was Du für einen Unsinn schreibst (mach langsam Feierabend, wenn es Dir zu warm wird - morgen wieder?)?
Wer will den sonst Zugang, außer ein EVU?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 16.08.16 18:55
geschrieben von: schienenbieger
Datum: 16.08.16 19:18
schienenbieger schrieb:
Zugangsbedingungen gelten für die jeweilige Infrastruktur und nicht für die EVU.
Liest Du auch manchmal was Du für einen Unsinn schreibst (mach langsam Feierabend, wenn es Dir zu warm wird - morgen wieder?)?
Wer will den sonst Zugang, außer ein EVU?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 16.08.16 20:10
Trotzdem möchte ich mich bei dir dafür entschuldigen, dass ich fälschlicherweise immer wieder unterstelle, dass bei den Diskutanten auf Gegnerseite zumindest rudimentäre Kenntnisse des Bahnbetriebs vorhanden sind. In Zukunft werde ich es dann etwas ausführlicher beschreiben.
Also die DBAG baut Schrott21 so, dass kein Diesel mehr den HBF anfahren kann, das EBA muss das natürlich absegnen was sie genehmigt haben. Und schon sind alle alternativen Betrachtungen von Konkurrenten der DBAG, auch Strecken mit Dieselbetrieb (weiterhin) durchzubinden dahingegangen worden.
geschrieben von: Tunnelmaus
Datum: 16.08.16 20:37
Die ganzen Konkurrenten wollen diese Durchbindungen irgendwelcher Nebenbahnen sicher auch vollkommen eigenwirtschaftlich betreiben? Oder hat das Land Pläne, entsprechende Verkehre zu bestellen, die durch S21 verhindert würden?Also die DBAG baut Schrott21 so, dass kein Diesel mehr den HBF anfahren kann, das EBA muss das natürlich absegnen was sie genehmigt haben. Und schon sind alle alternativen Betrachtungen von Konkurrenten der DBAG, auch Strecken mit Dieselbetrieb (weiterhin) durchzubinden dahingegangen worden.
Ein Schelm der sich dabei was denkt....
Richtig, aber anders als Du meinst: Die werden sich schließlich Rainer Bohnet als einzigen Mitarbeiter und Vorstand geholt haben, weil der in seinem früheren Berufsleben mit ähnlichen Klagen schon mal Erfolg hatte.Ich glaube, der Kläger muss da seine Strategie nochmal ein wenig überdenken. Wenn man Experten im eigenen Haus hat, sollte man die nicht übergehen.
Beim VGH Baden-Württemberg ist doch bereits seit 10 Jahren aktenkundig, dass der Tiefbahnhof die Kapazität steigert, nicht senkt. Dieser Aktenlage könnte wohl nur mit massiven Einsatz von Gutachtern gekippt werden, die sich die SNAG wohl weder leisten kann noch will. Zumal ja noch kein tatsächlich vergleichendes Gutachten dem Kopfbahnhof jemals eine höhere Leistung bescheinigt hätte. Bodack, Arnoldi, von Loeper und wie sie alle heißen mögen mit der Chimäre Kapazitätsrückbau Montagabends zu begeistern wissen, aber vor den hier im Rechtsweg liegenden Gerichten wäre das nur Zeit- und ggf. Geldverschwendung. Von Loeper hält das natürlich nicht von derlei Ratschlägen ab, aber es wird ja Gründe geben, warum der gegen S21 noch nie in der Sache Erfolg hatte.Und Argumente im Sinne von "die haben eh' keine Chance" weg zu lassen ist ganz sicher auch kein Gewinn.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 16.08.16 21:06
Du solltest dir einfach mal angewöhnen, Zusammenhängende Inhalte komplett zu zitieren; das trägt erheblich zum Verständnis einer Aussage bei. Tunnelmaus hat offensichtlich verstanden.
Trotzdem möchte ich mich bei dir dafür entschuldigen, dass ich fälschlicherweise immer wieder unterstelle, dass bei den Diskutanten auf Gegnerseite zumindest rudimentäre Kenntnisse des Bahnbetriebs vorhanden sind. In Zukunft werde ich es dann etwas ausführlicher beschreiben.
Deshalb extra für dich nochmal ausführlich. Die Frage lautete: "Wer legt fest, welches EVU mit welcher Traktionsart fahren darf?"
Antwort:
Alle EVU dürfen grundsätzlich mit allen Traktionsarten fahren. Es gibt für kein EVU irgendeine Einschränkung bezüglich der Traktionsart. Die Einschränkungen, die in den jeweiligen Zugangsbedingungen festgelegt sind, gelten nur für die jeweilige Infrastruktur, aber nicht für einzelne EVU. Die Zugangsbedingungen sind für alle EVU gleich.
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