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[SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: octo

Datum: 05.06.16 01:30

» Mögliche Mehrkosten für S21 Land und Bund verweigern sich

Das Land und der Bund lehnen eine Übernahme möglicher Mehrkosten für das umstrittene Milliarden-Projekt Stuttgart 21 ab. Nun könnte die Deutsche Bahn in die Klemme geraten.

"Bauherrin ist die Deutsche Bahn", sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Samstag. Das bedeute, dass sie auch zuständig sei, wenn es um höhere Kosten für S21 ginge. Das Land sei zwar Geldgeber und Projektpartner und habe vertraglich zugesichert, sich mit bis zu 930 Millionen Euro zu beteiligen. Aber: "Eine Übernahme von Mehrkosten lehnt das Land ab", so der Sprecher.

Auch im Bundesverkehrsministerium weist man eine Übernahme möglicher Mehrkosten von sich: Stuttgart 21 sei ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn, teilte das Ministerium am Samstag mit und bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Eventuelle Mehrkosten seien von der Bahn und den Projektpartner alleine zu tragen. [...]
« Quelle & ganzer Text: [www.swr.de]



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:06:05:01:36:13.
octo schrieb:

» Mögliche Mehrkosten für S21 Land und Bund verweigern sich

Das Land und der Bund lehnen eine Übernahme möglicher Mehrkosten für das umstrittene Milliarden-Projekt Stuttgart 21 ab. Nun könnte die Deutsche Bahn in die Klemme geraten.

"Bauherrin ist die Deutsche Bahn", sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Samstag. Das bedeute, dass sie auch zuständig sei, wenn es um höhere Kosten für S21 ginge. Das Land sei zwar Geldgeber und Projektpartner und habe vertraglich zugesichert, sich mit bis zu 930 Millionen Euro zu beteiligen. Aber: "Eine Übernahme von Mehrkosten lehnt das Land ab", so der Sprecher.

Auch im Bundesverkehrsministerium weist man eine Übernahme möglicher Mehrkosten von sich: Stuttgart 21 sei ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn, teilte das Ministerium am Samstag mit und bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Eventuelle Mehrkosten seien von der Bahn und den Projektpartner alleine zu tragen. [...]« Quelle & ganzer Text: [www.swr.de]

Jetzt kann es tatsächlich nur noch darum gehen, das Projekt sinnvoll zu kürzen, so wie hier im Forum ja schon diskutiert. Dabei sollte man nicht nur die ("aktueller Sachstand") jetzt fehlende Milliarde bedenken, sondern die tatsächlich noch anfallenden Milliarden (Mehrzahl), die garantiert noch kommen werden. Genau so haben es die Schweizer auch gemacht und wurden dafür überall gelobt. Also wäre auch ein Argument wie "Gesichtsverlust" falsch.
octo schrieb:

» Mögliche Mehrkosten für S21 Land und Bund verweigern sich

Das Land und der Bund lehnen eine Übernahme möglicher Mehrkosten für das umstrittene Milliarden-Projekt Stuttgart 21 ab. Nun könnte die Deutsche Bahn in die Klemme geraten.

"Bauherrin ist die Deutsche Bahn", sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Samstag. Das bedeute, dass sie auch zuständig sei, wenn es um höhere Kosten für S21 ginge. Das Land sei zwar Geldgeber und Projektpartner und habe vertraglich zugesichert, sich mit bis zu 930 Millionen Euro zu beteiligen. Aber: "Eine Übernahme von Mehrkosten lehnt das Land ab", so der Sprecher.

Auch im Bundesverkehrsministerium weist man eine Übernahme möglicher Mehrkosten von sich: Stuttgart 21 sei ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn, teilte das Ministerium am Samstag mit und bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Eventuelle Mehrkosten seien von der Bahn und den Projektpartner alleine zu tragen. [...]« Quelle & ganzer Text: [www.swr.de]

Wo ist eigentlich CH, der uns wieder erzählt, welchen hervorragenden Nutzen S21 doch für das Land hat und wie wirtschaftlich und gewinnbringend das ganze für die Bahn wäre?
Bitte genau lesen: ....
„Das Land hält in den Sprechklauselgesprächen am Ziel fest, dass über die im Vertrag genannten Kostenanteile in Höhe von 930,6 Millionen Euro hinaus von Seiten des Landes keine Zahlungen zu leisten sind.“ .....
Am "Ziel festhalten" ist doch eine schwammige Ausdrucksweise - jederzeit mit einem bedauernden Schulterzucken abzuändern.
Nein - nur ein handfester Vertrag mit der Bahn wäre glaubwürdig gewesen!

Naja, ansonsten wird man sich eh auf Umwegen an Murks21 beteiligen. Mit Kretschmann und seinen braven Genossen hat man ja eine willige Person.
graetz schrieb:
Wo ist eigentlich CH, ...
CH hat fertig. Seinen Mumpitz kann er hier zwar erzählen, aber ihm wird keiner mehr glauben oder eingehendere Beachtung schenken.
.
Das Land, die Stadt, der Flughafen und der Regionalverband werden mit dieser Position wohl durchkommen, da keiner dieser Partner der Bahn je Hoffnungen gezeigt hat, es könne vielleicht mehr Geld geben. Für den Bund gilt dies aber nicht und hier wird der Aufsichtsrat vermutlich auf die politische Beeinflußung direkt aus dem Kanzleramt im Jahre 2013 verweisen. Die Position dürfte klar sein: Damals wäre die DB ausgestiegen hätte man nicht direkt aus der Chefetage (Frau Merkel persönlich) eine andere Entscheidung verlangt. Folge: Das Kanzleramt (Frau Merkel) ist persönlich für diese Mehrkosten alleinig verantwortlich und die Bahn hätte hier gute Chancen vor Gericht durchzukommen.

Aber: Dafür müßte der Konzern DB seinen einzige Eigentümer verklagen! Der Aufsichtsrat könnte daher jetzt die Message an das Kanzleramt senden: Damals wolltest du (wider aller Vernunft) den Weiterbau, den haben wir dir gegeben. Jetzt sind wir aber schon wieder in der finanziellen Sackgasse, entweder du unterschreibst jetzt den nächsten Blankoscheck oder wir steigen eben jetzt aus. Dann hätte die erzwungene Entscheidung 2013 nichts als sinnlose Kosten erzeugt, aber wäre ja nicht das erste Mal, das es so läuft.

Re: [SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.06.16 14:44

Hmmm... da hab ich aber Bauchschmerzen bei der Betrachtung.... wenn der Aufsichtsrat so argumentiert, dann hat er m.M. nach aber gegen seine Pflichten verstossen und wäre direkt haftbar.
Meine Aussagen basieren auf vor wenigen Tagen publik gemachten Informationen zur Aufsichtsratssitzung im Jahre 2013. Damals verlangten die AR aus der Wirtschaft die drei Vertreter der Bundesregierung müssten einheitlich pro S21 abstimmen, ansonsten würden sie die Weiterführung des Projektes nicht mittragen. Zu diesem Zeitpunkt wollten die drei Vertreter der Regierung dieses Risiko (wohl auch aus persönlichen Gründen) nicht eingehen. Daraufhin erging an diese Vertreter die direkte Anweisung aus dem Kanzleramt (und laut den nun publik gewordenen Dokumenten, deren Herausgabe von Löper erstritten hat) war die Person der Kanzlerin Angela Merkel direkt in diese Anweisung involviert bzw. hat sie selbst veranlaßt. Somit können die AR der Regierung ihre persönliche Haftung auf das Kanzleramt abschieben (da diese weisungsabhängig sind) und nachdem so die Front geschlossen wurde waren auch die restlichen AR aus der freien Wirtschaft bereit S 21 weiter mitzutragen. Einzig der Vertreter der GDL stimmte noch dagegen.

Damit hat das CDU-Mitglied Weselsky mehr volkswirtschaftlichen Sachverstand bewiesen als die komplette Bundesregierung und auch die Reihe der hochdotierten Vertreter aus der Wirtschaft, welches den Rest des AR stellen.
monza30 schrieb:

Hmmm... da hab ich aber Bauchschmerzen bei der Betrachtung.... wenn der Aufsichtsrat so argumentiert, dann hat er m.M. nach aber gegen seine Pflichten verstossen und wäre direkt haftbar.

Sehe ich auch so. Damit wäre der politische (und illegale) Druck aktenkundig. Der Bund hat ja auch immer gesagt, dass es nicht mehr Geld geben wird. Auch 2013. Dem AR war also bewusst, dass entweder die Bahn oder der Klageweg die Beträge deckeln muss.

Meine Vermutung: Der Bund lässt jede Rückendeckung fallen, eben, um die Beeinflussung 2013 nicht noch mehr an die große Glocke zu hängen. Immerhin ist der Strippenzieher und AR-Anrufer Pofalla ja kurz darauf dann noch zur Bahn gegangen. Man wird eher ihm alles anhängen um die eigenen Hände in Unschuld zu waschen. Merkels Machterhalt ist mit S21 auch nicht mehr verbunden, der Bahn-Vorstand angesichts der aktuellen Verluste eh angeschlagen und entbehrlich.
Ich denke, der einzige Ausweg aus der Misere ist, das Projekt sinnvoll zu kürzen. Der Flughafen wird als erstes dran glauben müssen. Wie schon von mir vorgeschlagen: Ein Haltepunkt wie der in Merklingen. Punkt. Es kommt ja auch keine zweite Startbahn, wie noch zu Planungsbeginn angenommen. Als nächstes muss dann über eine Kombilösung nachgedacht werden.

Re: [SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.06.16 16:16

Merkel ist aber auch angeschlagen und gefährdet - aus anderen Gründen. Eine Mitwirkung bei S21 wird man Mutti nicht ankreiden, sie hat ganz einfach das Projekt geerbt und wurde mit falschen Zahlen und Versprechungen gefüttert. Po-Falla kann ja tun und lassen was er will, den nimmt entweder niemand mehr richtig ernst oder er kommt ungeschoren davon. Was der sich schon geleistet hat geht normalerweise garnicht durch. Und einen Anruf wird er abstreiten. Nachweisen wird man nicht grossartig was können....

Die AR-Mitglieder haben nur für das Wohl des Konzerns abzustimmen und zu entscheiden. Und das tun sie aus ihrem Gewissen heraus, nicht auf Druck von aussen. Und hier kommt das grosse ABER ins Spiel... wie im Bundestag etc auch, sind Politiker eben nicht frei in ihren Entscheidungen sondern ordnen sich freiwillig ihrer Partei unter. Das ist zwar das genaue Gegenteil von dem, was unsere Vefassung verlangt, ist denen aber scheissegal. Dieses System wird niemand von denen in Frage stellen wollen... deshalb wird da auch nichts weiter an die grosse Glocke gehängt. Das wird wieder einvernehmlich geregelt, dafür sind ja mittlerweile alle regierungsfähigen Parteien involviert. Und der Opposition die ja papiermäßig in Berlin existiert, sind einige Instrumente aus der Hand genommen, eine Oppositionspartei ist sogar mit im S21-Boot. Von daher wird keine Glocke bimmeln weil niemand was dranhängt.....
Wenn ich einer der AR-Mitglieder der Regierung gewesen wäre (immer bedenken: Diese Leute hatten Bedenken und wollte wegen dieser S 21 nicht fortführen), so wäre eine Weisung meines Vorgesetzten selbstverständlich eine Weisung, an die ich mich halten muß, da diese Leute über die Haftungsrisiken und gesetzlichen Regelungen nachweislich aber informiert waren, hätte ich entweder eine klare schriftliche Andweisung verlangt oder ich wäre meinem Gewissen gefolgt. Ganz nach dem Motto: Wenn ihr am Ende die Verantwortung tragt, so mache ich das (eine "gehen-Sie-aus-dem-Gefängnis-Karte"). Und wenn dann weder vom PO-falla nach von der Merkel diese belegbare Anweisung kommt, dann stimme ich eben auch nicht in deren Sinne ab. Ohne belegbare Anweisung kann ich diese auch nicht mißachten und folglich auch nicht gefeuert werden. Klar, unter diesen Chefs gäbe es dann keine große Karriere mehr, aber politische Chefs kommen und gehen...

Re: [SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.06.16 20:18

so wäre eine Weisung meines Vorgesetzten selbstverständlich eine Weisung, an die ich mich halten muß,

Hallo! AR-Mitglieder haben das Wohl der Firma im Auge zu haben.... die sind selbst quasi "Vorgesetzte". Und wenn die Aktionäre etwas anderes wollen als ich, sollen sie gefälligst jemand anderen berufen. Als AR-Mitglied bin ich selbst für meine Entscheidungen verantwortlich, ich kann mein Abstimmungsverhalten doch nicht an der Meinung der Aktionäre festmachen (wieviele Meinungen darf man denn dann vertreten, wenns mehrere Aktionäre gibt? Bei grossen Firmen irgendwie arg hinderlich). Schliesslich hafte ich auch u.U. für mein Abstimmungsverhalten....
Nur in diesem Beispiel gibt es ja nur einen einzige Aktionär - somit dürfte die Übersicht hier etwas leichter gefallen sein.

Re: [SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.06.16 21:12

das hat doch Garnichts zu sagen.... die Anzahl der Aktionäre ist wumpe. Wenn man eine weisungsgebundene Bahn wollte, hätte man den Blödsinn mit der DB-AG garnicht anfangen sollen. Dann hätte man die bundeseigene Eisenbahn gehabt, der man Befehle hätte geben können....

Re: [SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.06.16 22:33

monza30 schrieb:
Die AR-Mitglieder haben nur für das Wohl des Konzerns abzustimmen und zu entscheiden. Und das tun sie aus ihrem Gewissen heraus, nicht auf Druck von aussen. Und hier kommt das grosse ABER ins Spiel... wie im Bundestag etc auch, sind Politiker eben nicht frei in ihren Entscheidungen sondern ordnen sich freiwillig ihrer Partei unter. Das ist zwar das genaue Gegenteil von dem, was unsere Vefassung verlangt, ist denen aber scheissegal.

Du wirft hier einiges durcheinander.

Richtig ist, dass die Aufsichtsräte nicht weisungsgebunden sind. Aber mit Gewissen hat dies nichts zu tun. Hier ist die Rechtslage eindeutig.
Es geht ausschließlich um das Wohl der AG und sonst um nichts. Bei Verfehlungen haftet das Mitgleid des AR vollumfänglich im Rahmen des
StGB (Untreue). Eine Durchreichung der Haftung gibt es nicht und wenn die Frau Bundeskanzler das Abstimmungsverhalten befohlen hätte,
dann wäre das Nötigung und auch strafbewehrt. Erwähnenswert in dieser Sache ist aber noch, dass nicht alle Vertreter des Bundes, so wie
es die Bahn gerne gehabt hätte, für den Weiterbau gestimmt haben. Staatssekretär Michael Odenwald (Verkehr) hat sich der Abstimmung
entzogen und hat dies mit Krankheit begründet.

Was die Abgeordneten im Bundestag betrifft, so ist der "Fraktionszwang", den es ja offiziell gar nicht gibt, keineswegs verfassungswidrig,
den das Recht sieht durchaus auch eine Pflicht der Abgeordneten gegenüber ihrer Partei. Mir ist kein Fall bekannt wo das BVG ein
Gesetz gekippt hätte, oder auch nur ein nicht für verfassungsgemäß angesehenes Zustandekommen aufgegriffen hat.

Zimmerle

Re: [SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.06.16 22:38

Aber mit Gewissen hat dies nichts zu tun. Hier ist die Rechtslage eindeutig.
Es geht ausschließlich um das Wohl der AG und sonst um nichts.


Hab ich was anderes geschrieben? Und wie ein AR-Mitglied abstimmt hat er nunmal nur mit sich (also mit seinem Wissen und Gewissen) abzumachen, aber nur zum Wohle der Firma....

Und zum Thema Abgeordnete sagt das GG: Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Also nix mit Partei- und Fraktionszwang...
Zitat:
[...] den das Recht sieht durchaus auch eine Pflicht der Abgeordneten gegenüber ihrer Partei.

Wo steht das ?

Re: [SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.06.16 10:36

monza30 schrieb:

Aber mit Gewissen hat dies nichts zu tun. Hier ist die Rechtslage eindeutig.
Es geht ausschließlich um das Wohl der AG und sonst um nichts.

Hab ich was anderes geschrieben? Und wie ein AR-Mitglied abstimmt hat er nunmal nur mit sich (also mit seinem Wissen und Gewissen) abzumachen, aber nur zum Wohle der Firma....

Und zum Thema Abgeordnete sagt das GG: Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Also nix mit Partei- und Fraktionszwang...

Mir hat lediglich das Wort "Gewissen" nicht gefallen. Es geht hier um Fakten. Der Aufsichtsrat entscheidet aufgrund der ihm zur Entscheidung vorliegenden Fakten.
Ich gebe Dir völlig recht, wenn er diese Fakten anzeifelt, dann tut er das sicher auf der Basis seines Gewissens. Zuerst müssen aber belastbare Fakten auf dem
Tisch sein und wenn er keinen Zweifel hegt, dann muss er sich auf dieser Basis entscheiden. Wenn man "nur" nach dem Gewissen entscheiden könnte, dann stünde
das Abstimmungsverhalten unter dem Verdacht, missbräuchlich ideologisch zu sein. Auf der Basis seines Gewissens kann man alles begründen.

Ich kenne das GG nur zu gut. Natürlich steht das so im GG. Das BVG sieht aber den "Partei- und Fraktionszwang" nicht als verfassungswidrig" an. Es trifft hier eine
Ermessensentscheidung im Sinne einer Parteiendemokratie. Die Parteien wirken bei der Willensbildung mit. Das steht auch im GG. Es hat in der Geschichte der
BRD nicht eine Entscheidung gegeben, wo das BVG aufgrund des Fraktionszwangs "eingeschritten" wäre, obwohl die meinsten Entscheidungen unter dieser Prämisse
zur Abstimmung kommen.

Zimmerle

Re: ? Re: [SWR]: Land und Bund möchten Mehrkosten nicht übernehmen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.06.16 11:21

jsbach schrieb:

Zitat:
[...] den das Recht sieht durchaus auch eine Pflicht der Abgeordneten gegenüber ihrer Partei.

Wo steht das ?

Das leitet sich aus der informellen Praxis der Rechtsprechung ab. Siehe dazu auch mein vorheriger Beitrag.

Z.B. in der ausführlichen Begründung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Überwachung von Personen durch den Verfassungschutz
findest Du in Absatz 107 folgenden Ausführungen mit Bezugnahme auf Entscheidungen des BVerfG.

"Die Arbeit für und in der Partei lässt sich nicht säuberlich von der Wahrnehmung des Mandats trennen. Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion ist verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt. Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann. Die Fraktionen nehmen im parlamentarischen Raum unabdingbare Koordinierungsaufgaben wahr, bündeln die Vielfalt der Meinungen zur politischen Stimme und spitzen Themen auf politische Entscheidbarkeit hin zu. Wenn der einzelne Abgeordnete im Parlament politischen Einfluss von Gewicht ausüben, wenn er gestalten will, bedarf er der abgestimmten Unterstützung (BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 - BVerfGE 118, 277 <328>)."

Das Thema ist äußerst vielschichtig und kommt unter verschiedenen Vorzeichen immer wieder auf. Der Einfachheit halber verweise ich auf eine sehr gute Erläuterung seitens Professor Gerhard Leibholz, früher Richter beim Bundesverfassungsgericht, in einem Beitrag im SPIEGEL von 1976 zu genau diesem Thema.

[www.spiegel.de]

Zimmerle
Aber in diesem konkreten Fall rund um die AR-Sitzung im Jahre 2013 kam die Anweisung, S 21 weiter zu verfolgen, ganz klar aus dem Kanzleramt. Der AR für sich hätte damals die Reißleine gezogen.
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