mental schrieb:
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> schienenbieger schrieb:
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> > Je länger ich drüber nachdenke, um so mehr komm
> > ich ins Grübeln, ob das Beispiel "Ersatz
> > Kopfbahnhof durch einen Durchgangsbahnhof" im
> > Zusammenhang mit Neuregelung gemäß Abs.(1) Satz 5
> > überhaupt passt.
Was willst du jetzt mit diesem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat sagen?
> Ich bitte euch alle, noch einmal den Original
> Artikel zu lesen:
>
> [
www.stuttgarter-zeitung.de]
>
> Es gab offensichtlich ein Missverständnis
> (fehlende Teile in der Tabelle wurden als
> Streichungen interpretiert, das lag nach Urs
> Kramer auch an der darstellung),
Es lag nicht an der Darstellung des Gesetzentwurfs; Synopsen sehen eigentlich immer so oder so ähnlich aus. Wer meint sich damit befassen zu müssen, der sollte sich damit auskennen.
Auf der anderen Seite lag es aber wirklich an der Darstellung, nämlich an der Darstellung des "Informanten". Die Zeitung hat es lediglich versäumt, eine eigene sachliche Beurteilung des Vorgangs durchzuführen.
"Gegner des S21-Projekts sind empört über das Vorgehen. „Offenkundig will die Bundesregierung die absehbare juristische Schlappe im Prozess gegen die Stuttgarter Netz AG verhindern, indem man vor dem Urteil das entscheidende Gesetz entschärft“, kritisiert Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD)."
Das sagt eigentlich alles aus.
> das kann ich aber im Artikel nicht erkennen.
Sag ich ja, es liegt nicht an der Darstellung des Gesetzentwurfs, sondern an der Darstellung des Informanten, die die Zeitung ungeprüft übernommen hat.
> Statt dessen geht aus diesem klar hervor, dass die
> Streichung durch die Umformulierung droht.
Und das ist nachweislich falsch. Es wird nichts gestrichen, weder durch Wegfall von Regelung noch durch Umformulierung. Vielmehr kommen Regelungen hinzu, nämlich
- auch "Serviceeinrichtungen" sind jetzt betroffen Abs.(1) Satz 1
- "Investitions- und Instandhaltungsrückstände"sind zukünftig zu berücksichtigen Abs. (1) Satz 3. Dies mindert ggf. Verkaufserlöse oder zwingt die Bahn zu höheren Investitionen in die Instandhaltung.
- Abs. (1) Satz 4 und 5 beschreiben Voraussetzungen die auch jetzt schon greifen, aber nicht explizit erwähnt wurden. Insofern stellt das keine Änderung dar.
- Abs. (1) Satz 6 ist eine neue Anforderung und ermöglicht dem EBA die Prüfung des Sachverhalts
Die Bahn hat durch diese Regelungen nicht mehr Rechte eingeräumt, sondern mehr Pflichten auferlegt bekommen.
> (einzig die Veröffentlichung wird im Artikel als "fast"
> wegfallend gennant, wobei ich in einer ersten
> Variante glaube gelesen zu haben, dass es auf das
> Internet reduziert wird. Das deutet darauf hin,
> dass einfach nicht der volle Text vorlag.)
Das deutet daraufhin, dass jemand falsche Informationen verbreitet hat.
M. E. sind folgende Darstellungen im Artikel falsch:
„Lex S 21 soll Projekt helfen"
Verschwörungstheorie
"Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesänderung die Stilllegung von Bahnhöfen und Strecken erleichtern."
Falsch. Es gibt zusätzliche Pflichten, siehe oben.
"Denn im Gerichtsstreit über die Weiterführung des bestehenden Hauptbahnhofs, die Wettbewerber durchsetzen wollen, droht der bundeseigenen Deutschen Bahn (DB) eine schwere Schlappe, die das gesamte Milliardenprojekt noch zu Fall bringen könnte."
Darauf gibt es keinerlei Hinweise.
"Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) liegt dieser Zeitung exklusiv vor".
Exklusiv, jaja ... [
www.myway.de]
"Demnach soll § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) an entscheidenden Stellen entschärft werden."
Falsch, es wird gar nichts entschärft.
"Damit liefe die vor drei Jahren angestrengte Klage der Stuttgarter Netz AG zum Erhalt und Weiterbetrieb des bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhofs ins Leere."
Falsch, an den Möglichkeiten zu klagen ändert sich gar nichts.
"Es sind getrennte Verfahren zur Stilllegung und Entwidmung nötig. Das musste der Staatskonzern bereits vor drei Jahren einräumen."
Das muss niemand einräumen, das ist so. Das ist die aktuelle Rechtslage.
"Bahn soll weitgehend freie Hand bei Stilllegungen erhalten."
Falsch, siehe oben.
"Deshalb müssen beabsichtigte Stilllegungen im „Bundesanzeiger“ und im Internet veröffentlicht werden. Außerdem hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den Rückbau zu genehmigen. Dieser strenge Schutz, den die Bundesländer nach der Bahnreform durchsetzten, soll nun fast ersatzlos wegfallen."
Falsch. Da fällt gar nichts ersatzlos weg, ganz im Gegenteil. Die Pflicht zur Veröffentlichung bleibt unangetastet, zusätzlich muss die Bahn jetzt gegenüber dem EBA anzeigen, wenn sie Maßnahmen ergreift, die ihres Erachtens nicht von einem Stilllegungsverfahren berührt sind. Dadurch erhält das EBA erst die Möglichkeit zur Prüfung.
"Stattdessen soll der Betreiber der Infrastruktur – zumeist also die Deutsche Bahn – weitgehend freie Hand bei Stilllegungen erhalten."
Falsch, siehe oben.
"Der Gesetzentwurf vom 12. September sieht dazu die Streichung wichtiger Vorschriften des § 11 vor."
Falsch, siehe Gesetzentwurf ... [
www.myway.de]
"Konkret soll ein Angebot an Dritte künftig „entbehrlich“ sein, wenn Anlagen nicht gesondert betrieben werden können"
Das ist auch jetzt schon so, erst wird nur nicht explizit erwähnt.
"oder „Kapazitätsreduzierungen in geeigneter Weise kompensiert werden“
Das ist auch jetzt schon so, erst wird nur nicht explizit erwähnt.
"Die Stilllegung müsste zudem dem EBA nur noch angezeigt werden. Eine Prüfung entfiele."
Durch die Anzeige wird die Prüfung erst sichergestellt. Das EBA kann dann nämlich sagen: Nö, sehen wir anders.
Offensichtlich ist, dass sich die Stuttgarter Zeitung blind auf die Interpretationen ihres Informanten verlassen hat, statt den Gesetzentwurf selbst zu lesen.
> Wenn Befürworter jetzt Urs Kramer als Zeugen für
> ihre Position betrachten, so muss ihnen klar sein,
> dass dies vernichtende Konsequenzen hat.
Urs Kramer:
"Die Aufregung um den Gesetzentwurf ist unnötig. Es ist fälschlicherweise der Eindruck entstanden, es sollten wichtige Passagen aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, AEG, ersatzlos gestrichen werden. Dem ist aber nicht so, im Gegenteil: Das Gesetz soll in bestimmten Punkten verschärft werden mit dem Ergebnis, dass Stillegungen künftig sogar schwieriger werden."
Was ist daran vernichtend. Das ist genau das, was ich von Anfang an gesagt und oben nochmal detailliert ausgeführt habe.
> Wird nämlich K20 erhalten, fallen dadurch nicht
> nur Milliarden weg.
> Viel wichtiger ist, dass der Immobiliendeal der
> eigentlich hinter dem Projekt s21 steht, völlig
> zusammenbricht. Statt Baugrund erster Klasse hat
> man plötzlich Land, das neben riesigen
> Gleisanlagen liegt und nur einen geringe Teil des
> erwarteten Wertes hat.
>
> Hinzu kommt aber, dass damit S21 niemals
> wirtschaftlich betrieben werden kann, sondern im
> Preiskampf mit K20 zum absoluten Zuschussgeschäft
> wird.
>
> Wer die Aussagen von Urs Kramer akzeptiert, MUSS
> s21 jetzt abbrechen!
Urs Kramer:
"Ich habe schon vor fast zwei Jahren in einem Rechtsgutachten für die Stuttgarter Landesregierung die Position vertreten, dass keine vollständige Kompensation, sondern eine Stillegung vorliegt, weil erhebliche Verkehrsfunktionen des Kopfbahnhofs ersatzlos wegfallen. Also ist ein Stillegungsverfahren nach dem AEG nötig, unter dem alten Recht wie unter dem neuen."
Wir stellen fest. Der Gesetzentwurf ändert nichts an der Rechtsauffassung von Urs Kramer, da sind wir uns einig.
Bezüglich der Klage bezieht er sich auf den ersatzlosen Wegfall erheblicher Verkehrsfunktionen. Da müsste jetzt mal genauer definiert werden, was er im konkreten Fall unter "erheblichen Verkehrsfunktionen" versteht, die "ersatzlos wegfallen" und inwieweit § 11 hier einschlägig ist.
Prüfungsgegenstand des § 11 sind nämlich nur:
- Einstellung des Betriebs von Anlagen und
- Verringerung der Kapazität von Anlagen
> Als Fazit oder Lesehilfe würde ich sagen:
>
> Lies "Streichung" nicht als Streichung sondern als
> Entwertung durch Zusatz.
>
> Lies "Gesetz ändert die Rechtslage nicht" als
> "Gesetz kann so interpretiert werden, als habe
> sich die Rechtslage geändert" und ändert damit die
> Rechtslage doch.
Womit wir wieder beim Thema Verschwörungstheorie wären. Eure Interpretationen beziehen sich immer nur auf das, was ihr zwischen den Zeilen zu lesen glaubt, ohne überhaupt wahrzunehmen, geschweige denn zu verstehen, was in den Zeilen steht.
MfG