locomotive breath schrieb:
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Die Aussagen zur UVP betrachte ich eher als Aufhänger für dieses Schreiben. Viel interessanter ist das, was weiter unten steht. Da steckt bei genauem Hinsehen bereits die Begründung für die Genehmigung der 7. Planänderung drin.
> Zitat EBA:
> ...
> Grundwasserentnahmen während der Bauzeit führen zu
> Grundwasserabsenkungen im Bereich der Baugruben
> und Tunnelvortriebe. Das Ausmaß der Absenkungen
> wird durch die Infiltration von entnommenem und
> aufbereitetem Grundwasser verringert.
> Hydrologiebedingt höhere Andrangsra-ten führen
> dementsprechend zu erhöhten Infiltrationsraten.
> Während der Bauzeit wird die Höhe des
> Grundwasserspiegels durch entsprechende Maßnahmen
> (Zuschaltung weiterer Brunnen bei zu großer
> Absenkung, Ausschalten von Infiltrationsbrunnen
> bei unzulässig hoher Aufhöhung) ge-steuert und
> überwacht. Da höhere Entnahmemengen zu einer
> entsprechend höheren Infiltrations-rate führen,
> verändert sich der Grundwasserspiegel somit nicht
> über das bereits genehmigte Maß hinaus.
>
> Hiervon ausgehend belegen die vorgelegten
> Fachgutachten in schlüssiger Weise, dass von der
> Erhöhung der Grundwasserentnahmemengen bei
> Einhaltung im Einzelnen beschriebener Maßnahmen
> und entsprechender fachlicher Begleitung keine
> erheblichen nachteiligen Auswirkungen insbesondere
> auf das Heil- und Mineralwassersystem, Geologie,
> Bauwerke, Hangstabilität und Vegetation ausgehen.
> Die maximalen Absenktiefen sind gegenüber der
> ursprünglichen Planfeststellung unverändert und
> der Grundwasserspiegel wird durch die gleichzeitig
> stattfindende Infiltra-tion gereinigten Wassers
> gestützt. Weil sich die in einzelnen Bereichen
> höheren Absenktiefen in-nerhalb der in den
> vergangenen Jahrzehnten gemessenen natürlichen
> Schwankungen bewegen, ist der Baugrund
> konsolidiert. Die für die Hangstabilität
> maßgeblichen Schichten werden von der Infiltration
> nicht beeinflusst. Eine Gefährdung der Vegetation
> wird durch die Pegelüberwachungen in Verbindung
> mit weiteren Maßnahmen (bspw. Bewässerungen)
> vermieden.
Diese Aussagen könnten für das RP bezüglich der Entscheidung über die Fortführung der Anhörung ein Wink mit dem Zaunpfahl sein.
Ich gehe davon aus, dass das RP in wenigen Tagen bekannt geben wird, dass es keinen Grund für eine Fortführung der Anhörung gibt, die Unterlagen zügig ans EBA gehen und im Sinne der bereits hier aufgeführten Begründung die 7. Planänderung genauso zügig genehmigt wird.
Bei objektiver Betrachtung war das aber auch zu erwarten, da es letztendlich nur darum geht, dass ggf. mehr Wasser im Kreis herumgepumpt wird, als ursprünglich geplant, so wie wir das hier schon vor ca. einem halben Jahr diskutiert hatten.
MfG
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2013:11:03:08:45:39.