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 21 - Stuttgart 21 

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Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 15:13

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Mit solchen Dummbeuteln, die nur in den Foren
> rumpöbeln, kann man einfach nicht reden.
>
> Diese Aussage hier ist ein spezielles Beispiel für
> den Stil dieser „Menschen“

Also ganz ehrlich, du redest dich gerade um Kopf und Kragen. Du bist nichtmal in der Lage einfachste Sätze zu bilden und dazu noch eine halbwegs annehmbare Rechtschreibung an den Tag zu legen.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Da du behauptest studiert zu haben, macht studieren entweder völlig blöd in der Birne oder doch Baumschule.

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Spitzfindigkeiten

geschrieben von: jsbach

Datum: 20.08.11 15:16

Ein Zug endet - für den Fahrgast - Stuttgart Hbf21 und fährt anschließend weiter in den Wartungsbahnhof.
Ist das ein "Enden" im Sinne der ersten Definition?

Dürfen Züge durch Stuttgart Hbf21 durchfahren, oder müssen sie in jedem Fall anhalten?

Ein Zug endet im Kopfbahnhof und fährt anschließend in die gleiche Richtung zurück.
Ist das eine Wende oder ein Enden und Beginnen? Hängt das von der Aufenthaltszeit ab?

Bezieht sich "Ausweichen" nur auf fahrende Züge oder wird der Begriff auch verwendet
wenn einer oder beide im Bahnhof anhalten?

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:18

Zitat Infraprolet:
Wo hast du eigentlich dein Staatsexamen gemacht? Vermutlich auf einer dieser Schulen hier: [www.stadtbranchenbuch.com]

Kannst du nur von dir auf andere Schließen, da dir scheinbar nicht bekannt ist, dass das 2. Staatsexamen vom Landesjustizprüfungsamt, welche damals in der Nähe des HBF lag, abgenommen wird, sehe ich mich gezwungen dein begrenzte Bildung noch einmal zu verbessern.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Berlin HBF ist etwas ganz anderes, hier sind die
> Beschränkungen durch Gefälle nicht gegeben. Auch
> ist es so, dass hier besondere Vorrichtungen zum
> Schutz gegen unbeabsichtigtes abrollen vorhanden
> sein müssen. Kannst du mir die bitte zeigen?

Nee nee nee, mein Freund, so nich! DU hast behauptet es sei auf Grund gewisser Vorschriften nicht möglich in "Kellerbohhöfle" eine Bremsprobe durchzuführen und du warst es der den Beweis dafür liefern wollte, jetzt mal nicht ablenken! Sonst werd ich sauer!

> Auch gelten die Vorschriften nur für einen diesen
> entsprechenden Bahnhof. S21 wurde nicht den
> Vorschriften entsprechend gebaut.


Falls es dir entgangen sein sollte, wir schreiben das Jahr 2011 und mit dem Bau von Stuttgart 21 will man vielleicht gerademal beginnen. Vielleicht habe ich aber auch in den letzten Tagen einfach was verpasst.

> Ausnahmegenehmigung des EBA mit Auflagen.

Und wo ist da jetzt ein Problem? Ich bin mir ziemlich sicher, dass beim EBA nicht nur Flachzangen sitzen, die werden sich dabei schon was gedacht haben. Und wenn dann doch was schief geht, was natürlich niemand hoffen will, dann werden, wieder hoffentlich, genau diese Menschen die das verzapft haben zur Rechenschaft gezogen.

Gut, bei den Banken hat das auch nicht funktioniert, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

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Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:23

Zitat Infraprolet:
Also ganz ehrlich, du redest dich gerade um Kopf und Kragen. Du bist nichtmal in der Lage einfachste Sätze zu bilden und dazu noch eine halbwegs annehmbare Rechtschreibung an den Tag zu legen.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Da du behauptest studiert zu haben, macht studieren entweder völlig blöd in der Birne oder doch Baumschule.


Solche Aussagen, die einfach falsch sind, sind für „Menschen“, die durch die Infra Propagandaschule gegangen sind, typisch. Wenn es sich dann noch um Proleten, wie dieser Infra einer ist, handelt, kann nur ein solcher Abschaum an verbaler Sch… herauskommen.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:08:20:15:23:34.
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Kannst du nur von dir auf andere Schließen, da
> dir scheinbar nicht bekannt ist, dass das 2.
> Staatsexamen vom Landesjustizprüfungsamt, welche
> damals in der Nähe des HBF lag, abgenommen wird,
> sehe ich mich gezwungen dein begrenzte Bildung
> noch einmal zu verbessern.

Das hast du doch vom Herrn Google abgeschrieben?

Was nichts daran ändert, das du mir immer noch eine Antwort schuldig bist. Heißt nicht nur mir, sondern allen anderen auch.

Trotzdem bedanke ich mich, höflich wie ich bin, ganz offiziel für die Schließung meiner Wissenslücke. Schließlich kann Mensch nicht alles wissen. Allerdings fehlt die Gabe zuzugeben, dass du in Sachen Bahnbetrieb nichts weist. Soviel steht fest! Andernfalls beweise er bitte das Gegenteil!

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Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 15:31

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Solche Aussagen, die einfach falsch sind, sind für
> „Menschen“, die durch die Infra Propagandaschule
> gegangen sind, typisch. Wenn es sich dann noch um
> Proleten, wie dieser Infra einer ist, handelt,
> kann nur ein solcher Abschaum an verbaler Sch…
> herauskommen.

Lieber DSO-User,

User tmbak verursachte auch in diesem Beitrag eine völlig sinnlose Betriebsstörung im Diskussionslauf. Aus diesem Grund kommt es bei der Lieferung seiner Beweise für die von ihm eigens aufgestellte Behauptung zu beträchtlichen Verzögerungen im Diskussionslauf. Leider können wir ihnen für ihren zugemüllten Festplattenspeicher keinen Ersatz zur Verfügung stellen. Bitte weichen sie auf bestehende Speichermöglichkeiten aus.

Wir bitten um Entschuldigung.

Vielen Dank.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:33

Zitat Infraprolet:
Was nichts daran ändert, das du mir immer noch eine Antwort schuldig bist. Heißt nicht nur mir, sondern allen anderen auch.

Welche Antwort?

Zitat Infraprolet:
Trotzdem bedanke ich mich, höflich wie ich bin, ganz offiziel für die Schließung meiner Wissenslücke. Schließlich kann Mensch nicht alles wissen. Allerdings fehlt die Gabe zuzugeben, dass du in Sachen Bahnbetrieb nichts weist. Soviel steht fest! Andernfalls beweise er bitte das Gegenteil


Hier Arbeitet der Infra erneut mit Abwertung und Verunglimpfung. Ich gebe dir den guten Rat die die Genehmigung des EBA bezgl. Des Tief/schmal-Zwitters S21 anzusehen, da kannst du alles Notwendige lesen, falls du des Lesens von Verwaltungsakten kundig bist. Nchdem du es verstanden hast, kannst du ja eine „fachliche Beurteilung“ verfassen. Ich sehe dieser mit Spannung entgegen.

Für K21 und Bürgerrechte

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Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 15:39

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Erneut eine proletarische Infra Antwort. Anderes
> wir dieser Infra von mir in der Zukunft nicht
> hören, da ich keine Perlen vor die Säue werfen
> will.

Perle, lass mal deine Perlen sehen, bis jetzt kommt nur dummes Geschwafel von dir.

Anstatt zuzugeben, das er absolut keine Ahnung hat, aber nein.

Aber jetzt hab ich ganz allein rausbekommen was "tmbak" heißt:

teilnehmer mit beschränkt aussagekräftigen kommentaren

*schmunzel*

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Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:41

Zitat Infraprolet:
Lieber DSO-User,

User tmbak verursachte auch in diesem Beitrag eine völlig sinnlose Betriebsstörung im Diskussionslauf. Aus diesem Grund kommt es bei der Lieferung seiner Beweise für die von ihm eigens aufgestellte Behauptung zu beträchtlichen Verzögerungen im Diskussionslauf. Leider können wir ihnen für ihren zugemüllten Festplattenspeicher keinen Ersatz zur Verfügung stellen. Bitte weichen sie auf bestehende Speichermöglichkeiten aus.

Wir bitten um Entschuldigung.

Vielen Dank
.

Hier fälscht der Infra eine offizielle Mitteilung der Plattformanbieter. Langsam werden diese Infrastrukturzerstörer nur noch kriminell. Ihre Auftraggeber müssen sch sehr verzweifelt sein um ihre letzten Kettenhunde loszulassen. Dass seitens der Infras vor keinem, noch so verwerflichen Propagandatrick (Anleihen bei Göbbels sind feststellbar) zurückgewichen wird, ist ein außerordentlich erfreuliches Faktum, da sich die Infras selber entlarven.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt

Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:41

Endbahnhof = Schrottplatz

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zitat Infraprolet:
> Was nichts daran ändert, das du mir immer noch
> eine Antwort schuldig bist. Heißt nicht nur mir,
> sondern allen anderen auch.
>
> Welche Antwort?

Du behandelst dein Alzheiemr schon? Ich erinnere ich daran, das du mir zeigen wolltest in welcher einschlägigen Vorschrift steht, dass Bremsproben in eienr Steigung verboten sind!

> Hier Arbeitet der Infra erneut mit Abwertung und
> Verunglimpfung. Ich gebe dir den guten Rat die die
> Genehmigung des EBA bezgl. Des
> Tief/schmal-Zwitters S21 anzusehen, da kannst du
> alles Notwendige lesen,

Und du liest hoffentlich schon ganz heimlich einschlägige Bahnvorschriften.

> falls du des Lesens von
> Verwaltungsakten kundig bist. Nchdem du es
> verstanden hast, kannst du ja eine „fachliche
> Beurteilung“ verfassen. Ich sehe dieser mit
> Spannung entgegen.

Danke, beruht auf Gegenseitigkeit, siehe oben.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 16:09

Zitat Infraprolet:
Du behandelst dein Alzheiemr schon? Ich erinnere ich daran, das du mir zeigen wolltest in welcher einschlägigen Vorschrift steht, dass Bremsproben in eienr Steigung verboten sind!

Ich kenne die genannte Krankheit Alzheiemr nicht. Worum soll es sich hier handeln?

Die nächste Frage, was ist eine eienr Steigung?


Zitat Infraprolet:
Und du liest hoffentlich schon ganz heimlich einschlägige Bahnvorschriften.

Die einschlägigen Bahnvorschriften sind in diesem Fall nicht anwendbar, da die Steigung von S21 nach den einschlägigen Bahnvorschriften per se unzulässig sind.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 16:18

Der Bahnhof im Betriebstechnischen Sinne erfüllt die Anforderungen der derzeit geltenden Regeln . Bautechnisch kann man darüber herrlich streiten .
Ein Blick ins Betriebskonzept dieses Bahnhofes genügt .
Und wie schon öfters hier ausgeführt , wird derzeit und bis zu diesem Datum der Inbetriebnahme des Bahnhofs die Fahrzeugflotte der Eisenbahnen dahingehend umgerüstet bzw. Neubaufahrzeuge erhalten die Federspeicherbremse serienmässig , was ein unbeabsichtigtes wegrollen unterbindet .
Die meisten verwechseln die "vollständige Bremsprobe " und die " Wendebremsprobe " , die vollständige Bremsprobe ist vorgegeben wenn Züge neu zusammengestellt werden , das sieht das Betriebskonzept für diesem Bahnhof nicht vor . Und da dies nicht vorgesehen ist , gibts auch keine Einwände seitens des EBA und dem Regelwerk . Die "Wendebremsprobe "sieht nur eine Überprüfung des FBV vor , und das ist ohne Probleme auch in diesem Bahnhof möglich .
Die Regeln gelten übrigens für alle Bahnhöfe gleichermaßen . Und je nach Nutzung können Vorschriften entfallen oder Auflagen erteilt werden .
Zitat:
Die einschlägigen Bahnvorschriften sind in diesem Fall nicht anwendbar, da die Steigung von S21 nach den einschlägigen Bahnvorschriften per se unzulässig sind.
einschlägige Bahnvorschriften == Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) ?
EBO §7.2
(2) Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, [...], soll bei Neubauten 2,5v.T. nicht überschreiten.
Dort steht "soll", und nicht "darf". Ausnahmen sind also erlaubt.
Der Bahnhof Ingolstadt-Nord hat wohl eine Längsneigung von 20 ‰, also auch deutlich mehr als in der EBO empfohlen, aber erlaubt, gebaut und in Betrieb.

Zitat:
Die nächste Frage, was ist eine eienr Steigung?
Ich glaube jeder, wirklich jeder, weiß was gemeint ist und ich glaube es trägt nicht zur "Diskussionskultur" (gerade in diesem Forum *hust*) bei, wenn nun jeder Beitrag, der hier verfasst und versendet wird, vorher von einem ganzen Team an Germanistikern, "Buchstabier-Champions" und
Deutsch-LK-Fleißpünktchen-Dauersammelern begutachtet werden muss, nur damit der jeweilige Gegenüber nix am Buchstabensalat auszusetzen hat und sich stattdessen mit des "Pudels Kern" beschäftigen kann.

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 18:51

ZitatStückgut-Schnellverkehr:
Ich glaube jeder, wirklich jeder, weiß was gemeint ist und ich glaube es trägt nicht zur "Diskussionskultur" (gerade in diesem Forum *hust*) bei, wenn nun jeder Beitrag, der hier verfasst und versendet wird, vorher von einem ganzen Team an Germanistikern, "Buchstabier-Champions" und
Deutsch-LK-Fleißpünktchen-Dauersammelern begutachtet werden muss, nur damit der jeweilige Gegenüber nix am Buchstabensalat auszusetzen hat und sich stattdessen mit des "Pudels Kern" beschäftigen kann
.

Grundsätzlich hast du recht, aber bei diesem User Endbahnhof, ist das Echoprinzip zu Anwendung gekommen. Lese dir doch mal die letzten Ergüsse dieses „Menschen“ durch, dann wirst du verstehen.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 19:18

Hallo Stüchgut , mach dir bitte noch die Mühe und geb den ganzen Text wieder , da steht nochmehr . Bzw. in der Rubrik wie baue ich einen Bahnsteig , da ist genau aufgezählt was so alles in einem Schrägbahnsteig verbaut werden muss .
Und ich glaube kaum das jemand ein Nullgleis baut und einen Bahnsteig mit 15 Promille Steigung/Gefälle . Bautechnisch würde das schräg aussehen ,und betrieblich totaler Nonsens .
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Zitat Infraprolet:
> Und du liest hoffentlich schon ganz heimlich
> einschlägige Bahnvorschriften.
>
> Die einschlägigen Bahnvorschriften sind in diesem
> Fall nicht anwendbar, da die Steigung von S21 nach
> den einschlägigen Bahnvorschriften per se
> unzulässig sind.

Ach, und auch dafür möchtest du den Beiweis liefern? Natürlich nicht! Wäre ja blödsinnig. Nachher widerlegt sich tmbak´s These von selbst und das geht ja mal gar nicht.

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tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Grundsätzlich hast du recht, aber bei diesem User
> Endbahnhof, ist das Echoprinzip zu Anwendung
> gekommen. Lese dir doch mal die letzten Ergüsse
> dieses „Menschen“ durch, dann wirst du verstehen.

Ich sagte dir schonmal, das beruht auf Gegenseitigkeit.

Was mir dabei gerade einfällt, wie macht man deiner Meinung nach eine Bremsprobe im über 150 jährigen Bahnhof Geislingen an der Steige? Deiner Meinung nach müsste es hier völlig verboten sein Bremsproben durchzuführen. Nun frage ich mich ernsthaft wie man das bei RB 19302 jeden Morgen aufs neue schafft.

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Vielen Dank für diesen Beitrag, nur hätte ich das gerne von User tmbak hören wollen, der diesbezüglich (mal wieder) mit Unkenntnis glänzte.

Er ist somit also keinen Sche*** besser als die von ihm als "Infrastrukturzerstörer" bezeichneten User. Das blöde daran ist, er begreift es nicht! Hoffentlich hat er seine Klienten besser beraten als er sich hier in der Eisenbahntechnik auskennt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

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