geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.08.11 15:18
geschrieben von: Endbahnhof
Datum: 20.08.11 15:19
geschrieben von: Endbahnhof
Datum: 20.08.11 15:24
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.08.11 15:33
geschrieben von: Endbahnhof
Datum: 20.08.11 15:42
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.08.11 16:09
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.08.11 16:18
geschrieben von: Stückgut-Schnellverkehr
Datum: 20.08.11 18:46
einschlägige Bahnvorschriften == Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) ?Die einschlägigen Bahnvorschriften sind in diesem Fall nicht anwendbar, da die Steigung von S21 nach den einschlägigen Bahnvorschriften per se unzulässig sind.
Dort steht "soll", und nicht "darf". Ausnahmen sind also erlaubt.(2) Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, [...], soll bei Neubauten 2,5v.T. nicht überschreiten.
Ich glaube jeder, wirklich jeder, weiß was gemeint ist und ich glaube es trägt nicht zur "Diskussionskultur" (gerade in diesem Forum *hust*) bei, wenn nun jeder Beitrag, der hier verfasst und versendet wird, vorher von einem ganzen Team an Germanistikern, "Buchstabier-Champions" undDie nächste Frage, was ist eine eienr Steigung?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.08.11 18:51
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.08.11 19:18
geschrieben von: Endbahnhof
Datum: 21.08.11 10:27
geschrieben von: Endbahnhof
Datum: 21.08.11 10:32
geschrieben von: Endbahnhof
Datum: 21.08.11 10:36
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