Florian Ziese schrieb:
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> E 49 schrieb:
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> -----
> > Der Gockel. Einfach mal eingeben: "EBA" und
> "Tunnelbau".
> >
> > Ergebnis hier> Und dann lesen:
> >
> > Auf S. 6: >>Tunnel im Sinne dieser Richtlinie
> sind Bauwerke mit einer Länge
> > von mehr als 500 m. Dabei werden Tunnel mit
> einer Länge
> > • über 1000 bis 15000 20.000 m als lange Tunnel
> > • über 15000 20.000 m als sehr lange Tunnel
> > bezeichnet.<<
> > Auf S. 10: >>Auf zweigleisigen Strecken sind bei
> langen und sehr langen Tunneln
> > die Fahrtunnel als parallele, eingleisige Tunnel
> anzulegen,
> > wenn das Betriebsprogramm einen
> uneingeschränkten Mischbetrieb
> > von Reise- und Güterzügen (vgl. Ziff. 3.1)
> vorsieht.<<
> >
> > Keinerlei 'Kann'-Vorschrift, keinerlei
> Ermessensspielraum für Abweichungen.
> >
> > Frage: ist es eigentlich für einen
> durchschnittlich begabten Internet-Nutzer soooooo
> > schwierig, einfachste Fragen selbst zu
> ergockeln???
>
> Und ist es für einen durchschnittlich begabten
> Internet-Nutzer soooooo schwierig, eine gestellte
> Frage auch vollständig zu beantworten? Auf den S
> 21-Strecken ist wohl kein Güterverkehr vorgesehen,
> damit ist dein Beitrag zwar informativ, klärt die
> Frage aber nicht (für reine Personenzugstrecken
> wären lange zweispurige Tunnel wohl weiterhin
> erlaubt).
>
> Florian
Sehr geehrter Herr Ziese,
Sie enttäuschen mich gewaltig!
Da Sie meinen vorigen Beitrag kritisieren, müssen Sie ihn gelesen haben. Da Sie ihn gelesen haben, müssen Sie folglich LESEN können...
Und wenn Sie diese Ihre Fähigkeit, Lesen zu können, auf
das von mir verlinkte Dokument angewandt hätten (ja, wenn...!), dann hätten Sie dasselbst auf Seite 5 folgendes lesen können:
>>Im Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN) sind neben den in den TSI enthaltenen Maßnahmen die Regelungen dieser Richtlinie anzuwenden.
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Für den Geltungsbereich des TEN sind sowohl bei Neubauten als auch bei Erneuerungs- und Umrüstungsmaßnahmen auch für Tunnel mit einer Länge von mehr als 500 m und bis 1000 m die in dieser Richtlinie enthaltenen Grundsätze sowie der Abschnitt
4.2.2 Teilsystem „Infrastruktur“ der TSI SRT
zu berücksichtigen.<<
Da es sich bei den S21-Strecken eindeutig um TEN-Strecken handelt (mit Ausnahme vielleicht von solchen Nebentunneln wie Wendliner Kurve(?) und Einfädelung der Gäubahn am Filderbahnhof usw.) können Sie eigentlich selber Ihre Schlüsse ziehen.
N.B.: Selbstverständlich ist, außer für die direkten Zu- und Abfuhrtunnelbauwerke aus dem S21-Bahnhof, Güterzugverkehr zumindest baulich mit berücksichtigt.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:01:06:19:03:48.