geschrieben von: Dennis82
Datum: 03.07.21 22:09
geschrieben von: Dennis82
Datum: 03.07.21 22:11
geschrieben von: Dennis82
Datum: 03.07.21 22:14
geschrieben von: Dennis82
Datum: 03.07.21 22:17
geschrieben von: Dennis82
Datum: 03.07.21 22:19
geschrieben von: Dennis82
Datum: 03.07.21 22:26
geschrieben von: Bahnfan-Gera
Datum: 03.07.21 23:29
Laut StVO gibt es das Zeichen 259 "Verbot für Fußgänger" offiziell auch nur mit einer nach links laufenden Person. Das hier zu sehende Schild mit der nach rechts laufenden Person ist offenbar eine Eigenkreation wo der Schilderhersteller die Piktogramm-Bilddatei irrtümlich spiegelverkehrt zum Klebefolien ausdrucken an den Plotter gesendet hat.Der Bahnübergang ist nach wie vor abgesperrt. Auf diesem Bild fiel mir übrigens erstmals auf, dass es das Verkehrszeichen „Für Fußgänger verboten“ mit einem nach links und einem nach rechts laufenden Piktogramm gibt.
geschrieben von: Schienenmog416
Datum: 04.07.21 13:00
geschrieben von: Dennis82
Datum: 04.07.21 13:22
Natürlich gibt es in Deutschland Normen in denen geregelt ist wie Verkehrszeichen auszusehen haben und bis wann ersetzte Verkehrszeichen durch die aktuell gültigen Verkehrszeichen zu ersetzen sind. Ob darunter jetzt auch das Problem hier fällt? Wie vielen Promille fällt fpdas überhaupt auf? Mir wäre es nicht aufgefallen.Ich bin immer davon ausgegangen, dass diese einer gewissen DIN-Norm unterliegen die so etwas regelt. Da würde mich denn ja mal interessieren ob spiegelverkehrte Schilder überhaupt im Rahmen der StVO Gültigkeit besitzen.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.07.21 20:44
geschrieben von: Dennis82
Datum: 05.07.21 21:35
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