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Re: Jawoll! Auch bei deutschen Tätern

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 01.08.20 00:36


Beruhige dich, selbstverständlich würden unter mir auch " Die schon länger hier Lebenden " für Eisenbahnfrevel und vorsätzliches Behindern von Zugfahrten sehr hart bestraft werden.
Bevor es wieder " ausgeholzt " wird, hier gleich mal meine Forderungen an die Politik und Justiz:

Wer Eisenbahnen oder sonstige verkehrliche Mittel, die der Fortbewegung dienen, wie Autos, Busse, Taxen, Straßenbahnen usw behindert oder gefährdet, durch unberechtigten Aufenthalt in Gleisen oder öffentlichen Wegen und Straßen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer vorsätzlich Verkehrsmittel an der Weiterfahrt hindert, bzw angreift, bzw Personen in der Ausübung ihres Dienstes wie Taxi, Straßenbahnfahrer, Zugbegleiter oder Lokführer angreift, wird mit einer Freiheitsstrafe von 1-5 Jahren bestraft.
Werden durch eine vorsätzliche Behinderung und eines Angriffs mehrere Personen daran gehindert, rechtzeitig anzukommen im Rahmen eines Verkehrsbedürfnisses, so erfolgt gleichzeitig noch eine Klage wegen Freiheitsberaubung.

Als strafbewährte Behinderung würde ich auch sofort einstufen, was meine speziellen Freunde machen, die lieben netten Rennradfahrer: Hier würde es für nebeneinander fahren oder Nichtbenutzen eines nebenan verlaufenden Radwegs, drakonische Strafen geben wie: Sofortige Einziehung des Fahrrads, Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro oder ersatzweise gleich mal 14 Tage Haft! Ein Führerscheinentzug für 6 Monate, falls vorhanden, müsste auch ggf geprüft werden.
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 Re: Jawoll! Auch bei deutschen Tätern
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