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Re: Gehalt von Zugbegleitern etc. bei Streik

geschrieben von: Silvio

Datum: 15.11.07 13:29


Wenn einem Kollegen auf Grund des Streikes keine Arbeit angeboten werden kann, ist dies vom Grundsatz her ein Annahmeverzug der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Leider hat sich der Arbeitgeber hier im Tarifvertragswerk auch eine arbeitgeberfreundliche Regelung offen gehalten. Eine Schicht wird dann mit der Mindestanrechnungszeit von 5h verrechnet und damit - Fahrzulagen noch nicht einmal berücksichtigt - weit unter einem "normalen" Arbeitstag. Dies gilt nicht nur für Zugbegleiter, sondern auch z.B. für nicht streikfähige (warum auch immer) Tf, die auf einem durch den Notfallfahrplan entfallenden Zug beispielsweise Streckenkunde oder Ausbildung fahren sollten.
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 Re: Gehalt von Zugbegleitern etc. bei Streik
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