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GDL-Niederlage: Keine einstweilige Verfügung bei Notdienstausweisen

geschrieben von: E645

Datum: 12.10.07 17:20


[www.gdl.de]

Habe gehört man hätte einige Lokführer schon suspendiert, weil sie sich bei ihrem Streik auf die (von der GDL behauptete) Unrechtmäßigkeit dieser Notdienstausweise berufen haben.

Wenn dem so ist, dann können sich die Betroffenen jetzt warm anziehen ...

Außerdem sollte man sich vor einer Handlung über deren Rechtmäßigkeit im klaren sein. Warum wurde das also nicht vorher von der GDL geklärt? Ich hoffe die GDL leistet den geschädigten Eisenbahnern vollen Schadensersatz, d.h. sofortige und volle Lohnfortzahlung (inklusive Zulagen), Schmerzensgeld, etc.



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2007:10:12:17:27:03.
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