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Genau wie beim Fußball der Schiri ist das Gericht immer der eigentlich Schuldige

geschrieben von: Insa

Datum: 10.10.07 22:12


Murrtalbahner schrieb:
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> Naja gut, wenn ein Provinzgericht die Grundrechte
> aushebeln darf, dann ist das ja wohl kein Problem!


Welches Provinzgericht (was soll das überhaupt sein, so etwas ist in unserem Justizsystem nicht vorgesehen) hat denn welche Grundrechte ausgehebelt? Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Streik ist kein Grundrecht! Lediglich das Bilden von Gewerkschaften ist durch den Art. 9 Abs. 3 GG geschützt:

"Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden."

1. Will jemand die Gewerkschaft (hier vermutlich die GDL) verbieten? Nein. Folglich kein Grundrecht verletzt.
2. Will jemand die Bundeswehr oder die Bundespolizei zu Bekämpfung von Streikenden oder Behinderung des Arbeitskampfes einsetzenhttp://qopt.phys.msu.su/pasha/smiles/smiles1/confused5.gif Bisher nichts davon gehört! Also auch keine Grundrechtsverletzung.

... und ob der Arbeitkampf der GDL überhaupt zur "Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" geführt wird, ist dabei auch noch sehr auslegbar.

Bei dieser Rechtlage muss man eben anerkennen, dass Gerichte hier einen sehr großen Ermessensspielraum haben, den sie anscheinend auch mit Augenmaß mal mehr für die eine und mal mehr für die andere Seite auslegen.



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2007:10:10:22:15:33.
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