geschrieben von: Patrick1971
Datum: 19.02.21 09:29
geschrieben von: Harkort
Datum: 19.02.21 18:14
geschrieben von: Hans-Jürgen Warg
Datum: 19.02.21 19:45
geschrieben von: Patrick1971
Datum: 19.02.21 22:57
Sehr geehrter Herr Warg,Hans-Jürgen Warg schrieb:[/b]]
Im Erzgebirgskreis
wurde die 15 km-Regel erst am Mittwoch, dem 17.2.2021 aufgehoben. Aber es gibt eben immer Menschen die sich über Regeln hinwegsetzen müssen...
geschrieben von: Heiko Basseler
Datum: 19.02.21 23:12
geschrieben von: Windbergbahner
Datum: 19.02.21 23:46
Unfassbar, Sie sollten sich schämen!Hallo,
schöne Bilder aber: Im Erzgebirgskreis
wurde die 15 km-Regel erst am Mittwoch, dem 17.2.2021 aufgehoben. Aber es gibt eben immer Menschen die sich über Regeln hinwegsetzen müssen...
Grüße
geschrieben von: Falko
Datum: 19.02.21 23:50
geschrieben von: Hans-Jürgen Warg
Datum: 20.02.21 08:24
Hallo Herr Warg,
schade, dass Sie scheinbar die Anwendung der 15 km Regel nicht verstanden haben. Ansonsten würden Sie hier nicht solche haltlosen Anschuldigungen loslassen.
Erfreuen Sie sich lieber an den Bilder und dem Film und spielen hier nicht die Coronapolizei
mit Ihrer eigenen, falschen Coronaregelauslegung.
Gruß
Heiko Basseler
geschrieben von: der münchner
Datum: 20.02.21 10:01
Guten Morgen @ all,
[bSehr geehrter Herr Warg,Hans-Jürgen Warg schrieb:[/b]]
Im Erzgebirgskreis
wurde die 15 km-Regel erst am Mittwoch, dem 17.2.2021 aufgehoben. Aber es gibt eben immer Menschen die sich über Regeln hinwegsetzen müssen...
gegen den von Ihnen suggerierten Vorwurf, meine Familie und ich hätten uns gegen Regeln hinweggesetzt, möchte ich mit entschieden verwehren !
Ich zitiere auszugsweise aus einer Antwort der zuständigen Behörde auf meine schriftliche Anfrage:
"Sehr geehrter Herr Kaufmann,
generell gibt es für den Erzgebirgskreis derzeit keine Einreisebeschränkungen aus anderen Bundesländern......Für Sie gilt zuallererst die Corona-Schutzverordnung in Ihrem Bundesland. Diese regelt, welche Gründe es ihnen erlauben, die eigene Häuslichkeit zu verlassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Verordnungsgeber....." Zitat Ende.
Da wir aus Nordrhein-Westfalen eingereist sind und es hier keine 15-km Regel gibt, die einen Tagesausflug verbieten würde, haben wir uns über keinerlei Regeln hinweggesetzt. Oder glauben Sie ernsthaft, wir würden das Risiko eingehen, nach mehr als 400 km Fahrt postwendend nach Hause geschickt zu werden und vielleicht sogar ein Bußgeld zahlen zu müssen ? Ganz sicher nicht ! Die Tatsache, dass es u.a. im Erzgebirgskreis den eigenen Bewohnern längere Zeit nicht erlaubt war, ihre Region zu verlassen, macht mich und meine Familie noch lange nicht zu Regelbrechern.
Ich hoffe, ich konnte das klarstellen.
Grüße
Patrick
geschrieben von: BOS
Datum: 20.02.21 14:01
geschrieben von: Patrick1971
Datum: 20.02.21 21:59
Hallo André,Guten Morgen @ all,
aus meiner Sicht dünnes Eis.
Richtig ist: "zuerst" gilt die Verordnung "Ihres Bundeslandes", wenn die sagt, ich darf fahren, dann darf ich fahren. Vollkommen korrekt! Wenn ich zu meiner Lebenspartnerin nach Sachsen fahre, mache ich das ganz legal. Wenn ich dann da bin, gelten für mich aber nicht mehr die Regeln meines Bundeslandes, sondern die aus Sachsen. Also wenn ich "Regeln" befolge, dann bitte alle und nicht andere Leute beschimpfen, die einfach mal eine "kleine Anmerkung" schreiben.
Ich kann mir nicht vorstellen, das Herr Warg bei diesem Wetter freiwillig zu Hause sitzen geblieben ist...
Gruß André ... der auch gern wieder "frei" reisen wollen würde.
geschrieben von: leipzig-stoetteritz
Datum: 20.02.21 22:18
geschrieben von: postenkoenig
Datum: 21.02.21 10:39
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