Hallo zusammen,
das ist wohl eine Zeitungsente, oder man nutzt die allgemeine Unkenntnis aus (Windfall-Profits)?
Kohle wird frühestens 2023 zusätzlich besteuert! Oder fahren da wieder diese auf leichtes Heizöl umgebaute Loks?
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2)
Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2737)
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www.gesetze-im-internet.de]
Für die Emissionsberichterstattung für die Kalenderjahre 2021 und 2022 sind
Brennstoffe im Sinne dieses Gesetzes:
1.Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 und der Unterpositionen 2710 12 31, 2710 12 51 und 2710 12 59 der Kombinierten Nomenklatur;
2.Gasöle der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur;
3.Heizöle der Unterpositionen 2710 19 62 bis 2710 19 68 und der Unterpositionen 2710 20 31 bis 2710 20 39 der Kombinierten Nomenklatur;
4.Erdgas: Waren der Unterpositionen 2711 11 (verflüssigtes Erdgas) und 2711 21 der Kombinierten Nomenklatur und gasförmige Energieerzeugnisse, die beim Kohleabbau aufgefangen werden, ohne gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe;
5.Flüssiggase: Waren der Unterpositionen 2711 12 bis 2711 19 der Kombinierten Nomenklatur.
Ich möchte nicht sagen, dass es keine Begründungen für Preiserhöhungen gibt, aber die CO2-Abgabe ist es nicht.
Gruß Bahnfrosch