geschrieben von: 118 104
Datum: 08.03.20 15:12
geschrieben von: Karolingerheinz
Datum: 08.03.20 15:25
geschrieben von: 118 104
Datum: 08.03.20 16:05
geschrieben von: Heizer Jupp
Datum: 08.03.20 16:33
geschrieben von: Kohlenheini
Datum: 08.03.20 16:37
geschrieben von: 91 80 6 110 504-9 D-DB
Datum: 08.03.20 16:52
Wenn ich das recht aus den Antworten des Museums heraus lest geht es wohl um Baurechtsprobleme und Brandschutz....wäre es schön, hier mal etwas zur Begründung zu erfahren.
Zunächst sollte man schon mal beide Seiten zum Thema hören, bevor man sich auf eine der beiden Seiten schlägt.
Als Eisenbahnfreund finde ich den Untersagungsakt natürlich erst mal befremdlich. Aber das Warum wäre schon mal interessant. Einmal um vielleicht objektive und wirklich triftige Gründe abstellen zu können, bzw. gegen den Verwaltungsakt vorzugehen, wenn die Untersagungsgründe nicht schlüssig, willkürlich, oder anderweitig rechtswidrig sind.
Ich wünsche hier allen Beteiligten das nötige Augenmaß, Wohlwollen und glückliche Händchen bei künftigen Entscheidungen.
geschrieben von: 118 104
Datum: 08.03.20 16:56
Guten Tag,Heizer Jupp schrieb:Wenn ich das recht aus den Antworten des Museums heraus lest geht es wohl um Baurechtsprobleme und Brandschutz....wäre es schön, hier mal etwas zur Begründung zu erfahren.
Zunächst sollte man schon mal beide Seiten zum Thema hören, bevor man sich auf eine der beiden Seiten schlägt.
Als Eisenbahnfreund finde ich den Untersagungsakt natürlich erst mal befremdlich. Aber das Warum wäre schon mal interessant. Einmal um vielleicht objektive und wirklich triftige Gründe abstellen zu können, bzw. gegen den Verwaltungsakt vorzugehen, wenn die Untersagungsgründe nicht schlüssig, willkürlich, oder anderweitig rechtswidrig sind.
Ich wünsche hier allen Beteiligten das nötige Augenmaß, Wohlwollen und glückliche Händchen bei künftigen Entscheidungen.
Das sollte doch im sinne aller beteiligten zu lösen sein.
geschrieben von: Christoph Heuer
Datum: 08.03.20 19:31
geschrieben von: Christian Kehr
Datum: 09.03.20 14:51
geschrieben von: Signal
Datum: 09.03.20 19:06
Ein schwieriges Thema, das die MuBa-Szene empfindlich trifft, wo sich doch viele Anlagen nur dadurch erhalten lassen, dass sich aus der Bahnbetriebsanlage auch nebenher ein Museum mit Publikumsverkehr und Einnahmen entwickelt hat, ohne die ursprüngliche Nutzung aufzugeben.Baurechtsprobleme und Brandschutz.
Wenn das Gelände immer noch als Bahnanlage gewidmet ist, hat die Stadt dort nichts zu sagen, ist also unzuständig. In die kommunale Planungshoheit etc. fällt das erst zurück, wenn nach § 23 AEG entwidmet würde oder worden wäre.
Zuständig ist ansonsten allein die Landeseisenbahnaufsicht, egal ob das Gelände nach BOA oder EBO betrieben wird.
... in Bayern wurde das doch schon beim Bahnpark Augsburg durchdekliniert, wenn auch wohl in anderer Himmelsrichtung, dort halt wohl die Eisenbahnaufsicht nicht mehr "mitgespielt" ...
Grüße
geschrieben von: M. Laukenmann
Datum: 10.03.20 11:19
geschrieben von: Signal
Datum: 10.03.20 11:45
Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Da man ja weiterhin Bahnbetrieb beabsichtigte, würde man mit einem Verfahren nach §23 AEG letztlich doch die eigene Existenz gefährden. Es scheint mir vielmehr eine typische WIKI-Erklärung, in der jemand in eigenen Worten zusammenfasst, dass das Gelände kein DB-Bahnbetriebswerk mehr ist und von einem Verein übernommen wurde, der es erhalten möchte.Noch was zur Widmung des Geländes als Bahnanlage : In Wiki ist zu lesen , dass "das ehemalige DB-Bahnbetriebswerk Heilbronn im Jahre 2000 durch den Trägerverein zu musealen Zwecken übernommen wurde". Es könnte daher eine Umwidmung erfolgt sein mit der Folge des Zuständigkeitenwechsels.
geschrieben von: Bahnfrosch
Datum: 10.03.20 17:27
geschrieben von: Kesselgeist
Datum: 12.03.20 09:08
geschrieben von: Dampflokfan87
Datum: 12.03.20 09:34
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