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Seiten: 1 2 All Angemeldet: -

HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: Klaus D. Holzborn

Datum: 31.12.19 12:55

Hallo zusammen,
wie ich inzwischen aus mehreren Quellen gehört habe, hat die Geschäftsleitung der HSB etwas dagegen, dass Mitarbeiter (aber auch Betriebsfremde) Bilder oder Videos aus den Werkstättenbereichen etc. im Internet oder sonstwo veröffentlichen.
Demzufolge ist auch das Fotografieren während der wöchentlichen Werkstattbesichtigungen nicht gestattet (einmal wurden Kameras und Handys sogar vorher eingesammelt), so dass solche Bilder nicht mehr möglich sind:
99_7235-D_iA-WernigerodeWt-20091127-Holzborn-7505kl.jpg
99 7235 während der selbst durchgeführten Zwischenuntersuchung in Wernigerode-Westerntor vor 10 Jahren


Dennoch wünsche ich allen ein schönes glückliches Neues Jahr
99_5901-lS97401_GL-Benneckenstein-20150213-Holzborn-2378kkl.jpg
verbunden mit der Hoffnung, dass unsere beiden Alt-Mallets (99 5901 und 5902) bald wieder fahren werden

KLaus

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: dampfachim

Datum: 31.12.19 13:48

Hallo Klaus,


das hat die HSB ganz offiziell auf ihre Homepage geschrieben: [www.hsb-wr.de]

Dass solche Einschränkungen einen Werkstattrundgang nicht gerade attraktiv machen, müssen wir nicht weiter diskutieren. Kamera einsammeln wäre wohl das Letzte, das ich mitmachen würde. Ich würde weder meine Kamera, noch mein Smartphone dort abgeben. Dann verzichte ich auf die Werkstattbesichtigung. Was sollte ich dort denn auch versäumen, was ich nicht sowieso aus täglichem Erleben kenne.

Viele Grüße

Dampfachim
Klaus D. Holzborn schrieb:
Demzufolge ist auch das Fotografieren während der wöchentlichen Werkstattbesichtigungen nicht gestattet (einmal wurden Kameras und Handys sogar vorher eingesammelt), so dass solche Bilder nicht mehr möglich sind [...]


Hallo Klaus,

danke für den Hinweis! Dann kann ich mir den für das kommende Jahr geplanten Besuch der Werkstatt ja sparen. Ich frage mich aber schon, wie man das zukünftig in der "gläsernen Werkstatt" handhaben will ...


Ein gutes Neues

wünscht

Michi

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: Michael Staiger

Datum: 31.12.19 14:22

Hallo Klaus,

halte das Verbot für durchaus verständlich, da auf solchen Momentaufnahmen manches z. B. nicht BG-konform aussieht - obwohl tatsächlich alles in Ordnung war. Solche Bilder aus dem Netz werden dann gern für Kritik von "amtlicher" Seite verwendet, es gibt da bei wohl jeder Museumsbahn Erfahrungen ("Arbeiten ohne Helm, Warnweste, Schutzkleidung". "Fahren mit offener Tür" - obwohl die Lok stand)
Am besten fand ich die Geschichte als ein Forenschreiber behauptete, die parallel fahrende Lok fuhr deutlich schneller als erlaubt. Das zog dann eine - kostenpflichtige - Fahrtenschreiberüberprüfung nach sich. Natürlich mit dem Ergebnis daß alles in Ordnung war.
Am besten wären Tage der offenen Türe, für die alles vorbereitet und nicht gearbeitet wird.

Gruß
und guten Rutsch
Michael

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: wolfgang65

Datum: 31.12.19 14:26

Hallo zusammen,

die Vorgaben der HSB klingen stark nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) - dadurch leider nachvollziehbar.

Zur zukünftigen "Gläsernen Werkstatt" passt das natürlich so gar nicht. Mal sehen, ob der HSB da noch etwas sinnvolles einfällt....

Grüße und einen guten Rutsch

Wolfgang



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:12:31:15:13:53.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: geselle

Datum: 31.12.19 20:08

Hallo,

Was sind Altmallets? Gibt es auch Neumallets?
MfG



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:12:31:20:09:20.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: 042 096-8

Datum: 01.01.20 11:32

wolfgang65 schrieb:
Hallo zusammen,

die Vorgaben der HSB klingen stark nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) - dadurch leider nachvollziehbar.

Zur zukünftigen "Gläsernen Werkstatt" passt das natürlich so gar nicht. Mal sehen, ob der HSB da noch etwas sinnvolles einfällt....

Grüße und einen guten Rutsch

Wolfgang
Das klingt mal wieder nach bürokratischen Spitzfindigkeiten und ist ein Widerspruch in sich. Vom Bahnsteig oder der Aussichtsplattform in Schuppen fotografieren erlaubt, ein Schritt hinter dem Schild verboten. Ein paar Sätze weiter freut man sich über private Veröffentlichung von Filmen/Fotos als willkommene Werbung. Das verstehen wohl nur kranke Bürokratenhirne , fast wie der Gummiparagraf zu DDR-Zeiten.
In Rheine hat man damals 1,13 DM gezahlt und konnte sich nach kurzer Belehrung frei bewegen. Heute müßte man es sicher bei mehreren Stellen beantragen mit einem Jahr Bearbeitungszeit und 113 € Kosten - übertrieben ausgedrückt. Zumindest sichert man damit die Arbeitsplätze im Büro.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:01:01:12:21:05.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: Dieter Mäurer

Datum: 01.01.20 12:54

In den Ausführungen der HSB steht eigentlich nichts drin, was nicht selbstverständlich sein sollte. Auf dem Bahngelände habe ich ohne Erlaubnis absolut nichts zu suchen, und wenn man in den eigenen Räumlichkeiten oder bei der Arbeit nicht fotografiert werden möchte, ist das nachvollziehbar und selbstverständlich zu respektieren. Und wer deswegen den Besuch in den Räumlichkeiten der HSB für sinnlos hält und absagt, darf dies gerne tun und die HSB wird das hoffentlich verkraften.
Vieles von dem, was nun schriftlich festgelegt werden musste, haben wir Eisenbahnfreunde (?!) uns aber auch redlich erarbeitet!
Als ich in den neunziger Jahren das erste Mal in Wernigerode war, habe ich beim Betreten des Betriebswerkes den erstbesten Mitarbeiter angesprochen, unter welchen Umständen das Betreten des Geländes erlaubt werden könnte. Schier fassungslos wurde ich an einen Vorgesetzten in einem Büro verwiesen, der mir prompt unter zahlreichen Hinweisen auf das Verhalten (Betreten von Betriebsgleisen, Besteigen von Fahrzeugen) die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit genehmigt hat. Nicht ohne seine Verwunderung ob meiner Anfrage zu artikulieren, da die meisten Eisenbahn"freunde" einfach aufs Gelände latschen würden.
Bei meinen Besuchen in den Folgejahren wurden die Restriktionen immer heftiger, manche Verantwortliche haben das Betreten gar nicht mehr zugelassen. Darauf angesprochen wurde immer das Fehlverhalten der Besucher angesprochen, vom Besteigen der Fahrzeuge über Betreten der Betriebsgleise trotzt rollendem Betrieb, Betreten der Werkstätten ohne Anfrage bis hin zum Klauen von Lokteilen. Ich habe danach den Besuch immer schriftlich angemeldet und immer eine Zutrittserlaubnis bekommen (natürlich mit vorheriger Anmeldung, dass ich jetzt da bin). Das hat so lange funktioniert, bis mein Ansprechpartner in Rente gegangen ist. Heute gibt es nur noch Absagen, außer anlässlich von "Besuchertagen".
Trotzdem komme ich auch heute noch in allen Betriebsanlagen am weitesten, wenn man sich vorher schriftlich anmeldet bzw. nach den Gegebenheiten vor Ort erkundigt. Zugegeben, manchmal bekommt man Absagen, aber oft wird auch direkt der Ansprechpartner genannt, an den man sich vor Betreten der Bahnanlagen wenden soll. So geschehen 2019 u.a. ich den Betriebshöfen, Hof, Halle, Magdeburg-Rothensee, Kempten, Mannheim, Nürnberg RBF, und weitere...
Übrigens: das Mitführen einer Warnweste hilft ungemein. Das Tragen einer Warnweste heißt aber noch lange nicht, dass ich nun alles darf!!
Ein hobbymäßig erfolgreiches 2020 wünscht euch

Dieter Mäurer

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: PKP-modelarz

Datum: 01.01.20 21:43

Dann sollen sie sich ihre gläserne Werkstatt (und damit viel Geld) sparen...
Hoffentlich hat man die Bildaufnahme-Werkzeuge nur gegen Quittung eingesammelt und ausgegeben. Ich würde hier größten Wert darauf legen.
Aber das geht überhaupt nicht- Kameras einsammeln- sind wir hier in der Hochsicherheitszone? Selbst im Atomkraftwerk habe ich fotografieren dürfen, ja, man war bemüht, durch die Führung und die dabei entstehenden Fotos, den Zweifel an der Atomkraft auszuräumen.

Ein Verbot ist in meinen Augen nur die Unsicherheit, über jeden Zweifel erhaben zu sein.

Soweit meine Gedanken
Viele Grüße
Christian

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Im Prinzip ja

geschrieben von: Peter

Datum: 02.01.20 12:11

Hallo!

Auch wenn Dieter prinzipiell recht hat (auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass Eisenbahn"freunde" viel verbrannte Erde hinterlassen haben), so frage ich mich doch, was der Quatsch mit dem Fotografierverbot soll:

Man will Offenheit und Oeffentlichkeit, man will Werbung und man will fuer Millionen eine "glaeserne Werkstatt" bauen, kommt dann aber im Rahmen von offiziellen Besichtigungen mit einem kleinlichen Fotoverbot?
Das kann man sicher auch besser regeln - zumal es in anderen Betrieben aller Art ja auch geht. Und (falsche) Behauptungen kommen sowieso immer mal in Umlauf, mit oder ohne Bilder - da sollte man dann aber auch der Erfahrung der Aufsichtsbehoerden vertrauen, damit umzugehen (ich spreche da durchaus aus Erfahrung).

Meine Befuerchtung ist, dass hier jemand in dem Bemuehen, nur ja nichts falsch zu machen, deutlich ueber's Ziel hinausgeschossen ist.

Anders gesagt: "Kann man zwar so machen, ist dann aber sch**sse..."

Gruss

Peter

+++ Ich will gar nicht, dass mich jeder mag - im Gegenteil: Die Sympathie oder Zuneigung gewisser Menschen waere mir hochgradig peinlich.
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+++ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt: Es gibt immer Menschen, die nach Fehlern suchen - und ich versuche, allen Lesern etwas zu bieten.
Gegen einen kleinen Obolus biete ich sogar Patenschaften fuer meine Schreibfehler an. Und bald ist Weihnachten ...




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:01:02:12:12:39.

Re: Im Prinzip ja

geschrieben von: 042 096-8

Datum: 02.01.20 13:55

Bei einer offiziellen Führung Fotoverbot, bei einer Sonderveranstaltung erlaubt. Bei gezielten Aufnahmen von Mitarbeitern gehört es sich, daß man sie vorher fragt, bei Veröffentlichung die offizielle Erlaubnis einholt. Das gebietet der gesunde Menschenverstand und Anstand wenn man sich nicht auf das "Gafferniveau" begeben will. Die Bestimmungen sind in sich widersprüchlich. Das unerlaubte Betreten von Betriebsgelände ist allgemein üblich, ob Backstube oder Bahngelände. Da kann ein Schritt in die Illegalität führen. Ein Beispiel vom Brocken, fast überall beliebig fortsetzbar.

Bst Brocken.jpg

Am Bahnsteigende das obligatorische Schild, der Weg direkt daneben. Ist die Grenze am Schild oder am Ende der Betonsteine ? Man muß sich wohl absichern gegen Leute die die Stufe übersehen. Der bürokratische Irrsinn für Schilder, Zäunchen, Geländer, ..., kostet bundesweit, nicht nur bei der Eisenbahn sicher Millionen die man sinnvoller verwenden könnte.

Nha Geländer.jpg

Ein anderes Beispiel.Nach über 150 Jahren mußte am schmalen Durchlass bei der Trapeztafel ein Geländer angebaut werden, damit niemand in die Tiefe stürzt.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 02.01.20 15:35

Warum diese Geheimnisskrämerei? Haben die von der HSB was zu verbergen? Ppp

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.01.20 10:15

Michael Staiger schrieb:
Hallo Klaus,

halte das Verbot für durchaus verständlich, da auf solchen Momentaufnahmen manches z. B. nicht BG-konform aussieht - obwohl tatsächlich alles in Ordnung war. Solche Bilder aus dem Netz werden dann gern für Kritik von "amtlicher" Seite verwendet, es gibt da bei wohl jeder Museumsbahn Erfahrungen ("Arbeiten ohne Helm, Warnweste, Schutzkleidung". "Fahren mit offener Tür" - obwohl die Lok stand)
Am besten fand ich die Geschichte als ein Forenschreiber behauptete, die parallel fahrende Lok fuhr deutlich schneller als erlaubt. Das zog dann eine - kostenpflichtige - Fahrtenschreiberüberprüfung nach sich. Natürlich mit dem Ergebnis daß alles in Ordnung war.
Am besten wären Tage der offenen Türe, für die alles vorbereitet und nicht gearbeitet wird.

Gruß
und guten Rutsch
Michael
wenn die Behörden dort so blöd sind, das für bare Münze zu nehmen, sind die noch blöder, wie ich in dem Bundesland bisher schon immer angenommen habe. Aber die Prüfung des Fahrtenschreibers ist nur kostenpflichtig, wenn der Verstoß nachgewiesen wird. Wenn alles in Ordnung ist, kann man das Geld bei der anordnenden Behörde als Kostenersatz verlangen. Da gibt es ein ziemlich altes Urteil des BGH, ich denke das ist über 30 Jahre alt.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.01.20 10:42

Wenn ich auf einer Werkstattführung bin, dann halte ich mich dort befugt auf. Und wenn ich nicht weiß, wie ich mich da zu benehmen habe, dann sollten die mich einfach rauswerfen. Ich habe Verständnis für ein Fotografierverbot in einem Bereich mit geheimen Sachen, aber nur sehr bedingt in einer Dampflokwerkstatt. zumal es Kameras gibt, die nicht so einfach wie eine Kamera aussehen.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.01.20 10:45

Ladehilfe schrieb:
Warum diese Geheimnisskrämerei? Haben die von der HSB was zu verbergen? Ppp
ja, man sieht wie rückständig dort gearbeitet werden muss.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: Schneideisen

Datum: 05.01.20 11:09

Also ich Mitte 2018 da war, was es kein Problem zu Fotografieren. Aber gut zu wissen, macht man in Zukunft nen Bogen um die HSB.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: 042 096-8

Datum: 05.01.20 11:51

ThomasR schrieb:
Wenn ich auf einer Werkstattführung bin, dann halte ich mich dort befugt auf. Und wenn ich nicht weiß, wie ich mich da zu benehmen habe, dann sollten die mich einfach rauswerfen. Ich habe Verständnis für ein Fotografierverbot in einem Bereich mit geheimen Sachen, aber nur sehr bedingt in einer Dampflokwerkstatt. zumal es Kameras gibt, die nicht so einfach wie eine Kamera aussehen.
Da muß ich mich einmal mehr anschließen, wo ist der fotografische Unterschied zwischen einer Werkstattführung und einer Sonderveranstaltung ? Die Motive sind die gleichen. Oder werden dann die gewünschten Motive arrangiert ? Nordkorea lässt grüßen.

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: Michael89

Datum: 05.01.20 12:24

Hallo,

042 096-8 schrieb:
wo ist der fotografische Unterschied zwischen einer Werkstattführung und einer Sonderveranstaltung ? Die Motive sind die gleichen.
Bei den Sonderveranstaltungen herrscht kein Betrieb in der Werkstatt, das kann bei Werkstattführungen unter Umständen anders sein.

042 096-8 schrieb:
Zitat:
Nordkorea lässt grüßen.
Der Kommentar war einfach nur völlig unnötig.

Noch kurz ein Satz zur generellen Thematik, wenn immer alle wüssten wie Sie sich zu benehmen haben, dann müsste der Betreiber so nicht reagieren.

Gruß Michael

Re: HSB: Fotografieren verboten (2 B)

geschrieben von: mavo

Datum: 05.01.20 17:06

Kameras einsammeln ist nicht nur "das Letzte" sondern auch ungesetzlich!
Allerdings wurde bereits vor etwa 20 Jahren bei der Werkstattbesichtigungung das Fotografieren und Filmen untersagt...
Damals wurde dies allerdings damit begründet das "Werksgeheimnisse" zu schützen wären.
Seit dem habe ich die Werkstatt nicht wieder betreten und werde dies vermutlich auch nicht mehr tun.
(Meiningen ist imho eh interessanter...)
Michael89 schrieb:
Hallo,

042 096-8 schrieb:
wo ist der fotografische Unterschied zwischen einer Werkstattführung und einer Sonderveranstaltung ? Die Motive sind die gleichen.
Bei den Sonderveranstaltungen herrscht kein Betrieb in der Werkstatt, das kann bei Werkstattführungen unter Umständen anders sein.

042 096-8 schrieb:
Zitat:
Nordkorea lässt grüßen.
Der Kommentar war einfach nur völlig unnötig.

Noch kurz ein Satz zur generellen Thematik, wenn immer alle wüssten wie Sie sich zu benehmen haben, dann müsste der Betreiber so nicht reagieren.

Gruß Michael
der so ziemlich vernünftigste Kommentar in dem ganzen Thread. Vor allem der letzte Satz.
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