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Re: Revision von 03 204 wird über eine Million Euro kosten, ist das sinnvoll?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.07.18 16:22

Hallo,

Einfach einmal in die gesetzlichen Gundlagen und die sich daraus ergebenden Folgerichtlinien schauen. Es gibt nun einmal bestimmte Arbeiten gerade an sicherheitsrelevanten Bauteilen, die nur von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Da achten die zuständigen Aufsichtsbehörden auch drauf. Mehr musst Du als Anonymus nicht wissen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:13:16:23:46.
Tja nur da steht sowas nicht. Also wenn schon dann richtig. Sie erzählen leider völligen unsinn.
Weil nach ihrer Devinition müssen dann 3/4 aller Dampfloks abgestellt werden.
Da steht nur das die Leute die Qualifikation haben müssen. Von Fachfirma und nicht Ehrenamtlich steht da kein Wort.
Der Uhu schrieb:
Dranbleiben-durchbeißen-weitermachen! Dann wird es auch was!



Kämpfen, Siegen oder unter gehen!!!!!
In Anbetracht der Tatsache, das hier einige schon "Blutdruck" haben und andere diesen sicher bekommen, wenn diese das alles lesen, rate ich von Salz ab, das ist nicht gut für den Blutdruck überhaupt.

Ein wenig Baldrian und Kamille Infus wären hier angebracht

Übrigens: DV946... da war doch mal was... aber gut, man kann auch eine Fahrzeugunterhaltung nach "Regelwerk" aus *zensiert* machen, und sich dann wundern, wenn die Behörden, allen voran das komische Amt aus Bonn plötzlich ungehalten wird...
gerdboehmer schrieb:
Hallo,

Einfach einmal in die gesetzlichen Gundlagen und die sich daraus ergebenden Folgerichtlinien schauen. Es gibt nun einmal bestimmte Arbeiten gerade an sicherheitsrelevanten Bauteilen, die nur von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Da achten die zuständigen Aufsichtsbehörden auch drauf. Mehr musst Du als Anonymus nicht wissen.

Liest du eigentlich die Beiträge, auf die Du antwortest?

Hier werden sachlich korrekt die Fakten genannt, mit Ergänzungen, damit der Kontext verstanden werden kann, in dem sie fallen.

gerdboehmer schrieb:
Hallo,

Einfach einmal in die gesetzlichen Gundlagen und die sich daraus ergebenden Folgerichtlinien schauen. Es gibt nun einmal bestimmte Arbeiten gerade an sicherheitsrelevanten Bauteilen, die nur von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Da achten die zuständigen Aufsichtsbehörden auch drauf. Mehr musst Du als Anonymus nicht wissen.
Also langsam platzt mir doch der Kragen was Sie hier den Leuten für Zeug erzählen. Einzige gesetzliche Grundlage für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen in Deutschland ist das AEG und darin speziell der Paragraph 4a Instandhaltung. Da steht kein Wort über "zugelassene" Werkstätten. Eine zugelassene Werkstatt bspw. für das Fahrwerk einer Dampflok, welches ja in ihrem Sinne sicherheitsrelevant sein sollte, gibt es nicht. Die Werkstatt müsste nämlich jemand zertifizieren und diesen jemand gibt es ebenfalls nicht. Eine Ausnahme bilden hier die Werkstätten, welche Güterwagen instandhalten. Hier wurde mit der Zertifizierung zur ECM europäisches Recht umgesetzt und eine Zertifizierung dieser Werkstätten ist unumgänglich. Für Triebfahrzeuge und Reisezugwagen gibt es vergleichbares bis dato nicht.
Auch die von ihnen genannten Folgerichtlinien sind ein erfundenes Gespenst, auch im Bereich der ECM(VPI oder DB-Regelwerk oder, oder, oder). Der Halter eines Fahrzeuges ist verpflichtet, mit seinen Fahrzeugen sicheren Eisenbahnbetrieb durchzuführen, dazu wurde ihm bisher in der EBO die Pflicht zur wiederkehrenden Untersuchung in einem Rythmus(6+1+1) vorgegeben, von welchem aber inzwischen unter bestimmten Bedingungen auch abgewichen werden darf. Um sein Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand vorzuhalten ist die Anwendung eines Instandhaltungsregelwerkes sinnvoll und unumgänglich. Doch dieses Regelwerk ist Sache des jeweiligen Halters. Natürlich wird im konkreten Fall das DLW die Anwendung der DS991 99(unveränderte Abschrift der DV 946) empfehlen, aber die Entscheidung ob das DLW es anwendet liegt beim Halter. Verlangt er etwas anderes, muss sich das Werk danach richten oder den Auftrag ablehnen.
Das viele Halter von diesem Recht/Pflicht keinen Gebrauch machen und sich auf den Instandhalter verlassen liegt in deren eigener Verantwortung. Es gibt inzwischen Halter welche die DV 946 zumindest in Teilen modernisiert haben und ihre eigene Fassung anwenden. Dies hat einfach den Hintergrund, dass die 946 in punkto Schweißen und zerstörungsfrei Prüfen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Im Übrigen ist das DLW die zuständige Stelle für die Pflege der DS 991 99 bei der DB AG, hier ist aus meiner Sicht erheblicher Nachholebedarf speziell auf den von mir angesprochen Gebieten.
Ein Zugriff auf DB-Regelwerk ist den Haltern von Triebfahrzeugen nicht mehr gegeben. Eine Folge der Öffnung des Eisenbahnmarktes, die man nicht zwingend gut finden muss, welche aber aus Sicht der DB auch verständlich ist. Niemand will seine Konkurrenz mit seinem über Jahrzehnte aufgebauten Wissensschatz fördern und ihm damit alle Arbeit abnehmen. Jeder Halter ist verpflichtet sein eigenes Regelwerk zu führen um den Anforderungen an die Erfüllung der öffentlichen Sicherheit in geeigneter Weise Rechnung zu tragen. Bei modernen Fahrzeugen erledigt das i.d.R. die Fahrzeugdokumentation des Herstellers, für ältere Fahrzeuge muss man sich was einfallen lassen. Gleiches gilt auch für die VDV-Bahnen, nicht umsonst ist die VBD-NE inzwischen vom Charakter her keine Vorschrift sondern nurmehr ein Leitfaden den man anwenden kann, aber nicht muss(steht sogar so drin). Im Übrigen kann mir niemand erzählen dass er nach IBD-NE seine Bremsanlagen noch vollumfänglich instandhalten kann, dafür ist das Werk viel zu sehr verallgemeinert worden. Auch hier besteht für den Halter eigentlich zusätzlicher Handlungsbedarf. In der IBD-NE steht ebenfalls kein Wort über zugelassene Fachwerkstätten, es wird lediglich für die Tätigkeit qualifiziertes Fachpersonal verlangt. Was hindert also das Vereinsmitglied, den Lehrgang zum Bremsenschlosser und Abnahmeberechtigten durchzuführen und dann die Bremsen seiner Lok instandzuhalten? Er kann die erforderliche Qualifikation vorweisen. Niemand zwingt mich, mein Uralt-Steuerventil in eine DB-Werkstatt zu schaffen, die im übrigen grade beginnt, die Instandhaltung des EMV 10 in bestimmten Größen abzukündigen. Trotzdem bleibt das Steuerventil EMV 10 eine zugelassene Bauart, ergo muss sich der Halter anderweitig kümmern.
Die Tatsache, dass Alt-Dampfkessel von Eisenbahnfahrzeugen nicht der Druckgeräterichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz unterliegen, sondern eben dem §33 EBO hat das EBA dazu bewogen, eine Verwaltungsrichtlinie zu überwachungsbedürftigen Anlagen zu erlassen, welche die DS991 99 zur anerkannten Regel der Technik erhebt. Hierbei wurde das zunehmende Alter und damit die in manchen Punkten immer weiter auseinander klaffende Schere zwischen Regelwerk und aktuellem Stand der Technik ausgeblendet, ebenso wie die Tatsache, dass die DS991 99 ein DB-Regelwerk und damit für nicht DB-Halter in aktueller Fassung nicht mehr zugänglich ist. Für neue Kessel gilt natürlich die Druckgeräterichtlinie und deren Bestimmungen. Hier gäbe es allerdings Handlungsbedarf beim Produktsicherheitsgesetz, auf welches für die Kesselprüfung verwiesen wird, welches aber das rollende Material von Eisenbahnen im Geltungsbereich ausschließt.
Richtig ist, das für Schweißarbeiten am Kessel eine Zertifizierung des Schweißfachbetriebes erforderlich ist. Aber diese Firmen sind deshalb nicht zwingend Eisenbahnfachwerkstätten sondern zugelassene Schweißfachbetriebe (z.T. mit einem Bruchteil des DLW-Stundensatzes - und komisch, irgendwie funktionierts trotzdem). Auch die erforderlichen Prüfungen von Schweißnähten kann man entsprechenden Fachfirmen außerhalb der Bahnszene übertragen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass die Dokumentation stimmt und die erforderliche Qualifizierung vorhanden ist, mehr nicht. Die Aufsichtsbehörde erlässt i.d.R. auch keine Richtlinien für Instandhaltung, sie greift ggf. ein wenn offensichtlich etwas schief läuft. Stundensätze, gezahlte Steuern, Versicherung, Gewährleistung usw. gehen sie nichts an und interessieren sie auch nicht.

Re: Revision von 03 204 wird über eine Million Euro kosten, ist das sinnvoll?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.07.18 21:30

Hallo,

Vielen Dank für Deinen Beitrag, mit Dem Du meine Gedanken vom Grundsatz her mit anderen Worten sogar bestätigt hast. So wie ich Deinen Ausführungen ja auch vom Grundsatz her auch folge. Damit ist auch dann Alles zum Thema geschrieben.

ein schönes Wochenende



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:13:21:58:01.
gerdboehmer schrieb:
... Da achten die zuständigen Aufsichtsbehörden auch drauf. Mehr musst Du als Anonymus nicht wissen.

Nicht frech werden, egal wen Du meinst.

Die 97 501 ist nach den gleichen Regeln, wie eine 03 204 (abgesehen von den Teilen, die mit dem Zahnradbetrieb zu tun haben) zugelassen Eisenbahnen des Bundes
und entsprechend zu unterhalten.
Grundlage ist vereinfacht gesagt die EBO und dessen nachgeordneten Vorschriften. In keiner ist vermerkt, dass Ehrenamtliche ausgeschlossen sind. So kann Sachverständiger in seiner Freizeit seinen Sachverstand sooft nutzen, wie er will und ein Kesselprüfer, egal ob vom TÜV oder von woanders in seiner Freizeit soviele Kessel prüfen und absegnen, wie er will und damit Museumsbahnen unterstützen, ohne einen Cent zu nehmen.

Die Schmalspurloks, egal ob Molli oder Öchsle sind nach ESBO zugelassen, es gilt das Gleiche.

Die Loks beispielsweise der Berliner Parkeisenbahn sind nach BOP zugelassen, es gilt das Gleiche. = gleiches Thema HILAX der Muskauer Waldbahn

Die Zuständigkeit die Lok entsprechend der genannten Vorschriften zu unterhalten liegt beim Fahrzeughalter. Das kann er in einer Hinterhofschmiede im eigenen Garten machen, wenn er Technik und qualifierzierte Leute hat oder im DLW. Nachweise über das was gemacht wurde, sind zu bringen.

Edith: Hutzel_2 hat schon mehr geschrieben...

(Wenn ein Zeitungsschreiber den ganzen Senf im Faden hier mal ließt, dann braucht sich keiner Wundern, wenn in der nächsten Schlagzeile von unsicheren Dampfloks...)



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:13:21:46:08.

Re: Revision von 03 204 wird über eine Million Euro kosten, ist das sinnvoll?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.07.18 21:52

Na wenn Du meinst. Da fehlen Dir dann doch elementare Grundkenntnisse, wenn ich Deine Beiträge so lese.
Einigen anderen Kollegen übrigens auch. Da habe ich sogar beim Lesen ein wenig amüsiert.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:13:21:56:35.
gerdboehmer schrieb:
Hallo,

Vielen Dank für Deinen Beitrag, mit Dem Du meine Gedanken vom Grundsatz her mit anderen Worten sogar bestätigt hast. So wie ich Deinen Ausführungen ja auch vom Grundsatz her auch teile. Damit ist auch dann Alles zum Thema geschrieben.

ein schönes Wochenende
Nein, ich streite ab, dass meine Ausführungen deinen vom Grundsatz her entsprechen. Sie unterscheiden sich in grundlegenden Dingen:
- es geht preiswerter (ich schreibe absichtlich nicht billiger)
- es geht auch mit ehrenamtlichem Personal
- es wird immer möglich sein, eine Dampflok instandzusetzen(ich spreche nicht von Einsatzmöglichkeiten)

Re: Revision von 03 204 wird über eine Million Euro kosten, ist das sinnvoll?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 13.07.18 22:36

Hallo,

Genau in den von Dir genannten Punkten bist Du im Irrtum (!) Das es auch zukünftig immer möglich sein Dampflok betriebsfähig aufzuarbeiten ist und bleibt Unfug. Irgendwann kommt die Zeit, das es nicht mehr finanzierbar sein wird, wenn auch technisch eventuell möglich ! Da kannst Du streiten wie Du willst.
Herr Böhmer, der einzige der hier unsinn erzählt, der beileibe nicht
mehr zum schmuzzeln ist, sind sie. Ich habe selten soviel fachlichen unfug gelesen wie hier. Tun sie sich und anderen einen gefallen und bleiben sie beim Foto´s machn und der, falls sie nicht schon Rentner sind, instandhaltung von Stromschienen der Berliner S Bahn. Von Dampfloks und ihrer instandhaltung haben sie nun genügend bewiesen, haben sie keine Ahnung.

Re: Revision von 03 204 wird über eine Million Euro kosten, ist das sinnvoll?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.07.18 00:11

Lass sein, den Unsinn schreiben hier andere und auch Du. So wie Du und andere hier keine Ahnung haben und es auch unter Beweis gestellt haben.
Es gibt nun einmal auch im Bereich der Instandhaltung Regelwerke, die einzuhalten sind. So wie auch bestimmte Arbeiten, speziell an sicherheitsrelevanten Bauteilen nur von zertifizierten Fachfirmen und dem auch dafür zugelassenem Fachpersonal ausgeführt werden dürfen. Das ist in den entsprechenden Herstellerbescheinigungen, sowie den Abnahme- und Inbetriebnahmeprotokollen nachzuweisen. Dafür muss die ausführende Firma auch unterschreiben. Bei der Meinung von Dir und einigen anderen Herrschaften hier solltet Ihr Euch nicht wundern, wenn Euch das EBA die Zulassung oder euch die Betriebsgenehmigung entzieht. Einige Herrschaften, die hier mit mir diskutiert haben sind echt von allen guten Geistern verlassen und

noch 990 Tage bis zum Renteneintritt.



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:14:00:20:14.
Dann beweisen sie doch endlich mal diese Behaubtungen, aber es kommt nur heiße Luft von ihnen. Und mal by the way, die Behörde liest mit und amüsiert sich auch. Aber nicht über mich oder einige andere hier. Wenn sie doch der einzig erleuchtete sind, dann präzise Quellenangebe zur untermauerung ihrer behaubtungen.



Ach ja ich vergass, das können sie nicht weil es die nicht gibt...

Re: Revision von 03 204 wird über eine Million Euro kosten, ist das sinnvoll?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.07.18 00:32

Damit hast Du Dich nun endgültig als Anonymus selbst disqualifiziert. Sehr wohl gibt es Vorschriften und Regelwerke für die Instandhaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen. Wie geschrieben musst Du hier Deine Unkenntnis nicht unter Beweis stellen. So wie es auch eine Bauanweisung in meinem Bereich der Bahn für elektrotechnische Anlagen gibt. Und noch legt der Betreiber von Bahnanlagen und Fahrzeugen unter Beachtung der Gesetze und den daraus resultierenden Regelwerken fest, was, wann, wie und wo zu geschehen hat und nicht Du oder andere Herrschaften hier bei DSO (!)
Lasst Euch nicht vom EBA erwischen, um auf Deine Einlassung einzugehen, die Aufsichtsbehörde liest hier mit. Die Kollegen des EBA verstehen in bestimmten Dingen absolut keinen Spass. Einem Anonymus muss ich meine Aussagen auch nicht beweisen.
Schönes Wochenende und ich bin raus aus der Diskussion, es reicht ...



4-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:14:00:43:00.
Ich habe selten so einen Troll erlebt. Wie zu erwarten ausflüchte und Heiße Luft. Mal so zur infü, ich bin an mehren stellen Ehrenamtlich in Dampflokunterhaltung tätig, bin für eine zur Zeit verantwortlich. Bin als Tf beruflich und ehrenamtlich tätig, werde da genauso wie in der Instandhaltung überwacht, die Behörde hatte da bisher nix zu meckern.
Für leute die lesen können bin ich auch kein Anoymus.
Recht haben sie die Regelwerke legen fest was wann und wie zu geschehen hat, nur haben sie die scheinbar nie gelesen.
Und klar sind sie raus aus der Diskusion weil sie den Beweis für ihre behaubtungen ja nicht antreten können.
Und ich habe jetzt beim benutzen der Berliner S Bahn dann doch angst, wenn sie da genauso viel Fachkentniss haben wie bei der Dampflokinstandhaltung..........

Alexander

Der Troll Bist Du und kein Anderer

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.07.18 00:44

Wenn Meine Ausführungen für Dich nur heiße Luft sind, hat sich jede weitere Diskussion mit Dir erledigt (!)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2018:07:14:00:47:00.
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