geschrieben von: Eifel-Querbahner
Datum: 30.08.26 23:59
geschrieben von: deruerdingerbus
Datum: 31.08.26 22:17
geschrieben von: Der Mann aus dem Feld
Datum: 01.09.26 14:12
geschrieben von: Signal
Datum: 01.09.26 23:00
Der Landkreis St. Wendel soll bereit sein, die Strecke an ein anderes Bahnunternehmen abzugeben, wenn dieses nachweislich finanziell in der Lage ist, den Betrieb langfristig weiterzuführen.Lustige Formulierung. Der Landkreis St. Wendel muss ein Verfahren nach §11 AEG umsetzen: Da braucht es keine wohlwollende Bereitschaft des Landkreises. Wenn ein Eisenbahnunternehmen die Strecke ernsthaft übernehmen will und die Voraussetzungen erfüllt, hat dieses einen Rechtsanspruch.
geschrieben von: LoneStarr27
Datum: 02.09.26 05:00
Wenn ein Eisenbahnunternehmen die Strecke ernsthaft übernehmen will und die Voraussetzungen erfüllt, hat dieses einen Rechtsanspruch.Und eine Voraussetzung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe AEG § 6c.
geschrieben von: Signal
Datum: 02.09.26 10:18
Signal schrieb:Du scheinst mich falsch verstanden zu haben. Dass die finanzielle Leistungsfähigkeit eine Voraussetzung nach § 6 AEG ist, steht außer Frage.Wenn ein Eisenbahnunternehmen die Strecke ernsthaft übernehmen will und die Voraussetzungen erfüllt, hat dieses einen Rechtsanspruch.Und eine Voraussetzung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe AEG § 6c.
geschrieben von: LoneStarr27
Datum: 02.09.26 12:07
Zitat:Dann kann der Bieterwettstreit ja beginnen. Sagst Du dann hier Bescheid, wer das große Los gezogen hat?Es ging darum, dass das beschriebene Szenario kein Wollen des Landkreises ist, sondern schlichtweg die Rechtslage - ob der Landkreis will oder nicht.
geschrieben von: Signal
Datum: 02.09.26 20:24
Dann kann der Bieterwettstreit ja beginnen. Sagst Du dann hier Bescheid, wer das große Los gezogen hat?Ich verstehe nur Bahnhof. Wo ist der Kontext?
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