Nahmd Gunnar,Aber Dinge werden geborgen. Bei der Bundeswehr gibt es z.B. Bergepanzer und auf See gibt es z.B. Bergungsschiffe. Insofern schon richtig.
Leichen werden geborgen, Verletzte gerettet ;-).
...
Gruß Jürgen
(…)Das erklärt vielleicht auch, weshalb hier um die Dinge rund um das ehem. SEH ein so betretenes Schweigen herrscht…
PS: Mich wundert, dass niemand vor Ort ist und das hier dokumentiert. Ich kann mich nur auf WhatsApp-Bilder eines Beteiligten stützen, da ich hunderte Kilometer entfernt bin.
geschrieben von: Jan H. aus H. an der E.
Datum: 22.04.26 15:48
Man kann deutlich erkennen, dass die Befestigungsschrauben des Puffers neu und blank sind.Herrlich! Ein kleiner Joke, der selbst mir als striktem Pufferanhebe-Gegner sofort ein Schmunzeln entlockt hat, lässt sofort einige aus dem Keller emporsteigen, in welchen sie offenbar zum Lachen gehen...
Dann kann man doch bestimmt die Lok an den Puffern hochheben!
Der bestehende Denkmalschutz (*) war bei der Abgabe einer Teilfläche im nördlichen Bereich kein Hindernis. Notfalls wartet man ab, bis sich das von selbst erledigt.Oder wenn es schnell gehen muss, die alten Anlagen einem verheerenden Brand zum Opfer fallen. Ursache bleibt natürlich ungeklärt.
Hallo,Naja, vielleicht heben die jeden Tag etwas an aber eine Dampflok dürfte doch eher extrem selten darunter sein.
Ich bin mir sicher das das ausführende Unternehmen ausgerechnet Dich nicht als Fachberater benötigen wird.
Die Leute wissen ganz genau was sie tun. Denn die machen das öfters.
Übrigens auf der Facebook Seite von Arne Ehrig KG sind einige Bilder von der Aktion in Heilbronn zu sehen.
https://www.facebook.com/AutoEhrig/
VG
Jan H. aus H an der E.

Im Jahr 2025 wurde außerdem der Paragraph 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes geändert und das "überragende öffentliche Interesse" neu definiert bzw.Soweit ich weiß gibt es Unternehmen die ein Interesse an der Übernahme als Werkstattstandort hätten. Das zitierte Gesetz bezieht sich auf ungenutzte Bahnanlagen. Wenn ein Nutzungsinteresse vorliegt, dürfte es nicht ganz so einfach sein.vernünftigeingeschränkt, so dass die Entwidmung des Geländes vom Eisenbahnzweck möglich sein dürfte und die städtebaulichen Vorgaben dort umsetzbar sind.
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