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 08/02 - Alpenlandforum 

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Moin,

eine schnelle Übersicht über das neue Einreiseregime (für Touristen als auch für Einheimische) habe ich auf den Seiten des SRF Schweizer Radio und Fernsehen gefunden.
Hier der Link: http://www.srf.ch/news..

Im Wesentlichen:
3 G bei Einreise immer erforderlich, Test kann PCR- oder Antigentest sein.
Auch immer erforderlich ist das Ausfüllen eines Einreiseformular (Link zum Einreiseformular des Bundesamt für Gesundheit: swissplf.admin.ch)

Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht:
Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen,
wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie
Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten ausreisen.
Der Bund hat Regionen definiert, die als Grenzregion gelten. Dazu gehören etwa auch Baden-Württemberg und Bayern in Deutschland, Tirol in Österreich oder Franche-Comté in Frankreich.
Ebenfalls ohne Test einreisen können Kinder unter 16 Jahren.
Die Formular- und Testpflicht entfällt, solange man sich in Grenzregionen bewegt.

Bitte an die Bestimmungen halten, sonst gibts Busse😲!
- Es können Ordnungsbussen verhängt werden. Für fehlende Testnachweise beträgt diese Busse 200 Franken, ein fehlendes Einreiseformular kostet 100 Franken -.

Ich wünsche euch eine gute Fahrt/Reise.

Ahoi aus Hamburg, Interrail-Bingo
Interrail-Bingo schrieb:
Moin,

Im Wesentlichen:
3 G bei Einreise immer erforderlich, Test kann PCR- oder Antigentest sein.
Auch immer erforderlich ist das Ausfüllen eines Einreiseformular (Link zum Einreiseformular des Bundesamt für Gesundheit: swissplf.admin.ch)

Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht:
Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen,
wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie
Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten ausreisen.
Der Bund hat Regionen definiert, die als Grenzregion gelten. Dazu gehören etwa auch Baden-Württemberg und Bayern in Deutschland, Tirol in Österreich oder Franche-Comté in Frankreich.
Ebenfalls ohne Test einreisen können Kinder unter 16 Jahren.
Die Formular- und Testpflicht entfällt, solange man sich in Grenzregionen bewegt.
Also 3G nicht immer, sondern kaum erforderlich. Wer auf dem Landweg einreist muss immer durch eine Grenzregion, es gibt z.B. m.W. keine Züge die ohne Halt in Bayern, BW, der Lombardei oder Auvergne-Rhône-Alpes einen Halt machen. Man muss bloss glaubwürdig sagen das man aus einer der Grenzregionen kommt oder das man bloss im Transit und wird so als Ausnahme betrachtet.

Gruss, Thomas.
1116-200 schrieb:
Und warum ist Vorarlberg keine Grenzregion? 0 Logik…

Weil da offensichtlich nur Beispiele genannt sind. Die offizielle Definition der Grenzregionen kann ich derzeit nicht finden.

tkautzor schrieb:
Also 3G nicht immer, sondern kaum erforderlich. Wer auf dem Landweg einreist muss immer durch eine Grenzregion, es gibt z.B. m.W. keine Züge die ohne Halt in Bayern, BW, der Lombardei oder Auvergne-Rhône-Alpes einen Halt machen. Man muss bloss glaubwürdig sagen das man aus einer der Grenzregionen kommt oder das man bloss im Transit und wird so als Ausnahme betrachtet.

Das Problem gab es letztes Jahr zeitweise auch schon mit den baden-württembergischen Regeln. Bei strikt wörtlicher Auslegung konnte man das tatsächlich auf den unmittelbaren Grenzübertritt anwenden, der auf dem Landweg unvermeidbar zwischen Grenzregionen erfolgt. Den Erläuterungen des Landes jenseits des offiziellen Verordnungstexts konnte man aber entnehmen, dass der Aufenthaltsort gemeint war (auch wenn das nur begrenzt nachweisbar wäre). Es hat allerdings auch in früheren BW-FAQ schon klare Inkompatibilitäten mit dem Verordnungstext gegeben. Insofern würde ich hier erst mal die exakten Regeln sehen wollen, bliebe ja auch die Frage, ob auf Schweizer Seite eine Grenzregion definiert wird.
Die aktuell formulierte Regelung mit "Grenzregionen" ist tatsächlich sehr schwammig. Verglichen mit früheren Regelungen kann aber davon ausgegangen werden, dass die geografischen Grenzen der angrenzenden Bundesländer (D / A) bzw. Regionen (F / I) gemeint sind.

Bei Reisen, die nicht über Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg, Tirol, Südtirol, Lombardei, Piemont, Aostatal, Auvergne-Rhône-Alpes, Bourgogne-Franche-Comté oder Grand-Est hinaus gegangen sind, wären nach dieser Lesart weder Zertifizierung noch ausgefülltes Einreiseformular nötig.

Ja, natürlich kann man jetzt kommen und sagen, man befände sich im Transit. Die Grenzbeamten werden aber sicher stutzig, wenn jemand mit breitem Schweizer Akzent sowie Bahnticket aus Hamburg einreist und sagt, man wäre nur im Transit nach Italien.