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 08/02 - Alpenlandforum 

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Schotterpilot schrieb:
Beringen wird seit dem Umbau von Thayngen aus ferngesteuert!
Thayngen ist örtlich besetzt!
Die anderen Kletggauer Bhfe sind weiterhin örtlich bedient, das muss irgend etwas mit dem alten Staatsvertrag zu tun haben!

Gruess Ruedi
Danke vielmal für die Aufklärung. Dann ist also in Thayngen nur die Aufsicht weg. Der Fdl sitzt noch. Ich dachte, sie wollten ein DB-Estw für das Klettgau bauen. Dann ist damit nix, oder noch nichts, oder?

Danke für die Info.
Herzliche Grüsse
Martin
TEE1055 schrieb:
Wenn ich mich nicht irre, liegt der Grund darin, dass Investitionen durch das Grossherzogtum Baden und die Betriebskosten durch die Schweiz finanziert werden. Somit ist der Fall klar.
Grüss Dich,

danke vielmal für die Aufklärung. Mit anderen Worten: ich spare bei der Investition, weil ich keine Ersparung dadurch habe, aber die anderen. Ich spare bei den Investitionen, weil der andere hat den teureren Betrieb nicht ich. Na toll.

Herzliche Grüsse
Martin
Intermodal only schrieb:
Hoi
Lausanne ist noch ein Do55 mit ZS, wird aber nächstes Wochenende durch ein Simis W ersetzt, womit der Ortsbetrieb endet.
In der Region Mitte sind neben dem RB Basel und der Hafenbahn / Dreispitz dann noch "Olten RB" vor Ort bedient.

Zürich Mülligen ist wohl auch noch im Ortsbetrieb.

Übrigens wird dieses Wochenende das Stellwerk in Mägenwil ersetzt.
Ja, dass Lausanne NOCH ortsbedient ist, wusste ich. Ebenso wie St-Triphon und (wegen der Kreuzung mit der TMR) auch tagsüber Martigny. Dass Lausanne selber aber nun bald ins ESTW integriert werden sollte, davon hatte ich gehört. Da geschieht dies also am nächsten WE.
Als ich neulich mal in S-Bahnen durch Lausanne durchkam, erkannte ich daran, dass bei der S-Bahn immernoch ein Abfahrbefehl brannte, dass Lausanne noch nicht nach Lausanne, sprich der Bf Lausanne noch nicht ins ESTW Lausanne überging. Aber da geschieht dies am nächsten WE. Damit wird dann auch die Abfertigung der RER-Züge durch Bahnsteigaufsichten entfallen, wie man mir sagte.

Damit sind also noch einige Güterbahnhöfe noch ortsbedient: Biel RB, Basel RB, Olten.

Danke für die Info.
Martin

Re: [CH] Guten Tag, gibt es eine Stellwerksübersicht für die Schweiz?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 14.03.21 20:40

Ich meine, gelesen zu haben, man wollte den Klettgau von Karlsruhe aus fernsteuern.

Anscheinend waren die Schweizer dagegen, sie wollen in Krisenzeiten unabhängig die Züge fahren lassen und nicht von Karlsruhe abhängig sein.

Gruss aus Südbaden
Christof 421
Christof 421 schrieb:
Ich meine, gelesen zu haben, man wollte den Klettgau von Karlsruhe aus fernsteuern.

Anscheinend waren die Schweizer dagegen, sie wollen in Krisenzeiten unabhängig die Züge fahren lassen und nicht von Karlsruhe abhängig sein.

Gruss aus Südbaden
Christof 421
Irgendwie soetwas hatte ich auch gehört, dass die DB das Klettgau von Karlsruhe fernsteuern wollte, CH aber ein ESTW auf CH-Gebiet verlangte. Dass dies mit der Abhängigkeit von KA in Krisenzeiten begründet wurde, ist mir hingegen neu. Aber auszuschliessen ist dies definitiv nicht, und dennoch schaffen ja auf den DB-Bahnhöfen auf CH-Gebiet eigentlich alles deutsche Staatsbürger zu CH-Bedingungen und keine Schweizer, und der SEV vertritt auch das CH-DB-Personal und nicht Transnet&Co.

Herzliche Grüsse
Martin
Weltreisender schrieb:
Christof 421 schrieb:
Ich meine, gelesen zu haben, man wollte den Klettgau von Karlsruhe aus fernsteuern.

Anscheinend waren die Schweizer dagegen, sie wollen in Krisenzeiten unabhängig die Züge fahren lassen und nicht von Karlsruhe abhängig sein.
Irgendwie soetwas hatte ich auch gehört, dass die DB das Klettgau von Karlsruhe fernsteuern wollte, CH aber ein ESTW auf CH-Gebiet verlangte. Dass dies mit der Abhängigkeit von KA in Krisenzeiten begründet wurde, ist mir hingegen neu. Aber auszuschliessen ist dies definitiv nicht, und dennoch schaffen ja auf den DB-Bahnhöfen auf CH-Gebiet eigentlich alles deutsche Staatsbürger zu CH-Bedingungen und keine Schweizer, und der SEV vertritt auch das CH-DB-Personal und nicht Transnet&Co.

Die ESTW sind ja sowieso vor Ort und ein Bedienplatz vor Ort in CH für den Fall der Fälle wäre nicht das Problem, man muss in ja nicht nutzen und könnte trotzdem von Karlsruhe aus bedienen.
Aber die Schweiz will keine Bedienung aus Karlsruhe, für Kontrollen oder zur Abklärung nach Unfällen müsste man dann auch immer dorthin. Bleibt die Frage ob es wirklich Schweiz sein muss oder grenznah (z.B. Singen) auch akteptiert würde. Ein Teil des Bahnhofs Konstanz liegt auch in der Schweiz und das Stellwerk dazu aber nördlich der Grenze. Dürfte dann Konstanz auch nicht von Karlsruhe aus bedient werden?
Umgekehrt verlangt Deutschland nicht eine Bedienung der Schweizer Bahnhöfe von Deutschland aus. Allerdings liegt Zürich Flughafen nun auch nur ein paar Kilometer von der Landesgrenze und den betroffenen Bahnhöfen weg, während Karlsruhe sehr weit weg liegt.

Gruss
Florian
Bei der Rhätischen Bahn wird der allergrösste Teil von Landquart aus ferngesteuert.

Im Moment wird Pontresina noch von Ort aus gesteuert, der Umbau ist aber im Gange und gegen Ende 2021 soll der Bahnhof ebenfalls ferngesteuert sein.

Dann bleibt noch Tirano. Dort wäre für eine Fernsteuerung offenbar eine Anpassung der Staatsverträge nötig.
Florian Ziese schrieb:
Die ESTW sind ja sowieso vor Ort und ein Bedienplatz vor Ort in CH für den Fall der Fälle wäre nicht das Problem, man muss in ja nicht nutzen und könnte trotzdem von Karlsruhe aus bedienen.
Aber die Schweiz will keine Bedienung aus Karlsruhe, für Kontrollen oder zur Abklärung nach Unfällen müsste man dann auch immer dorthin. Bleibt die Frage ob es wirklich Schweiz sein muss oder grenznah (z.B. Singen) auch akteptiert würde.
Es ist Infrastruktur in der Schweiz und dient der Anbindung einiger Schweizer Gemeinden per Zug nach Schaffhausen und dort mit dem restlichen Schweizer Bahnnetz. Daher besteht die Schweiz darauf, diese Infrastruktur nicht vom Ausland aus zu bedienen. Grundlage dafür ist der nach wie vor gültige originale Staatsvertrag.
Es wurde dem auch hier im Forum in vergangen Jahren immer wieder entgegen gehalten, dass dies ein in der heutigen Welt unangebrachter Protektionismus der Schweiz wäre, da Grenzschliessungen ja etwas aus der Vergangenheit wären. Das letzte Jahr hat uns jedoch allen gezeigt, wie falsch diese Ansicht war. Die Schweiz wird auch in Zukunft darauf beharren, dass öffentliche Infrastruktur zur Anbindung von Orten innerhalb der Schweiz in jedem Fall immer von Schweizer Boden aus bedient wird.

Florian Ziese schrieb:
Ein Teil des Bahnhofs Konstanz liegt auch in der Schweiz und das Stellwerk dazu aber nördlich der Grenze. Dürfte dann Konstanz auch nicht von Karlsruhe aus bedient werden?
Welche Schienenanbindung von Orten innerhalb der Schweiz wird mit diesen Abstellgleisen denn sichergestellt? Keine! Also sieht die Sachlage hier eben ganz anders aus.

Florian Ziese schrieb:
Umgekehrt verlangt Deutschland nicht eine Bedienung der Schweizer Bahnhöfe von Deutschland aus. Allerdings liegt Zürich Flughafen nun auch nur ein paar Kilometer von der Landesgrenze und den betroffenen Bahnhöfen weg, während Karlsruhe sehr weit weg liegt.
Der Unterschied hier ist, dass Deutschland zwischen Lottstetten und Jestetten niemals einen eigenen unabhängigen Bahnverkehr aufziehen könnte, weil man nicht ausschliesslich über deutsches Staatsgebiet mit Schienenfahrzeugen dort hinkommt. Eher gibt es im Fall eines Falles zwischen Jestetten und Lottstetten überhaupt keine Zugsverbindungen, auch das hat man letztes Jahr erleben können. Dies obwohl in jenem Staatsvertrag pro Tag je Richtung drei Zugshalte in Lottstetten und Jestetten von Schweizer Seite aus bedient werden müssen (Deutschland hat die Halte aber von sich aus verboten, also war die Schweiz damit von dieser Pflicht im Staatsvertrag entbunden). Ich nehme an, es fuhren letztes Jahr zwischen Lottstten und Jestetten einfach ein paar Busse?

Aus diesem Grund ist die Situation zwischen Neuhausen und Rafz ebenfalls nicht mit derjenigen der Linie Thayngen-Erzingen vergleichbar, entsprechend sieht der Staatsvertrag hier auch anders aus und erlaubt den SBB, unter Beachtung deutscher Gesetze die Linie nach ihren Vorstellungen zu betreiben. Eine Pflicht zur Bedienung der Stellwerke von deutschem Boden aus existiert hier nicht und Deutschland verlangt dies auch nicht.

https://abload.de/img/rabde502006_90prbqk0.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:03:20:20:11:19.
Weltreisender schrieb:
Irgendwie soetwas hatte ich auch gehört, dass die DB das Klettgau von Karlsruhe fernsteuern wollte, CH aber ein ESTW auf CH-Gebiet verlangte. Dass dies mit der Abhängigkeit von KA in Krisenzeiten begründet wurde, ist mir hingegen neu. Aber auszuschliessen ist dies definitiv nicht, und dennoch schaffen ja auf den DB-Bahnhöfen auf CH-Gebiet eigentlich alles deutsche Staatsbürger zu CH-Bedingungen und keine Schweizer, und der SEV vertritt auch das CH-DB-Personal und nicht Transnet&Co.
Das wäre schön, wenn es so einfach wäre...

Viele Grüße, Christian
http://www.christianmuc.de/foren/mh-tafel-k.jpg
Mehr oder minder aktuelle Bilder gibt es auf flickr: Fotos | Alben
Twindexx schrieb:Zitat:
Es ist Infrastruktur in der Schweiz und dient der Anbindung einiger Schweizer Gemeinden per Zug nach Schaffhausen und dort mit dem restlichen Schweizer Bahnnetz. Daher besteht die Schweiz darauf, diese Infrastruktur nicht vom Ausland aus zu bedienen. Grundlage dafür ist der nach wie vor gültige originale Staatsvertrag.
Es wurde dem auch hier im Forum in vergangen Jahren immer wieder entgegen gehalten, dass dies ein in der heutigen Welt unangebrachter Protektionismus der Schweiz wäre, da Grenzschliessungen ja etwas aus der Vergangenheit wären. Das letzte Jahr hat uns jedoch allen gezeigt, wie falsch diese Ansicht war. Die Schweiz wird auch in Zukunft darauf beharren, dass öffentliche Infrastruktur zur Anbindung von Orten innerhalb der Schweiz in jedem Fall immer von Schweizer Boden aus bedient wird
Die Schweiz hatte letztes Jahr aber kein Problem damit, die Bedienung der beiden Halte meines Wohnortes Riehen zu untersagen und mich zum Tramfahren zu zwingen ;-)
Da wurden aus 4-5 Minuten S-Bahn schnell 25 Minuten und mehr...

Viele Grüße, Christian
http://www.christianmuc.de/foren/mh-tafel-k.jpg
Mehr oder minder aktuelle Bilder gibt es auf flickr: Fotos | Alben
Twindexx schrieb:
Aus diesem Grund ist die Situation zwischen Neuhausen und Rafz ebenfalls nicht mit derjenigen der Linie Thayngen-Erzingen vergleichbar, entsprechend sieht der Staatsvertrag hier auch anders aus und erlaubt den SBB, unter Beachtung deutscher Gesetze die Linie nach ihren Vorstellungen zu betreiben. Eine Pflicht zur Bedienung der Stellwerke von deutschem Boden aus existiert hier nicht und Deutschland verlangt dies auch nicht.
In meinen Augen gibt es da keinen nenneswerte Unterschiede in den Staatsverträgen. Und so wirklich ist das die Fernsteuerung von Stellwerken dort nicht geregelt...

Also verlangt die Schweiz, dass auschliesslich Schweizer oder zumindest Leute die in der Schweiz wohnen die Stellwerke bedienen dürfen? Denn schon in Bietingen dürfte das Stellwerkspersonal ja nicht wohnen, auch wenn es jeden Tag zu fuss zur Abrbeit kommt, sobald die Grenze zu ist, nützt das auch nichts.

Umgekehrt musste dann früher das SBB-Stellwerkspersonal in Lottstetten, Jestetten und Altenburg-Rheinau zwingend in Deutschland wohnen? Denn sonst kämen sie ja bei geschlossener Grenze auch nicht zum Stellwerk.

Übrigens, von Karlsruhe aus könnte das Stellwerkspersonal auch bei geschlossenen Grenzen die Stellwerke in der Schweiz bedienen...

Gruss
Florian
Ich habs bloss aus zweiter Hand: In Schaffhausen sei nicht bloss das aktuelle Relaisstellwerk Domino 55 ein Hindernis für die Fernsteuerung aus der Betriebszentrale Ost, sondern auch der Staatsvertrag.
Florian, du irrst dich, wenn du von früher auf heute schliessen willst!in Lottstetten, Jestetten und Altenburg - Rheinau gibt es bis heute noch Wohnungen im Bahnhof!

dort wohnte früher meistens der Stationsvorsteher oder dann sein Stellvertreter!
sollten dann alle Stricke reissen, ( 2t.WK )
so hätte man auch einen Zug mit mitreisendem Ersatzstellwerkbediener dort am Bhf halten lassen können!
die älteren unter den Eisenbahnern kennen noch die frühere Möglichkeit des Reglementes: kann der Stellwerkbeamte nicht in den Dienst gerufen werden, so durfte der Lokführer am Halt zeigenden Signal, auf Sicht einfahren... bis zur ersten ev. falsch stehenden Weiche etc...etc... also, war es damals kein Problem einen Mitarbeiter von der Schweiz aus zu seinem Arbeitsplatz in den 3 Stellwerken auf Deutschem Gebiet zu bringen!
Gruess Ruedi
Schotterpilot schrieb:
so hätte man auch einen Zug mit mitreisendem Ersatzstellwerkbediener dort am Bhf halten lassen können!
die älteren unter den Eisenbahnern kennen noch die frühere Möglichkeit des Reglementes: kann der Stellwerkbeamte nicht in den Dienst gerufen werden, so durfte der Lokführer am Halt zeigenden Signal, auf Sicht einfahren... bis zur ersten ev. falsch stehenden Weiche etc...etc... also, war es damals kein Problem einen Mitarbeiter von der Schweiz aus zu seinem Arbeitsplatz in den 3 Stellwerken auf Deutschem Gebiet zu bringen!
Das setzt aber immer den Fall voraus, das das Personal auch wirklich über die Grenze einreisen darf. Der Transit-Zug Singen-Waldshut könnte ja genauso mit Extrahalten Personal absetzen. Aber das ist ja wohl nicht der Fall, den Twindexx meint, denn dann gibt es bei den Bahnhöfen in CH auch mit deutschem Personal kein Problem. Schwierig werden geschlossene Grenzen erst, wenn wirklich niemand mehr rüber darf. Dann kann man natürlich das übriggeblieben Personal nutzen. Setzt dann aber eben voraus, dass nicht nur der Arbeitsort, sondern auch der Wohnort im gleichen Land ist.

Wobei auch dann eine Steuerung in Karlsruhe kein Problem wäre, steuern kann man die CH-Bahnhöfe auch über die geschlossene Grenze hinweg. Wäre eher die Frage was bei Störungen passiert, aber ich vermute eher mal nicht, dass die DB dort Techniker innerhlab CH nur für diese wenigen Stellwerke vor Ort stationiert, sondern dass bei Störungen über die Grenze hinweg angereist wird...

Ganz zu Anfang war die Situation in Konstanz durchaus ähnlich, da die Verbindung Romanshorn-Etzwilen auch nur über Konstanz ging. Hier hatte man aber für Krisenzeiten gleich ein Verbindungskurve an Konstanz vorbei weitgehend erstellt die schnell in Betrieb genommen werden hätte können. Wurde sie dann auch nach ein paar Jahren, aber nicht aus strategischen Gründen sondern für den normalen Verkehr.

Da hatte es Deutschland mit den Umfahrungsstrecken um die Schweiz viel schwerer und benötigte sehr lange, aufwändige Bauten. Die Strecke via Jesetten war wenig problematisch, da es ja zur Anbindung von Schaffhausen immer noch die erste Strecke nach Winterthur gab, die anfangs schon 40 Jahre lange als damals einzige Strecke den Gesamtverkehr bewältigte. Und notfalls via Etzwilen gab es dann noch eine zweite Bahn-Anbindung von Schaffhausen allein über die Schweiz.

Gruss

Florian
ChristianMUC schrieb:
Die Schweiz hatte letztes Jahr aber kein Problem damit, die Bedienung der beiden Halte meines Wohnortes Riehen zu untersagen und mich zum Tramfahren zu zwingen
Die Bedienung wurde nicht von der Schweiz untersagt, sondern von deutscher Seite. Sonst hättest du dort ohne Grenzkontrolle in den Zug einsteigen und nach Deutschland einreisen können. Es war ebenfalls die deutsche Seite, welche beim IRE den Halt in Schaffhausen verboten hatte, weil vor dem Zustieg in Schaffhausen keine Grenzkontrolle möglich war. In beiden Fällen konnte die Schweiz nicht viel machen und es fehlten im ganzen Drumherum die Ressourcen, für Riehen Extrazüge mit Halt zu organisieren, die nicht über die deutsche Grenze fuhren.
Trasadingen wurde ja auch nicht mehr bedient, weil für die S-Bahnen unbedingt schon in Wilchingen-Hallau Schluss sein musste (Trasadingen ist kein Bahnhof, Zugfahrten müssen somit immer bis in den Bahnhof Erzingen erfolgen und da konnte keiner kontrollieren, ob die Züge wirklich leer über die Grenze ab Trasadingen nach Erzingen gefahren wären; und Trasadingen hat man auch nicht als Stichstrecke ab Wilchingen-Hallau bedienen können, da die Strecke ja weiterhin betrieblich durchgehend befahren wurde vom IRE; hätte man an der Grenze vor Erzingen komplett dicht gemacht, hätte man das tun können).


Florian Ziese schrieb:
In meinen Augen gibt es da keinen nenneswerte Unterschiede in den Staatsverträgen. Und so wirklich ist das die Fernsteuerung von Stellwerken dort nicht geregelt...
Da irrst du dich. Die beiden Verträge haben hier teils deutliche Unterschiede.

Im Vertrag über die Badische Hauptbahn steht explizit:
«Die Schweizerische Eidgenossenschaft, unter ausdrücklicher Wahrung ihrer Hoheitsrechte sowie derjenigen der Kantone Basel‑Stadt und Schaffhausen, [...] »
Daraus abgeleitet kann die Schweiz die Stellwerk-Bedienung der Badischen Hauptbahn auf Schweizer Gebiet festlegen.

In jenem Vertrag über die Linie via Bülach-Schaffhausen via Lottstetten-Jestetten fehlt eine solche Klausel im Bezug auf das Grossherzogtum Baden bzw. dem heutigen Rechtsnachfolger Bundesrepublik Deutschland. Es ist sogar so, dass aufgrund folgendem Passus:
«Im allgemeinen wird hier zugesichert, dass in der Konzession für die Bülach–Schaffhausen‑Bahn auf badischem Gebiete [...] der Unternehmungsgesellschaft keine Bedingungen auferlegt werden, welche dieselbe mehr belasten, als dieses nach der von den schweizerischen Bundesbehörden für die Bahnstrecke auf Schweizer Gebiet erteilt, beziehungsweise genehmigt werdenden Konzession der Fall ist.»
...eine Fernsteuerung der Stellwerke auf deutschem Boden von der SBB BZ Ost in Zürich Flughafen explizit erlaubt werden muss. Denn dies entspricht der Betriebsform der restlichen Linie Bülach-Schaffhausen auf Schweizer Gebiet und somit wäre eine Vor-Ort-Bedienung in Jestetten für die Konzessionsinhaberin SBB tatsächlich eine Mehrbelastung im Vergleich zur restlichen Linie.

Warum beide Verträge derart unterschiedlich ausgestaltet wurden, lässt sich nur damit erklären, dass der kurze deutsche Abschnitt von Rafz nach Neuhausen ohne sonstige Anbindung über deutsches Gebiet für Deutschland eben nicht dieselbe Relevanz hat wie im umgekehrten Fall.

Florian Ziese schrieb:
Also verlangt die Schweiz, dass auschliesslich Schweizer oder zumindest Leute die in der Schweiz wohnen die Stellwerke bedienen dürfen? Denn schon in Bietingen dürfte das Stellwerkspersonal ja nicht wohnen, auch wenn es jeden Tag zu fuss zur Abrbeit kommt, sobald die Grenze zu ist, nützt das auch nichts.
Umgekehrt musste dann früher das SBB-Stellwerkspersonal in Lottstetten, Jestetten und Altenburg-Rheinau zwingend in Deutschland wohnen? Denn sonst kämen sie ja bei geschlossener Grenze auch nicht zum Stellwerk.
Bezüglich des Personals zur Bedienung der Stellwerke in Lottstetten, Jestetten und Altenburg-Rheinau hält der Vertrag lediglich fest: «Die Angestellten und Bediensteten der Eisenbahn sind der Steuergesetzgebung ihres Wohnortes unterworfen.»

Die Schweiz verlangt nicht, dass jemand, der in der Schweiz arbeitet, auch hier zu wohnen hat. Lediglich die auf Schweizer Boden gelegenen Bahnhöfe müssen von Schweizer Boden aus bedient werden und ein Zugriff von ausserhalb ist nicht ohne weiteres möglich.
Wenn dann der Mitarbeiter nicht mehr zum Dienst erscheinen kann, muss man eben sehen, welches Personal innerhalb der Schweiz verfügbar ist. Ansonsten siehe dazu auch die Ausführungen vom Schotterpilot.

Florian Ziese schrieb:
Übrigens, von Karlsruhe aus könnte das Stellwerkspersonal auch bei geschlossenen Grenzen die Stellwerke in der Schweiz bedienen...
Nochmal: Es ist öffentliche Infrastruktur und die Schweiz ist ein souveräner Staat. Die Schweiz lässt ihre Strom- und Wasserversorgung ja auch nicht aus dem Ausland fernsteuern. Man darf hier auch mal anerkennen, dass die Eisenbahn hier zur Versorgung des Landes einen entsprechenden Stellenwert geniesst.

https://abload.de/img/rabde502006_90prbqk0.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:03:21:14:49:38.
Twindexx schrieb:
ChristianMUC schrieb:
Die Schweiz hatte letztes Jahr aber kein Problem damit, die Bedienung der beiden Halte meines Wohnortes Riehen zu untersagen und mich zum Tramfahren zu zwingen
Die Bedienung wurde nicht von der Schweiz untersagt, sondern von deutscher Seite. Sonst hättest du dort ohne Grenzkontrolle in den Zug einsteigen und nach Deutschland einreisen können.
Ich darf die entsprechenden Mails hier nicht hineinkopieren, aber in der Signatur stand irgendwas von EZV. Die hab ich bisher eher nicht der deutschen Seite zugerechnet...

Viele Grüße, Christian
http://www.christianmuc.de/foren/mh-tafel-k.jpg
Mehr oder minder aktuelle Bilder gibt es auf flickr: Fotos | Alben
Florian Ziese schrieb:
Das setzt aber immer den Fall voraus, das das Personal auch wirklich über die Grenze einreisen darf. Der Transit-Zug Singen-Waldshut könnte ja genauso mit Extrahalten Personal absetzen. Aber das ist ja wohl nicht der Fall, den Twindexx meint, denn dann gibt es bei den Bahnhöfen in CH auch mit deutschem Personal kein Problem. Schwierig werden geschlossene Grenzen erst, wenn wirklich niemand mehr rüber darf. Dann kann man natürlich das übriggeblieben Personal nutzen. Setzt dann aber eben voraus, dass nicht nur der Arbeitsort, sondern auch der Wohnort im gleichen Land ist.

Wobei auch dann eine Steuerung in Karlsruhe kein Problem wäre, steuern kann man die CH-Bahnhöfe auch über die geschlossene Grenze hinweg. Wäre eher die Frage was bei Störungen passiert, aber ich vermute eher mal nicht, dass die DB dort Techniker innerhlab CH nur für diese wenigen Stellwerke vor Ort stationiert, sondern dass bei Störungen über die Grenze hinweg angereist wird...

Ganz zu Anfang war die Situation in Konstanz durchaus ähnlich, da die Verbindung Romanshorn-Etzwilen auch nur über Konstanz ging. Hier hatte man aber für Krisenzeiten gleich ein Verbindungskurve an Konstanz vorbei weitgehend erstellt die schnell in Betrieb genommen werden hätte können. Wurde sie dann auch nach ein paar Jahren, aber nicht aus strategischen Gründen sondern für den normalen Verkehr.

Da hatte es Deutschland mit den Umfahrungsstrecken um die Schweiz viel schwerer und benötigte sehr lange, aufwändige Bauten. Die Strecke via Jesetten war wenig problematisch, da es ja zur Anbindung von Schaffhausen immer noch die erste Strecke nach Winterthur gab, die anfangs schon 40 Jahre lange als damals einzige Strecke den Gesamtverkehr bewältigte. Und notfalls via Etzwilen gab es dann noch eine zweite Bahn-Anbindung von Schaffhausen allein über die Schweiz.

Gruss

Florian
Also bei geschlossenen Grenzen gibt es aber Passierscheine für die Grenzgänger. Ich denke, als im Frühjahr die Grenze zwischen CH und D auch geschlossen war, durften Grenzgänger immer die Grenze passieren. Sie mussten einfach nachweisen, dass sie jenseits der Grenze arbeiten. Aber durch vorzeigen des Arbeitsvertrages war oder ggf. eines Firmenausweises oder einer Grenzgängerbewilligung dürfte das gar kein Problem gewesen sein. Ausserdem bin ich mir sicher, dass es da auch früher schon entsprechende Bewilligungen gab. Wie schnell und einfach diese allerdings erstellt und ausgehändigt wurden, weiss ich allerdings nicht.

Bei geschlossenen Grenzen ist es allerdings schwieriger Personal nur zwecks der Störungsbehebung über die Grenze zu bringen. Diese dürften keine Grenzgängerbewilligung gehabt haben. Aber ich denke mal, dass selbst Techniker, Wartungs- und Unterhaltsarbeiter, die zwar in D stationiert sind, aber einen Wartungs-, Entstörungs- und keine Ahnung was- Auftrag haben, da auch spezielle Bewilligungen für den Einsatz auf CH-Gebiet haben. Ich denke nämlich nicht, dass die DB für die CH-Strecken extra Gleisbaurotten, Elektriker und andere Dienste vorhält. Das dürfte vielmehr DB-Services-Personal bzw. Personal i.A. DB-Services sein, die dafür einen Berechtigungsausweis bekommen. Ausserdem dürften DB Netz &Co für diese Leute spezielle Abmachungen und Bewilligungen mit CH haben.

Herzliche Grüsse
Martin
ChristianMUC schrieb:
Weltreisender schrieb:
Irgendwie soetwas hatte ich auch gehört, dass die DB das Klettgau von Karlsruhe fernsteuern wollte, CH aber ein ESTW auf CH-Gebiet verlangte. Dass dies mit der Abhängigkeit von KA in Krisenzeiten begründet wurde, ist mir hingegen neu. Aber auszuschliessen ist dies definitiv nicht, und dennoch schaffen ja auf den DB-Bahnhöfen auf CH-Gebiet eigentlich alles deutsche Staatsbürger zu CH-Bedingungen und keine Schweizer, und der SEV vertritt auch das CH-DB-Personal und nicht Transnet&Co.
Das wäre schön, wenn es so einfach wäre...
Ja, ist dies nicht so? Wie ist es denn? Vor ca. 10-15 Jahren als ich dort war und mit dem Personal sprach, sagten sie mir, dass früher durchaus auch Schweizer Staatsbürger angestellt waren. Mittlerweile sind es alles nur noch deutsche Staatsbürger. Sie sind alles Grenzgänger und haben aber einen CH-Arbeitsvertrag, bekommen ihren Lohn in CH und sind auch in CH sozialversichert. Ausserdem ist deren Gewerkschaft der SEV und nicht die Transnet. Ist dies mittlerweile anders?

Herzliche Grüsse
Martin
Florian Ziese schrieb:
In meinen Augen gibt es da keinen nenneswerte Unterschiede in den Staatsverträgen. Und so wirklich ist das die Fernsteuerung von Stellwerken dort nicht geregelt...

Also verlangt die Schweiz, dass auschliesslich Schweizer oder zumindest Leute die in der Schweiz wohnen die Stellwerke bedienen dürfen? Denn schon in Bietingen dürfte das Stellwerkspersonal ja nicht wohnen, auch wenn es jeden Tag zu fuss zur Abrbeit kommt, sobald die Grenze zu ist, nützt das auch nichts.

Wie gesagt, bei geschlossenen Grenzen gibt es Ausnahmen und Ausnahmeregelungen. So dürfen Grenzgänger mit Grenzgängerbewilligung oder Deutsche Staatsbürger mit einer Aufenthaltsbewilligung für CH durchaus die Grenze passieren und werden auch hineingelassen.

Florian Ziese schrieb:

Umgekehrt musste dann früher das SBB-Stellwerkspersonal in Lottstetten, Jestetten und Altenburg-Rheinau zwingend in Deutschland wohnen? Denn sonst kämen sie ja bei geschlossener Grenze auch nicht zum Stellwerk.

Dasselbe dürfe ganz bestimmt auch umgekehrt gelten. Schweizer Staatsbürger mit Grenzgängerbewilligung bzw. mit einer Aufenthaltsgenehmigung für D werden auch von D hereingelassen.

Florian Ziese schrieb:

Übrigens, von Karlsruhe aus könnte das Stellwerkspersonal auch bei geschlossenen Grenzen die Stellwerke in der Schweiz bedienen...


Im Normalfall ja. Aber nicht bei Störungen, die eine Vorort-Bedienung nötig machen. Zwar sind solche Störungen selten. Aber selten ist dennoch nicht nie. Der Fall, dass ein Stw vor Ort bedient werden muss, kann immer und jederzeit eintreten und nimmt auch keine Rücksicht auf offene oder geschlossene Grenzen. Nur dann ist es das gleiche Problem wie mit den Unterhaltstechnikern: Sie brauchen eine Bewilligung. Sicherlich haben die Unterhaltstechniker eine solche Bewilligung, da sie immer wieder mal in CH Unterhaltsarbeiten durchführen und durchführen sollen. Was ist aber mit den Fahrdienstleitern, die im Normalfall in Karlsruhe im ESTW sitzen, aber nicht vor Ort. Gut, von CH habe ich mal gehört, dass sie durchaus auch Bereitschaftsdienste haben, die im Notfall ein Stellwerk ortsbedienen können. Soetwas dürfte sicherlich auch die DB und auch im Klettgau haben. Aber Bereitschaftspersonal dürfte natürlich nicht in grossem Masse vorhanden sein, denke ich.

Herzliche Grüsse
Martin
ChristianMUC schrieb:
Ich darf die entsprechenden Mails hier nicht hineinkopieren, aber in der Signatur stand irgendwas von EZV. Die hab ich bisher eher nicht der deutschen Seite zugerechnet...
Der Bundesrat hatte am 16. März 2020 zwar Grenzkontrollen zu Deutschland und Einreiserestriktionen eingeführt, jedoch keine Einschränkung des Eisenbahnverkehrs verordnet. Von Schweizer Seite wären die Halte in Riehen also grundsätzlich möglich gewesen. Dass die Haltstreichungen in Riehen original auf die deutschen Behörden zurückzuführen ist, erkennt man am einfachsten daran, dass die Daten zum Beginn und auch zum Ende dieser Massnahme mit keinen Daten der Verordnungen des Bundesrates bezüglich der Ergreifung von Massnahmen oder Lockerung derselben übereinstimmen.
Die EZV hatte auf Schweizer Seite trotzdem die Anordnungen umsetzen müssen. Das schloss mit ein, dass Grenzkontrollen vor betreten des Perrons stattfanden und weder auf den Perrons noch im Zug. Die Kontrollen wurden in Basel Bad Bf in der Unterführung gemacht (die andere Unterführung wurde gleich ganz gesperrt) und in Basel SBB wurden zu diesem Zweck die Perrons der Gleise 1 und 2 abgeriegelt.

https://abload.de/img/rabde502006_90prbqk0.jpg
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