Das Problem war, dass an diesem Automat auch Fahrkarten zu Tarifpunkten der SBB erworben werden konnten. Da der DB-Automat jedoch nur die Preise in Euro angeben konnte, wurde beim Kauf von Fahrkarten zu SBB-Destinationen gegen die Schweizer Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verstossen, welche vorschreibt, dass die Preise in Schweizer Franken ausgewiesen sein müssen. Zudem konnte für die Schweizer Destinationen die Schweizer Mehrwertsteuer am Automat nicht ausgewiesen werden. Aus diesen Gründen wurde das Angebot auf den RVL-Bereich gekürzt. Im Reisezentrum der SBB ist jedoch ein Großteil des DB-Sortiments erhältlich. Das komplette Sortiment steht im Reisezentrum Badischer Bahnhof zur Verfügung.
Nein, da gemäss Staatsvertrag teilweise deutsches Zollgebiet.Besteht dieses Problem im Badischen Bahnhof nicht?
kaufhalle schrieb:Nein, da gemäss Staatsvertrag teilweise deutsches Zollgebiet.Besteht dieses Problem im Badischen Bahnhof nicht?
Hallo,Semaphore schrieb:Automaten und Reisezentrum befinden sich aber im Schweizer Zollgebiet. Mag sein, dass es im deutschen Zollgebiet noch weitere Automaten gibt.Nein, da gemäss Staatsvertrag teilweise deutsches Zollgebiet.
Der Bahnhof unterliegt aber z.B. den Coronareglements von Basel Stadt und nicht etwa von BaWü.Nein, da gemäss Staatsvertrag teilweise deutsches Zollgebiet.
Semaphore schrieb:Zitat:Der Bahnhof unterliegt aber z.B. den Coronareglements von Basel Stadt und nicht etwa von BaWü.Nein, da gemäss Staatsvertrag teilweise deutsches Zollgebiet.
Wenn nicht irgendeine Ausnahme im Vertrag vereinbart ist, dann gelten die Schweizer Gesetze ohne jeden Abstrich, weil es Schweizer Staatsgebiet ist.Ansonsten konnte ich dem Staatsvertrag nichts auf Anhieb entnehmen, aus dem man etwas zur Anwendbarkeit der Schweizer Preisbekanntgabeverordnung im Badischen Bahnhof ableiten könnte. Außer man wollte unter dem ungestörten und ungehinderten Betrieb auch verstehen, dass die (Deutsche) Bahn diese Verordnung ignorieren darf.
Und umgekehrt kann man im Deutschen Zollgebiet (Basel Bad Bf) abseits der Fahrkartenautomaten nur mit Franken zahlen (z.B. die Snackautomaten). Hat mit dem Zollgebiet also wohl nix zu tun.Semaphore schrieb:Automaten und Reisezentrum befinden sich aber im Schweizer Zollgebiet. Mag sein, dass es im deutschen Zollgebiet noch weitere Automaten gibt.kaufhalle schrieb:Nein, da gemäss Staatsvertrag teilweise deutsches Zollgebiet.Besteht dieses Problem im Badischen Bahnhof nicht?
kaufhalle schrieb:Und umgekehrt kann man im Deutschen Zollgebiet (Basel Bad Bf) abseits der Fahrkartenautomaten nur mit Franken zahlen (z.B. die Snackautomaten). Hat mit dem Zollgebiet also wohl nix zu tun.Semaphore schrieb:Automaten und Reisezentrum befinden sich aber im Schweizer Zollgebiet. Mag sein, dass es im deutschen Zollgebiet noch weitere Automaten gibt.kaufhalle schrieb:Nein, da gemäss Staatsvertrag teilweise deutsches Zollgebiet.Besteht dieses Problem im Badischen Bahnhof nicht?
Dass man im Bahnhofsbereich "Euro-Automaten" aufstellen darf, dafür wird es wohl wieder irgendein Sonderabkommen geben.
Zoll und Mehrwertsteuer haben eigentlich ja nichts miteinander zu tun. Daher gehe ich davon aus, dass ganz normal Schweizer Mehrwertsteuer anfällt, wenn Private (nicht die Eisenbahn) dort verkaufen.Die Frage wäre eher, wohin die Verkäufe im deutschen Zollgebiet des Badischen Bahnhofs mehrwertversteuert werden (und ob überhaupt).
kaufhalle schrieb:Zoll und Mehrwertsteuer haben eigentlich ja nichts miteinander zu tun.Die Frage wäre eher, wohin die Verkäufe im deutschen Zollgebiet des Badischen Bahnhofs mehrwertversteuert werden (und ob überhaupt).
Daher gehe ich davon aus, dass ganz normal Schweizer Mehrwertsteuer anfällt, wenn Private (nicht die Eisenbahn) dort verkaufen.
Um mal andere Beispiele zu betrachten: Büsingen ist offiziell Schweizer Zollgebiet, aber m.W. fallen für die Bewohner ganz normal deutsche Steuern an. Ist ja auch logisch, damit wird ja die durch den deutschen Staat bereitgestellte Infrastruktur finanziert, warum sollten die Steuern also in die Schweiz fließen?
Zum Badischen Bahnhof ist noch zu sagen, dass es dort ja kein so eindeutig abgegrenztes deutsches Zollgebiet gibt.
Aus Sicht der Bahn ist gemäß Staatsvertrag der gesamte Bahnhof zollfrei, d.h. wenn die DB etwas an der Fassade repariert, das Reisezentrum neu möbliert oder im Güterbahnhof neue Schienen einbaut, muss sie für aus Deutschland importierte Baumaterialien, Möbel usw. keinen Zoll bezahlen, egal wo diese im Bahnhof verwendet werden. Sollten die alten Möbel dann allerdings in der Schweiz verkauft werden, wäre der Zoll nachzuzahlen.
Aus Sicht des Reisenden bzw. Gütertransporteurs ist der Transit durch die Schweiz über den Badischen Bahnhof (Personenbahnhof und Güterbahnhof) zollfrei.
Dagegen finde ich nichts, wonach für andere als die Bahn der Import von Waren zum Verkauf am badischen Bahnhof auf dem Bahnsteig zollfrei wäre. Im Gegenteil, der Staatsvertrag führt aus: Die grossherzogliche Bahnverwaltung verpflichtet sich, auf Schweizer Gebiet keine Waren aufzunehmen oder abzuladen, ohne dass die zollamtliche Abfertigung schweizerischerseits nach Gesetz stattfinden könne. (Art. 15)
Mit eindeutig abgegrenzt meine ich so was wie früher beim Hamburger Freihafen oder heute noch beim Freihafen in Bremerhaven. Das Zollausschlussgebiet war/ist da in einem Lageplan eindeutig durch eine Linie abgegrenzt, so dass immer klar ist, ob man drinnen oder draußen ist. Meistens stand/steht auf der Grenze auch extra ein Zaun.X73900 schrieb:
Zitat:Doch. Noch eindeutiger gehts gar nicht. Auch wenn der Staatsvertrag das nicht explizit hergibt.Zum Badischen Bahnhof ist noch zu sagen, dass es dort ja kein so eindeutig abgegrenztes deutsches Zollgebiet gibt.
kaufhalle schrieb:Mit eindeutig abgegrenzt meine ich so was wie früher beim Hamburger Freihafen oder heute noch beim Freihafen in Bremerhaven. Das Zollausschlussgebiet war/ist da in einem Lageplan eindeutig durch eine Linie abgegrenzt, so dass immer klar ist, ob man drinnen oder draußen ist. Meistens stand/steht auf der Grenze auch extra ein Zaun.X73900 schrieb:
Zitat:Doch. Noch eindeutiger gehts gar nicht. Auch wenn der Staatsvertrag das nicht explizit hergibt.Zum Badischen Bahnhof ist noch zu sagen, dass es dort ja kein so eindeutig abgegrenztes deutsches Zollgebiet gibt.
In Basel verläuft durch den Badischen Bahnhof ja Schweizer Binnenverkehr insbesondere von und zum Hafen Kleinhüningen, Transitverkehr Deutschland - Deutschland und Verkehr Deutschland - Schweiz und umgekehrt (und auch noch Transitverkehr Deutschland - Italien), und das alles grundsätzlich über die gleichen Gleise. Es gibt also keine Gleise, die ausdrücklich Zollausschlussgebiet wären und andere, die zollrechtlich Schweiz wären, so dass man in einem Plan eine eindeutige Linie ziehen könnte. Zollrechtlich erfolgt die Abgrenzung nicht räumlich, sondern nach dem Start- und Zielbahnhof.
Andere Aktivitäten sind in Basel überhaupt nirgends zollbefreit, für sie gilt also gar kein Zollausschlussgebiet. Während in den Freihäfen Waren z.B. auch zollfrei gelagert werden können, ist dies m.W. in den Güterschuppen am Badischen Bahnhof nicht zulässig, lagernde Waren müssen immer verzollt werden.
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