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EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: DerSteuermann

Datum: 17.07.20 21:19

Hallo zusammen,
Bahnfahren könnte so schön sein - wenn das Tarifsystem nicht wäre... Nachfolgend geschilderte Begebenheit möchte ich Euch nicht vorenthalten.
Am vergangenen Mittwoch entschloss ich mich, meinen Anfang März gebuchten und unverschämt günstigen EU Super-Sparpreis einzulösen und mich ins schöne Wien zu begeben. Dazu hatte ich [www.bahn.de] studiert, wo explizit vermerkt ist, dass die Corona-Kulanz auch im internationalen Verkehr gilt und die Zugbindung bis maximal 31. Oktober aufgehoben ist. Auch sonst war ich bestens vorbereitet, d. h. das zum Handy-Ticket gehörige PDF ausgedruckt und die Mitte April ausgelaufene BahnCard eingesteckt. Erste Kontrolle auf dem Weg nach Salzburg verlief weitestgehend komplikationslos, bei der Fahrkartenkontrolle wurde allerdings auch die aktuelle BahnCard kontrolliert. Aber man ist ja gut ausgestattet.
Im RailJet zeigte das Gerätchen dann erwartungsgemäß an, dass das Ticket ungültig sei. Es war ja auch ursprünglich für Ende März gebucht, das ist ja schon ein Weilchen her. Mit Hinweis auf den bereits von der DB verpassten Stempel aufs Online-Ticket durfte ich aber dennoch weiterfahren.
Im schönen Wien hatte ich schon die Ahnung, dass die Strategie des Hinwegs auf dem Rückweg - ebenfalls mit EU Super-Sparpreis - so nicht funktionieren könnte und begab mich in Wien an den ÖBB-Schalter. Der Herr dort meinte aber, ich dürfe auch mit dem Rückfahr-Ticket (separat gebucht) fahren, die Kulanz-Regelung der DB gelte.
Also eingestiegen und siehe da, der ÖBB-Kollege im Zug hatte von der Kulanz-Regelung noch nie gehört und auch die DB-Homepage noch nie gesehen (bei der ÖBB gibt es ja immerhin WLAN... ;-)). Interessierte ihn allerdings auch nicht. Natürlich zeigte das Prüfgerät erwartungsgemäß ein ungültiges Ticket, denn auch bei der Buchung war die Rückfahrt für Ende März vorgesehen. Also für den etwa 5-fachen Preis des EU Super-Sparpreises ein Ticket aufgedrängt bekommen und zähneknirschend bezahlt. Nach dem Umstieg in Salzburg befanden die Kollegen der DB das Ticket dann erwartungsgemäß sehr wohl für gültig... (Übrigens wollten auch die die aktuelle BahnCard sehen - obwohl unter o. g. Link nur die zum Zeitpunkt der gebuchten Fahrt gültige BahnCard genannt wird.)
Also daheim angekommen gleich zum Schalter und die Geschichte erzählt. Die geht jetzt zum DB-Kundendialog und wird in den nächsten Wochen bearbeitet.
So schön die Fahrt also auch war, in Erinnerung bleibt, dass man für einen Schwarzfahrer gehalten wurde und jetzt seinem Geld hinterherrennen darf. Schade, liebe DB und ÖBB - das trübt die Freude doch gewaltig... Wie schön wäre es, wenn die Bahnverwaltungen miteinander reden würden! Und wenn man sich auf die Angaben der Bahn-Homepage verlassen könnte. Noch besser wäre es, man hätte ein Tarifsystem ohne Schikanen, mit dem man zu einem günstigen, aber angemessenen Preis ohne Verdacht der Schwarzfahrt befördert würde. Man darf ja wohl noch ein bisschen träumen... ;-)
Gruß, Der Steuermann



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:07:17:21:24:19.

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: Cer

Datum: 17.07.20 23:52

Ich denke du kannst dich auf die DB Infos verlassen und wirst das Geld anstandslos zurück bekommen.

Natürlich ist die europäische Vernetzung ausbau- und verbesserungswürdig, keine Frage.

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: didikong

Datum: 18.07.20 01:08

Immerhin konntest Du fahren.

Eine Freundin von mir hatte für insgesamt acht Personen bereits im Dezember zwei Super-Sparpreise Schweiz für die Eishockey-WM Mitte Mai in Lausanne gebucht. Die WM fiel verständlicher Weise aus, und die Grenze Deutschland-Schweiz war am Tag der geplanten Reise für internationalen Touristenverkehr nach wie vor geschlossen - auch der gebuchte Zug fuhr nur bis Basel Bad anstatt nach Basel SBB, wo Anschluss an einen innerschweizer Zug bestanden hätte. Die Bahn selber gab Ende April bereits eine "Umbuchung" von einer direkten Verbindung Hamburg - Basel SBB/Basel SBB - Lausanne auf eine Verbindung mit mehrmaligem Umsteigen bekannt, was allein schon zu einer Stornierung der Reise hätte führen dürfen (zumindest die Zugbindung würde ja in diesem Falle aufgehoben werden).

Da die Reise nach dem 4. Mai stattfinden sollte, weigert sich die Bahn standhaft, das Ticket zu erstatten - man könne ja bis Oktober die Reise antreten. Schwachsinn, weil der Grund der Reise eben im Mai lag.

Das Interessante ist allerdings, dass der besagte Zug, mit dem die acht Leute hätten fahren sollen, laut DB-Auskunft auch tatsächlich nur bis Basel Bad fuhr. Lt. DB-Auskunft hätte man von Basel Bad mit der Straßenbahn(!) nach Basel SBB fahren sollen. Eine Garantie dafür, dass acht Hamburger auf dem Weg zur Freizeitbeschäftigung nach Lausanne mit der Straßenbahn hätten die Grenze überqueren dürfen/können, gab die Bahn natürlich nicht - und das interessiert die auch nicht. Mit anderen Worten weigert sich die Bahn, das Super Sparpreis Ticket für eine gebuchte Verbindung, die so definitiv NICHT möglich gewesen wäre, zu erstatten. Selbst wenn die Leute am 15. Mai gefahren wären, sie wären spätestens an der Grenze gestrandet. Welch ein Schwachsinn, es sind also nicht nur die Auslandbahnen, auch innerhalb der DB herrscht Unfähigkeit hoch fünf.

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: JumpUp

Datum: 18.07.20 09:48

Hast du es über die Fahrgastrechte eingereicht? Da müsste dir nach der Regelung "Verspätung am Zielort größer einer Stunde, deshalb Fahrt nicht angetreten" der vollständige Ticketpreis erstattet werden.

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: DerSteuermann

Datum: 18.07.20 12:09

Nein, das geht an den Kundendialog. Ich will auch nur die ÖBB-Fahrkarte wieder erstattet haben. Die DB-Fahrkarte habe ich ja auch benutzt und der QR-Code wurde ja auch gescannt. Das passt schon soweit, zumal der EU-Super-Sparpreis wirklich sehr günstig war. Wenn man halt so viel Aufhebens darum macht, verdient die Bahn sicher nichts mehr daran. Deshalb verstehe ich das Geschäftsmodell nicht...
Gruß, Der Steuermann

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 18.07.20 12:27

didikong schrieb:
Das Interessante ist allerdings, dass der besagte Zug, mit dem die acht Leute hätten fahren sollen, laut DB-Auskunft auch tatsächlich nur bis Basel Bad fuhr. Lt. DB-Auskunft hätte man von Basel Bad mit der Straßenbahn(!) nach Basel SBB fahren sollen. Eine Garantie dafür, dass acht Hamburger auf dem Weg zur Freizeitbeschäftigung nach Lausanne mit der Straßenbahn hätten die Grenze überqueren dürfen/können, gab die Bahn natürlich nicht - und das interessiert die auch nicht.

Ersatzverkehr mit der Straßenbahn zwischen den beiden Baseler Fernbahnhöfen kommt öfter mal vor, vor allem bei geplanten Ausfällen (bei ungeplanten wird eher auf die S-Bahn verwiesen, es kommt immer wieder mal zu vorzeitigem Wenden in Basel Bad Bf). Die Anerkennung der Fahrscheine in der Straßenbahn ist in solchen Fällen geregelt. Der Grenzübertritt erfolgt dabei nicht in der Straßenbahn (die ist Schweizer Binnenverkehr), sondern im Badischen Bahnhof (der Bahnsteigbereich ist deutsches Zollgebiet, alles andere Schweizer Zollgebiet). Anfang Mai wäre der Grenzübertritt gescheitert, Mitte Mai wäre er je nach Datum zwar illegal gewesen, mangels Kontrollen wäre er aber nicht verhindert worden.

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: D 2027

Datum: 18.07.20 12:35

DerSteuermann schrieb:
Nein, das geht an den Kundendialog. Ich will auch nur die ÖBB-Fahrkarte wieder erstattet haben. Die DB-Fahrkarte habe ich ja auch benutzt und der QR-Code wurde ja auch gescannt.

Guten Morgen,

nur mal so am Rande: beim Scannen des QR-Codes auf der Hinfahrt müsste doch angezeigt werden, dass die Fahrkarte schon auf dem Hinweg nach Wien zwar "ungültig" im technischen Sinne war, aber zur Fahrt verwendet wurde. Nun habe ich keine Ahnung was der Schaffner für Informationen auf seinem Terminal hat, aber das wäre doch eine Möglichkeit gewesen damit auch auf die Gültigkeit der Rückfahrt zu pochen.

Weiss vielleicht jemand, wie die Anzeige bei den zwar abgelaufenen, aber im Sinne der Kulanzregelungen gültigen Online-Tickets für den Zugbegleiter aussieht? Kann der erkennen, dass die Fahrkarte schon vorher genutzt wurde? Das Problem dürfte sich ja vmtl. noch öfters bei reisefreudigen Usern (nicht nur im Ausland) und unkundigem Zugpersonal stellen... ich habe auch noch einen SSP nach Westerland vom 13.03.2020 rumliegen :-(((

Gruss
Erik

P.S. Die Frage zum Servicecenter FGR bezog sich auf die Gruppenfahrt nach Lausanne. Hier wäre in der Tat die Einreichung über Fahrgastrechte die bessere Variante gewesen, da ist die Sache nämlich ganz eindeutig, weil der Zug nicht gefahren ist.

Wer in Deutschland das öffentliche Eisenbahnwesen benutzt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. (Karl Lagerfeld, dt. Modeschöpfer 1933 - 2019)

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: X73900

Datum: 18.07.20 14:11

didikong schrieb:
Das Interessante ist allerdings, dass der besagte Zug, mit dem die acht Leute hätten fahren sollen, laut DB-Auskunft auch tatsächlich nur bis Basel Bad fuhr. Lt. DB-Auskunft hätte man von Basel Bad mit der Straßenbahn(!) nach Basel SBB fahren sollen. Eine Garantie dafür, dass acht Hamburger auf dem Weg zur Freizeitbeschäftigung nach Lausanne mit der Straßenbahn hätten die Grenze überqueren dürfen/können, gab die Bahn natürlich nicht - und das interessiert die auch nicht. Mit anderen Worten weigert sich die Bahn, das Super Sparpreis Ticket für eine gebuchte Verbindung, die so definitiv NICHT möglich gewesen wäre, zu erstatten. Selbst wenn die Leute am 15. Mai gefahren wären, sie wären spätestens an der Grenze gestrandet.
D 2027 schrieb:
Zitat:
P.S. Die Frage zum Servicecenter FGR bezog sich auf die Gruppenfahrt nach Lausanne. Hier wäre in der Tat die Einreichung über Fahrgastrechte die bessere Variante gewesen, da ist die Sache nämlich ganz eindeutig, weil der Zug nicht gefahren ist.

Ja, wenn gar kein Zug fuhr (keine Ahnung, wie da die Straßenbahn zu bewerten ist) oder die Ankunft am Zielort entsprechend verspätet gewesen wäre.

Anzumerken ist aber noch, dass die Möglichkeit der Einreiseverweigerung durch die Grenzpolizei nach geltender Rechtslage und gemäß den Beförderungsbestimmungen keinen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung der Fahrkarte begründet. Kulanz des Beförderungsunternehmens wäre da natürlich zu wünschen, aber grundsätzlich geht das Risiko der Einreiseverweigerung mit dem Fahrgast heim, nicht nur bei der Bahn, sondern auch bei Flügen, Fährüberfahrten usw.

Gruß
X73900

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 18.07.20 21:10

X73900 schrieb:
Ja, wenn gar kein Zug fuhr (keine Ahnung, wie da die Straßenbahn zu bewerten ist)

Die Straßenbahn ist ein Ersatzverkehrsmittel, das bei geplanten Zugausfällen auch mit Festlegung auf eine konkrete Fahrt in die Verbindung eingebaut wird. Die Übergangszeiten sind auch realistisch angesetzt (unter Normalbedingungen, nicht bei coronabedingter Grenzschließung), so dass das faktisch nichts anderes ist als der Verweis auf einen Ersatzzug. Die Fahrzeitverlängerung hält sich in Grenzen, die Straßenbahn hat durch Vermeiden der Innenstadt recht brauchbare Fahrzeiten, und die meiste Zeit geht bei den Übergängen verloren. Man ist auch nicht an die genannte Ersatzfahrt gebunden, man kann jede Fahrt der Linie 2 benutzen.

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: rvdborgt

Datum: 18.07.20 22:18

didikong schrieb:
Eine Freundin von mir hatte für insgesamt acht Personen bereits im Dezember zwei Super-Sparpreise Schweiz für die Eishockey-WM Mitte Mai in Lausanne gebucht. Die WM fiel verständlicher Weise aus, und die Grenze Deutschland-Schweiz war am Tag der geplanten Reise für internationalen Touristenverkehr nach wie vor geschlossen - auch der gebuchte Zug fuhr nur bis Basel Bad anstatt nach Basel SBB, wo Anschluss an einen innerschweizer Zug bestanden hätte. Die Bahn selber gab Ende April bereits eine "Umbuchung" von einer direkten Verbindung Hamburg - Basel SBB/Basel SBB - Lausanne auf eine Verbindung mit mehrmaligem Umsteigen bekannt, was allein schon zu einer Stornierung der Reise hätte führen dürfen (zumindest die Zugbindung würde ja in diesem Falle aufgehoben werden).

Da die Reise nach dem 4. Mai stattfinden sollte, weigert sich die Bahn standhaft, das Ticket zu erstatten - man könne ja bis Oktober die Reise antreten. Schwachsinn, weil der Grund der Reise eben im Mai lag.
Die entscheidende Frage ist: war die zu erwartende Verspätung am Zielort größer als eine Stunde? Wenn ja, dann einfach Beschwerde beim EBA einreichen, weil die Fahrkarte dann auf Grund von Verordnung 1371/2007 erstattet werden muss. Sonst würde ich einen Schlichtungsantrag bei der söp stellen.

Gruß,
Rian

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: Kralle

Datum: 18.07.20 22:50

Hallo,

hat jemand schon Erfahrung mit der Kulanzregelung in Tschechien oder der Slowakei gemacht? Habe hier noch 2 Fahrkarten von Mai rumliegen, die ich im August nutzen möchte.
Gerade im Schlafwagen wären endlose Diskussionen in der Nacht nicht gerade toll.

Meine Reiseberichte findet ihr in Zukunft auch hier:

[www.facebook.com]

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: didikong

Datum: 19.07.20 01:04

Ich könnte es ja verstehen, wenn man während der Corona-Hochphase im April ein Ticket für den Mai gekauft hätte, dass einem dann bewusst gewesen sein müsste, dass die Einreise verweigert werden könnte.

Da das Ticket jedoch bereits im Dezember gekauft wurde, war an Corona und Grenzschließungen EU-Schweiz nicht im Entferntesten zu denken. Und offiziell waren die Grenzen noch bis Ende Mai geschlossen, also definitiv am Tag der Reise (weshalb die DB selbst keinen einzigen Zug zwischen Deutschland und der Schweiz anbieten konnte). Es kann doch nicht sein, dass man tatsächlich bis an die Grenze fahren müsste, von wo aus die Bahn (oder deren Partnerunternehmen) einen nicht weiterbefördern kann, um dann die Heimreise anzutreten und das Ticket wegen nicht erbrachter Leistung einzureichen.

Da das Ticket un aufgrund der "Kulanz" bis Oktober gültig ist, könnte man sich dann theoretisch einen Zug aussuchen, der ausfällt? Z.B. regelmäßig schauen, ob morgens ein Zug von Hamburg nach Basel ausfällt und sagen, man hätte diesen Zug nehmen wollen, der fiel jedoch aus, wodurch sich die Fahrzeit dementsprechend verlängert hätte?

Schon bei einem Ersatzzug einer niedrigeren Produktklasse oder eines daraus resultierenden wahrscheinlichen Anschlussverlustes ist ja beispielsweise die Zugbindung bereits ab dem Abgangsbahnhof aufgehoben; wenn ich aller voraussicht nach mein Ziel wesentlich verspätet erreichen werde, darf ich - auch unterwegs - die Fahrt komplett abbrechen und bekomme das Geld erstattet.

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: Löschzug

Datum: 19.07.20 06:57

Bei solchen herabwürdigen Diskussionen immer versuchen das der ZUB seinen Teamleiter oder sonst jemanden kontaktiert, es kann kann ja nicht sein das man als Kunde so verprellt wird, da steigt mir die galle hoch wenn ich sowas höre.

In Ö auch passiert: Damals recht frisch das man im Heimatland auch Interrail Berechtigung hat (Fahrt bis zur Grenze frei), das wollte Genosse ZUB nicht wissen, ich hab da rauf bestanden das er das gefälligst abklärt, es hat etwa 2h gebraucht bis er zähneknirschend zu mir kam und es eingesehen hat. den Hinweis wieder mal TarifKenntnisaufzufrischen könnte ich mir nicht verkneifen .
didikong schrieb:
Ich könnte es ja verstehen, wenn man während der Corona-Hochphase im April ein Ticket für den Mai gekauft hätte, dass einem dann bewusst gewesen sein müsste, dass die Einreise verweigert werden könnte.

Da das Ticket jedoch bereits im Dezember gekauft wurde, war an Corona und Grenzschließungen EU-Schweiz nicht im Entferntesten zu denken. Und offiziell waren die Grenzen noch bis Ende Mai geschlossen, also definitiv am Tag der Reise (weshalb die DB selbst keinen einzigen Zug zwischen Deutschland und der Schweiz anbieten konnte). Es kann doch nicht sein, dass man tatsächlich bis an die Grenze fahren müsste, von wo aus die Bahn (oder deren Partnerunternehmen) einen nicht weiterbefördern kann, um dann die Heimreise anzutreten und das Ticket wegen nicht erbrachter Leistung einzureichen.
Ich finde auch, dass die DB hier die Fahrkarte aus Kulanz erstatten sollte. Bei der SNCF in Frankreich ist es nach wie vor so, dass alle Fernverkehrsfahrkarten wegen Corona jederzeit kostenfrei storniert werden können.

Zur formalrechtlichen Frage muss man zwischen Zugangebot und Grenzregime unterscheiden.

Die DB ist auch während der Corona-Krise durchgehend in die Schweiz gefahren (Basel Badischer Bahnhof liegt in der Schweiz). Und ab Basel war auch durchgehend die Weiterbeförderung nach Lausanne sichergestellt. Dass man in Basel zwischen den zwei Bahnhöfen die Straßenbahn nehmen musste, war natürlich etwas umständlich, in anderen Städten (Paris, London, Prag, Budapest...) gibt es so etwas aber auch. Früher, als noch alle RE/RB in Basel im Badischen Bahnhof endeten, war es auch in Basel durchaus üblich, vom Badischen Bahnhof mit der 2 bis SBB weiter zu fahren, um in SBB wieder den Zug zu nehmen. Grundsätzlich gab es also auch während der Krise durchgehend ein Beförderungsangebot von Hamburg nach Lausanne.

Was die Grenze betrifft, war sie ja nie vollständig geschlossen. Schweizer konnten immer einreisen, ebenso Deutsche und sonstige Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. Ebenso waren berufsbedingte Einreisen möglich. Ob man einreisen kann, kam also auf die Papiere und die Situation an. Ein Schweizer mit Wohnsitz in Hamburg z.B., der Bekannte in Lausanne besuchen will, hätte jederzeit einreisen können, ebenso ein Deutscher, der beruflich in der Schweiz zu tun hat. Wenn einem die Einreise verweigert wird, ist das - rechtlich gesehen - kein Problem des Verkehrsunternehmens, das seine Beförderungsleistung ja angeboten hat, sondern des Fahrgasts.

Dies nur, um den Sachverhalt mal etwas zu sortieren. Wie schon oben geschrieben, richtig fände ich, wenn die DB hier, analog zur SNCF, auf Grund der unerwarteten Sondersituation kulant wäre.

Gruß
X73900

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: Polarfuchs

Datum: 19.07.20 12:37

Ich finde, diese "Kulanzregelung" an sich ist eine Frechheit. In meiner Familie gab es einen Fall, bei der ein bei der DB gebuchtes Ticket von Österreich nach Berlin wegen des deutschen Einreiseverbots nicht verwendet werden konnte (!), und die DB meint allen Ernstes, man kann ja bis Oktober fahren und das man da so kulant sei. Es gibt allerdings keinen Grund mehr, jetzt dieses Ticket zu verwenden, das heißt das Geld ist weg, da sich die DB weigert, das Ticket zumindest als Gutschein zu erstatten. Es geht nicht einmal darum, dass die Reise nicht angetreten werden wollte, sondern es war schlicht und ergreifend nicht erlaubt.

Jede Fluglinie hatte kulantere Umbuchungsoptionen, und das will schon etwas heißen.

Meine persönliche Konsequenz aus dieser Erfahrung ist, dass ich vorerst für Reisen nach oder durch Deutschland von Buchungen über die DB absehen werde, denn wer weiß, wie sich die Lage in den nächsten Wochen/Monaten entwickelt. Ich wäre nicht überrascht, wenn die Reisefreiheit wieder mehr eingeschränkt wird - und die Erfahraung zeigt, dass DB-Tickets dann wertlos werden können ...

Re: EU Super-Sparpreis und Corona-Kulanz

geschrieben von: D 2027

Datum: 19.07.20 12:54

Polarfuchs schrieb:
Ich finde, diese "Kulanzregelung" an sich ist eine Frechheit. In meiner Familie gab es einen Fall, bei der ein bei der DB gebuchtes Ticket von Österreich nach Berlin wegen des deutschen Einreiseverbots nicht verwendet werden konnte (!), und die DB meint allen Ernstes, man kann ja bis Oktober fahren und das man da so kulant sei. Es gibt allerdings keinen Grund mehr, jetzt dieses Ticket zu verwenden, das heißt das Geld ist weg, da sich die DB weigert, das Ticket zumindest als Gutschein zu erstatten. Es geht nicht einmal darum, dass die Reise nicht angetreten werden wollte, sondern es war schlicht und ergreifend nicht erlaubt.

Jede Fluglinie hatte kulantere Umbuchungsoptionen, und das will schon etwas heißen.

Hallo,

jetzt muss ich aber doch mal ausnahmsweise die DB in Schutz nehmen. Die Kulanzbedingungen fand ich vorbildlich und man kann es beim besten Willen nicht dem Beförderer anlasten, dass der Reisende die Grenze nicht überqueren kann. Wenn der Zug gefahren ist, liegt das Erfüllen der Grenzübertrittsbedingungen ausschließlich beim Reisenden und nicht beim Beförderer; der hat nämlich nicht die Grenzschließungen veranlasst (das war ein Horst S. aus I.) und ist auch nicht für die Einhaltung der Paßgesetze durch den Reisenden verantwortlich. Das ist allgemeine Praxis, auch in der Luftfahrt und das Angebot der DB die Reise später durchzuführen ist mehr als nur großzügig! Einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung in diesem Fall gibt es nämlich nicht.

Anders sieht es aus, wenn der Zug wegen Grenzschließungen - wie in unserem Fall nach Lausanne - nicht gefahren ist. Hier greifen die gesetzlichen Fahrgastrechte und die DB hat in solchen Fällen das Geld anstandlos und prompt ausgezahlt. Ein Feld übrigens, bei dem sich die Airlines nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben; man google einmal "Rückerstattungen Luftfahrt Corona" und freue sich über das Geschäftsgebahren der DB. Ja, es gab Fehler wo versehentlich Gutscheine ausgestellt wurden, aber auf die Reklamation kam immer sofort das Geld... hatte selbst drei solcher Fälle.

Gruss
Erik

der auch fürchtet, dass die europäische Reisefreiheit spätestens im September wieder beendet wird

Wer in Deutschland das öffentliche Eisenbahnwesen benutzt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. (Karl Lagerfeld, dt. Modeschöpfer 1933 - 2019)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:07:19:12:54:50.
X73900 schrieb:
Die DB ist auch während der Corona-Krise durchgehend in die Schweiz gefahren (Basel Badischer Bahnhof liegt in der Schweiz).

Das ist so nicht ganz richtig. Der Badische Bahnhof liegt zwar in der Schweiz, der Bahnsteigbereich samt Zugangstunnel ist aber deutsches Zollgebiet und auch grenzkontrolltechnisch Deutschland. Die DB liefert die Kunden am Badischen Bahnhof noch im deutschen Zollgebiet ab, von dem aus die Schweiz nur durch Grenzkontrolle erreicht wird. Der Staatsvertrag formuliert es zwar anders, faktisch läuft es einvernehmlicherweise aber so ab. Dank staatsvertraglicher Regelung kann die deutsche Kontrolle auch im Bahnhof erfolgen.

Im Normalfall gibt es daneben noch die Nutzung des Badischen Bahnhofs für den Schweizer Binnenverkehr Basel - Riehen, diese wurde aber komplett unterbunden, indem in Riehen und Riehen Niederholz durchgefahren wurde. Vom Südtunnel, der grenzkontrolltechnisch so etwa den Status eines Wanderwegs hat, bestand in dieser Zeit kein Zugang zu den Bahnsteigen. Der Bahnsteigbereich war ohne Einreise nach Deutschland nicht zugänglich, wohingegen Personen mit Aufenthalt in Deutschland sich problemlos im Bahnsteigbereich aufhalten konnten.

Somit trifft die Aussage, die DB wäre in die Schweiz gefahren, die damalige Realität nur sehr bedingt.

X73900 schrieb:
Und ab Basel war auch durchgehend die Weiterbeförderung nach Lausanne sichergestellt. Dass man in Basel zwischen den zwei Bahnhöfen die Straßenbahn nehmen musste, war natürlich etwas umständlich, in anderen Städten (Paris, London, Prag, Budapest...) gibt es so etwas aber auch. Früher, als noch alle RE/RB in Basel im Badischen Bahnhof endeten, war es auch in Basel durchaus üblich, vom Badischen Bahnhof mit der 2 bis SBB weiter zu fahren, um in SBB wieder den Zug zu nehmen. Grundsätzlich gab es also auch während der Krise durchgehend ein Beförderungsangebot von Hamburg nach Lausanne.

Der Vergleich mit anderen Städten hinkt ganz gewaltig, weil hier ein durchgehender Zug gebucht wurde. Die Straßenbahn ist auch tariflich nicht eingebunden und wird nur bei geplanten Zugausfällen für Bahnfahrscheine freigegeben, auch bei ungeplanten Ausfällen besteht da kein Automatismus.

X73900 schrieb:
Was die Grenze betrifft, war sie ja nie vollständig geschlossen. Schweizer konnten immer einreisen, ebenso Deutsche und sonstige Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. Ebenso waren berufsbedingte Einreisen möglich. Ob man einreisen kann, kam also auf die Papiere und die Situation an. Ein Schweizer mit Wohnsitz in Hamburg z.B., der Bekannte in Lausanne besuchen will, hätte jederzeit einreisen können, ebenso ein Deutscher, der beruflich in der Schweiz zu tun hat.

Ganz grob stimmt das, nur letzteres nicht so ganz, denn ganz gewöhnliche Dienstreisen waren nicht erlaubt, das hätte einer Genehmigung bedurft. Lediglich Grenzgänger mit Ausweis wurden immer akzeptiert.

Umgekehrt war es übrigens schwieriger, denn Anfang Mai durften Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz zwar noch nach Deutschland einreisen, mussten aber in Quarantäne, weil die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.

X73900 schrieb:
Wenn einem die Einreise verweigert wird, ist das - rechtlich gesehen - kein Problem des Verkehrsunternehmens, das seine Beförderungsleistung ja angeboten hat, sondern des Fahrgasts.

Auch das ist grundsätzlich zutreffend.
kaufhalle schrieb:
X73900 schrieb:
Die DB ist auch während der Corona-Krise durchgehend in die Schweiz gefahren (Basel Badischer Bahnhof liegt in der Schweiz).
Das ist so nicht ganz richtig. Der Badische Bahnhof liegt zwar in der Schweiz, der Bahnsteigbereich samt Zugangstunnel ist aber deutsches Zollgebiet und auch grenzkontrolltechnisch Deutschland. Die DB liefert die Kunden am Badischen Bahnhof noch im deutschen Zollgebiet ab, von dem aus die Schweiz nur durch Grenzkontrolle erreicht wird.
Das ändert aber nichts daran, dass der Bahnhof in der Schweiz auf Basler Stadtgebiet liegt und auch geeignet ist, die Stadt Basel und mit Umsteigen die übrige Schweiz zu erreichen.

Daraus, dass die Grenzkontrollen üblicherweise beim Verlassen des Bahnhofs erfolgen, abzuleiten, dass der Bahnhof "grenzkontrolltechnisch Deutschland" ist, finde ich etwas fragwürdig. Bei den durchgehenden ICE/EC Deutschland - Schweiz erfolgt die Zollkontrolle und früher auch die Passkontrolle üblicherweise bereits im fahrenden Zug zwischen Freiburg und Basel Bad Bf. Daraus würde ich aber nicht ableiten, dass die Bahnstrecke zwischen, sagen wir mal, Bad Krozingen und Basel Bad Bf bereits "grenzkontrolltechnisch und zolltechnisch Schweiz" ist.

Dass der Bahnsteigbereich in Basel Bad Bf deutsches Zollgebiet ist, möchte ich bezweifeln. Wenn auf den Bahnsteigen etwas verkauft wird (ich meine, gab es da nicht Verkaufsautomaten?), glaube ich nicht, dass die Ware dem EU-Zollregime unterliegt. Es ist lediglich so, dass ein zollfreier Transit durch Basel Bad Bf von und nach Deutschland möglich ist.

Letzlich ist die Situation ähnlich wie an vielen Flughäfen, wo ein Transit ohne Pass- und Zollkontrolle möglich ist, was aber nichts daran ändert, in welchem Land der Flughafen liegt.

kaufhalle schrieb:
Zitat:
X73900 schrieb:
Dass man in Basel zwischen den zwei Bahnhöfen die Straßenbahn nehmen musste, war natürlich etwas umständlich, in anderen Städten (Paris, London, Prag, Budapest...) gibt es so etwas aber auch.
Ob die Straßenbahn im konkreten Fall tariflich integriert war, weiß ich nicht, daher hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, dass ich nicht weiß, wie sie im Hinblick auf die Frage des Zugausfalls zu bewerten ist.

Ob der Vergleich hinkt, weiß ich nicht. In Frankreich kann ich auch durchgehende Fahrkarten über Paris buchen und muss dann auf eigene Kosten die Metro zwischen den Bahnhöfen nehmen (oder zu Fuß gehen). In London war es, wenn ich mich richtig erinnere, früher so, dass bei durchgehend gebuchten Fahrkarten über London mit der Zugfahrkarte die U-Bahn genutzt werden konnte. Es kann aber sein, dass das vor einigen Jahren abgeschafft wurde und man die U-Bahn jetzt getrennt zahlen muss.

Gruß
X73900



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2020:07:19:13:32:49.
X73900 schrieb:
Das ändert aber nichts daran, dass der Bahnhof in der Schweiz auf Basler Stadtgebiet liegt und auch geeignet ist, die Stadt Basel und mit Umsteigen die übrige Schweiz zu erreichen.

Das ist hier aber nicht die Frage. Eine Einreise in die Schweiz erfolgt mit dem Zug nicht, die ist erst Bahnhof. Nicht umsonst befindet sich der Grenübergang dort und heißt auch so und nicht "Bahnstrecke nahe Weil-Otterbach".

X73900 schrieb:
Daraus, dass die Grenzkontrollen üblicherweise beim Verlassen des Bahnhofs erfolgen, abzuleiten, dass der Bahnhof "grenzkontrolltechnisch Deutschland" ist, finde ich etwas fragwürdig. Bei den durchgehenden ICE/EC Deutschland - Schweiz erfolgt die Zollkontrolle und früher auch die Passkontrolle üblicherweise bereits im fahrenden Zug zwischen Freiburg und Basel Bad Bf. Daraus würde ich aber nicht ableiten, dass die Bahnstrecke zwischen, sagen wir mal, Bad Krozingen und Basel Bad Bf bereits "grenzkontrolltechnisch und zolltechnisch Schweiz" ist.

Das ist lediglich eine Hinterlandkontrolle. Schließlich findet ja auch nur die deutsche Kontrolle dort statt.

X73900 schrieb:
Dass der Bahnsteigbereich in Basel Bad Bf deutsches Zollgebiet ist, möchte ich bezweifeln. Wenn auf den Bahnsteigen etwas verkauft wird (ich meine, gab es da nicht Verkaufsautomaten?), glaube ich nicht, dass die Ware dem EU-Zollregime unterliegt. Es ist lediglich so, dass ein zollfreier Transit durch Basel Bad Bf von und nach Deutschland möglich ist.

Letzlich ist die Situation ähnlich wie an vielen Flughäfen, wo ein Transit ohne Pass- und Zollkontrolle möglich ist, was aber nichts daran ändert, in welchem Land der Flughafen liegt.

Die sind ja auch Zollausland, und man reist in das betreffende Land nicht ein. Wer z. B. von Freiburg nach Rheinfelden über Basel Bad Bf fährt, verlässt zoll- und grenzkontrolltechnisch Deutschland nicht.

Wenn Du das nicht glaubst, hättest Du während der Grenzsperre ja mal versuchen können, am Badischen Bahnhof auf den Bahnsteig zu kommen, z. B. mit der Begründung "Das ist Schweiz, und ich bin Schweizer, und ich will da jetzt hin."

X73900 schrieb:
Ob die Straßenbahn im konkreten Fall tariflich integriert war, weiß ich nicht, daher hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, dass ich nicht weiß, wie sie im Hinblick auf die Frage des Zugausfalls zu bewerten ist.

Ich hab doch nun schon mehrmals erklärt, dass die Straßenbahnen zwischen Basel Bad Bf und Bahnhof SBB bei geplanten Ausfällen, bei denen ein Verweis darauf erfolgt, für Bahnfahrkarten freigegeben werden.

X73900 schrieb:
Der Vergleich mit anderen Städten hinkt aber keineswegs. In Frankreich kann ich auch durchgehende Fahrkarten über Paris buchen und muss dann auf eigene Kosten die Metro zwischen den Bahnhöfen nehmen (oder zu Fuß gehen). In London war es, wenn ich mich richtig erinnere, früher so, dass bei durchgehend gebuchten Fahrkarten über London mit der Zugfahrkarte die U-Bahn genutzt werden konnte. Es kann aber sein, dass das vor einigen Jahren abgeschafft wurde und man die U-Bahn jetzt getrennt zahlen muss.

Der Vergleich ist schon deshalb absurd, weil im konkreten Fall ein DB-Zug bis Basel SBB Vertragsgegenstand war.
kaufhalle schrieb:
X73900 schrieb:
Zitat:
Bei den durchgehenden ICE/EC Deutschland - Schweiz erfolgt die Zollkontrolle und früher auch die Passkontrolle üblicherweise bereits im fahrenden Zug zwischen Freiburg und Basel Bad Bf.
Das ist lediglich eine Hinterlandkontrolle. Schließlich findet ja auch nur die deutsche Kontrolle dort statt.
Nein, auch die Schweizer Einreisekontrolle findet in den über Basel Bad Bf hinausfahrenden Fernverkehrszügen bereits ab Freiburg statt. Das war schon immer so und ist auch noch heute bei der Zollkontrolle so (eine Passkontrolle gibt es heute ja normalerweise nicht mehr).

Es gibt auch irgend einen Staatsvertrag, wo geregelt ist, dass die Schweizer schon ab Freiburg kontrollieren dürfen, und wie es gehandhabt wird, wenn sie dort, also auf deutschem Boden, z.B. jemand festnehmen wollen.

kaufhalle schrieb:
Zitat:
Der Vergleich ist schon deshalb absurd, weil im konkreten Fall ein DB-Zug bis Basel SBB Vertragsgegenstand war.
Nach der ICE-Entgleisung auf der Verbindungsbahn vor einiger Zeit wurde mal diskutiert, wer eigentlich bei den ICE zwischen Basel Bad Bf und Basel SBB EVU ist. Ich meine, Ergebnis war, dass es die SBB ist...

Ich räume aber gerne ein, dass die Situation so speziell ist, dass jede Vergleichssituation immer etwas anders sein wird.

Mir ist übrigens noch eine Fallkonstellation eingefallen, die durchaus ähnlich ist. Seit Corona ist nämlich der durchgehende morgendliche TGV Straßburg-Bordeaux gestrichen (auch jetzt noch). Fahrgäste mit Fahrkarten für diesen Zug wurden auf die Umsteigeverbindung über Paris verwiesen, mit erforderlichem Bahnhofswechsel auf eigene Kosten.

Kurios ist dabei, dass die Umsteigeverbindung über Paris trotz des Bahnhofswechsels schneller ist als der Direktzug. Ähnlich wie beim Basler Fall würde sich also auch hier die Frage stellen, ob die erforderliche Metronutzung berechtigt, Fahrgastrechte geltend zu machen und kostenfrei zu stornieren.

Die Frage ist aber natürlich nur theoretisch, da die SNCF ja ohnehin kostenfreie Stornierung akzeptiert.

Gruß
X73900
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