Das Interessante ist allerdings, dass der besagte Zug, mit dem die acht Leute hätten fahren sollen, laut DB-Auskunft auch tatsächlich nur bis Basel Bad fuhr. Lt. DB-Auskunft hätte man von Basel Bad mit der Straßenbahn(!) nach Basel SBB fahren sollen. Eine Garantie dafür, dass acht Hamburger auf dem Weg zur Freizeitbeschäftigung nach Lausanne mit der Straßenbahn hätten die Grenze überqueren dürfen/können, gab die Bahn natürlich nicht - und das interessiert die auch nicht.
Guten Morgen,Nein, das geht an den Kundendialog. Ich will auch nur die ÖBB-Fahrkarte wieder erstattet haben. Die DB-Fahrkarte habe ich ja auch benutzt und der QR-Code wurde ja auch gescannt.
D 2027 schrieb:Das Interessante ist allerdings, dass der besagte Zug, mit dem die acht Leute hätten fahren sollen, laut DB-Auskunft auch tatsächlich nur bis Basel Bad fuhr. Lt. DB-Auskunft hätte man von Basel Bad mit der Straßenbahn(!) nach Basel SBB fahren sollen. Eine Garantie dafür, dass acht Hamburger auf dem Weg zur Freizeitbeschäftigung nach Lausanne mit der Straßenbahn hätten die Grenze überqueren dürfen/können, gab die Bahn natürlich nicht - und das interessiert die auch nicht. Mit anderen Worten weigert sich die Bahn, das Super Sparpreis Ticket für eine gebuchte Verbindung, die so definitiv NICHT möglich gewesen wäre, zu erstatten. Selbst wenn die Leute am 15. Mai gefahren wären, sie wären spätestens an der Grenze gestrandet.
Ja, wenn gar kein Zug fuhr (keine Ahnung, wie da die Straßenbahn zu bewerten ist) oder die Ankunft am Zielort entsprechend verspätet gewesen wäre.P.S. Die Frage zum Servicecenter FGR bezog sich auf die Gruppenfahrt nach Lausanne. Hier wäre in der Tat die Einreichung über Fahrgastrechte die bessere Variante gewesen, da ist die Sache nämlich ganz eindeutig, weil der Zug nicht gefahren ist.
Ja, wenn gar kein Zug fuhr (keine Ahnung, wie da die Straßenbahn zu bewerten ist)
Die entscheidende Frage ist: war die zu erwartende Verspätung am Zielort größer als eine Stunde? Wenn ja, dann einfach Beschwerde beim EBA einreichen, weil die Fahrkarte dann auf Grund von Verordnung 1371/2007 erstattet werden muss. Sonst würde ich einen Schlichtungsantrag bei der söp stellen.Eine Freundin von mir hatte für insgesamt acht Personen bereits im Dezember zwei Super-Sparpreise Schweiz für die Eishockey-WM Mitte Mai in Lausanne gebucht. Die WM fiel verständlicher Weise aus, und die Grenze Deutschland-Schweiz war am Tag der geplanten Reise für internationalen Touristenverkehr nach wie vor geschlossen - auch der gebuchte Zug fuhr nur bis Basel Bad anstatt nach Basel SBB, wo Anschluss an einen innerschweizer Zug bestanden hätte. Die Bahn selber gab Ende April bereits eine "Umbuchung" von einer direkten Verbindung Hamburg - Basel SBB/Basel SBB - Lausanne auf eine Verbindung mit mehrmaligem Umsteigen bekannt, was allein schon zu einer Stornierung der Reise hätte führen dürfen (zumindest die Zugbindung würde ja in diesem Falle aufgehoben werden).
Da die Reise nach dem 4. Mai stattfinden sollte, weigert sich die Bahn standhaft, das Ticket zu erstatten - man könne ja bis Oktober die Reise antreten. Schwachsinn, weil der Grund der Reise eben im Mai lag.
geschrieben von: X73900
Datum: 19.07.20 12:14
Ich finde auch, dass die DB hier die Fahrkarte aus Kulanz erstatten sollte. Bei der SNCF in Frankreich ist es nach wie vor so, dass alle Fernverkehrsfahrkarten wegen Corona jederzeit kostenfrei storniert werden können.Ich könnte es ja verstehen, wenn man während der Corona-Hochphase im April ein Ticket für den Mai gekauft hätte, dass einem dann bewusst gewesen sein müsste, dass die Einreise verweigert werden könnte.
Da das Ticket jedoch bereits im Dezember gekauft wurde, war an Corona und Grenzschließungen EU-Schweiz nicht im Entferntesten zu denken. Und offiziell waren die Grenzen noch bis Ende Mai geschlossen, also definitiv am Tag der Reise (weshalb die DB selbst keinen einzigen Zug zwischen Deutschland und der Schweiz anbieten konnte). Es kann doch nicht sein, dass man tatsächlich bis an die Grenze fahren müsste, von wo aus die Bahn (oder deren Partnerunternehmen) einen nicht weiterbefördern kann, um dann die Heimreise anzutreten und das Ticket wegen nicht erbrachter Leistung einzureichen.
Hallo,Ich finde, diese "Kulanzregelung" an sich ist eine Frechheit. In meiner Familie gab es einen Fall, bei der ein bei der DB gebuchtes Ticket von Österreich nach Berlin wegen des deutschen Einreiseverbots nicht verwendet werden konnte (!), und die DB meint allen Ernstes, man kann ja bis Oktober fahren und das man da so kulant sei. Es gibt allerdings keinen Grund mehr, jetzt dieses Ticket zu verwenden, das heißt das Geld ist weg, da sich die DB weigert, das Ticket zumindest als Gutschein zu erstatten. Es geht nicht einmal darum, dass die Reise nicht angetreten werden wollte, sondern es war schlicht und ergreifend nicht erlaubt.
Jede Fluglinie hatte kulantere Umbuchungsoptionen, und das will schon etwas heißen.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 19.07.20 12:54
Die DB ist auch während der Corona-Krise durchgehend in die Schweiz gefahren (Basel Badischer Bahnhof liegt in der Schweiz).
Und ab Basel war auch durchgehend die Weiterbeförderung nach Lausanne sichergestellt. Dass man in Basel zwischen den zwei Bahnhöfen die Straßenbahn nehmen musste, war natürlich etwas umständlich, in anderen Städten (Paris, London, Prag, Budapest...) gibt es so etwas aber auch. Früher, als noch alle RE/RB in Basel im Badischen Bahnhof endeten, war es auch in Basel durchaus üblich, vom Badischen Bahnhof mit der 2 bis SBB weiter zu fahren, um in SBB wieder den Zug zu nehmen. Grundsätzlich gab es also auch während der Krise durchgehend ein Beförderungsangebot von Hamburg nach Lausanne.
Was die Grenze betrifft, war sie ja nie vollständig geschlossen. Schweizer konnten immer einreisen, ebenso Deutsche und sonstige Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. Ebenso waren berufsbedingte Einreisen möglich. Ob man einreisen kann, kam also auf die Papiere und die Situation an. Ein Schweizer mit Wohnsitz in Hamburg z.B., der Bekannte in Lausanne besuchen will, hätte jederzeit einreisen können, ebenso ein Deutscher, der beruflich in der Schweiz zu tun hat.
Wenn einem die Einreise verweigert wird, ist das - rechtlich gesehen - kein Problem des Verkehrsunternehmens, das seine Beförderungsleistung ja angeboten hat, sondern des Fahrgasts.
geschrieben von: X73900
Datum: 19.07.20 13:23
Das ändert aber nichts daran, dass der Bahnhof in der Schweiz auf Basler Stadtgebiet liegt und auch geeignet ist, die Stadt Basel und mit Umsteigen die übrige Schweiz zu erreichen.X73900 schrieb:Das ist so nicht ganz richtig. Der Badische Bahnhof liegt zwar in der Schweiz, der Bahnsteigbereich samt Zugangstunnel ist aber deutsches Zollgebiet und auch grenzkontrolltechnisch Deutschland. Die DB liefert die Kunden am Badischen Bahnhof noch im deutschen Zollgebiet ab, von dem aus die Schweiz nur durch Grenzkontrolle erreicht wird.Die DB ist auch während der Corona-Krise durchgehend in die Schweiz gefahren (Basel Badischer Bahnhof liegt in der Schweiz).
Ob die Straßenbahn im konkreten Fall tariflich integriert war, weiß ich nicht, daher hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, dass ich nicht weiß, wie sie im Hinblick auf die Frage des Zugausfalls zu bewerten ist.X73900 schrieb:Dass man in Basel zwischen den zwei Bahnhöfen die Straßenbahn nehmen musste, war natürlich etwas umständlich, in anderen Städten (Paris, London, Prag, Budapest...) gibt es so etwas aber auch.
geschrieben von: kaufhalle
Datum: 19.07.20 13:44
Das ändert aber nichts daran, dass der Bahnhof in der Schweiz auf Basler Stadtgebiet liegt und auch geeignet ist, die Stadt Basel und mit Umsteigen die übrige Schweiz zu erreichen.
Daraus, dass die Grenzkontrollen üblicherweise beim Verlassen des Bahnhofs erfolgen, abzuleiten, dass der Bahnhof "grenzkontrolltechnisch Deutschland" ist, finde ich etwas fragwürdig. Bei den durchgehenden ICE/EC Deutschland - Schweiz erfolgt die Zollkontrolle und früher auch die Passkontrolle üblicherweise bereits im fahrenden Zug zwischen Freiburg und Basel Bad Bf. Daraus würde ich aber nicht ableiten, dass die Bahnstrecke zwischen, sagen wir mal, Bad Krozingen und Basel Bad Bf bereits "grenzkontrolltechnisch und zolltechnisch Schweiz" ist.
Dass der Bahnsteigbereich in Basel Bad Bf deutsches Zollgebiet ist, möchte ich bezweifeln. Wenn auf den Bahnsteigen etwas verkauft wird (ich meine, gab es da nicht Verkaufsautomaten?), glaube ich nicht, dass die Ware dem EU-Zollregime unterliegt. Es ist lediglich so, dass ein zollfreier Transit durch Basel Bad Bf von und nach Deutschland möglich ist.
Letzlich ist die Situation ähnlich wie an vielen Flughäfen, wo ein Transit ohne Pass- und Zollkontrolle möglich ist, was aber nichts daran ändert, in welchem Land der Flughafen liegt.
Ob die Straßenbahn im konkreten Fall tariflich integriert war, weiß ich nicht, daher hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, dass ich nicht weiß, wie sie im Hinblick auf die Frage des Zugausfalls zu bewerten ist.
Der Vergleich mit anderen Städten hinkt aber keineswegs. In Frankreich kann ich auch durchgehende Fahrkarten über Paris buchen und muss dann auf eigene Kosten die Metro zwischen den Bahnhöfen nehmen (oder zu Fuß gehen). In London war es, wenn ich mich richtig erinnere, früher so, dass bei durchgehend gebuchten Fahrkarten über London mit der Zugfahrkarte die U-Bahn genutzt werden konnte. Es kann aber sein, dass das vor einigen Jahren abgeschafft wurde und man die U-Bahn jetzt getrennt zahlen muss.
geschrieben von: X73900
Datum: 19.07.20 14:05
Nein, auch die Schweizer Einreisekontrolle findet in den über Basel Bad Bf hinausfahrenden Fernverkehrszügen bereits ab Freiburg statt. Das war schon immer so und ist auch noch heute bei der Zollkontrolle so (eine Passkontrolle gibt es heute ja normalerweise nicht mehr).X73900 schrieb:
Zitat:Das ist lediglich eine Hinterlandkontrolle. Schließlich findet ja auch nur die deutsche Kontrolle dort statt.Bei den durchgehenden ICE/EC Deutschland - Schweiz erfolgt die Zollkontrolle und früher auch die Passkontrolle üblicherweise bereits im fahrenden Zug zwischen Freiburg und Basel Bad Bf.
Nach der ICE-Entgleisung auf der Verbindungsbahn vor einiger Zeit wurde mal diskutiert, wer eigentlich bei den ICE zwischen Basel Bad Bf und Basel SBB EVU ist. Ich meine, Ergebnis war, dass es die SBB ist...Der Vergleich ist schon deshalb absurd, weil im konkreten Fall ein DB-Zug bis Basel SBB Vertragsgegenstand war.
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