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 08/02 - Alpenlandforum 

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Zugkraftbegrenzung liegt alleine in der Hand des Lokführers.
Man darf auch nicht auf allen Streckenabschinitten am Brenner die 550 kN am Zughaken abgeben, das ist aber in der Vorschrift geregelt.

Schöne Grüße.

Grüße vom Brennersee http://up.picr.de/30448216zl.jpg

Railfan schrieb:
Danke

Noch eine Frage: Wenn dann 3 Loks vorne sind, muss ja die Zugkraft begrenzt werden. Muss das der Lokführer beachten? Gibt es dazu Vorschriften und Tabellen (wie in der Schweiz heute/früher) oder kann man das an den Loks voreinstellen oder machen die Loksteuerungen das selbst?

Gruss Railfan
Moin.

Die 185/186 & Co begrenzen sich selber; egal ob zwei drei oder vier Maschinen am Rödeln sind. Ein Auge musst bei den 193/475/1293 drauf haben, da sich da die Zugkraft individuell einstellen lässt und die 550 kN (in CH) nicht überschritten werden sollen.

Ob die 1x16 (zu lange her) oder die 1044/1144 eine solche automatische Begrenzung haben, kann ich nicht sagen; denke aber, dass User Brennersee da mehr weiss.

Grüße Krischan.

Grüsse, Krischan.

"Mich über Dinge aufregen, die mich ärgern, regt mich zusätzlich auf, weil es mich im Grunde ärgert, dass es mich aufregt!"

(Unbekannt)





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