Bei all meinen DB-Fahrkarten von, genauso wie nach Salzburg Hbf geht die MwSt laut Fahrkarte komplett nach Deutschland. Dazu gehört auch die Fahrkarte vom Vorjahr, deren Scan sich leider nicht in den Text einfügen ließ. Dort stand unten:Heißt vereinfacht gesaagt: Wenn Du in München in der Railjet nach Salzburg steigst, geht die MwSt komplett nach Deutschland. Wenn Du in Salzburg in den Railjet nach München steigst, geht die MwSt komplett nach Österreich (obwohl der Großteil der Leistung auf deutschen Gebiet erbracht wird).
Ja, hierzu bedarf es eines Staatsvertrags. Mal ein Blick in das "Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen" von 1957. Dort heißt es in Artikel 34:Ich bin zwar beim Thema Steuerrecht nicht weniger Laie als bei der Eisenbahn. Was die Bahn selbst aber ganz sicher nicht entscheiden kann, ist, dass die Steuer für die Kilometer ab der Saalach zur BRD geht. Für eine Fahrt Freilassing-Salzburg Hbf sieht das österreichische Finanzamt keinen Cent.
Das bedarf dann einer bilateralen Vereinbarung zwischen BRD und AT.
Zwischen 1938 und 1945 war Salzburg ein deutscher Bahnhof und lag in der dann sogenannten Ostmark.
Das ergibt Sinn, bei meiner letzten Fahrt von Lindau Hbf nach Wien habe ich auch nur die österreichische Umsatzsteuer bezahlt. Und bei Angeboten wie Einfach-Raus-Ticket, Sommerticket, Österreichcard etc. geht es gar nicht anders, obwohl sie auch im deutschen Streckenabschnitt gelten. Gleiches müsste dann auch für Simbach, Passau, und Kufstein gelten (bei allen anderen Übergängen liegt der Grenztarifpunkt meines Wissens auf der Strecke):Die Beförderungsleistungen der anschlußnehmenden Verwaltung auf der Anschlußgrenzstrecke unterliegen ausschließlich der Beförderungssteuer des Nachbarstaates.
[www.ris.bka.gv.at]
Ok, d.h. nach Logik von User 38815 ist Freilassing-Kiefersfelden eine österreichische Strecke.Ich habe es nicht überprüft, aber vermutlich unterliegen auch Fahrkarten zum ÖBB-Tarif von Salzburg nach Innsbruck über die Korridorstrecke (Deutschland) ausschließlich der österreichischen Umsatzsteuer?
Da habe ich völlig richtig vermutet. ;-) Der Salzburger Hauptbahnhof ist also nicht nur tariflich gesehen ein deutscher Bahnhof (DB-Tarif), sondern er ist es auch für das deutsche Finanzamt. Natürlich war der Ausdruck "deutscher Bahnhof" von mir etwas schwammig gewählt, aber letztlich meinte ich genau das: Steuer und Tarif.Ja, hierzu bedarf es eines Staatsvertrags. Mal ein Blick in das "Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen" von 1957. Dort heißt es in Artikel 34:
Die Beförderungsleistungen der anschlußnehmenden Verwaltung auf der Anschlußgrenzstrecke unterliegen ausschließlich der Beförderungssteuer des Nachbarstaates.
Die unterliegen ausschließlich der österreichischen Umsatzsteuer! Ich habe aber keine Ahnung wie sich das aus dem Text ableiten lässt.Ich habe es nicht überprüft, aber vermutlich unterliegen auch Fahrkarten zum ÖBB-Tarif von Salzburg nach Innsbruck über die Korridorstrecke (Deutschland) ausschließlich der österreichischen Umsatzsteuer?
Hier kommt für mich der Knackpunkt. Der Fernverkehr Bregenz-Arlberg-Wien wird vom Bund bestellt. Wäre man nach dieser Vereinbarung nicht eigentlich sogar verpflichtet den Railjet bis Lindau Hbf, bzw. künftig Lindau Reutin zu fahren, bzw. zu bestellen?(1) Die Eisenbahnverwaltungen sind berechtigt und verpflichtet, den öffentlichen Eisenbahnbetrieb auf dem Gebiete des anderen Vertragsstaates von der Staatsgrenze bis zum Gemeinschaftsbahnhof durchzuführen.
Es gibt nur einen anderen: Mittenwald-Scharnitz (Mittenwald Gr).bei allen anderen Übergängen liegt der Grenztarifpunkt meines Wissens auf der Strecke
Es gibt noch zwei: Vils - Pfronten-Steinach und Ehrwald - Griesen. ;)Es gibt nur einen anderen: Mittenwald-Scharnitz (Mittenwald Gr).
geschrieben von: 38815
Datum: 29.01.20 20:10
geschrieben von: Régiolis
Datum: 29.01.20 20:14
Versuch Nummer zwei, weil nicht gesendet:Hallo Christian Snizek,
für Deinen Beitrag kann ich mich erst bedanken, sobald ich verstanden habe, was Peking mit diesem Thema zu tun hat. Ich bitte da um Erläuterung.
Gruß
Bitte! :-)Ich sage danke!
Ich habe mal nachgesehen, dafür gibt es einen gesonderten Staatsvertrag:Zitat
Zitat:Die unterliegen ausschließlich der österreichischen Umsatzsteuer! Ich habe aber keine Ahnung wie sich das aus dem Text ableiten lässt.Ich habe es nicht überprüft, aber vermutlich unterliegen auch Fahrkarten zum ÖBB-Tarif von Salzburg nach Innsbruck über die Korridorstrecke (Deutschland) ausschließlich der österreichischen Umsatzsteuer?
Interessant auch wie das wohl bei den Trassengebühren der ÖBB Personenverkehr an die DB Netz AG ist?
Ich lese hier nur heraus, dass von der Staatsgrenze bis zum Gemeinschaftsbahnhof gefahren werden muss. Das schließt nicht aus, dass ein Zug an einem Bahnhof vor der Staatsgrenze (wie z.B. Lochau-Hörbranz) enden darf.ZitatHier kommt für mich der Knackpunkt. Der Fernverkehr Bregenz-Arlberg-Wien wird vom Bund bestellt. Wäre man nach dieser Vereinbarung nicht eigentlich sogar verpflichtet den Railjet bis Lindau Hbf, bzw. künftig Lindau Reutin zu fahren, bzw. zu bestellen?(1) Die Eisenbahnverwaltungen sind berechtigt und verpflichtet, den öffentlichen Eisenbahnbetrieb auf dem Gebiete des anderen Vertragsstaates von der Staatsgrenze bis zum Gemeinschaftsbahnhof durchzuführen.
Bevor 38815 jetzt Freudensprünge macht, dass er Salzburg Hbf einen "deutschen Bahnhof" nennen kann: Das sind klassische Legaldefinitionen. Da gibt es unter Jurist_innen auch die alte Anekdote einer Schokoladeschmelz-Verordnung mit der Bestimmung "Weihnachtsmänner im Sinne dieser Verordnung sind auch Osterhasen".Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen:
1. als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Inland betrieben werden, sowie Schienenbahnstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten;
2. als ausländische Beförderungsstrecken die inländischen Anschlussstrecken, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Ausland betrieben werden.
Das kann man so interpretieren. Wenn das aber so gemeint war, dann braucht es den Absatz nicht.Ich lese hier nur heraus, dass von der Staatsgrenze bis zum Gemeinschaftsbahnhof gefahren werden muss. Das schließt nicht aus, dass ein Zug an einem Bahnhof vor der Staatsgrenze (wie z.B. Lochau-Hörbranz) enden darf.
Sonst noch irgendwelche Probleme?Bevor 38815 jetzt Freudensprünge macht, dass er Salzburg Hbf einen "deutschen Bahnhof" nennen kann
Das beschränkt sich aber nicht nur auf das Thema Bahnhöfe und -strecken. ;)Das sind klassische Legaldefinitionen. Da gibt es unter Jurist_innen auch die alte Anekdote einer Schokoladeschmelz-Verordnung mit der Bestimmung "Weihnachtsmänner im Sinne dieser Verordnung sind auch Osterhasen".
Da muss ich Dich korrigieren, von 1939 bis 1942 gab es das Reichsgau Ostmark auf dem Gebiet von Österreich, siehe auch unter dem Begriff bei Wikipedia. Bis 1939 gab es formell noch Österreich und 1942 erfolgte eine Neustrukturierung der Reichsgaue.
Als anrüchig wollte ich den Begriff auch nicht verstanden wissen. Es ging mir auch eigentlich darum, das Salzburg auch einmal zum Deutschen Reich gehörte und somit einen deutschen Bahnhof hatte.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 29.01.20 22:07
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