08/02 - Alpenlandforum
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geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 07.01.20 12:28
Servus zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum Kollektivvertrag. In Österreich sind ja 96% Tarifgebunden, das ist ein Spitzenwert in Europa und damit braucht man so etwas wie einen Mindestlohn auch gar nicht, da ein TV eine bessere Untergrenze ist.
Die Frage jetzt: Gilt der KV dann für alle Eisenbahnen in Österreich? Da kann sich keiner entziehen?
Damit unterliegt dann quasi jedes EVU in AT einem Tarifvertrag (hab da KV für ÖBB, GKB usw., sowie für Eisenbahnen Allgemein gefunden).
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
geschrieben von: 1018003
Datum: 07.01.20 15:06
Bei uns gibt es Bundesbahnbeamte, ASVG, DBO und EU Lokführer.
Ich habe nur Privatbahn Lokführer gefunden.
[
www.kollektivvertrag.at]
lg
Chris
geschrieben von: 824819
Datum: 07.01.20 16:23
Hallo,
wie heisst es so schön in Stellenausschreibungen in AT: Basis Vollzeit xxxx€ Brutto lt. KV.
Überzahlung nach Qualifikation und Vereinbarung. Und wenn der Brötchengeber (Semmelgeber)
meint, sich nicht daran zu halten, da gibts dann noch die Arbeiterkammer, die Dir vor Gericht beisteht.
-Meist gewinnt der Kleinere- Ach ja, Gehalt in der Regel 14x pro Jahr.
Alles nicht wie in dem Land, in dem man gut und gerne lebte.
Gruss aus einer Schneegegend
WS
geschrieben von: Avala
Datum: 07.01.20 16:46
geschrieben von: 1670.24
Datum: 07.01.20 19:45
Es gibt einen Kollektivvertrag für Privtabahnen und einen für die ÖBB. Beide werden mit dem Fachvwrvand der Eisenbahnuntermehmen verhandelt und abgeschlossen. Gemäß den Bestimmungen des Par. 11 ArbVG sind diese KV nach Abschluss zwingend gültig (Normwirkung). Durch die sogenannte „Aussenseiterwirkubg“ (Par. 13 ArbVG) gelten die KV auch für Arbeitnehmer die nicht Gewerkschaftsmitglieder sind.
geschrieben von: baerli
Datum: 08.01.20 14:55
Genau richtig,
A klane Anmerkung, im EU-KV werden paar Unternehmen ausgeschlossen (historischen Hintergrund).
Grundsätzlich gilt der KV für alle EVUs in Österreich, nicht nur für TzfF sondern auch andere Kategorie (FahrdienstleiterInnen,...), dazu kommen Anlagen für Beispielweise BuslenkerInnen oder WR-MitarbieterInnen, die ÖBB hat zusätzlich/ergänzend (vom EU-KV) 1 AZ-KV (dazu kommen wie erwähnt AVBler und DBOler).
Grüezi
Bärli
geschrieben von: Avala
Datum: 08.01.20 22:26
Zitat
Grundsätzlich gilt der KV für alle EVUs in Österreich, nicht nur für TzfF sondern auch andere Kategorie (FahrdienstleiterInnen,...)
Auch für die meisten Angestellten, die nichts mit dem Eisenbahnbetrieb zu tun haben gilt dieser KV.