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Westbahn gegen ÖBB Infra, die nächste Watschen für den Infrastrukturbetreiber

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.11.19 13:14

Positives Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs nach Beschwerde der WESTbahn führt zu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: Infrastrukturbenützungsentgelt 2011-2017 NEU zu ermitteln
Beschluss vom 30.10.2019 lässt hohe Rückzahlungen beim Infrastruktur-Benützungsentgelt erwarten
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat gestern der WESTbahn den Beschluss zum Verfahren zum Infrastrukturbenützungsentgelt 2011 bis 2017 übermittelt und dabei ausgehend vom Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sehr klar definiert, wie die Regulationsbehörde Schienen Control Kommission (SCK) bezüglich der Überprüfung der Gesetzeskonformität der Infrastrukturbenützungsentgelte 2011 bis 2017 vorzugehen hat: Es dürfen nur die variablen, direkt mit einer Zugfahrt zusammenhängenden Kosten für die Bemessung der Entgelthöhe herangezogen werden, aber keine anteiligen Fixkosten (die bisher eingerechnet werden).
Der Regulator hat mit gutachterlicher Genauigkeit nicht nur die rechnerische Richtigkeit (also wie aus den Kostenelementen die Entgeltbasis summiert wird), sondern auch in der Tiefe die sachliche Richtigkeit jedes einzelnen Kostenbestandteiles zu überprüfen. Mit dem Beschluss des BVwG wurde neben der Aufhebung des ursprünglichen Bescheids der SCK, der die Verrechnung des Infrastrukturbenützungsentgeltes 2011 bis 2017 als zulässig bestätigt hatte, auch ganz klar der rechtliche Rahmen für ein neues Verfahren definiert und der SCK der neu anzuwendende Prüfungsmaßstab vorgeschrieben. Die rechtliche Argumentation der WESTbahn hinsichtlich überhöhter verrechneter Infrastrukturbenützungsentgelte wurde nach der Bestätigung durch den VwGH somit auch vom BVwG übernommen.
Aufgrund von Gutachten, die die WESTbahn erstellen lassen hat sowie aufgrund der aktuellen Höhe, die die ÖBB-Infrastruktur AG als direkte Kosten pro Zugkilometer angibt, ist klar ersichtlich, dass bislang deutlich überhöhte Verrechnungen zur Anwendung gekommen sind.
Ein Rückzahlungsbedarf durch die ÖBB-Infrastruktur AG an die WESTbahn von bis zu 50 Mio. EUR für die Fahrplanjahre 2012 bis einschließlich 2017 kann dadurch als plausibel angenommen werden. Da die überhöhte Verrechnung jedoch nicht nur die WESTbahn, sondern alle nationalen und internationalen Verkehre von Eisenbahnunternehmen der Jahre 2011 bis 2017 betrifft, kann sich bei entsprechender Umsetzung der Vorgaben des VwGH und des BVwG durch die Regulationsbehörde für die ÖBB-Infrastruktur AG eine Rückzahlungssumme von bis zu 1.500 Mio. EUR ergeben.
Die WESTbahn sieht im Erkenntnis des VwGH und dem Beschluss des BVwG einen wichtigen Schritt hin zur Transparenz und gegen die Diskriminierung im Zuge der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in Österreich.
Für die WESTbahn stellen sich allerdings aufgrund der nun vorliegenden Judikatur sehr wesentliche Fragen:
· Wieso muss ein Höchstgericht ständig die Judikatur zur Frage des korrekten Vorgehens im Zusammenhang mit der Überprüfung von Entgelten wiederholen, bis sich die SCK an diese Rahmenbedingungen hält?
· Wieso ist nur die WESTbahn gegen Kostenüberhöhungen aufgetreten und nicht auch Vorstände der Aktiengesellschaften ÖBB-PV AG und Rail Cargo Austria AG, deren Rückforderungsvolumen jenes der WESTbahn wesentlich übersteigt? Wie wurden hier Organverantwortungen eingehalten?
· Sind ausreichende Rückstellungen bei ÖBB-Infrastruktur AG aufgrund des mehrjährig laufenden Verfahrens gebildet worden, um die nun zwangsläufig folgenden Rückforderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auch bedienen zu können?
Insgesamt zeigt sich aus Sicht der WESTbahn bei diesem konkreten Fall, dass die Struktur des Gesamtholdingkonzerns ÖBB nicht zum Vorteil der Steuerzahlenden, der Unternehmen und des Bahnsektors in Österreich ist. Nur die Konzernverflechtung hat es erlaubt, dass bislang immer nur die WESTbahn mit ihren bescheidenen Mitteln den rechtlichen Weg zum gesetzeskonformen Infrastrukturbenützungsentgelt beschritten hat.
Neben der sauberen regulatorischen Aufarbeitung der Problematik muss es daher künftig auch ein wichtiges Anliegen der zukünftigen Regierung sein, notwendige und sinnvolle Strukturanpassungen für klar getrennte Absatzgesellschaften und die ÖBB-Infrastruktur AG zu schaffen.
Weiters müssen für die ebenfalls bei der SCK noch laufenden Verfahren zum Infrastrukturbenützungsentgelt 2018, 2019 und 2020 endlich auch die jetzt vom BVwG definierten Maßstäbe angesetzt werden. Die Kosten und vor allem die Mark-Up Berechnungen dürfen nicht nur vereinfacht rechnerisch, sondern müssen valide überprüft sein. Nur dann können rechtskonforme Bescheide folgen.



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Künftig wird auch zu hinterfragen sein, ob die ganzen Zuzahlungen für die Infrastrukturanlagen der ÖBB Infra für Bahnhofsmodernisierungen, Vorplatzgestaltungen usw. auch rechtens sind?
Wichtigste Frage: Who cares? Anscheinend ist das Schienenbenützungsentgelt ohnehin nicht zu hoch, wie sonst würde ein Wettbewerb hier leichter möglich sein als in Deutschland zum Beispiel?

Warum die Westbahn als einzige geklagt hat? Weil es ihr nicht so recht gelingt, in die Gewinnzone zu kommen. Klar, wird man da nach den Strohhalmen greifen.

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:11:08:13:25:46.

Re: Westbahn gegen ÖBB Infra, die nächste Watschen für den Infrastrukturbetreiber

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.11.19 16:49

MrEnglish schrieb:
Eine Quelle wäre ganz nett gewesen.
Wenn es Dir hilft:

Presseaussendung der Westbahn GmbH, ausgesendet per E-Mail von Frau Ines Volpert, Kommunikation und Projektmanagement, gesendet am 08.11.2019 um 12:53 Uhr.
Ach, ist es sie, die die vielen PMs der Westbahn in letzter Zeit versendet hat? Zuweilen könnte man da den Eindruck gewinnen, die kommentieren jeden Blödsinn...

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg
Moin!

Das ist wieder einmal ein typisches J-C-Posting! Ich frage mich schon die längste Zeit, ob J-C bei der Eisenbahnergewerkschaft VIDA ist??? Ich nehme stark an, dass die WESTBahn schon längst in der Gewinnzone wäre, wenn ihr nicht die Infra zu hohe Entgelte verrechnet hätte.

Lg RhB WR 3811
Ich habe nichts mit der Vida zu tun, weiß nicht einmal, wie du darauf kommst, ich lese halt nur öfters, dass die Westbahn nicht gerade die stabilste Finanzsituation hat.

[www.derstandard.at]

2017 war die Westbahn noch in der Verlustzone und ich gehe nicht davon aus, dass sie urplötzlich in eine stabile Gewinnzone gekommen wäre.

Wie man hier ( [www.nachrichten.at]
) lesen kann, kam überhaupt der Verkauf der Fahrzeugflotte der Westbahn nicht von ungefähr, wie man es sich ja auch denken kann.

Die Infrastrukturentgelder werden dann halt wohl neu berechnet, sodass die Kosten wieder auf dem selben Level sind. Also nicht sehr relevant mittelfristig.

Es wurde ja nicht gesagt, die ÖBB Infra würde generell zu viel verlangen, sondern eher, dass die Kalkulation so nicht zulässig ist und man eben eine andere Berechnungsgrundlage nehmen muss. Eine, die womöglich insgesamt nachteiliger ist für seine Zwecke. Warum hat kein anderes der vielen EVUs in Österreich geklagt? Könnte es sein, dass die eh schon wissen, dass mit einer Klage sich nur kurzfristig was ändern würde und es sich somit kaum lohnt?

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg




7-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:11:08:23:40:45.
J-C schrieb:
Ich habe nichts mit der Vida zu tun, weiß nicht einmal, wie du darauf kommst, ich lese halt nur öfters, dass die Westbahn nicht gerade die stabilste Finanzsituation hat.

[www.derstandard.at]

2017 war die Westbahn noch in der Verlustzone und ich gehe nicht davon aus, dass sie urplötzlich in eine stabile Gewinnzone gekommen wäre.

Wie man hier ( [www.nachrichten.at]
) lesen kann, kam überhaupt der Verkauf der Fahrzeugflotte der Westbahn nicht von ungefähr, wie man es sich ja auch denken kann.

Die Infrastrukturentgelder werden dann halt wohl neu berechnet, sodass die Kosten wieder auf dem selben Level sind. Also nicht sehr relevant mittelfristig.

Es wurde ja nicht gesagt, die ÖBB Infra würde generell zu viel verlangen, sondern eher, dass die Kalkulation so nicht zulässig ist und man eben eine andere Berechnungsgrundlage nehmen muss. Eine, die womöglich insgesamt nachteiliger ist für seine Zwecke. Warum hat kein anderes der vielen EVUs in Österreich geklagt? Könnte es sein, dass die eh schon wissen, dass mit einer Klage sich nur kurzfristig was ändern würde und es sich somit kaum lohnt?
Moin!

Kosten auf denselben Level heben wird schwer gehen, wenn das Gericht im Hinblick auf die Vorgaben des Unionsrechts sagt, dass nur die unmittelbar durch den Zugbetrieb anfallenden Kosten den IBE zugrunde gelegt werden dürfen. Laut VwGH dürfen keine von der Verkehrsdichte unabhängigen Kosten verrechnet werden. Tricksen, wo jetzt gerichtlich feststeht, was verrechnet werden darf, wäre womöglich Betrug.

Lg RhB WR 3811
KkStB schrieb:
MrEnglish schrieb:
Eine Quelle wäre ganz nett gewesen.
Wenn es Dir hilft:

Presseaussendung der Westbahn GmbH, ausgesendet per E-Mail von Frau Ines Volpert, Kommunikation und Projektmanagement, gesendet am 08.11.2019 um 12:53 Uhr.
Wenn man zitiert gibt man eine Quelle an, das sollte nach zahlreichen Plagiatsaffären eigentlich bekannt sein.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:11:09:22:29:40.
J-C schrieb:
Warum die Westbahn als einzige geklagt hat? Weil es ihr nicht so recht gelingt, in die Gewinnzone zu kommen. Klar, wird man da nach den Strohhalmen greifen.
Nachdem keine Details angegeben sind, in welcher Hinsicht die Berechnung falsch war, wäre es auch denkbar dass der Personenverkehr überproportional betroffen ist und der Güterverkehr weniger bis gar nicht.
Und dem ÖBB-PV wär das dann eh wurscht, weil mit Ausnahme des eigenwirtschaftlichen Verkehrs Wien-Salzburg de facto eh alles die Besteller (Länder und BMViT) tragen.

Ich bin jedenfalls gespannt, wie hoch die Rückvergütungen an die einzelnen EVUs dann wirklich sind.
Ob die Darstellung der Westbahn den Tatsachen entspricht, oder stark vereinfacht ist, wäre zu klären. Ich meine, der ÖBB Infra kann das auch egal sein, schließlich wird das, was nicht durch das Entgelt abgedeckt ist, ja zwangsläufig vom Staat, also vom Steuerzahler abgedeckt. Wenn die Westbahn will, dass der Steuerzahler mehr von der Infrastrukturbenutzung trägt, dann bitteschön, dann wird das halt so sein.

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:11:09:11:44:51.
Walter4041 schrieb:
J-C schrieb:
Warum die Westbahn als einzige geklagt hat? Weil es ihr nicht so recht gelingt, in die Gewinnzone zu kommen. Klar, wird man da nach den Strohhalmen greifen.
Nachdem keine Details angegeben sind, in welcher Hinsicht die Berechnung falsch war, wäre es auch denkbar dass der Personenverkehr überproportional betroffen ist und der Güterverkehr weniger bis gar nicht.
Und dem ÖBB-PV wär das dann eh wurscht, weil mit Ausnahme des eigenwirtschaftlichen Verkehrs Wien-Salzburg de facto eh alles die Besteller (Länder und BMViT) tragen.

Ich bin jedenfalls gespannt, wie hoch die Rückvergütungen an die einzelnen EVUs dann wirklich sind.
Moin!

es geht darum, dass die IBE unzulässigerweise Fixkosten enthalten. Siehe dazu hier: [www.ris.bka.gv.at]

Betrifft alle EIU gleichermaßen.

Lg RhB WR 3811
Dann wird man halt keine Fixkosten haben, sondern die variablen Kosten erhöhen. Hat die Westbahn einmalig etwas Geld vielleicht bekommen und das war womöglich auch der einzige Grund, das Theater durchzuziehen. Geringer werden die Kosten dann jedenfalls nicht, es sei den man besteht drauf, dass mehr Steuergeld in die Infrastruktur fließt.

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg
J-C schrieb:
Dann wird man halt keine Fixkosten haben, sondern die variablen Kosten erhöhen.

Das geht so einfach nicht...

Zitat:
Geringer werden die Kosten dann jedenfalls nicht, es sei den man besteht drauf, dass mehr Steuergeld in die Infrastruktur fließt.

Darauf würde es hinauslaufen.
Wäre aber einerseits auch für die Weiterentwicklung des eigenwirtschaftlichen ÖBB-Angebotes ein Vorteil, der manche Planungen zB im Nachtzugverkehr leichter möglich machen würde.
Und im gemeinwirtschaftlichen Verkehr wäre die Hemmschwelle des Bestellers zur Finanzierung zusätzlicher Zugkilometer geringer, wenn das IBE niedriger wäre und die Fixkosten der Infrastruktur aus anderen Töpfen abgedeckt werden.


Provodnik
RhB WR 3811 schrieb:
Moin!

Das ist wieder einmal ein typisches J-C-Posting! Ich frage mich schon die längste Zeit, ob J-C bei der Eisenbahnergewerkschaft VIDA ist??? Ich nehme stark an, dass die WESTBahn schon längst in der Gewinnzone wäre, wenn ihr nicht die Infra zu hohe Entgelte verrechnet hätte.

Lg RhB WR 3811
Der Witz war gut!
Selten so gelacht!

lg
Chris
J-C schrieb:
Dann wird man halt keine Fixkosten haben, sondern die variablen Kosten erhöhen. Hat die Westbahn einmalig etwas Geld vielleicht bekommen und das war womöglich auch der einzige Grund, das Theater durchzuziehen. Geringer werden die Kosten dann jedenfalls nicht, es sei den man besteht drauf, dass mehr Steuergeld in die Infrastruktur fließt.
Moin!

J-C, Du solltest Dir das Buch „Grundzüge der Kostenrechnung“ zulegen. Ob etwas Fixkosten oder variable Kosten ist, bestimmt sich nach einem objektiven Maßstab.

Lg RhB WR 3811
1018003 schrieb:
RhB WR 3811 schrieb:
Moin!

Das ist wieder einmal ein typisches J-C-Posting! Ich frage mich schon die längste Zeit, ob J-C bei der Eisenbahnergewerkschaft VIDA ist??? Ich nehme stark an, dass die WESTBahn schon längst in der Gewinnzone wäre, wenn ihr nicht die Infra zu hohe Entgelte verrechnet hätte.

Lg RhB WR 3811
Der Witz war gut!
Selten so gelacht!

lg
Chris
Du bist wohl auch bei der Eisenbahnergewerkschaft???

lg RhB WR 3811
Genauso wie die Fixkosten. Die werden nicht nach Gutdünken festgesetzt. Wobei nochmal zu klären wäre, was für Fixkosten angesetzt wurden.

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg
Ist jetzt jeder, der deine Meinung nicht teilt, ein Mitglied einer Gewerkschaft?

Ich meien, solche Gewerkschaften scheinen ja 'ne gute Sache zu sein, so viel man auf diese schiebt :P

https://abload.de/img/dwaminic8pum.jpg
J-C schrieb:
Ist jetzt jeder, der deine Meinung nicht teilt, ein Mitglied einer Gewerkschaft?

Ich meien, solche Gewerkschaften scheinen ja 'ne gute Sache zu sein, so viel man auf diese schiebt :P
Welche Meinung? Mir fällt nur die unterschwellige Häme gewisser Forumsteilnehmer bei Themen zur WESTBahn auf. Und es sind rein zufällig diejenigen, die auch sonst ein Problem mit mehr Wettbewerb im Schienenverkehr haben. Stellt man in Rechnung, dass die Eisenbahnergewerkschaft in erster Linie die ÖBB-Privilegien verteidigt, ist die Schlussfolgerung wohl nicht so weit hergeholt.

Dennoch lg, RhB WR 3811

PS: ich bin alles andere als ein WESTBahn-Fan. Fahre immer noch lieber Railjet, obwohl das gegenüber Eurofima Z1 und Z2-Nachfolger oder DB Avmz 111 eine Verschlimmbesserung ist;)
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