Ähm Christian, als Lokzug R125%?Doch, natürlich gibt es Beschränkungen. Man möge mir den Tippfehler an dieser Stelle verzeihen. Dort sind nach Reihe R 125 ab Wichtrach bis Münsingen Vmax 140 km/h zugelassen. Da war mein Finger zu breit für die Tasten am Display. Allerdings sind eben nach R 125 an anderen Stellen eben auch Geschwindigkeiten erlaubt, welche jenseits der 140 km/h liegen, so zum Beispiel zw. Weesen und Mühlehorn mit Vmax 155 km/h oder auch im Zimmerbergtunnel zw. Kollerwiese und Thalwil mit Vmax 160 km/h. Und wenn die Zugreihe und die Strecke es hergeben - warum auch nicht? Strecke erlaubt es, Zugreihe erlaubt, Loktyp erlaubt es.
Hi,Moin Remo.
Hier ein Auszug aus den H-BV Fahrzeugheft der BR 193 DB:
Quelle: Harmonisierte Betriebsvorschrift (H-BV)
[attachment]
Es wird im Kapitel Zugvorbereitung darauf hingewiesen, dass die angeschriebenen Daten am Fahrzeug gültig sind. Demnach wäre selbst die Reihe R 135 % zulässig.
Siehe auch Absatz 6.8:
[attachment]
Hi,Moin Christian,
ja ja, soweit bin ich auch gekommen ;-)
Doch gibts ja die neuen HBV, der doch einige EVU angehören.
https://www.minpic.de/t/8ya1/1mjel
..da steht es eigentlich auch klar, wie bei dir auch ;-)
Harmonisiert, aber iwie doch nicht? Schwammig das Ganze, oder?
Grüsse
Hi,@ Marc
..äusserst interessant, aber gleichzeitig ist DB C CH auch auf dem Titelblatt der - sag ich mal - üblichen HBV. Es bleibt für mich schwammig.
Die SBB hat diese Weisung aber nur eingeführt, weil bei der Mehrheit der SBB-Tfz die Räder den thermischen Belastungen beim Bremsen nicht standhalten und man die Regel vereinfachen wollte.Aus jahrelanger Erfahrung finde ich die Vorschrift, dass mit der alleinfahrenden Lok R 115 gelten soll, sehr vernünftig. Da ist man schon besser auf der sicheren Seite, da man ja bezüglich Bremswirkung nicht die Redundanz von angehängten Wagen hat.
BLSC setzt bewusst auf zwei Flotten, um eine gewisse Unabhängigkeit zu wahren. Und wenn es mit einer Plattform ein generelles Problem gibt, ist nur eine Teilflotte gefährdet....
Was mich etwas wundert, warum die BLS auf zwei Plattformen setzte (schon beim letzten, ersten Vectron-Entscheid, wie auch die SBB). Vereinheitlichung ist in vielen Teilen zielführend!
40 Vectron zu 10 486 und 20 485 (die eigentlich schon um Einsatzgebiete ringen - ich hoffe das es endlich einen Lokdurchlauf Novara - Freiburg gibt)?11652 schrieb:BLSC setzt bewusst auf zwei Flotten, um eine gewisse Unabhängigkeit zu wahren. Und wenn es mit einer Plattform ein generelles Problem gibt, ist nur eine Teilflotte gefährdet....
Was mich etwas wundert, warum die BLS auf zwei Plattformen setzte (schon beim letzten, ersten Vectron-Entscheid, wie auch die SBB). Vereinheitlichung ist in vielen Teilen zielführend!
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