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Re: [A] ?Änderung bei gebuchter Sparschieneverbindung

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 09.08.19 18:17

rvdborgt schrieb:
JeDi schrieb:
Für einen Fahrtabbruch braucht man mindestens +61!
Na ja, es ist dann halt die Frage, ab wann man von "über 60 Minuten" sprechen kann. Ist 60,5 Minuten mehr als 60? Ja doch? Und 60,1? Und 60,01?
Wenn es der nächste Taktzug eines Stundentaktes ist, wird der Gutachter wohl auf 'exakt 60,00' Minuten kommen.

Re: [A] ?Änderung bei gebuchter Sparschieneverbindung

geschrieben von: J-C

Datum: 09.08.19 18:51

Und wenn dieser Taktzug zuuufälligerweise eine Minute verspätet fährt?

Und vor allem, wird man wirklich so eine harte Grenze ziehen? Es dürfte auch dem Gutachter hinlänglich bekannt sein, dass so eine Minute Verspätung schnell mal auftritt...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:08:09:18:52:04.

Re: [A] ?Änderung bei gebuchter Sparschieneverbindung

geschrieben von: MrEnglish

Datum: 10.08.19 12:44

Ich glaube die Formulierung in den EU Fahrgastrechten lautet in etwa: … wenn man vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass die Verspätung mehr als 60 min beträgt. Ist es vernünftig davon auszugehen, dass der Zug wirklich auf die Minute pünktlich eintreffen wird, zumal es sich um die letzte Verbindung am Tagesrand handelt, bei der durchaus mal länger auf Anschlüsse gewartet wird.

Re: [A] ?Änderung bei gebuchter Sparschieneverbindung

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 10.08.19 13:48

J-C schrieb:
Und wenn dieser Taktzug zuuufälligerweise eine Minute verspätet fährt?

Und vor allem, wird man wirklich so eine harte Grenze ziehen? Es dürfte auch dem Gutachter hinlänglich bekannt sein, dass so eine Minute Verspätung schnell mal auftritt...
Es ging hier um die bereits vor der Fahrt 'zu erwartende' Verspätung.

Vorher 'zu erwarten' ist eine Verspätung in meinen Augen nur, sobald sie explizit angekündigt wird.
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