geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 30.07.19 12:22
Sparschienen sind grundsätzlich nicht änder- oder stornierbar. Das kann der Kundendienst nicht ignorieren und manches bei der DB übliche kann man sich in anderen Ländern auch gar nicht vorstellen.ich habe für das kommende Wochenende eine Sparschiene von Deutschland nach Österreich gebucht. Jetzt ist mir aufgefallen, dass die Verbindung auf Grund von Änderungen bei der DB so nicht mehr fahrbar ist und ich eine Stunde später ankomme (inkl. Aufenthalt von über einer Stunde unterwegs und mehreren knappen Anschlüssen auf die letzten Verbindungen des Tages). Weil ich das natürlich nicht so prickelnd finde, aber auch nicht früher losfahren will, würde ich gerne am nächsten Tag fahren. Mit einem Sparpreis von der DB wäre das kein Problem, aber aus den Tarifbestimmungen der ÖBB werde ich nicht wirklich schlau. Ich hab natürlich auch schon den Kundenservice angeschrieben, aber die haben sich bisher noch nicht gerührt.
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 30.07.19 13:35
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 30.07.19 14:32
Dann bist du also schon ganz aus dem Schneider, wenn die DB die Verschiebung auf den nächsten Tag akzeptiert.Es geht ja nicht darum, dass ich die Verbindung au s einer Laune heraus ändern will, die gebuchte Verbindung existiert einfach nicht mehr. Es muss also schon generell eine Abweichung von der gebuchten Verbindung möglich sein, die Frage ist nur wie stark darf ich abweichen. Die DB löst das mittlerweile sehr pragmatisch und kulant, da muss man auch keine Zugbindung mehr aufheben lassen.
Hinter der Grenze hab ich dank Jahreskarte eh kein Problem mehr, es sei denn es fährt halt nichts mehr.
geschrieben von: rvdborgt
Datum: 30.07.19 21:54
Wenn die Ankunft eine Stunde später ist, dann kann man "zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" fahren. EU-Verordnung 1371/2007, Artikel 16.c.ich habe für das kommende Wochenende eine Sparschiene von Deutschland nach Österreich gebucht. Jetzt ist mir aufgefallen, dass die Verbindung auf Grund von Änderungen bei der DB so nicht mehr fahrbar ist und ich eine Stunde später ankomme (inkl. Aufenthalt von über einer Stunde unterwegs und mehreren knappen Anschlüssen auf die letzten Verbindungen des Tages). Weil ich das natürlich nicht so prickelnd finde, aber auch nicht früher losfahren will, würde ich gerne am nächsten Tag fahren. Mit einem Sparpreis von der DB wäre das kein Problem, aber aus den Tarifbestimmungen der ÖBB werde ich nicht wirklich schlau. Ich hab natürlich auch schon den Kundenservice angeschrieben, aber die haben sich bisher noch nicht gerührt.
Kann mir da jemand von euch eine verlässliche Auskunft geben?
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 30.07.19 23:11
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 30.07.19 23:14
Knapper wird der Umstieg nicht, aber er ist eben auf den letzten Zug des Tages. Und nachts um halb 11 hab ich weder Lust ein Taxi für die restlichen 70 km zu suchen noch ein Hotel für die Übernachtung. Außerdem kann ich das dann wieder auslegen und schauen, dass ich zu meinem Geld komme.Dann bist du also schon ganz aus dem Schneider, wenn die DB die Verschiebung auf den nächsten Tag akzeptiert.
Ein Argument könnten die Umstiegszeiten sein. Ist in der wackeligen Spätverbindung, die es noch gäbe, ein Umstieg drin, der kürzer ist als die kürzeste Umstiegszeit in der Originalverbindung, dann kannst du dich darauf berufen, du hättest mit 'mindestens x Minuten Übergangszeit' gebucht.
Ich sehe hier höchstens noch das Problem, daß man auf DB-Seite unsicher sein könnte, was die ÖBB akzeptiert (und umgekehrt). In diesem Fall hilft im DB-Reisezentrum sicherlich das Vorzeigen der österreichischen Dauerkarte.
geschrieben von: CC 6500
Datum: 31.07.19 07:58
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 31.07.19 11:54
WeilWas ich noch nicht richtig verstanden habe ist, was mir die DB da freigeben soll. Es handelt sich ja um ein ÖBB Ticket.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 31.07.19 11:57
Wenn man den Umfang der Unregelmäßigkeiten 'im Betriebsablauf' in die Beurteilung 'kundenfreundlich' nicht einfließen läßt...Übrigens finde ich es recht umständlich, dass es bei den ÖBB scheinbar noch notwendig ist die Zugbindung aufheben zu lassen.
Man kann über die DB schimpfen wie man will, aber sowas läuft da viel einfacher und kundenfreundlicher
geschrieben von: rvdborgt
Datum: 01.08.19 21:12
Ab einer Verspätung von 1 Stunde liegen Hotline und Schalter da eindeutig falsch. Nimm doch die EU-Verordnung mit und zeige sie, wann der Schaffner deine Fahrt beanstandet.Das schon, die Frage ist nur wie viel später. Bisher ergaben sowohl die Nachfrage bei der Hotline, als auch die am Schalter, dass ich zwar an dem gebuchten Tag jetzt völlig flexibel fahren darf, aber nicht erst am nächsten.
Artikel 16
Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen
a)
der Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, die nicht durchgeführt wurden, und für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Die Erstattung erfolgt unter denselben Bedingungen wie die Entschädigung nach Artikel 17;
b)
der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
c)
der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.
geschrieben von: warakorn
Datum: 02.08.19 14:31
geschrieben von: MrEnglish
Datum: 04.08.19 01:50
geschrieben von: rvdborgt
Datum: 04.08.19 14:26
Du machst es dir viel zu schwierig. Rücktritt von der Reise ist klar geregelt und auch auf der ÖBB-Website beschrieben:Ich hab mir jetzt einen Sparpreis bei der DB für die neue Fahrt gebucht (war jetzt noch billiger als das ursprünglich gebuchte Ticket). Jetzt versuche ich das Ticket zu stornieren, mit Verweis auf die Stunde Verspätung. Die Antwort der Hotline war zu erwarten: "Sparschienetickets können nicht storniert werden." Ich habe dann auf die Fahrgastrechte verwiesen und offenbar kommt das nicht sonderlich oft vor, denn die Mitarbeiterin musste mehrmals Rücksprache halten und konnte dann noch immer nichts dazu sagen.
Leider hat der Service dann nicht gerade geglänzt. Sie wollte mich eine halbe Stunde später zurückrufen, aber ich hatte leider einen längeren Termin anstehen und hab ihr daher gesagt wann sie mich wieder erreichen kann. Natürlich kam der Anruf dann trotzdem in der Besprechung und ich konnte nicht dran gehen. Zum vereinbarten Zeitpunkt kam natürlich wieder kein Anruf, stattdessen pünktlich zum nächsten Termin am nächsten Tag. Ich hab also immer noch keine Aussage dazu wie ich das Ticket stornieren kann. Vielleicht kann mir da einer von euch einen Tipp geben.
geschrieben von: HSB Tw 44
Datum: 04.08.19 21:07
Wenn dir bekannt ist, dass der NJ aus Hamburg seine "übliche Verspätung" hat, warum setzt du auf eine Verbindung, die bei solche einer Verspätung zielsicher platzt? Wenn es hieße, du hättest von der Verspätungsproblematik der Züge aus Deutschland keine Ahnung gehabt, fein. Aber wenn du bereits vorher weißt, dass der Zug zielsicher verspätet ist, solltest du vielleicht auf eine sicherere Verbindung setzen.Der NJ aus Hamburg hatte seine übliche Verspätung,
Was sich auch nicht ausgegangen wäre... nebenbei, über Wels? Beim Nightjet aus hamburg wird mir als Umstieg Wien angeboten - mit einem Übergang von gepflegten 3 Stunden und 22 Minuten. Ich glaube, das ist eine wesentlich zuverlässigere Verbindung 🤣der RJ hat in Wels nicht gewartet,
der Schalter könnte mit nur raten, den nächsten RJ nach Villach zu nehmen und hat mir dann noch die Kosten für den Bus nach Udine abgeknöpft.
Könne ich mir ja wiederholen. Das hat dann auch nur geschlagene 5 Monate gedauert, bis ich zumindest das Reservierungsgeld hatte. Von der Schlechtleistung "Bus" war keine Rede.
Beim Brand in Linz damals erzählte die Hotline auch munter, ich solle den ICE 2 Stunden später nehmen - der garantiert nicht fahren würde, weil dessen Personal ja ebenfalls nicht durch Linz durch und damit zur 2. Hälfte seiner Arbeit kommt. Hat sie aber nicht gestört.
Daß man in allen diesen Fällen dann auch noch eine (frei erstellbare) Verspätungsbestätigung ausdrucken muß und bei der ÖC erst bei 3 Fällen überhaupt geld kriegt, ist genauso beschissen.
So viel Theater wie bei den ÖBB hatte ich noch nie mit Erstattungen und Auskünften durch die Hotline. Bei der DB kommen die 10€ recht zuverlässig 2-3 Wochen nach einreichen (ich schreibe da meist Briefe Mitte mehreren Fällen, statt das Formular zu nutzen).
Bei der Sache nach Udine (Anfang Juli) bekam ich zu Weihnachten dann ein Sonnentor-Geschenkpaket von den ÖBB, weil sie zwar zum 4. Mal gesagt hatten, es wäre überwiesen, es aber eben zum 4. Mal die Abteilung verkackt hatte. Das Geld kam dann Mitte Jänner...
geschrieben von: HSB Tw 44
Datum: 05.08.19 16:46
Nicht ab, sondern über! Für einen Fahrtabbruch braucht man mindestens +61!Du machst es dir viel zu schwierig. Rücktritt von der Reise ist klar geregelt und auch auf der ÖBB-Website beschrieben:
[www.oebb.at]
Also einfach das Formular "Antrag Entschädigung" ausfüllen und fertig. Die ÖBB schreibt hier ja selber, dass man ab 60 Minuten zu erwartender Verspätung den vollen Fahrpreis zurück erhält. Da braucht man niemand anzurufen.
geschrieben von: rvdborgt
Datum: 08.08.19 23:05
Na ja, es ist dann halt die Frage, ab wann man von "über 60 Minuten" sprechen kann. Ist 60,5 Minuten mehr als 60? Ja doch? Und 60,1? Und 60,01?rvdborgt schrieb:Nicht ab, sondern über! Für einen Fahrtabbruch braucht man mindestens +61!Du machst es dir viel zu schwierig. Rücktritt von der Reise ist klar geregelt und auch auf der ÖBB-Website beschrieben:
[www.oebb.at]
Also einfach das Formular "Antrag Entschädigung" ausfüllen und fertig. Die ÖBB schreibt hier ja selber, dass man ab 60 Minuten zu erwartender Verspätung den vollen Fahrpreis zurück erhält. Da braucht man niemand anzurufen.
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