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[CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: ter_hautz

Datum: 29.04.19 19:29

Liebes Forenteam,


ich möchte mit IC 723 von Lausanne nach Zürich HB, und habe dort 12min Übergangszeit auf RJX 367 nach Wien.

Sollte Ich da aufgrund einer Verspätung den RJX 367 versäumen, "darf" ich, da dies nicht der letzte Zug ist, den Nightjet nach Wien nehmen?
Und wenn ich da ein 1.Klasse Ticket habe, wie wird das kompensiert da es ja im NJ467 keine 1.Klasse gibt, bzw zahlt da die SBB den Aufpreis für Liege- oder Schlafwagen.

Grundsätzlich vermeide ich wie's nur geht Nachtfahrten, und schon ganz besonders im Sitzwagen - auch habe ich da recht wertvolles Gepäck wo ich schwerlich daneben tief schlafen möchte/kann.

Oder wird da ohne Probleme die Variante Hotel in Zürich angeboten, bis zum morgendlichen Folgezug?


Vielen Dank für jede Hilfe


Peter

Re: [CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.04.19 20:30

Du könntest auch um 13.44 h den IR von Lausanne nach Luzern nehmen, in Bern umsteigen und dann hast du etwas mehr Zeit in Zürich.

Zumindest innerschweizerisch weigerte sich die SBB bis anhin, Fahrgastrechte zu gewähren.
Die sagen, sie müssen dich nur am gleichen Tag von A nach B bringen.
Da ist aber lt. den Medien etwas am Tun, auf Druck des BAV.

Wie sie das grenzüberschreitend im Fernverkehr handhaben, kann ich nicht sagen, da ich noch nie in solch eine Situation kam.
Im Übrigen sind ja die Schweizer Bahnen grösstenteils pünktlich, normal sollte ein 12 min Übergang klappen.

Lausanne-Wien.PNG

Gruss aus Südbaden
Christof 421

Re: [CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: ter_hautz

Datum: 29.04.19 21:54

danke(!!!) gute verbindung wo ich nicht viel zeit in lausanne liegen lasse - und da echt genug zeitpolster ist.
Moin Ter,

bitte nicht vergessen, dass es außer in der EU-Fahrgastrechteverordnung auch das CIV gibt. Dieses gilt jedenfalls für durchgehende internationale Fahrkarten auch für die Schweiz und sieht in Art 32 eine Haftung des Beförderers bei Nichteinhaltung des Fahrplans vor:

Artikel 32
Haftung bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis
§ 1. Der Beförderer haftet dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Der Schadenersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten.
§ 2. Der Beförderer ist von dieser Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
a) außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte,
b) Verschulden des Reisenden oder
c) Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte; ein anderes Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur benutzt, gilt nicht als Dritter; Rückgriffsrechte bleiben unberührt.
§ 3. Ob und inwieweit der Beförderer für andere als die in § 1 vorgesehenen Schäden Ersatz zu leisten hat, richtet sich nach Landesrecht. Artikel 44 bleibt unberührt.

lg RhB WR 3811.
Gemäss diesen Regeln dürfen sie nicht einfach sagen: "Ätsch, Pech gehabt." Sie sind schon verpflichtet, Dich irgendwie weiterzubefördern. Ob Dir da aber ein WL oder zumindest ein CC spendiert wird, weiss ich nicht. Garantieren kann ich es nicht, aber bei 1.Kl.-Fahrscheinen wohl auf jeden Fall eher als bei 2.Kl-Fahrscheinen. Bzgl. Fahrgastrechten dürften da die EU-Regeln greifen. Da macht die SBB ja mit. Hast Du bei der SBB in einem Buchungsvorgang gebucht? Dann dürfte das ganze ja trotz verschiedenen Fahrscheinen als ein Beförderungsvertrag angesehen werden, da die gleiche Dossiernummer an den Fahrscheinen aufgedruckt sein wird. Da habe ich bei einer Reise aus IT auch für den CH-Anschlussfahrschein auch Entschädigung bekommen.

Im Übrigen würde ich in dem Fall auch im Zweifelsfall lieber einen Zug nehmen, einfach um etwas Puffer zu haben. Zwar ist die SBB i.d.R. sehr pünktlich. Das heisst aber keineswegs, dass es nicht hier und da nicht doch mal zu Verspätungen, Anschlussbrüchen usw. kommt. Andererseits könnte ich mir vorstellen, dass bei Verspätungen, wenn Du den Zugpersonal mitteilst, dass Du den RJ noch erreichen möchtest, dieser evtl. doch ein wenig mehr als nur die üblichen 3 Minuten zurückbehalten wird. Aber selbstverständlich wird er auch nicht endlos zurückbehalten. Ich könnte mir vorstellen, dass sie diesen aber auch nicht mehr als 10 Minuten warten lassen. Aber schriftlich habe ich das nicht. Entschieden wird das auf höherer Ebene. Auf jeden Fall würde ich dann im Verspätungsfall mit Bitte um Weitergabe dem Zugpersonal mitteilen, dass Du diesen Zug noch erreichen müsstest, weil das die letzte Tagesverbindung nach Wien ist. Ggf. schauen sie dann noch in ihrem Elaz in den Fahrplan und sie geben das dann weiter an das OSP die BLZ wen auch immer. Dort wird man die Sache anschauen und dann wie auch immer entscheiden. Aber wenn Du das melden lässt, ist das schon einmal ein Schritt zu Deinen Gunsten. :)

Herzliche Grüsse
Martin



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:04:30:02:49:23.

Re: [CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: Wrzlbrnft.

Datum: 30.04.19 12:04

Kann mich dem anschließen. Du würdest in jedem Fall mit dem EN weiter fahren dürfen. Allenfalls interessant zu wissen wäre, ob du mit dem 18:40-Uhr-Railjet noch bis Innsbruck Hbf fahren und dann dort übernachten dürftest, um am Folgetag Richtung Wien weiterzufahren. Wie verhält sich die ÖBB in so einem Fall?

Re: [CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: ter_hautz

Datum: 30.04.19 14:45

das mit Innsbruck ist interessanter Ansatz. Ob das als zumutbar erachtet würde da bis in die tiefe nacht hinein dann in Innsbruck auf nj zu warten. Ähnliche Situation von Berlin ü Nürnberg nach Wien was ich vor 2 Wochen hatte aber alles pünktlich ablief - dürfte ich da auch auf nj nach Wien warten?

Re: [CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: Ironfreak

Datum: 30.04.19 18:31

Lieber Peter

Grundsätzlich sollten bei anständigen Bahngesellschaftern 12 Minuten Umsteigezeit locker reichen (zumindest würde dir diese Verbindung an einem SBB-Schalter vermutlich vorbehaltlos empfohlen werden).

Im Falle dieses Anschlussbruches solltest du dich in Zürich Hb (Halle) an den Infopoint gleich bei den Prellböcken wenden. Die Mitarbeitenden dort werden dann zusammen mit den internen zuständigen Stellen eine passende Lösung finden. Grundsätzlich gilt: Wenn gleichentags keine äquivalente Beförderung zur Zieldestination mehr möglich ist, sollte der Reisende möglichst weit in dieselbe Richtung befördert werden und dann übernachten (in deinem Fall wäre dass dann Innsbruck).

Die Beförderung in Nachtzüge ist mW mit Zustimmung des Reisenden ebenfalls möglich. Bitte beachte aber, dass diese gelegentlich auch ausgebucht sein können. Die Kategorie (im Falle eines "Upgrades") lag zu meiner Zeit im Ermessen des Mitarbeiters, grundsätzlich wird aber auf die Umstände rücksicht genommen (zB 1. Klasse-Ticket).

Liebe Grüsse

Alex



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:04:30:18:32:39.

Re: [CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: rabe 520

Datum: 30.04.19 22:05

Wenn es rund läuft, klappt der Anschluss, ansonsten früh das Zugpersonal informieren, damit die den Anschluss melden können. Je nach Situation und Anzahl Fahrgäste kann es durchaus sein, dass der Anschlusszug verspätet wird, zumindest bei den NJ passiert das gelegentlich, bei den RJ eher weniger.

Hier mal ein anderes Beispiel von vor Ostern Richtung Süden:
Familie will von Basel via Zürich (EC21 um 15h10 ab Zürich HB) in Mailand den Nacht-IC in den Stiefel um 19h50 erreichen (75' Übergang in Mailand).
Der Zug Basel-Zürich ist unterwegs gestrandet, die Kunden erreichen knapp den IC um 15h32 nach Lugano und melden sich beim Zugpersonal, das schaut mit der Zentrale und findet dann die pragmatische Lösung: Da der IC zwischen Arth-Goldau und Bellinzona eine entspannte Fahrordnung hat, erreicht er in normalfall Bellinzona bereits 10 Minuten vorzeitig und ermöglicht in solchen Fällen einen Anschluss an den RE nach Mailand. Die Kunden haben dann demnach Mailand normalerweise um 18h50 statt 18h35 erreicht. Gemäss Fahrplan hätten sie in Lugano 50 Minuten auf den nächsten RE warten müssen welcher Mailand genau um 19h50 erreicht hätte.
Wobei solch grosszügige Reserven hat man in der Schweiz im SBB-Netz eigentlich wirklich nur bei den IC2 xx.32 ab Zürich.
Mit dieser Lösung konnte das Problem im Inland gelöst werden, ein Plan B wäre FrecciaRossa Mailand-Bologna gewesen, aber da braucht es dann das OK von Trenitalia, also nur eine Notlösung.

Re: [CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: D 2027

Datum: 30.04.19 22:16

Weltreisender schrieb:
Gemäss diesen Regeln dürfen sie nicht einfach sagen: "Ätsch, Pech gehabt." Sie sind schon verpflichtet, Dich irgendwie weiterzubefördern. Ob Dir da aber ein WL oder zumindest ein CC spendiert wird, weiss ich nicht. Garantieren kann ich es nicht, aber bei 1.Kl.-Fahrscheinen wohl auf jeden Fall eher als bei 2.Kl-Fahrscheinen. Bzgl. Fahrgastrechten dürften da die EU-Regeln greifen.
Wie schon einige andere User hier richtig schrieben, gelten auch für die SBB im internationalen Verkehr die europäischen Fahrgastrechte. Was uns interessiert ist trotzdem die Art Deines Tickets und wo es gekauft wurde um genaueres sagen zu können. Bei einer Kombination mit zwei nationalen Fahrkarten finden die nämlich keine Anwendung, auch wenn die SBB gewöhnlicherweise sehr kulant ist.

Nehmen wir an Du hast durchgehend bei den SBB gelöst. Dann hättest Du folgende Rechte: Abruch der Reise, ggf. kostenlosen Rücktransport zum Ausgangspunkt und Erstattung... willst Du vermutlich nicht. Der normale Weitertransport ist garantiert, wobei die SBB Dich damit vermutlich auf den Nachtzug verweisen wird. Ein Upgrade auf Schlaf- oder Liegewagen halte ich - Du hast auch kein Recht darauf - im Gegensatz zu Martin für sehr unwahrscheinlich, aber es besteht dann ein Anrecht auf eine zusätzliche Entschädigung aufgrund von Qualitätseinbussen... nur echt mit eidgenössischem Doppel S ;-) Ist wahrscheinlich ein Gutschein der eine gewisse Höhe über dem Differenzbetrag zwischen 1. und 2.Klasse hinaus liegen wird und an jedem SBB-Schalter in Bargeld umgetauscht werden kann.

Dann noch das Hotel: die EU-Verordnung 1371 hat im Gegensatz zu den nationalen Rechten in Deutschland keine Zumutbarkeitsklausel, sondern spricht nur davon dass ein Hotel gestellt werden muss, wenn die Notwendigkeit besteht. Ich fürchte die SBB wird es so auslegen, dass es Dir durchaus zugemutet werden kann mit dem Nachtzug zu fahren, ohne dass Du dies verweigern kannst. Um das zu umgehen empfehle ich die Weiterfahrt bis Innsbruck, denn im österreichischen Fahrgastrecht ist eine Hotelübernachtung wieder ausdrücklich bei Anschlussbruch vorgesehen... und woher sollst Du in Zürich wissen, dass es von Innsbruck aus nicht mehr weiter geht? ;-)

Hoffe ich konnte etwas helfen, wobei auch ich den 12 Minuten Anschluss in Zürich für völlig unproblematisch halte. Wir sind schliesslich nicht bei der DB sondern in der Eisenbahnzivilisation :-)

Erik

Wer in Deutschland das öffentliche Eisenbahnwesen benutzt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. (Karl Lagerfeld, dt. Modeschöpfer 1933 - 2019)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:04:30:22:19:44.

Re: [CH][AT] ? Frage zu Fahrgastrechte Lausanne -Wien

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 01.05.19 12:40

D 2027 schrieb:
Wie schon einige andere User hier richtig schrieben, gelten auch für die SBB im internationalen Verkehr die europäischen Fahrgastrechte. Was uns interessiert ist trotzdem die Art Deines Tickets und wo es gekauft wurde um genaueres sagen zu können. Bei einer Kombination mit zwei nationalen Fahrkarten finden die nämlich keine Anwendung, auch wenn die SBB gewöhnlicherweise sehr kulant ist.
Da es nach dem Zug bis Wien (16:40) noch den bis Innsbruck (18:40) gibt, wird die SBB ziemlich unabhängig vom Ticket bei Anschlußverlust erstmal auf den verweisen, um den 'Fall' loszuwerden. Ich würde in diesem Fall während der reichlichen Wartezeit im Züricher HB den ÖBB Kundendienst anrufen (letzte Erfahrung: man kann von Schweizer Telefonzellen bis nach Nordamerika sehr preiswert telefonieren: ca. 50 Rp Grundgebühr plus ca. 10Rp/Minute).

Die ÖBB habe ich immer als sehr kulant erlebt; neulich wurde mir am Schalter sogar eine selbstverschuldet fehlerhaft gebuchte Auslandssparschiene umgetauscht.

Umsteigezeit ZH aus eigener Erfahrung

geschrieben von: pardorea

Datum: 01.05.19 17:14

Hallo Peter

die genannte Verbindung (Bern 15:32 - 16:28 Zürich 16:40 - 20:16 Innsbruck) nehme ich seit etwa 4 Jahren circa 2-3x monatlich jeweils Donnerstags in Anspruch. Mir ist es nicht einmal passiert, dass ich den Übergang in Zürich HB auf den RJ nicht geschafft hätte.

Was aber auch helfen könnte und ich desöfteren mache (aber noch nie in Anspruch nehmen musste): vorab schon einmal checken, ob der 723 zu spät ist und eine halbe Stunde früher nach Zürich vorfahren. Ich muss in dem Fall nämlich noch von Innsbruck weiter nach Bozen und darf in IBK den RE um 21 Uhr nicht verpassen. In deinem Fall bedeutet dies allerdings Umsteigen in Bern vom IR auf den IC 8. Das kehrt natürlich die Last auf dich selbst um, erspart aber im Zweifelsfall vermeidbare Probleme.

Allerdings habe ich, wie schon von meinen Vorschreibern genannt, grundsätzlich sehr gute Erfahrungen mit der Kulanz am Infpoint auf dem Querbahnsteig in Zürich HB gemacht.


Viele Grüsse,
Matthias



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2019:05:01:17:15:36.
kmueller schrieb:
Da es nach dem Zug bis Wien (16:40) noch den bis Innsbruck (18:40) gibt, wird die SBB ziemlich unabhängig vom Ticket bei Anschlußverlust erstmal auf den verweisen, um den 'Fall' loszuwerden. Ich würde in diesem Fall während der reichlichen Wartezeit im Züricher HB den ÖBB Kundendienst anrufen (letzte Erfahrung: man kann von Schweizer Telefonzellen bis nach Nordamerika sehr preiswert telefonieren: ca. 50 Rp Grundgebühr plus ca. 10Rp/Minute).

Kleiner Hinweis, dass es in Zürich HB keine Telefonzellen mehr gibt.

Re: Umsteigezeit ZH aus eigener Erfahrung

geschrieben von: Dani86

Datum: 01.05.19 23:08

Eigentlich ist es ganz einfach:

Hast du die Zeit, notfalls auch erst mit dem Nachtzug nach Wien zu kommen, fahre so wie geplant (und falle am Infoschalter Zürich nicht gleich mit der Tür ins Haus).

Hast du die Zeit nicht und du musst zwingend auf den RJ, dann fahr einen Takt früher. Es lohnt sich auch, ein paar Stunden vor Abfahrt die Verbindung im Internet / SBB App nochmal abzufragen: Falls bereits Störungen aufgetreten sind kannst du noch reagieren.

Gruss Dani

Re: Umsteigezeit ZH aus eigener Erfahrung

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 02.05.19 23:50

Ich bin in ZUE auch schon innert 2min von der Haupthalle zur Museumsstrasse oder Löwenallee (also die 30er bzw. 40er Gleise) umgestiegen.
Dass es aber auch in der Schweiz mal brenzlig werden kann, habe ich im IR36 1985 oder 1987 erlebt, der etwa +13 hatte und dann der Zugbegleiter durchging und fragte, wer den Nachtzug erreichen musste. Ich damals zum Glück nicht.
Oder als mal im Raum Sihlbrugg nichts mehr ging und ich durch die Fahrt mit der S5 30min verloren habe....

Re: Umsteigezeit ZH aus eigener Erfahrung

geschrieben von: ter_hautz

Datum: 04.05.19 23:06

Vielen DANK (!!!) für die vielen interessanten und schließlich zweckmäßigen Hinweise.

Habe mich dann für die in -Bern umsteigen Variante- entschieden und bin so sicher zeitgemäßig pünktlich in Zürich HB angekommen.
Ist auch sehr nett die hinter sicher lassenden Weinberger am Genfer See und das beschauliche Hügelland bis Freiburg im Zug zu geniessen - so gings nach Lausanne im Neigezug und retour eben über Freiburg.

So nebenbei, die Anreise von Feldkirch ab 5.33h und schliesslich weiterführend die 3 min Übergangszeit von RE 3251 auf IC 558 in Sargans haben das Schauspiel mit sich gebracht dass einige ältere etwas behäbige Fahrgäste nicht nur die Koffer sondern auch die Füsse in die Hände genommen haben...des weiteren hat mir der Umstand dass die Panorama-Wagen in diesem Umlauf sind den frühen Morgen angenehm beginnen lassen.

Fazit: auch wenn ich problemlos alle Züge erreichte hat die angeregte Diskussion doch sehr viele interessante Aspekte beleuchtet und ich weiss in Zukunft mit derartigen sich möglicherweise anbahnenden "Problemen" besser umzugehen.

beste Grüße

ter_hautz

Re: Umsteigezeit ZH aus eigener Erfahrung

geschrieben von: Wrzlbrnft.

Datum: 04.05.19 23:40

Freut mich, dass die Rückreise gut geklappt hat. Ja, die Fahrt die Weinberger hoch mit Blick auf das französische Genferseeufer ist schon eindrücklich. :-)

Allzeit gute Fahrt und viele Grüße nach Wien!

Re: Umsteigezeit ZH aus eigener Erfahrung

geschrieben von: Weltreisender

Datum: 05.05.19 03:54

ter_hautz schrieb:
Vielen DANK (!!!) für die vielen interessanten und schließlich zweckmäßigen Hinweise.

Habe mich dann für die in -Bern umsteigen Variante- entschieden und bin so sicher zeitgemäßig pünktlich in Zürich HB angekommen.
Ist auch sehr nett die hinter sicher lassenden Weinberger am Genfer See und das beschauliche Hügelland bis Freiburg im Zug zu geniessen - so gings nach Lausanne im Neigezug und retour eben über Freiburg.

So nebenbei, die Anreise von Feldkirch ab 5.33h und schliesslich weiterführend die 3 min Übergangszeit von RE 3251 auf IC 558 in Sargans haben das Schauspiel mit sich gebracht dass einige ältere etwas behäbige Fahrgäste nicht nur die Koffer sondern auch die Füsse in die Hände genommen haben...des weiteren hat mir der Umstand dass die Panorama-Wagen in diesem Umlauf sind den frühen Morgen angenehm beginnen lassen.

Fazit: auch wenn ich problemlos alle Züge erreichte hat die angeregte Diskussion doch sehr viele interessante Aspekte beleuchtet und ich weiss in Zukunft mit derartigen sich möglicherweise anbahnenden "Problemen" besser umzugehen.

beste Grüße

ter_hautz
Grüß Dich;

Vielen Dank für die Rückmeldung. Das freut mich, dasd es alles gut geklappt hat. Da hast Du durch Benutzung des früheren Zuges im Zweifelsfall die bessere Variate gewählt.

Herzliche Grüße und einen gesegneten Sonntag.
Martin

Re: Umsteigezeit ZH aus eigener Erfahrung

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 10.05.19 13:41

ter_hautz schrieb:
So nebenbei, die Anreise von Feldkirch ab 5.33h und schliesslich weiterführend die 3 min Übergangszeit von RE 3251 auf IC 558 in Sargans haben das Schauspiel mit sich gebracht dass einige ältere etwas behäbige Fahrgäste nicht nur die Koffer sondern auch die Füsse in die Hände genommen haben...
Das ist ein Anschluß, den man auch in der Schweiz besser nicht einplant, schon gar nicht nachmittags in Gegenrichtung (IC von Zürich auf RE in Richtung Buchs und St.Margrethen). Zum genauso knappen Anschluß von einer S-Bahn aus Richtung Buchs auf den IC in Richtung Zürich habe ich inzwischen allerdings Vertrauen.