DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 08/02 - Alpenlandforum 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
Hier sind alle Beiträge zu schweizer und österreichischen Themen willkommen.
Bitte unbedingt vor Benutzung des Forums die Ausführungsbestimmungen durchlesen!
Zur besseren Übersicht und für die Suche: Bitte Länderkennzeichen nach ISO 3166 Alpha-2 in [eckigen Klammern] verwenden!
BAV sichert Fahrrechte für Personen- und Güterzüge

Bern, 22.01.2018

Mit dem Netznutzungskonzept (NNK) und den Netznutzungsplänen (NNP) hat das Parlament neue Instrumente geschaffen, um den Bahnen Fahrrechte (Trassen) für den Güter- und den Personenverkehr zu sichern. Bei der Konkretisierung der Trassen-Zuteilung für die nächsten Jahre konnten die potenziellen Trassen-Konflikte grösstenteils gelöst werden. Bei einer einzelnen Überbelegung auf der Strecke Zürich - Schaffhausen hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) entschieden, die Trasse gemäss dem Willen des Gesetzgebers dem Güterverkehr zu sichern. Geplante halbstündliche Zusatzzüge der Zürcher S-Bahn für die Morgen- und Abend-Stosszeit auf der Linie der S3 zwischen Zürich und Bülach können deshalb nur stündlich gesichert werden. Der definitive Entscheid fällt im Rahmen des Fahrplanverfahrens.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Aufgabe, die Fahrrechte (Trassen) für den Güter- und Personenverkehr zu sichern und beiden Verkehrsarten ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Dabei muss das BAV verhindern, dass der Güterverkehr bei Ausbauten des Personenverkehr-Angebots das Nachsehen hat. Hierfür wurden die neuen Instrumente Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungsplan (NNP) geschaffen. Das NNK mit Zeithorizont 2025 wurde am 30. August 2017 durch den Bundesrat verabschiedet. Die daran anknüpfenden Netznutzungspläne werden durch die SBB Infrastruktur erarbeitet und müssen vom BAV genehmigt werden. Bei der Erarbeitung der NNP für die Jahre 2019, 2021 und 2024 konnten verschiedene Konflikte zwischen den Verkehrsarten bereinigt werden. Im einzigen noch offenen Fall hat das BAV entschieden, die Interessen des Güterverkehrs für die Sicherung der minimalen Trassenzahl von Zürich nach Schaffhausen zu wahren und deshalb einen vom Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) im Rahmen der 4. Teilergänzung ab Dezember 2018 geplanten halbstündlichen Zusatzzug der Zürcher S-Bahn (S3 Zürich-Bülach) in der Hauptverkehrszeit nur stündlich zu sichern. Es verbleibt die Möglichkeit, dass dieser Trassenkonflikt durch die Trassenvergabestelle (Trasse Schweiz) im Rahmen des Fahrplanverfahrens noch gelöst werden kann.
Bei der Erarbeitung der NNP hat sich weiter gezeigt, dass die vom ZVV gewünschten Zusatzzüge der S 23 von Zürich nach Winterthur für die abendliche Hauptverkehrszeit entgegen der Darstellung im NNK nicht gesichert werden können. Auslöser ist hier nicht ein Konflikt mit dem Güterverkehr, sondern Platzmangel im Bahnhof Winterthur
Bundesamt für Verkehr
[www.bav.admin.ch]


Kommentar:
Laut Presse ist der ZVV natürlich geschockt, man hätte dafür Rollmaterial beschaft, dass nun "unnütz" herumstehen würde! 345 Mio. Franken hätte man investiert, um den Halbstundentakt der S 3 nach Bülach umzusetzen. Der Ausbau sei seit 2009 bekannt gewesen, auch sei das Fahrplanverfahren für 2019 bereits abgeschlossen und die S 3 fest eingeplant. Man werde rekurieren.
Auch der "Verein zur Förderung des ÖV" spricht von einer "Hauruck-Übung" des BAV!

Abgesehen davon, dass vermutlich der Laufweg der heutigen S 3 geändert wird und zumindest ein Ast umgelegt werden könnte, ist der Bedarf zum Halbstundentakt Zürich - Bülach ausgewiesen. So ausgelastet ist die Strecke zwischen Hardbrücke/Altstetten und Bülach auch wieder nicht, als der Güterverkehr sehr behindert würde, zumal dieser teils nicht die ganze Strecke nutzt. Nadelöhr ist allenfalls die immer noch einspurige Rheinbrücke zwischen Eglisau und Hüntwangen - ein kurzes Stück. Aber dies liegt nördlich von Bülach und die S 3 fährt nicht dort.

Es ist sicher richtig, dass der Güterverkehr auch seine Trasses nötig hat, ich bin aber der Ansicht, dass es genügend Platz hat zwischen Bülach und Oerlikon (Doppelspur banalisiert) hat, zumal der Güterverkehr auch anstelle Oerlikon - Altstetten via Seebach - Regensdorf verkehren kann. Dort allerdings gibt es seit dem "Plan 54" immer noch Einspurabschnitte, welche längst auf Doppelspur ausgebaut sein müssten.

Man erhält den Verdacht, dass das BAV hier am (falsches Ort) ein Exempel staturieren wollt . . .

Abgesehen davon, dass Rollmaterial herumstehen würde, ist mir dies nicht bekannt, gibt es doch regelmässig Kompositionen, welche nicht vollständig in Spitzenzeiten unterwegs sind . . . - zudem ist es besser, Reserve zu haben! Dieses ZVV-Argument ist etwas weit hergeholt . . .

Urs
Eine Komposition spart man ja nicht ein, da die S3 mit DPZ/DTZ/RVD geführt wird, während die Zusatzzüge ab Hardbrücke mit HVZ-Lion geführt wird. Die Komposition steht also in der Hardbrücke eine Stunde statt nach Bülach zu fahren.