Regelkonform gibt es keine Möglichkeit. Steht auch in den Fahrplänen, dass Velos nicht befördert werden.Sehe ich das richtig, dass es da keine Möglichkeit gibt? Wie sieht's mit dem Tranzbag aus?
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass die SSIF den Veloselbstverlad erlaubt, die FART hingegen nicht. Was das soll, weiss ich auch nicht. Gibt es evtl. unterschiedliche Bestimmungen bzgl. Veloselbstverlad, so dass die SSIF es auch ihren Gebiet erlauben kann und die FART auch ihrem Gebiet hingegen nicht?
Herzliche Grüsse
Martin
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