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 08/02 - Alpenlandforum 

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Hallo,

vielleicht für den ein oder anderen für euch interessant.

Schnupper-Halbtax zum Schnupperpreis.

Einlösbar für ein Schnupper-Halbtax für 2 Monate zum Preis von 33 Franken. Löse diesen Gutschein vom 1. bis 31. August 2017 an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs ein. Innerhalb dieser Zeit kannst du den ersten Gültigkeitstag frei auswählen.
Kaufst du nach Ablauf des Schnupper-Halbtax ohne Unterbruch ein Halbtax, rechnen wir dir die 33 Franken gleich an.

*Preis- und Produktänderungen vorbehalten. Nicht kumulierbar. Keine Barauszahlung oder Gutschrift des Betrages. Auf Kurzstrecken kann die Ermässigung mit
dem Halbtax wegen des Mindestpreises weniger als 50% betragen. Das gilt auch bei ermässigten Angeboten oder bei Kombi-Angeboten, die eine Zugfahrt und
Zusatzleistungen beinhalten.

[www.gleis7.ch]

MfG

Warum sind im Zeitungshandel die Bahnmagazine immer neben den Hochglanzheftchen?
Schönen guten Abend,

vielen Dank für den Tipp. Klingt ja praktisch für kurzfristig anstehende Reisen in die Schweiz.

Bist Du Dir allerdings sicher, dass dieses Angebot für jedermann gilt? Die verlinkte Seite verweist auf gleis7.ch und das ist ein Jugendabonnement (bis zum 25. Geburtstag) zum Halbtax, welches Gratisfahrten zwischen 19.00 Uhr und 05.00 Uhr für eine Jahrespauschale von 129 CHF ermöglicht. Als Fahrgast mit dem Alter 26+ guckst Du womöglich in 'die Röhre' und damit meine ich jetzt nicht den Gotthard-Basistunnel ... ;-)

Viele Grüße
Der Fahrgast
Korrektur:

Das Angebot ist NICHT nur für Jugendliche. Es gilt für alle von 16-25 Jahre.

Quelle: Anfrage bei der SBB

MfG
dor Jörsch

Warum sind im Zeitungshandel die Bahnmagazine immer neben den Hochglanzheftchen?




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:08:24:18:10:25.
Einfach Gutschein ausdrucken und damit zum Schalter gehen. Da dürfte kaum jemand sagen: "Äh Momente mal, das isch net für Öiri Altergruppe." Bzw. der Gutschein muss nicht einmal ausgedruckt werden, kann auch auf dem Natel vorgewiesen werden. Das Verkaufspersonal muss nämlich DIESEN Gutschein nicht einmal verbuchhalten oder einschicken. Das ist bei anderen Gutscheinen anders. Es muss lediglich einen Gutscheincode, der auf dem Gutschein vorhanden ist, beim Prisma mit eingetragen werden. Dieser Code dient aber nur zur statistischen Zuordnung der Kampagne, sowie dass sich nicht sonst jeder ein Schnupper-HTA kauft. Das wars dann aber auch. In der Verkaufsanweisung heisst es nämlich auch, dass der Gutschein nach Ausstellung vernichtet werden kann.

Herzliche Grüsse
Martin
Weltreisender schrieb:
..der Gutschein muss nicht einmal ausgedruckt werden, kann auch auf dem Natel vorgewiesen werden. ..
Der dem Angebot geneigte Bewohner eines Drittweltlandes nördlich des Paradieses nimmt, mangels Natel, einfach ein Smartphone ;)




(sorry Martin das musste sein ;) )

NATEL

geschrieben von: felixS

Datum: 24.08.17 17:25

Nationales Auto TELefon

Wird Umgangssprachlich aber nicht mehr so häufig benutzt wie Handy.

Dafür gibts dann im Urlaub große Augen wenn Englisch sprechende "Handy" nicht verstehen.......

felix

Re: NATEL

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 24.08.17 22:09

felixS schrieb:

Nationales Auto TELefon

Wird Umgangssprachlich aber nicht mehr so häufig benutzt wie Handy.

Dafür gibts dann im Urlaub große Augen wenn Englisch sprechende "Handy" nicht verstehen.......

felix

Natel stand zwar am Anfang (also vor ca. 30 Jahren) für 'Nationales Auto-Telefon', hatte sich aber sehr bald in CH (!) als genereller Sammelbegriff für 'autonomes Telefonieren', also auch für Mobiltelefone, und damit auch für die heutigen 'Smartphones' bzw. 'Hosensack-Computer' durchgesetzt.

Das unsägliche Kunstwort 'Handy', für mich ein absolutes Unwort, ist erst in den letzten Jahren zunehmend aus dem nördlichen Ausland eingesickert.
Es setzt sich aus dem deutschen 'Hand' und der ach so unsäglich 'hip und cool' englisch tönenden Endung mit y zusammen.
Dabei hat es mit Englisch nicht das Geringste zu tun!
Wenn Englisch, dann bitte richtig.
Kein Englischsprachiger aus keinem Idiom (also weder aus dem britischen noch dem US-amerikanischen, kanadischen, australischen, neuseeländischen, indischen oder südafrikanischen Englisch) kennt diesen 'deutschländischen' Begriff.

engl.: portable, smartphone
franz.: portable
ital.: cellulare
etc. etc.

Für mich gilt bei uns Natel, zumal in CH dieser Begriff einheitlich in allen Nationalsprachen umgangssprachlich Eingang gefunden hatte.

Ausserdem hätte in CH schon längst der Migros-Genossenschaftsbund (der grösste Lebensmittel-Detaillist der CH) das Urheberrecht am Begriff 'Handy' einklagen und durchsetzen können, denn das Standard-Geschirrwaschmittel der Migros heisst seit Jahrzehnten und auch heute.... genau: Handy!
Es steht auch bei mir in der Küche ;-)

@werter FelixS:
Wenn wir schon dabei sind, könntest Du mir vielleicht noch die Wörter 'Urlaub' und 'groBe Augen' übersetzen?
Mit CH-Schulbildung kenne ich diese Worte nämlich nicht, auch nicht dieses komische Zeichen, das aussieht wie ein griechisches kleines Beta (also b).
Letzteres habe ich allerdings in der Schule gelernt, im Mathemarik- und Griechisch-Unterricht... ;-)

Nüt für uguët (äxgüsi, au das hät churz müesä sii;))

Beschti Grüess
Ueli



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:08:24:22:17:56.

Re: NATEL

geschrieben von: theich

Datum: 25.08.17 07:12

So einfach ist das nicht mit dem Einklagen. Ein Urheberrecht für Marken gibts sowiso nicht. Es gibt aber den Markenschutz.

Der Markenschutz gilt nur für die eingetragene Produktgruppe einer Marke. Aber ein Mobiltelefon hat nun nicht sehr viel mit Reinigungsmitteln zu tun. Und das ein Gericht dem Migros Handy den Status einer berühmten Marke zuschreiben würde (diese wäre dann in allen Kategorien geschützt), halte ich für äusserst unwahrscheinlich.

Darüber hinaus ist mir kein Unternehmen bekannt, die Handy als Markenname für ihre Mobiltelefone benutzt. Das könnte nämlich Probleme geben. Denn sie würden so einen allgemein genutzten Oberbegriff als Markenname für ihr Produkt nutzen wollen.

Gruss Benjamin

Re: NATEL

geschrieben von: Weltreisender

Datum: 25.08.17 08:28

@werter FelixS:
Wenn wir schon dabei sind, könntest Du mir vielleicht noch die Wörter 'Urlaub' und 'groBe Augen' übersetzen?
Mit CH-Schulbildung kenne ich diese Worte nämlich nicht, auch nicht dieses komische Zeichen, das aussieht wie ein griechisches kleines Beta (also b).
Letzteres habe ich allerdings in der Schule gelernt, im Mathemarik- und Griechisch-Unterricht... ;-)

Nüt für uguët (äxgüsi, au das hät churz müesä sii;))

Beschti Grüess
Ueli
[/quote]

Morge allersyts,

merci für die Ufklärige.

@Ueli: Wenn wir schon dabei sind, könntest Du mir vielleicht noch die Wörter 'Urlaub' und 'groBe Augen' übersetzen?

Urlaub, die Schwyzer würde säge, Färie.
Große Augen: grosse Ooge

ß= ss.

Gemäss Rechtschreibreform der 90-iger Jahre wird ß bei langen oder Doppelvokalen verwendet und ss bei kurzen Vokalen. Es soll ja schon wieder eine Rechtschreibreform gegeben haben, da kann sich das schon wieder geändert haben. Da bin ou nüm uf em Loofende.

Härzlichi Grüäss us em Obersimmetal.
Martin