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Re: Ausweis sollte bei internationalen Reisen

geschrieben von: SwissExpress

Datum: 15.02.17 13:45

kmueller
Die Beförderungsbedingungen sind Teil des Beförderungsvertrags und damit nicht 'drittklassig', sondern einzuhalten.

Selbstverständlich sind die Beförderungsbedingungen einzuhalten. Und trotzdem sind sie drittklassig. Was auch nicht geht, ist, dass man in die Beförderungsbedingungen eine hoheitliche Aufgabe hinein schreibt. Die Feststellung der Identität ist und bleibt eine nicht delegierbare hoheitliche Aufgabe.

Dementsprechend zeige ich meinen Ausweis auch nur Personen mit hoheitlichen Aufgaben, wie Polizei oder Grenzwache und das auch nur auf Verlangen.
Genau aus dem Grund "darf" am Flughafen bei der Einreise aus einem Non-Schengen-Land auch nur die Polizei oder ein "Grenzer" die Ausweise kontrollieren und nicht ein "befugter" Sicherheitsmitarbeiter.

Mit freundlichen Grüssen
SwissExpress

Meine hier wiedergegebenen Äusserungen sind einzig und allein meine private Meinung.

Teilweise sind meine Beträge bewusst provokant und/ oder zynisch verfasst.

Re: Ausweis sollte bei internationalen Reisen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.02.17 14:15

Viel spass am Flughafen! Da heist es dann: "Herr Müller zeigen sie mir ihr Visum für XY oder sie bleiben am Boden."

Re: Ausweis sollte bei internationalen Reisen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 15.02.17 19:02

SwissExpress schrieb:
Selbstverständlich sind die Beförderungsbedingungen einzuhalten. Und trotzdem sind sie drittklassig. Was auch nicht geht, ist, dass man in die Beförderungsbedingungen eine hoheitliche Aufgabe hinein schreibt. Die Feststellung der Identität ist und bleibt eine nicht delegierbare hoheitliche Aufgabe.
Der Busfahrer erledigt keine hoheitlichen Aufgaben und schon gar nicht wendet er polizeiliche Zwangsmaßnahmen an. Er stellt auch nicht die Identität fest, sondern er stellt nur fest, ob der Fahrgast einen Ausweis hat. Bei Negativergebnis zieht er als Konsequenz, daß der Betreffende nicht ins (grenzüberschreitende) Fahrzeug kommt, so wie es auch bei anderen Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen geschehen kann.

Ob das Konzept bei der Bahn praxistauglich ist, ist eine zweite Frage. Deswegen habe ich oben nur von 'Bus' geschrieben.
[quote=tbk schrieb:]

Salzburg - Freilassing dürfte ein paradebeispiel für internationalen pendlerverkehr im vertrauen auf das weiterbestehen des Schengenraums sein. Die einstellung des verkehrs dort (und rückumbau des Salzburger Hbfs auf "deutsche" bahnsteige???) wäre unzumutbar und nicht zu vermitteln.
Mit einer ausweispflicht und "komplettkontrolle" wird das Schengensystem de facto ausgehebelt. Zwar habe ich den ausweis immer dabei, wenn ich mehr als nur ein paar schritte aus dem haus mache, und wäre bereit, ihn bei einer routinekontrolle zu zeigen, aber der aufwand wäre für alle beteiligten (reisende und kontrollorgane) immens und wohl kaum angebracht.

Hallo,

na ja, der deutsche Schwerbehinderte, der unentgeltlich die ÖBB-S-Bahn zwischen Freilassing und Salzburg benutzt, hat ja ohnehin seinen Schwerbehindertenausweis - ein amtliches Dokument - zum Nachweis seiner Freifahrtberechtigung dabei. Ist doch auch ein amtlicher Lichtbildausweis, der zur Identifizierung dient.

Gruß



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:02:16:08:13:34.

Re: Ausweis sollte bei internationalen Reisen

geschrieben von: SwissExpress

Datum: 16.02.17 09:05

kmueller
Der Busfahrer erledigt keine hoheitlichen Aufgaben und schon gar nicht wendet er polizeiliche Zwangsmaßnahmen an. Er stellt auch nicht die Identität fest, sondern er stellt nur fest, ob der Fahrgast einen Ausweis hat.

d.h. ich wedel kurz mal mit meinem Pass (geschlossen) und gut ist oder? Dann sieht er, ich habe etwas dabei. Könnt aber genauso gut mein Führerschein sein.

Damit drehen Sie selber ihre vorherigen Aussagen ins Gegenteil. Zudem bin ich mir unsicher, ob der Busfahrer verlangen kann, dass ich als Fahrgast einen Ausweis dabei habe oder ob seine "Kontrolle" lediglich als Hinweis zu werten ist. Bei meinen Grenzüberschreitenden Fahrten kenne ich bislang nur den Hinweis, dass man nun eine Grenze überqueren werde und der Grenzübertritt nur mit gültigen Ausweispapieren möglich sei.
Mehr als Hinweis geben, ist aus meiner Sicht gar nicht möglich, egal, was die Beförderungsbedingungen schreiben. Denn dieser Artikel wäre im Zweifel schlicht und einfach ungültig.

Mit freundlichen Grüssen
SwissExpress

Meine hier wiedergegebenen Äusserungen sind einzig und allein meine private Meinung.

Teilweise sind meine Beträge bewusst provokant und/ oder zynisch verfasst.

Re: Ausweis sollte bei internationalen Reisen

geschrieben von: Weltreisender

Datum: 16.02.17 09:38

SwissExpress schrieb:

d.h. ich wedel kurz mal mit meinem Pass (geschlossen) und gut ist oder? Dann sieht er, ich habe etwas dabei. Könnt aber genauso gut mein Führerschein sein.

Damit drehen Sie selber ihre vorherigen Aussagen ins Gegenteil. Zudem bin ich mir unsicher, ob der Busfahrer verlangen kann, dass ich als Fahrgast einen Ausweis dabei habe oder ob seine "Kontrolle" lediglich als Hinweis zu werten ist. Bei meinen Grenzüberschreitenden Fahrten kenne ich bislang nur den Hinweis, dass man nun eine Grenze überqueren werde und der Grenzübertritt nur mit gültigen Ausweispapieren möglich sei.
Mehr als Hinweis geben, ist aus meiner Sicht gar nicht möglich, egal, was die Beförderungsbedingungen schreiben. Denn dieser Artikel wäre im Zweifel schlicht und einfach ungültig.

Also mit dem neuen Vorhaben wäre er verpflichtet, den Pass zu scannen und zu speichern. Die Identitätsfeststellung ist in meinen Augen schon eine hoheitliche Aufgabe. Mit diesem GESETZESVORHABEN in AT wäre das Fahrpersonal dann verpflichtet, den Ausweis zu kontrollieren und zu scannen. Bis jetzt kann er nur einen Hinweis geben. Mit der neuen Regelung hingegen müsste er den Ausweis kontrollieren und scannen. Dazu wäre er gesetzlich verpflichtet. Man halte davon, was man wolle!

Herzliche Grüsse
Martin

Re: Ausweis sollte bei internationalen Reisen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.02.17 13:59

Zitat:
d.h. ich wedel kurz mal mit meinem Pass (geschlossen) und gut ist oder? Dann sieht er, ich habe etwas dabei. Könnt aber genauso gut mein Führerschein sein.

Damit drehen Sie selber ihre vorherigen Aussagen ins Gegenteil. Zudem bin ich mir unsicher, ob der Busfahrer verlangen kann, dass ich als Fahrgast einen Ausweis dabei habe oder ob seine "Kontrolle" lediglich als Hinweis zu werten ist. Bei meinen Grenzüberschreitenden Fahrten kenne ich bislang nur den Hinweis, dass man nun eine Grenze überqueren werde und der Grenzübertritt nur mit gültigen Ausweispapieren möglich sei.
Mehr als Hinweis geben, ist aus meiner Sicht gar nicht möglich, egal, was die Beförderungsbedingungen schreiben. Denn dieser Artikel wäre im Zweifel schlicht und einfach ungültig.
Ich kann nur sagen wie es beim HELLÖ Bus ist. Dort wird geschaut ob du a) ein Reisedokument hast (Pass/ Personalausweis) und
b) ob der Name 1:1 mit den Ticket ist.
Und (im gegensatz zum Zug) wird man im Bus sehr oft kontrolliert!

In manchen Länder muss man jetzt schon seine Ausweis Nummer bei der Online Buchung der jeweiligen Bahn angeben.

Re: Ausweis sollte bei internationalen Reisen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 16.02.17 14:31

Weltreisender schrieb:
SwissExpress schrieb:
...bin ich mir unsicher, ob der Busfahrer verlangen kann, dass ich als Fahrgast einen Ausweis dabei habe...Mehr als Hinweis geben, ist aus meiner Sicht gar nicht möglich, egal, was die Beförderungsbedingungen schreiben. Denn dieser Artikel wäre im Zweifel schlicht und einfach ungültig.
Also mit dem neuen Vorhaben wäre er verpflichtet, den Pass zu scannen und zu speichern.
Der Fahrer muss (nicht kann!) tun, was der Gesetzgeber verlangt. Wenn im Gesetz steht, daß er Fahrgäste erst nach Ausweisvorlage befördern darf, macht er sich strafbar, wenn er welche 'ohne' mitnimmt.

Daß Vorlage von Paß oder Personalausweis zur Bedingung für einen Geschäftsabschluß gemacht werden, gibts in anderen Branchen schon lange ganz ohne irgendein Gesetz. Bei Mietwagen sogar trotz des ohnehin vorzulegenden Führerscheins (ich weiß leider nicht, ob bzw. wo dessen Vorlage gesetzlich verlangt ist oder von den Firmen nur wegen der Versicherung/Haftung darauf bestanden wird).

Was Scannen, Speichern und Echtheitsprüfung angeht: da sehe ich Probleme auf den Ebenen Technik und Kompetenz. Beim Speichern auch mit dem Datenschutz. Aber das alles können wir ruhig den Gerichten überlassen; die sind zuständig, wenn eine Rechtsvorschrift mit einer anderen in Konflikt kommt. Ich nehme an, daß ihnen 'kritisch Draufschauen' reichen würde.
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