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[AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Schmalspurbahnfreund

Datum: 28.07.26 11:17

Hallo,

gibt es in Österreich eine übergeordnete Behörde o.ä., die ähnlich dem deutschen EBA sich auch um Fahrgastrechte bzw Tarifrechte kümmert?



Hintergrund: Früher gab's die ÖBB Vorteilscard spezial für Behinderte mit der man 50% Rabatt bekam. Diese Vorteilscard bekam man auch mit ausländischem (hier deutschem) Behindertenausweis.
Jetzt bekommen Behinderte die 50% Rabatt bei den ÖBB nur mit östereichischem Behindertenpass. Das bedeutet aber eine Benachteiligung aufgrund des Wohnsitzes, und Verstoß gegen EU Recht .
Ich hatte vor einigen Jahren der NÖVOG (Waldviertelbahn) geschrieben, weil die ebenfalls nur österreichische Behindertenpässe anerkannten. Der Hinweis, das das eine Benachteiligung aufgrund des Wohnsitzes ist was nach EU Recht nicht statthaft ist, führte dazu, dass die NÖVOG den deutschen Schwerbehindertenausweis anerkannte.
Es ist ja sowieso ein EU-einheitlicher Schwerbehindertenausweis in Vorbereitung, spätestens dann müsste sich die Frage erledigen.

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: rvdborgt

Datum: 28.07.26 12:07

Schmalspurbahnfreund schrieb:
Hallo,

gibt es in Österreich eine übergeordnete Behörde o.ä., die ähnlich dem deutschen EBA sich auch um Fahrgastrechte bzw Tarifrechte kümmert?
Die APF. Beschwerdeformular hier.

Gruß,
Rian

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Bahnhofsvorstand

Datum: 28.07.26 12:13

Beschwerde nutzt nichts. Das habe ich schon vor 12 Jahren durchexerziert. Ich habe daher dann Antrag auf einen österr. Behindertenpass gestellt, den ich mit entsprechender Begründung trotz meines deutschen Wohnsitzes auch erhalten habe.

Nur nebenbei: Der Salzburger Verkehrsverbund akzeptiert auch deutsche Behindertenausweise.
rvdborgt schrieb:
Schmalspurbahnfreund schrieb:
Hallo,

gibt es in Österreich eine übergeordnete Behörde o.ä., die ähnlich dem deutschen EBA sich auch um Fahrgastrechte bzw Tarifrechte kümmert?
Die APF. Beschwerdeformular hier.

Gruß,
Rian



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.26 12:16.

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Papierfahrkarte

Datum: 28.07.26 14:16

Liegt es vielleicht daran, dass gar kein konkreter Fall vorlag?

Naheliegend wäre es ja erstmal, einfach solange mit dem deutschen Pass mit 50% Ermäßigung zu fahren bis der Fall eingetreten ist, dass nach einer Beanstandung die widersprochene Fahrgeldnachforderung aufrechterhalten wird, und dann die apf anzurufen. Womöglich tritt dieser Fall auch gar nicht. Dann bleibt es theoretische Überlegung.

Schmalspurbahnfreund schrieb:
Hallo,

gibt es in Österreich eine übergeordnete Behörde o.ä., die ähnlich dem deutschen EBA sich auch um Fahrgastrechte bzw Tarifrechte kümmert?
Das EBA ist in Deutschland auch nur solange zuständig, wie ein Beförderer Tarife des Schienenpersonenfernverkehr nicht einhält. Genehmigungen (NV wie FV) erteilen andere Behörden.

https://s20.directupload.net/images/user/240419/iwstugpl.jpg




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.26 14:25.

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: rhein-ruhr

Datum: 28.07.26 15:51

Hallo Schmalspurbahnfreund
Zitat:
Das bedeutet aber eine Benachteiligung aufgrund des Wohnsitzes, und Verstoß gegen EU Recht .
ich glaube die lehnst dich mit dieser These etwas weit aus dem Fenster. Selbst das Europäische Verbraucherzentrum weist darauf hin, das Behindertenausweise in der Regel nicht im Ausland anerkannt werden.
Reisen Behindertenausweis
Das EU Recht sorgt dafür das in diesem Fall eine Regel nicht nur für Österreicher gilt, sondern das in Österreich alle dort wohnenden EU-Bürger den Österreichern gleichgestellt werden müssen. Das greift aber hier nicht. Ich stelle mal die Frage wie weit ausländische Behindertenausweise in Deutschland anerkannt werden, denn sucht man mal danach, findet sich häufig "ein in Deutschland ausgestellter Behindertenausweis....". Außerdem gibt es auch in anderen Fällen für Einwohnern für bestimmte Regionen nur für diese Vorteile, z. B. günstigere Tickets von Einwohner von Inseln, anderes Beispiel Bildungsabschlüsse, auch diese haben nicht unbedingt eine Anerkennung im EU-Ausland.
Eine ganz andere Frage ist dann noch welche Vorteile werden dem Inhaber gewährt, auch das ist nur national geregelt. Das irgendwelche Bahnen in Österreich deinen Ausweis anerkennen ist natürlich erlaubt aber ob sie es müssen, das sehe ich kritisch.
Mit einem einheitlichen EU-Ausweis ist dieses Problem dann nicht mehr vorhanden, es bleibt aber bei der rein nationalen Regelung zu den Vorteilen.
liebe Grüße
rhein-ruhr



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.26 16:49.

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Chriswin

Datum: 28.07.26 16:06

Das wird schwierig...

So erhalten deutsche Schwerbehinderte auf grenzüberschreitenden Buslinien, z.B. in die Niederlande, keine Freifahrt im ausländischen Abschnitt, obwohl der Beförderer ein deutsches Unternehmen ist und man auch das Fahrzeug nicht wechselt. Umgekehrt haben niederländische Schwerbehinderte im deutschen ÖPNV keine Freifahrt oder Vergünstigungen. Das dürfte in anderen Ländern auch nicht anders sein.

Chriswin

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Bahnhofsvorstand

Datum: 28.07.26 17:10

Der deutsche Bahntarif gilt bspw bis Salzburg Hbf. Damit haben Schwerbehinderte mit Wertmarke Freifahrt auch bis zu den zwischen Freilassing und Salzburg Hbf auf Salzburger Stadtgebiet liegenden S-Bahn-Stationen. Dies gilt auch für die Benutzung der ÖBB-Züge (S-Bahnen).

Bei den grenzüberschreitenden Linienbussen ist es so, dass die Freifahrt nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor der Grenze gilt.

Ausnahme ist hier die Buslinie 9509 von Traunstein über Übersee und Schleching nach Reit im Winkl. Diese Linie fährt über Kössen/Österreich. Transit durch Österreich ist für Schwerbehinderte frei, allerdings dürfen sie nicht in Österreich aussteigen (so die Auskunft von RVO Traunstein).

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Weltreisender

Datum: 29.07.26 10:17

Ich machte meine Berufslehre bei DB Fernverkehr und arbeitete dann in CH bei der MOB. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Schwerbehindertenausweise der jeweiligen Länder nur in den jeweiligen Ländern selber gelten.

Fuhr jmd mit deutschem Schwerbehindertenausweis nach F, musste er auf F-Seite voll bezahlen. Umgekehrt genossen Franzosen mit entsprechenden Invadilitätsdokumenten auf Deutscher Seite keinerlei Vergüngstigung.

Kamen Deutsche in die Schweiz und jemand von ihnen hatte einen Schwerbehindertenausweis bekam auch er keinerlei Ermässigung oder Vergünstigung. Die Angelegenheit mit den Schwerbehindertenausweisen oder Carte d'Invalidités ist eben leider nur national geregelt. Es gibt in CH auch ein IV-Begleitabo [www.sbb.ch]. Dieses bekommen auch nur Leute, mit Wohnsitz in CH, setzt eine ärztliche Bestätigung voraus und gibt nur Ermässigungen unter bestimmten Voraussetzungen Ermässigungen im grenzüberschreitenden Verkehr, sofern das Billett in CH gekauft wird. Im Ausland muss voll bezahlt werden.

Herzliche Grüsse
Der Weltreisende

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Schmalspurbahnfreund

Datum: 30.07.26 23:54

Nein, es gibt durchaus Gelegenheiten, in denen deutsche Schwerbehindertenausweise im Ausland anerkannt werden - Freifahrt mit Wertmarke nur in manchen Fällen zu Grenzbahnhöfen, z.b. Salzburg Hbf, Basel, Tondern.
Im ausländischen Binnenverkehr aber
hochoffiziell im Salzburger Verkehrsverbund, steht in den Beförderungsbedingungen.
Bis vor ein paar Jahren sogar in den USA bei Amtrak-Zügen 15% Rabatt mit deutschem Schwerbehindertenausweis.
Bei New Jersey Transit gab's die Ermäßigungskarte auf Antrag mit Attest vom deutschen Arzt in englischer Sprache - klappte.

Praktisch anerkannt wurde der Schwerbehindertenausweis auch bei diversen Seilbahnen und Museen in Österreich, Museum in Indien (!), Museen in den USA, dort auch zum Überspringen der Warteschlange.

Heute beim Fahrkartenkauf am ÖBB-Schalter wurde der deutsche Ausweis auch akzeptiert.

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Bahnhofsvorstand

Datum: 31.07.26 07:29

Aber sich nicht täuschen lassen beim Kauf an ÖBB-Automaten. Dort steht explizit Österr. Behindertenpass. Gleichwohl gilt innerhalb von Binnenfahrten im SVV der deutsche Ausweis. Bis Salzburg Hbf mit der Wertmarke ohnehin kostenlos.

Schmalspurbahnfreund schrieb:
Nein, es gibt durchaus Gelegenheiten, in denen deutsche Schwerbehindertenausweise im Ausland anerkannt werden - Freifahrt mit Wertmarke nur in manchen Fällen zu Grenzbahnhöfen, z.b. Salzburg Hbf, Basel, Tondern.
Im ausländischen Binnenverkehr aber
hochoffiziell im Salzburger Verkehrsverbund, steht in den Beförderungsbedingungen.

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Schmalspurbahnfreund

Datum: 02.08.26 23:55

Erfahrungen in der Praxis:
Der deutsche Schwerbehindertenausweis wurde gleich an zwei verschiedenen ÖBB -Schaltern beim Fahrkartenkauf anerkannt.
Die meisten Schaffner und Busfahrer wollten ihn nicht sehen, der eine Schaffner, der ihn sehen wollte, hat akzeptiert.
Alles ohne jegliche Nachfrage.
Es wurden insgesamt 8 Fahrkarten gekauft.

Ein völlig unerwartetes Problem war jedoch die Schaffnerin der Murtalbahn, welche einen durchgehenden DB-Super Sparpreis Europa von Esslingen/Neckar nach Murau (zur Anreise) nicht anerkannte. Sie hat sogar mit der Polizei gedroht.
Wir haben es ausgesessen, die Diskussion beendet und sind am Zielort Murau ausgestiegen.

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Max__Mustermann

Datum: 03.08.26 00:29

Schmalspurbahnfreund schrieb:
Ein völlig unerwartetes Problem war jedoch die Schaffnerin der Murtalbahn, welche einen durchgehenden DB-Super Sparpreis Europa von Esslingen/Neckar nach Murau (zur Anreise) nicht anerkannte. Sie hat sogar mit der Polizei gedroht.
Wir haben es ausgesessen, die Diskussion beendet und sind am Zielort Murau ausgestiegen.
Die Buchbarkeit der Murtalbahn auf DB-Fahrkarten ist noch ziemlich neu (max. 1 Jahr). Ich glaube es verlieren sich nur wenige internationale Fahrgäste dort hin.

Ich war im Frühjahr dort mit einer DB-Fk (allerdings ein NRT Tamsweg -Unzmarkt, ist bisschen günstiger als der vor Ort verkaufte Tarif) unterwegs. Die Schaffnerin meinte sie hätte sowas noch nie gesehen und generell keine DB-Fahrkarten. Nach langem Betrachten und Anfertigung eines Fotos wurde die Fahrkarte allerdings akzeptiert (das Gespräch war auf freundlicher Ebene).

Es erscheint angebracht die StLB mal anzuschreiben dass sie ihren Zubs eine entsprechende Info weitergeben soll.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.08.26 00:31.

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: flow71

Datum: 03.08.26 08:56

Max__Mustermann schrieb:Zitat:
Es erscheint angebracht die StLB mal anzuschreiben dass sie ihren Zubs eine entsprechende Info weitergeben soll.
Was hat das EIU mit der Thematik zu tun?

Re: [AT] Zuständig für Tariffragen?

geschrieben von: Max__Mustermann

Datum: 03.08.26 09:25

flow71 schrieb:
Max__Mustermann schrieb:Zitat:
Es erscheint angebracht die StLB mal anzuschreiben dass sie ihren Zubs eine entsprechende Info weitergeben soll.
Was hat das EIU mit der Thematik zu tun?
dann halt eben die StB. Wenn man nach "Murtalbahn" googelt, ist der erste Treffer übrigen mit "Steiermärkische Landesbahnen" überschrieben.
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